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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 12:00
Zitat von ichhierichhier schrieb:@fassbinder1925 vielen Dank, ich hatte es anders in Erinnerung und ihr irgendwie als zeitweise verdächtigt abgespeichert. Gut, dass Du das klargestellt hast
@ichhier
Also, soweit ich es dem Beitrag von @fassbinder1925 entnehme, hat dieser Zeuge kein Alibi. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 12:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn man jemanden im Gegensatz zu allen anderen solche Fragen stellt, frage ich mich schon was die mit der Eigenschaft eines Zeugen zu tun haben sollen. Einen, den man auch extra nochmal einbestellt hat. Einen, den man mehrfach fragt, ob er nicht doch zum vermuteten Tatort gelaufen sein könnte. Einen, den man ja auch offensichtlich ein bisschen aus der Reserve locken will. Also ich finde schon, dass das Züge einer verdeckten Beschuldigtenvernehmung hat.

Da muss und wird sich die Kammer schon detailliert befassen müssen.
Es hängt halt davon ab, ob zum Zeitpunkt X (vor der Eröffnung der Beschuldigung) bereits objektiv ein Anfangsverdacht vorgelegen hat.

So lange die Verdachtslage diffus war, noch unklar war, was, wie und wo die befragte Person einen Bezug zur Tat hatte, nicht "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen den Verdächtigen vorlagen, sondern subjektiv der kriminalistische Spürsinn geweckt wurde, aber noch "abgeklopft" wurde, ist das noch nicht gegeben. Es darf nicht "ins Blaue hinein" beschuldigt werden.

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung: Die ist nicht nur bei Beschuldigten (§ 81b StPO), sondern auch bei Zeugen oder sogar unbeteiligten Dritten zulässig, sogar gegen deren Einwilligung (§ 81c StPO). Das macht Sinn, wenn es z.B. um die Identifikation von DNA-Spuren oder Fingerabdrücken am Tatort geht (es hat ja ggf. nicht nur der Täter Spuren hinterlassen). Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht. Schließlich kann sich natürlich im Rahmen einer solchen Untersuchung Belastendes ergeben, wo ich dann zumindest eine Aufklärung und den Hinweis auf den nemo-tenetur-Grundsatz (§ 55 StPO) erwarten würde.

