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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.586 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.09.2025 um 10:25
Zitat von christian01christian01 schrieb:Das nächtliche Joggen ist eigentlich auch nur ein extrem schwaches Indiz, stärker wäre es nur, falls belegt wäre das dies eine Ausnahme in seinem üblichen Tagesablauf darstellt.
Na ja wie häufig er das gemacht hat ist schon fragwürdig. Und es geschah ja eben zur Tatzeit im Tatortbereich, bzw. sind wir dann wieder bei den Fragen der genauen Laufstrecke und wo überhaupt der Tatort lag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.09.2025 um 10:41
Zitat von christian01christian01 schrieb:Das nächtliche Joggen ist eigentlich auch nur ein extrem schwaches Indiz, stärker wäre es nur, falls belegt wäre das dies eine Ausnahme in seinem üblichen Tagesablauf darstellt. Es ist aber durch mehrere Personen ( also nicht nur aufgrund seiner eigenen Aussagen ) unabhängig belegt, das er wohl dem Laufsport nachgeht und er schon häufiger zu ungewöhnlichen Zeiten trainierte. Das macht das nächtliche Joggen erheblich unverdächtiger.
Selbst wenn das nicht der normale Ablauf wäre und jemand nur weil er nicht einschlafen kann noch eine Runde Joggen geht, wäre das kaum relevant.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Zeugen ihn gar nicht in Richtung des vermeintlichen Tatorts haben laufen sehen, sondern nur in Richtung seines Zuhauses. Dass er von dieser Route abgewichen sein soll, dazu gibt es keine Hinweise. Ein Abweichen von dieser Laufroute liegt da nicht gerade nahe. Das CoC-Spiel unterstützt eher das er direkt nach Hause gelaufen ist, auch wenn es kein sicheres Alibi ist.

Über all das wurde hier schon ausreichend diskutiert, wir drehen uns im Kreis.

Interessant wird es erst wieder mit Start der Verhandlung. Das Gericht wird noch einiges nachbessern müssen, was das erste Gericht versäumt hatte. Das Glaubwürdigkeitsgutachten war eine sehr wichtige Sache, aber es ist noch einiges offen, was den Angeklagten durchaus weiter entlasten kann. Zusätzlich gib es die neuen Gutachten und interessant ist wie nun die bisherige Rechtsmedizin die besondere Form der Wunden mit dem Schlag eines Steines begründet hatte.


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17.09.2025 um 11:27
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Na ja wie häufig er das gemacht hat ist schon fragwürdig. Und es geschah ja eben zur Tatzeit im Tatortbereich, bzw. sind wir dann wieder bei den Fragen der genauen Laufstrecke und wo überhaupt der Tatort lag.
Ja es war etwa zur vermuteten Tatzeit (wenn es eine Tat war) allerdings ist ja der physische Tatort selbst auch nur eine Vermutung.
Ich bin sehr auf die Erkenntnisse aus den neuen Gutachten gespannt.


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17.09.2025 um 11:29
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Interessant wird es erst wieder mit Start der Verhandlung. Das Gericht wird noch einiges nachbessern müssen, was das erste Gericht versäumt hatte. Das Glaubwürdigkeitsgutachten war eine sehr wichtige Sache, aber es ist noch einiges offen, was den Angeklagten durchaus weiter entlasten kann. Zusätzlich gib es die neuen Gutachten und interessant ist wie nun die bisherige Rechtsmedizin die besondere Form der Wunden mit dem Schlag eines Steines begründet hatte.
das ist richtig, wir müssen abwarten. Diese Begründung oder Veranschaulichung finde ich auch sehr interessant ggf. im Kontrast zu den neuen Gutachten die ja die Form der Kopfwunden mit einem "Anstossen" zu erklären versucht


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17.09.2025 um 12:25
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das Gericht wird noch einiges nachbessern müssen, was das erste Gericht versäumt hatte. Das Glaubwürdigkeitsgutachten war eine sehr wichtige Sache, aber es ist noch einiges offen, was den Angeklagten durchaus weiter entlasten kann. Zusätzlich gib es die neuen Gutachten und interessant ist wie nun die bisherige Rechtsmedizin die besondere Form der Wunden mit dem Schlag eines Steines begründet hatte.
Der BGH sah da aber keine Versäumnisse. Es ging ausschließlich um einen Verfahrensfehler, wenn ich erinnern darf.

Die neuen Gutachten, lassen wir uns überraschen, was sie wert sind. In der Beweisaufnahme kommen die bisherigen und sicherlich auch die neuen der Verteidigung zur Sprache. Letztendlich entscheidet die Kammer, wem sie Glauben schenkt.

