bla_bla schrieb:dazu noch was: ich kann das "Warum" zwar nicht verstehen, aber solche "Spaßgeständnisse" scheinen ja nicht unüblich zu sein!
Aber woran machst du denn fest, dass es überhaupt ein Spaß war? Mir scheint dein Argument nur vorauszusetzen, dass es ein Spaß war, mir scheint aber einiges dagegen zu sprechen, dass S T sich spaßig äußerte. Die Mutter war ja "schockiert" (399, 402)
Im Fall Peggy haben dann ja andere auch den Spaß aufgegriffen und mitgemacht und keiner hat gesagt: "ich habe so einen riesigen Druck deswegen und muss es jetzt einfach sagen" obwohl er die Polizeigespräche voll nett fand und nicht offensichtlich verdächtigt wurde.
Die Mutter zumindest konnte hier offensichtlich nichts "spaßiges" erkennen, wobei sie ihn sicherlich auch nicht für den Mörder hielt. Mir scheint sie hat ein "Frustrationsgeständnis" vermutet.
abgelenkt schrieb:. Ein ggf. unernst gemeintes Geständnis ist gemeint. Ggf auch Frustrationsgeständnis (iSv Gedanken wie "die halten mich doch eh inzwischen für den Mörder und ihr bestimmt auch..." ).
Wieso soll er letzteres gedacht haben? Vielleicht übersehe ich hier etwas, aber beide Beschreibungen gehen doch überhaupt nicht in Richtung von letzterem und was er bis dahin über die Vernehmungen sagte, implizierte ja überhaupt nicht ersteres. Es ging zuvor um die Vernehmung zweier Personen als Zeugen (398 und 469). Nichts ging in Richtung Verdacht auf ST.
Die Frage wäre dann wohl: wie kann er es noch "unernst" meinen, außer aus Spaß oder aus Frustration? Das Leute die etwas nicht begangen haben, auf nicht spaßige Weise und ohne unter enormen Druck von außen zu stehen einfach so gestehen ist doch sehr selten.
XluX schrieb:Ich persönlich vermute, V wollte L nach dem Strandbad zusammen mit ST abholen für den 19-Uhr-Termin. Nur dass L dann Corona hatte, weshalb auch das Treffen später ausgefallen ist.
Also Lea ist sich ja ziemlich sicher, dass es anders war:
369
Dass das am 03.10.2022 gewesen sei, mache sie daran fest, dass es der Feiertag gewesen sei und; … nur an Feiertagen Zeit habe, am Nachmittag was zu machen. Danach habe sie sich krank gefühlt (Corona gehabt).
Das mit dem Corona hat sie dabei ja völlig im Blick, hier müsste sich doch eigentlich fast bewusst lügen, wenn sie sagt, dass sie
danach mit Corona nach Hause ging.
Und ich sehe nicht, dass 641 dagegen spricht. Wenn Lea zuhause war, kann sie ja einfach spontan mitgekommen sein. Das ist nun wirklich nicht unüblich bei kleinen Geschwistern.
Was für mich eher noch gegen Leas Aussage spricht ist, dass R. sich dann extrem vertan haben müsste wie er hinkam oder Lea darüber, dass er damals dabei war und dass sie ja in einer Aussage auch meinte, dass alle die Rede von der toten Frau mitgehört hätten. Aber das habe ich mit dem Urteil noch nicht so richtig zusammenbekommen, wie da die Chronologie ihrer Aussagen war. Vielleicht kannst du da nochmal die relevanten Nummern posten, wenn du sie im Blick hast.
abgelenkt schrieb:Wie wahrscheinlich ist es, sowas zunächst "zu vergessen"? Welche anderen Gründe könnte es geben dafür?
S T nicht belasten zu wollen, würde mir vor allem einfallen.
Woher kommt denn eigentlich dieses
karajana schrieb:"Mei, dann war ichs halt"
Im Urteil finden sich nur diese Formulierungen:
„Ja, ich war’s. Ich habe sie umgebracht!“
(398)
„Ich bin der Mörder von A.!“.
(467)
Und eben nicht im Kontext, dass irgendjemand S T für diesen erkennbar als Mörder angesehen hatte. Er hat also damit auch nicht einfach auf Anschuldigungen hin etwas eingeräumt, was die Formulierung "dann war ichs halt" für mich impliziert.