Es ist schon Routine, dass sich die Kammer damit befassen muss. Es geht schließlich um elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Wenn sie sich intensiv mit dem o.g. Zeitpunkt X beschäftigt, muss dass noch nicht heißen, dass der Prozess da kippt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 12:08
Zitat von XluXXluX schrieb:Zumal ST erkennungsdienstlich behandelt wurde (Fotos, DNA, Fingerabdrücke).
Fotos wurden so weit ich mich erinnere aber auch von allen Besuchern des Eiskellers gemacht, die als Zeugen vernommen wurden und die auch gebeten wurden, in der Kleidung zu erscheinen, die sie an dem Abend getragen hatten. Das wurde irgendwo im ersten Prozess erwähnt.
Es war ja eine Wiedereröffnungsparty im Eiskeller und die Besitzer hatten einen Fotografern beauftragt, der den ganzen Abend die Gäste fotografiert hat. Diese Fotos wurden von der Polizei gesichtet und die bei den Vernehmungen gemachten Fotos dienten dazu, die jeweiligen Personen auf den Fotos wiedererkennen zu können. So hat man halt zunächst versucht, den Abend zu rekonstruieren und zu sehen, ob Hanna mit irgendwem Kontakt hatte oder ob sich jemand auffällig in ihrer Nähe rumgedrückt hat.
Beim Jogger kann ich mir ähnliche Motive vorstellen. Man wusste ja nicht, ob es wirklich immer um die gleiche Person ging, oder ob in der Nacht nicht mehrere Jogger unterwegs waren. Insofern kann ich mir vorstellen, dass man anhand der Kleidung erst mal überprüfen wollte, ob man den richtigen Jogger gefunden hatte.
So weit ich mich erinnere, ist ihm die Kleidung doch auch bei der ersten Befragung nicht weggenommen worden, er hat sie nur vorgezeigt und ist - meine ich mich zu erinnern - darin fotografiert worden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 12:12
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es hängt halt davon ab, ob zum Zeitpunkt X (vor der Eröffnung der Beschuldigung) bereits objektiv ein Anfangsverdacht vorgelegen hat.
Genau, deswegen halte ich es nicht für völlig abwegig.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So lange die Verdachtslage diffus war, noch unklar war, was, wie und wo die befragte Person einen Bezug zur Tat hatte, nicht "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen den Verdächtigen vorlagen, sondern subjektiv der kriminalistische Spürsinn geweckt wurde, aber noch "abgeklopft" wurde, ist das noch nicht gegeben. Es darf nicht "ins Blaue hinein" beschuldigt werden.
Auch da stimme ich zu, die Frage ist, ob das nicht schon darüber hinaus war.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zur erkennungsdienstlichen Behandlung: Die ist nicht nur bei Beschuldigten (§ 81b StPO), sondern auch bei Zeugen oder sogar unbeteiligten Dritten zulässig, sogar gegen deren Einwilligung (§ 81c StPO). Das macht Sinn, wenn es z.B. um die Identifikation von DNA-Spuren oder Fingerabdrücken am Tatort geht (es hat ja ggf. nicht nur der Täter Spuren hinterlassen). Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht. Schließlich kann sich natürlich im Rahmen einer solchen Untersuchung Belastendes ergeben, wo ich dann zumindest eine Aufklärung und den Hinweis auf den nemo-tenetur-Grundsatz (§ 55 StPO) erwarten würde.
Die Erkennungsdienstliche Behandlung, sehe ich in dem Fall auch nicht als Problem.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist schon Routine, dass sich die Kammer damit befassen muss. Es geht schließlich um elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Wenn sie sich intensiv mit dem o.g. Zeitpunkt X beschäftigt, muss dass noch nicht heißen, dass der Prozess da kippt.
Natürlich, darüber muss sich ja auch erst auseinandergesetzt und abschließend beraten werden. Aber man erkennt die Skepsis.

Die alte Kammer hat keine Notwendigkeit gesehen, sich damit auseinanderzusetzen.

Denn wie sich ja richtig gesagt haben, warum wollte man von den Hunderten anderen Zeugen nicht die persönlichen Verhältnissen abklopfen. Oder ein mögliches Umkehren in Richtung des vermuteten Tatortes.

Dass es bei allen anderen Zeugen nämlich nicht die geringsten Widersprüche gab, kann ich mir nämlich nicht vorstellen.


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03.10.2025 um 12:24
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Also, soweit ich es dem Beitrag von @fassbinder1925 entnehme, hat dieser Zeuge kein Alibi. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung
Ich verstehe es so, dass er laut Urteil noch um 2:38 am Eiskeller war und ab da sich in Bewegung gesetzt hat. Das müsste ja eigentlich durch die Kamera zu bestätigen sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 12:26
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das müsste ja eigentlich durch die Kamera zu bestätigen sein.
@fassbinder1925
Daran habe ich nicht gedacht. Danke!


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03.10.2025 um 12:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Fotos wurden so weit ich mich erinnere aber auch von allen Besuchern des Eiskellers gemacht, die als Zeugen vernommen wurden und die auch gebeten wurden, in der Kleidung zu erscheinen, die sie an dem Abend getragen hatten. Das wurde irgendwo im ersten Prozess erwähnt.
Ja, das ist korrekt. Die Eiskeller-Zeugen wurden zudem um die Abgabe einer Speichelprobe gebeten.
Vernehmungen: Um leichter identifiziert zu werden, werden alle Zeugen gebeten, mit der gleichen Oberbekleidung jenes Abends bei der Polizei zu erscheinen. Sie werden dann zunächst im »LiBi-DNA«-Raum (LiBi = Lichtbild) fotografiert, geben eine Speichelprobe ab, ehe sie die Aussage tätigen. »Das ist wichtig, damit wir sie schneller zuordnen können«, erklärt Sonntag. Fast alle würden das akzeptieren und die Arbeit der Polizei unterstützen.
Sondervernehmungstage im Fall Hanna: Einblick in die Soko-Arbeit (Traunsteiner Tagblatt)