Was den Stein anbelangt, so meine ich mich zu erinnern, dass es in dem Gutachten heißt, dass es ein Stein gewesen sein könnte. Nach einer Überzeugung hört sich das nicht an, das scheint offen zu bleiben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.09.2025 um 12:29
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Selbst wenn das nicht der normale Ablauf wäre und jemand nur weil er nicht einschlafen kann noch eine Runde Joggen geht, wäre das kaum relevant.
Eben ein riesiger Pechvogel, dass er ausgerechnet zu jener Nacht dort in der Nähe joggen ging.

Der Täter, ob er oder ein anderer, muss hier leider extrem viel "Glück" gehabt haben, keine Beweise zu hinterlassen. Eigentlich schockierend und erschreckend.


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17.09.2025 um 12:31
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn jemand, wie Du es darstellst, prinzipiell unglaubwürdig ist, was A ja offenbar durch einen Gutachter bestätigt wurde, wie kann man denn dann erwarten, dass er plötzlich doch noch "was Bahnbrechendes" zu sagen hat?
Genau! Ich, die die Aussage von AM von Anfang an für unglaubwürdig hielt, erwarte natürlich nicht, dass er noch was Bahnbrechendes zu sagen hat. Da ändert das Gutachten jetzt natürlich auch nichts.
Aber jemand der findet, AM habe die Wahrheit gesprochen und das Gutachten für falsch hält, müsste doch jetzt nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Er könnte doch darauf hoffen, dass ihm noch etwas spezifisches von STs "Geständnis" einfällt, mit dem er beweisen könnte, dass er die Wahrheit gesagt hat.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:"Wenn man jetzt ernsthaft davon ausgehen würde, dass AM nicht gelogen hat und ST bei ihm als einzigsten ein Geständnis abgelegt hat", dann würde das aber doch beinhalten, dass er auch keine Details, die der Basti ihm verraten hat, zurückgehalten hat, oder?
Von absichtlich zurück halten, rede ich nicht, eher davon, dass er damals etwas vergessen hat, oder die Relevanz einer Information unterschätzt hat. Zumindest mir fallen Details häufig erst später ein, oder ich kapiere die Zusammenhänge erst im Nachhinein.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und woher soll denn jetzt, nachdem der erste Prozess durch ist und über diesen sehr viel öffentlich berichtet wurde, plötzlich "Täterwissen" kommen, das noch nicht öffentlich bekannt ist? Was stellst Du Dir den nur so als Beispiel darunter konkret vor, was das für ein Dateil sein könnte?
Ich frag mich zwar grad ob wir tatsächlich vom gleichen Fall reden, denn egal wie viel über den Fall öffentlich gesprochen wurde, trotzdem ist doch so gut wie alles reine Spekulation. Jede Information, die dazu dient eines der vielen Rätsel aufzuklären, wäre Täterwissen. Angefangen mit der "Tatwaffe", die geeignet wäre, dieses spezifische Verletzunfsbild zu verursachen, oder der Verbleib oder die Säuberung der Kleidung von ST, wie er das vor der Mutter verborgen hat, ein "Tatort" der vielleicht erklärt, wo die Blutspuren verblieben sind, wie ST den symmetrischen Bruch verursacht haben will, oder irgendeins der anderen Verletzungsbilder etc. Soll man denn tatsächlich glauben, dass ST bei seinem einzigsten (gerne Hyperlativ nachschlagen) Beichte tunlichst darauf geachtet hat, möglichst allgemein zu bleiben und nur Details preiszugeben, die zufällig schon in der Presse veröffentlicht wurden?

Ich kann mich dem Eindruck nicht mehr erwehren, dass hier eh alle den Knastzeugen für unglaubwürdig halten, aber das halt einfach nicht zum gewünschten Ausgang des Verfahrens passt.


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17.09.2025 um 12:36
Zitat von emzemz schrieb:Der BGH sah da aber keine Versäumnisse. Es ging ausschließlich um einen Verfahrensfehler, wenn ich erinnern darf.
Er hat sich nicht dazu geäußert. Das hatten wir doch jetzt schon hundert Mal.


