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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen
um 11:22@MissMaryMissMary schrieb:Es gibt Leute, denen merkst du vorher absolut nichts an. Daher ... die Familie weiß ja auch deine innersten Gedanken nicht.
Hatten wir nicht schon mal die Diskussion? Ganz ernsthaft gemeint.
Du hast natürlich recht, was die Angehörigen betrifft. Die müssen nichts davon erfahren haben, ob die Vermisste vor ihrem Verschwinden suizidgefährdet oder suizidal gewesen ist.
Ein Suizid kann natürlich für Angehörige oder Freunde wie aus heiterem Himmel stattfinden, ohne erkennbaren Grund. Was nicht heißt, dass es keinen Grund gibt, eine Krise, eine Eskalation, ein Scheitern, einen jahrelangen Prozess. Ich habe dergleichen auch einmal in meinem Bekanntenkreis erlebt, das war wie ein Donnerschlag. Als ich das Opfer eine Woche zuvor das letzte Mal gesehen hatte, ist mir jedoch aufgefallen, dass es ihm nicht gut geht. Ungepflegt, wortkarg, bedrückt. Ich dachte mir: Dem geht es nicht gut. Soll ich was sagen? Ich fragte nicht, jedem geht es mal nicht gut. Danach hatte ich Schuldgefühle.
Da aber bei Scarlett ein Todesermittlungsverfahren (§ 159 StPO) an ihrem Heimatort stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass die Ermittler auf entsprechende Hinweise geachtet haben könnten. Zum Beispiel:
- Arztbesuche
- Therapeutenkontakte
- Äußerungen in den Sozialen Medien oder gegenüber Freunden, Bekannten (Briefe, E-Mail)
- evtl. krisenhafte Lebenssituation
- Kontakte zu Beratungsstellen, Telefonseelsorge, Seelsorger
- Medikamente
- u.V.m.
Davon ist nichts bekannt.