Der Vollständigkeit halber: auch wenn erst zwei Verhandlungstage absolviert wurden, hat die Bild schon die erste Zeitungsente losgelassen - diese wurde von einer Sprecherin des Landgerichts Traunstein aber umgehend eingefangen.
Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein gegenüber unserem Sender. Die Bild-Zeitung sprach von einem neuen Überwachungsvideo, das Hanna kurz vor dem Verlassen des Clubs Eiskeller in der Tatnacht zeigt. Laut der Sprecherin wurde dieses Video bereits im ersten Prozess gezeigt und auch berücksichtigt. Von neuen Erkenntnissen könne daher keine Rede sein. Die ersten beiden Verhandlungstage der Neuauflage hätten auch bislang keine wesentlichen neuen Fakten gebracht.
Entgegen "BILD"-Berichten: Keine neuen Videoaufnahmen im Eiskeller-Prozess (Radio Charivari)


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03.10.2025 um 12:52
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der Vollständigkeit halber: auch wenn erst zwei Verhandlungstage absolviert wurden, hat die Bild schon die erste Zeitungsente losgelassen - diese wurde von einer Sprecherin des Landgerichts Traunstein aber umgehend eingefangen
Finde ich aber auch irgendwie einen seltsamen Artikel von „Radio Charivari“ haben die sich davor mal auf diesen Bild-Artikel berufen? Ansonsten verstehe ich nicht, warum die irgendwelche Bild-Artikel extra korrigieren wollen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 13:58
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Finde ich aber auch irgendwie einen seltsamen Artikel von „Radio Charivari“ haben die sich davor mal auf diesen Bild-Artikel berufen?
Also, mir ist dazu nichts bekannt. Radio Charivari berichtet ohnehin nur in sehr minimalistisch gehaltenen Artikelchen über den Prozess; meistens wird nur der Themenschwerpunkt des jeweiligen Verhandlungstags genannt - wenn die Verhandlungstage umfangreicher werden, gibt es eventuell auch mal kleinere Updates.

Glaube, die Bild hat aber auch einen neuen Reporter für den Prozess am Start; vielleicht kannte der die Videos einfach nicht und hielt sie für eine Sensation.

Konntest Du dir denn schon einen Überblick verschaffen, welche Medien in Laufen überhaupt vertreten sind? Mich wundert es, dass z.B der Focus, der im ersten Prozess phasenweise einen Live-Ticker betrieben und im Zuge der Aufhebung des Haftbefehls Interviews mit Holderle und Regina Rick geführt hatte, aktuell nicht berichtet. Auch die Abendzeitung steht noch blank da.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 14:05
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Konntest Du dir denn schon einen Überblick verschaffen, welche Medien in Laufen überhaupt vertreten sind?
Nicht vollumfänglich.

„Bild“, „Zeit“, „Süddeutsche“, „OVB“, „Rosenheim24“, „Münchner Merkur“, „RFO“, „Sat1“( 1. Verhandlungstag) und ich glaube „Spiegel“ und „Welt“ und sicher noch ein paar Andere.

Die von der AZ habe ich auch tatsächlich bisher nicht gesehen. Weiß aber auch nicht, ob das so ein großer Verlust ist. Vielleicht noch wegen Free-Artikel.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Glaube, die Bild hat aber auch einen neuen Reporter für den Prozess am Start; vielleicht kannte der die Videos einfach nicht und hielt sie für eine Sensation.
Jetzt war für die BILD Andreas Bachner da. Im ersten Prozess war es meistens Jörg Völkerling. Wobei Bachner schon ab Revision immer berichtet hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 20:16
Ich habe ein Interview mit Dr. Yves Georg entdeckt.

Es wurde mir schon länger angezeigt, aber ich hatte nicht die Zeit und es schien mir ein bisschen lang und sah nicht so spannend aus.

Aber ist es meiner Meinung nach doch. Man erfährt darüber, wie er zur Strafverteidigung gekommen ist und es geht um Themen wie Falschaussagen und Sexualstrafrecht.