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17.09.2025 um 13:00
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Na ja wie häufig er das gemacht hat ist schon fragwürdig. Und es geschah ja eben zur Tatzeit im Tatortbereich, bzw. sind wir dann wieder bei den Fragen der genauen Laufstrecke und wo überhaupt der Tatort lag.
Aus dem Joggen ein Indiz zu machen, finde ich auch eher schwierig. Jetzt nicht aus juristischer sondern eher aus logischer Sicht.
Wenn er nicht in der Nacht um den Eiskeller herum unterwegs gewesen wäre, sondern im Bett gelegen hätte, käme er als Tatverdächtiger ja nicht Mal in Frage. Daher ist das Joggen an sich doch eher als Notwendigkeit zu betrachten, die es überhaupt sinnvoll machen Indizien zu sammeln. Wenn er jetzt tatsächlich nur um den Eiskeller geschlichen wäre, etwas derartiges vorher überhaupt noch nie gemacht hätte, oder die andere Frau der er begegnet ist, von Kontaktaufnahme berichtet hätte, wäre das ein Indiz. Aber, dass er rein theoretisch die Möglichkeit hatte, ist doch kein Indiz sondern einfach nur notwendig für eine Ermittlung.

Diese Doppelmoppelungen kommen mM nach häufiger vor. Beispielsweise dient der gefundene Pornokonsum zuerst überhaupt dazu ein sexuell motiviertes Verbrechen anzunehmen und hinterher soll der Pornokonsum dann als Indiz für diese Vermutung herhalten.


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17.09.2025 um 13:17
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er hat sich nicht dazu geäußert. Das hatten wir doch jetzt schon hundert Mal.
Anscheinend aber doch noch nicht oft genug, wenn immer wieder von Versäumnissen die Rede ist.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:... oder der Verbleib oder die Säuberung der Kleidung von ST, wie er das vor der Mutter verborgen hat, ...
Hat sich denn die Mutter zum Verbleib der Kleidung geäußert? Mir ist in Erinnerung, dass sie die Aussage verweigert hat.


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17.09.2025 um 13:50
Zitat von emzemz schrieb:Anscheinend aber doch noch nicht oft genug, wenn immer wieder von Versäumnissen die Rede ist.
Ob das BGH da Versäumnisse sah wissen wir nicht. Das hat doch auch @RickBlaine jetzt schon häufig genug durchgekaut. Aus der Nicht-Äußerung des BGHs kann man nichts ableiten.

Natürlich können Userinnen und User hier weiterhin postulieren, dass es Versäumnisse gab oder das es keine gab, aber das BGH-Urteil kann das weder in die eine noch in die andere Richtung belegen.

Es ist aber erkennbar, dass die neue Kammer in Bezug auf den Knastzeugen ein Versäumnis festgestellt hat. Davon sprach ja auch @Rigel92.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Von absichtlich zurück halten, rede ich nicht, eher davon, dass er damals etwas vergessen hat, oder die Relevanz einer Information unterschätzt hat. Zumindest mir fallen Details häufig erst später ein, oder ich kapiere die Zusammenhänge erst im Nachhinein.
Sorry, aber wenn er jetzt mit irgendwas ankommt müsste es doch etwas sein, das noch nicht im Prozess thematisiert wurde, aber sich anhand der Akten zweifelsfrei belegen lässt und das ihm entfiel und an das er sich jetzt korrekt erinnert? Ich bin nicht mal sicher, ob es so etwas in den Akten gäbe und da müsste ja schon einiges zusammenkommen.
Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass er etwas über den Prozess hört und sich dann denkt, "ach stimmt, das hat S mir ja auch gesagt", aber das wird man wohl kaum als zusätzliches Täterwissen werten können.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber, dass er rein theoretisch die Möglichkeit hatte, ist doch kein Indiz sondern einfach nur notwendig für eine Ermittlung.
Es ist schon relevant, wenn man durch die Gutachten zum Schluss kommt, dass Hanna ermordet wurde und man außerdem davon ausgeht, dass es unwahrscheinlich ist, das jemand anderes auch die Gelegenheit hatte oder dass S sonst hätte etwas mitbekommen müssen. Wobei ich letzteres eher nicht behaupten würde.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:eispielsweise dient der gefundene Pornokonsum zuerst überhaupt dazu ein sexuell motiviertes Verbrechen anzunehmen und hinterher soll der Pornokonsum dann als Indiz für diese Vermutung herhalten.
Man nimmt es ja an, weil man es als Indiz dafür wertet. Wenn man es nicht als Indiz dafür sähe, könnte es einen auch nicht dazu verleiten, das anzunehmen.


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17.09.2025 um 13:55
Zitat von emzemz schrieb:Der BGH sah da aber keine Versäumnisse. Es ging ausschließlich um einen Verfahrensfehler, wenn ich erinnern darf.
Der BGH hat sich zu anderen etwaigen Fehlern des Verfahrens/Urteils weder positiv noch negativ geäußert sondern schlicht nicht befasst, da ein sich aufdrängender absoluter Revisionsgrund gegeben war. Und es ist auch egal, wie der BGH das bewertet hätte. