christian01 schrieb:Das nächtliche Joggen ist eigentlich auch nur ein extrem schwaches Indiz, stärker wäre es nur, falls belegt wäre das dies eine Ausnahme in seinem üblichen Tagesablauf darstellt. Es ist aber durch mehrere Personen ( also nicht nur aufgrund seiner eigenen Aussagen ) unabhängig belegt, das er wohl dem Laufsport nachgeht und er schon häufiger zu ungewöhnlichen Zeiten trainierte. Das macht das nächtliche Joggen erheblich unverdächtiger.
Selbst wenn das nicht der normale Ablauf wäre und jemand nur weil er nicht einschlafen kann noch eine Runde Joggen geht, wäre das kaum relevant.
Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Zeugen ihn gar nicht in Richtung des vermeintlichen Tatorts haben laufen sehen, sondern nur in Richtung seines Zuhauses. Dass er von dieser Route abgewichen sein soll, dazu gibt es keine Hinweise. Ein Abweichen von dieser Laufroute liegt da nicht gerade nahe. Das CoC-Spiel unterstützt eher das er direkt nach Hause gelaufen ist, auch wenn es kein sicheres Alibi ist.
Über all das wurde hier schon ausreichend diskutiert, wir drehen uns im Kreis.
Interessant wird es erst wieder mit Start der Verhandlung. Das Gericht wird noch einiges nachbessern müssen, was das erste Gericht versäumt hatte. Das Glaubwürdigkeitsgutachten war eine sehr wichtige Sache, aber es ist noch einiges offen, was den Angeklagten durchaus weiter entlasten kann. Zusätzlich gib es die neuen Gutachten und interessant ist wie nun die bisherige Rechtsmedizin die besondere Form der Wunden mit dem Schlag eines Steines begründet hatte.