Youtube: Worauf kommt es vor Gericht an? | mit Dr. Yves Georg
Worauf kommt es vor Gericht an? | mit Dr. Yves Georg
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03.10.2025 um 21:48
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die alte Kammer hat keine Notwendigkeit gesehen, sich damit auseinanderzusetzen.
Naja, sie hat im Urteil schon ein bisschen was geschrieben, warum ST aus Sicht der Ermittler bei den ersten zwei Befragungen angeblich noch nicht verdächtig war (im Wesentlichen, weil die Ermittler das eben so erklärten), aber man hatte auch weniger kritisch nachgefragt.


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03.10.2025 um 21:59
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:im Wesentlichen, weil die Ermittler das eben so erklärten), aber man hatte auch weniger kritisch nachgefragt.
Genau. Und das sehe ich nicht als Auseinandersetzung damit.


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03.10.2025 um 22:56
Zitat von XluXXluX schrieb:Der Streit war also am 18.11. - an dem Tag, an dem ST festgenommen wurde.
UND: An dem Tag, an dem seine Mutter, wir wir jetzt erfahren haben, in der Früh bei der Polizei angerufen hat wegen der Befürchtung, dass ST in den Fokus der Ermittlungen geraten ist, und weil sie anscheinend deshalb zusammen mit ST nochmal zur Polizei gehen wollte.
Pardon für die späte Rückmeldung, konnte nicht eher.

Das sehe ich anders. Fakt ist, dass Mutter T. am 19.10. 2022 um kurz nach 7 Uhr bei der Polizei angerufen hat, um ihren Sohn als den gesuchten Jogger zu melden. Es stimmt also nicht, wenn hier der Eindruck erweckt werden soll, dass es einen Anruf der Mutter bei der Polizei erst am 19.11. gegeben habe.

Fakt ist desweiteren, dass die Mutter ihren Sohn telefonisch aufgefordert hat, dass er „von seinem Kumpel weg soll und Aussagen muss“. Darüber sei es zum Streit zwischen Mutter und Sohn gekommen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Einmal hat er sich auch am Telefon mit seiner Mutter gestritten, da sei es um den Fall Hannah gegangen, dass er jetzt sofort von seinem Kumpel weg soll und Aussagen muss.
Die Mutter wollte also, dass Sebastian umgehend eine Aussage macht. Das ergibt nur Sinn, wenn es dabei um eine Reaktion auf den Zeugenaufruf der Polizei vom 18.10. ging. Einen Monat später hatte ST ja bereits in Vernehmungen Aussagen gemacht.

Offenkundig ging es darum, dass die Mutter ihren Sohn im Oktober drängte, sich bei der Polizei als der gesuchte Jogger zu melden. Dagegen wehrte sich der Junior wohl. Warum sonst sah sich Frau T. denn dann veranlasst, Sebastian frühmorgens am 19.10. bei der Polizei als Jogger zu benennen?

XluX spekuliert nun darüber, dass die Mutter am 19.11. fürchtete, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittlungen geraten und sie habe „anscheinend deshalb zusammen mit ihrem Sohn nochmal zur Polizei gehen wollen“.

Das ist durch absolut gar nichts belegt. Der Sachbearbeiter der Kripo hat zwar jetzt bei der Vernehmung erklärt, dass es am Morgen des 18.11. einen Anruf von Frau T. bei der Kripo gegeben habe.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.
Aber es fehlt jedweder Hinweis darauf, dass die Mutter noch mal um einen Termin zusammen mit ihrem Sohn ersucht haben könnte. Also gab es demnach auch keine Veranlassung, Sebastian aufzufordern, sofort seinen Kumpel zu verlassen, da er „aussagen muss“.

Die Polizei war ja auch bereits einen Schritt weiter: Sie organisierte seine Verhaftung, die dann ja auch auf der Autobahn Richtung Österreich erfolgte…


