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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
03.06.2025 um 09:291312Diese Ausführungen zum inneren Druck finde ich allerdings in der Gesamtheit schon Recht eindrücklich.
Dass entgegen der Mutmaßung der Verteidigung gegen S. T. nach der Vernehmung am 21.10.2022 kein Tatverdacht bestand, folgt auch aus der im Selbstleseverfahren (Ziff. D. II. 17.1.1.) eingeführten Pressemitteilung vom 21.10.2022, 15:38 Uhr: „Update der PP Pressestelle, dass der gesuchte Jogger mittlerweile ermittelt und einvernommen werden konnte. Weitere sachdienliche Hinweise ergaben sich aus der Einvernahme des Joggers nicht“.
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S. T. selbst erwähnt zudem in einer Textnachricht am 16.11.2022, 16:20 Uhr (s. Ziff. D. II. 16.3.2.), an … als diese ihm mitteilt, dass sie am 17.11.2022 zur Polizei zur Einvernahme geht und sich mit einer Frau … trifft, „dass die voll nett ist“ (S. T. war bereits am 21.10.2022 und 10.11.2022 zur Zeugeneinvernahme bei ihr gewesen), was eindeutig einem (falschen) Geständnis während der „Hausparty“ am 17.11.2022 nur wegen des bestehenden äußeren, von der Polizei verursachten Drucks widerspricht.
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Vielmehr ist von einem selbstgemachten, inneren Druck des S. T. – weil er der Täter war – am 17.11.2022 im Hinblick auf seine Verantwortlichkeit für den Übergriff auf H. W. im 03.10.2022 auszugehen:
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So äußerte der Zeuge … (Ziff. D. II. 14.10.), dass S. T. nachdem er am 17. 11.2022 geäußert hatte, ich bin der Mörder von A., sinngemäß sagte: „… er sagt, dass er es war, weil er keinen Bock mehr auf den ganzen Druck hat, der auf ihm lastet!“. … hatte den Eindruck, dass dieser Druck ein eigener, von T. selbst ausgehender Druck war. Für diesen „Druck“, der sich nach Tatbegehung am 03.10.2022 in S. T. aufgebaut hat, sprechen für die Kammer auch weitere, im Rahmen der Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse:
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So berichtete etwa der Zeuge … (Ziff. D. II. 14.9.) von einem Vorfall Anfang Oktober 2022, wenige Tage nach dem Mord in A.. S. hatte sein Fahrzeug zu ihm/… zwecks Durchführung von Reparaturarbeiten gebracht. Während der Durchführung der Reparaturarbeiten rief plötzlich die Mutter von S. an und sagte zu ihm – so berichtete es S. dem Zeugen … –, er müsse schnell nach Hause kommen wegen dem Fall von H.. S. T. war daraufhin sehr nervös und fuhr mit dem Auto, noch ehe es fertig repariert war, nach Hause. Dies war noch vor dem Zeugenaufruf (19.10.2022) hinsichtlich eines Joggers und noch vor der ersten Zeugenvereinvernahme von S. am 21.10.2022. Stress wegen dem Fall H., den S. T. empfand und den er … gegenüber offenbarte, konnte also sicher nicht von der Polizei o.ä. kommen, es war ein eigener, innerer Druck aufgrund der Geschehnisse zum Nachteil der H., die T.verursacht hatte.
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Auch betreffend den 18.11.2022, als S. T. emeinsam mit … – so dessen Aussage (Ziff. D, II. 14.10.) – nach der „Hausparty“ vom 17.11.2022 in den Morgenstunden im Auto unterwegs war, hatte S. ein Telefonat mit den Eltern und anscheinend Stress, wenn … auch den Grund nicht mitbekam.
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Ebenso ist die Schilderung des Arbeitskollegen und Zeugen … (Ziff. D. II. 6.12.), der einen Arbeitstag Ende Oktober/Anfang November 2022, zeitnah zur Festnahme von S. erinnerte, Indiz für dessen innere „Belastung“. An diesem Tag war S. „völlig durch den Wind“. Nachdem er zunächst schon das Auto 1 m in die Straße hinein geparkt hatte, wirkte er bei der Arbeit nicht bei der Sache, teilnahmslos, etwas eingeknickt. Die Arbeiten wurden zwar in einer größeren Wohnanlage durchgeführt. Dass S. aber, nachdem er etwas aus dem ca. 8-10 m vor dem Haus geparkten Firmenauto holen sollte, nicht wiederkam und, als … ihn suchte und dann fand, auf die Frage, wo er bleibt, antwortete, er hat den Eingang nicht mehr gefunden, ist schon als auffällig zu bezeichnen. Der Zeuge … schilderte, dass er so mit T. an dem Tag nicht hat weiterarbeiten können (das machte einfach keinen Sinn), was er auch mittags im Büro sagte. Insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass S. von seinem Ausbilder, dem Zeugen … (Ziff. D. II. 6.6.), grundsätzlich dahingehend beschrieben wurde, dass er das macht, was man ihm sagt, fleißig ist, ist das vom Zeugen … eschilderte Verhalten als Indiz für einen inneren Druck zu werten.
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Die Entwicklung eines inneren Druckes in S. T. als Folge des von ihm begangenen Übergriffs auf H. W. steht auch im Einklang mit dem vom Sachverständigen Dr. … (Ziff. D. II. 18.4.2.) gutachterlicherseits festgestellten Charakter des S. T.: Grundsätzlich hat S. bei Ärger und Konflikten ein hohes Maß an Kontrolle. Dies verursacht jedoch einen inneren Druck, v.a. weil er mit keinem redet, sich bei keinem Hilfe holt und alles mit sich selbst ausmacht