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03.10.2025 um 23:21
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die Mutter wollte also, dass Sebastian umgehend eine Aussage macht. Das ergibt nur Sinn, wenn es dabei um eine Reaktion auf den Zeugenaufruf der Polizei vom 18.10. ging. Einen Monat später hatte ST ja bereits in Vernehmungen Aussagen gemacht.
Warum macht nur das Sinn? Es kann genauso gut auch bei der zweiten Befragung gewesen sein. Vielleicht bestand die Mutter darauf, dass er keinesfalls zu spät kommen sollte, dass er daher sich früher aufmachen sollte, als er es für notwendig hielt. Mütter kennen ihre Söhne allzu gut und machen dann entsprechend früher Druck (kenne ich noch von mir, unangenehme Dinge hatte ich auch gern aufgeschoben). Er hätte in diesem Fall auch noch die Kleidung von zu Hause mitnehmen müssen, vielleicht hatte er die noch gar nicht dabei. Es könnte auch sein, dass sie verhinder wollte, dass er dann wieder rasen musste. Da können viele Sorgen der Mutter hinter gesteckt haben, von denen wir hier nichts wissen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 23:29
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Vielleicht bestand die Mutter darauf, dass er keinesfalls zu spät kommen sollte, dass er daher sich früher aufmachen sollte, als er es für notwendig hielt. Mütter kennen ihre Söhne allzu gut und machen dann entsprechend früher Druck (kenne ich noch von mir, unangenehme Dinge hatte ich auch gern aufgeschoben).
Das habe ich mir eben auch gedacht.

Zumal es doch unwahrscheinlich ist, dass die Mutter ihn gleich zur Polizei schickt, wenn erst die Meldung raus ist.

Auch wenn man nicht viel Kontakt mit der Polizei hat, kann man sich ja denken, dass man nicht an die richtige Person kommt, wenn man einfach dort aufkreuzt.

Was andere wäre, wenn sie vllt gesagt hätte, er soll sich bei ihnen melden und der Freund ausgesagt hätte, dass ST sich mit ihr stritt, weil er partout in der Sache nichts zur Aufklärung beitragen will.

Aber die Aussage beinhaltet einfach zu wenig Information.


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03.10.2025 um 23:45
@ Origines

Ich habe mir das Ganze durch den Kopf gehen lassen, da die Fragen die besonderen Nachfragen des Gerichts an die Ermittler Deiner These doch widersprechen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es hängt halt davon ab, ob zum Zeitpunkt X (vor der Eröffnung der Beschuldigung) bereits objektiv ein Anfangsverdacht vorgelegen hat.

So lange die Verdachtslage diffus war, noch unklar war, was, wie und wo die befragte Person einen Bezug zur Tat hatte, nicht "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen den Verdächtigen vorlagen, sondern subjektiv der kriminalistische Spürsinn geweckt wurde, aber noch "abgeklopft" wurde, ist das noch nicht gegeben. Es darf nicht "ins Blaue hinein" beschuldigt werden.
Deine Definition dürfte den Bereich wie Hausdurchsuchung, DNA etc. bestimmt sein. Er wird jedoch nicht den Bereich Zeugenbefragung/Verhör abdecken.

Wer stellt denn den sogenannten „objektiven“ Anfangsverdacht fest? Erst ein Gericht. D.h. ein Betroffener kann daher gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel einlegen, bis eine Gericht rechtskräftig darüber entschieden hat. Das erst bestimmt endgültig, ob ein objektiver Anfangsverdacht vorgelegen hat. Im ungünstigsten Fall wird es erst durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestimmt.

Hat keiner vorgelegen, dann sind sämtliche Informationen, die trotzdem bei Hausdurchsuchungen etc. erlangt sind rechtlich nicht verwertbar, obgleich sie stattgefunden haben.


Anders ist es bei der Zeugen-/Beschuldigtenvernehmung. Da liegt es im Interesse der Ermittler den Zeugenstatus soweit nach hinten raus zuschieben, wie es geht, denn als Zeuge muss er aussagen. Manchmal wird die Schranke dabei überschritten. Wenn die Befrager den Zeugen dann trotzdem nicht aufklärt, sie jedoch subjektiv meinen, den Täter vor sich sitzen zu haben und ihn dann entsprechend auch befragen, dann kommt es aus meiner Sicht nur darauf an, ob sie in diesem Moment denjenigen für verdächtig bzw. sogar für den Täter hielten. Sind sie dieser Ansicht, müssen sie den Betroffenen auf seine Recht aufklären. Tun sie das nicht, dann kann es ein Beweisverwertungsverbot geben.

Ist so etwas passiert, werden häufig Beamte nicht zugeben, dass sie denjenigen schon für den Täter hielten. Sie werden es leugnen (was kritisch werden kann, da meist mehrere die Befragung durchgeführt haben) oder sich daran nicht mehr erinnern. Um den Betroffenen zu schützen, muss sich daher das Gericht genau die gestellten Fragen ansehen. Und da spielt es dann eine Rolle, ob man diese Fragen einem Zeugen stellen würde, der noch nicht verdächtigt ist. Das geschieht aktuell in diesem Verfahren. Das Gericht hat die kritischen Fragen erkannt und hat danach die Beamten befragt. Sämtliche Beamte, welche damals an der Befragung teilgenommen haben, haben sich auf Erinnerungslücken berufen.

Es gibt in diesem Fall keine Rechtfertigung der Beamten, dass sie diese Fragen auch dann gestellt hätten, wenn sie die Person noch nicht als Täter gesehen hätten. Das wiegt natürlich schwer. Angenommen das Gericht hat nun keine Idee, warum diese Fragen einem normalen Zeugen gestellt worden wäre. Dann wird das Gericht abhängig von den Fragen feststellen müssen, dass es keine Zeugenvernehmung mehr war, Er hätte über seine Rechte aufgeklärt werden müssen. Für mich wäre das Befragen eines Zeugen nach sexuelle Dingen für den Fall, dass die Beamten ein sexuelles Motiv vermuten, ein ganz klares NoGo. Die vom Zeugen verlangte Spekulation nach dem Tatablauf wiegt da nicht ganz so schwer, man muss sich aber fragen, wozu die sonst dienen soll als an vermeintliches Täterwissen zu gelangen.

Ich denke, wir können hier auch auf die nächsten Verhandlungstage warten, möglicherweise positioniert sich dann schon das Gericht. Aber vielleicht könnte hier ein Strafrechtler z.B. @Rick_Blaine uns da aufklären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 03:55
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Aber vielleicht könnte hier ein Strafrechtler z.B. @Rick_Blaine uns da aufklären.
Der BGH verlangt, dass man in die Köpfe der Ermittler hineinsehen muss, ob da ein Verfolgungswille vorliegt. Nun sind die Richter des BGH freilich sich der Tatsache bewusst, dass das nicht funktioniert. Also versuchen sie Merkmale zu identifizieren, die helfen könnten, diesen Verfolgungswillen, der eine Beschuldigtenstellung des Zeugen zur Folge hat, festzustellen. Dabei macht der BGH ganz klar, dass es in jedem Einzelfall auf die Details ankommt und es bei Vernehmungen eben keine pauschalen Merkmale gibt.
Anders liegt es bei Vernehmungen. Bereits aus §§ 55, 60 Nr. 2 StPO ergibt sich, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf, ohne dass er über die Beschuldigtenrechte belehrt werden muss BG(vgl. BGHSt 10, 8, 10; 17, 128, 133; Hanack aaO; Rogall aaO Rdn. 11; ferner BVerfG [Kammer], Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1513/05). Der Vernehmende darf dabei auch die Verdachtslage weiter abklären; da er mithin nicht gehindert ist, den Vernommenen mit dem Tatverdacht zu konfrontieren, sind hierauf zielende Vorhalte und Fragen nicht zwingend ein hinreichender Beleg dafür, dass der Vernehmende dem Vernommenen als Beschuldigten gegenübertritt. Der Verfolgungswille kann sich jedoch aus dem Ziel, der Gestaltung und den Begleitumständen der Befragung ergeben.
Quelle: BGH 1 StR 3/07 Hervorhebungen von mir

Nicht jede Vernehmung, selbst wenn Beamte einen gewissen Elan mitbringen, ist eine Beschuldigtenvernehmung:
Ob die Strafverfolgungsbehörde einen solchen Grad des Verdachts auf eine strafbare Handlung für gegeben hält, dass sie einen Verdächtigen als Beschuldigten vernimmt, unterliegt ihrer pflichtgemäßen Beurteilung. Im Rahmen der gebotenen sorgfältigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls kommt es dabei darauf an, inwieweit der Tatverdacht auf hinreichend gesicherten Erkenntnissen hinsichtlich Tat und Täter oder lediglich auf kriminalistischer Erfahrung beruht. Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird
Quelle: wie oben

Nun wird es aber noch komplizierter: Der BGH verlangt nun auch in den Kopf des Zeugen hineinzuschauen, wie dieser die Vernehmung empfindet. Auch das geht natürlich nicht, so dass der BGH versucht auch hier Leitlinien im Einzelfall zu setzen:
Neben der Stärke des Tatverdachts ist jedoch auch von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten nach außen, auch in der Wahrnehmung des Vernommenen darstellt. Hier folgt der Verfolgungswille aus dem Ziel, der Gestaltung und den Begleitumständen der Vernehmung am 26. September 2002 und der darauf folgenden Suchmaßnahme auf dem Anwesen des Angeklagten: Eine - aus der Sicht des Angeklagten zu beurteilende - Gesamtschau aller relevanten Umstände ergibt, dass die Vernehmung vornehmlich dazu diente, den Angeklagten, von dessen mutmaßlicher Täterschaft sich der Vernehmungsbeamte überzeugt zeigte, zu überführen. In der lediglich von kurzen Pausen unterbrochenen fast zehnstündigen Vernehmung ging es diesem erkennbar insbesondere darum, den Angeklagten mit Ungereimtheiten seines bisherigen Aussageverhaltens und zuletzt direkt mit dem Vorwurf von Tötungsverbrechen zu konfrontieren. Die Gestaltung der Vernehmung lässt erkennen, dass der Vernehmungsbeamte mittels kriminalistischer Taktik einen Tatnachweis ermöglichen oder einen gegebenenfalls erst später möglichen Tatnachweis erleichtern wollte. Die Vernehmung war von Vorhalten und Fragen geprägt, die erkennbar auf "Schwachstellen" in den bisherigen Aussagen zielten und zuletzt in eindringlicher Form auf ein Geständnis hinwirkten:
Quelle: wie oben

Hier kann es also durchaus auf einzelne Fragen des Ermittlers und wie er sie gestellt hat ankommen. Das Urteil des BGH gibt da eine ganze Reihe Beispiele aus dem Münchener Mordfall.

Ob die Vernehmung des Basti nun hier eine solche Qualität hat, kann ich und muss ich im Gegensatz zu den "Verteidigern" hier im Forum nicht beurteilen, denn dazu sind die Informationen aus der Presse viel zu ungenau. Das ist Sache des Gerichts.

Da das Thema aber juristisch sehr schwierig und gleichzeitig wichtig ist, hat der BGH in seinem Urteil noch einmal folgendes betont:
Wie bereits ausgeführt (vgl. oben II. 3. a), führen auf den Tatverdacht zielende Vorhalte und Fragen nicht notwendig dazu, dass der Vernommene als Beschuldigter zu belehren ist. Die Vorhalte und Fragen dienten hier jedoch für den Angeklagten erkennbar zum einen dazu, neue Ermittlungsansätze gegen ihn zu gewinnen (Schweigepflichtsentbindung; Nachschau im Haus; DNA-Analyse) und ein Geständnis von ihm zu erlangen. Zum anderen wollte der Vernehmungsbeamte Widersprüche im Aussageverhalten des Angeklagten aufdecken.
Quelle: wie oben

Zur einfachen Auffindung dieses wichtigen Urteils hier der Link https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/07/1-3-07.php


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 08:42
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich habe mir das Ganze durch den Kopf gehen lassen, da die Fragen die besonderen Nachfragen des Gerichts an die Ermittler Deiner These doch widersprechen.
Ich sehe keinen Widerspruch. Ich habe nur ganz grob das umrissen, was @Rick_Blaine gerade sehr detailliert anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargelegt hat:

Beitrag von Rick_Blaine (Seite 789)

Und zum konkreten Fall:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ob die Vernehmung des Basti nun hier eine solche Qualität hat, kann ich und muss ich im Gegensatz zu den "Verteidigern" hier im Forum nicht beurteilen, denn dazu sind die Informationen aus der Presse viel zu ungenau. Das ist Sache des Gerichts.
Ich kann und will das auch nicht beurteilen. Und das Gericht beschäftigt sich gerade intensiv mit der Frage. Das ist gut so.


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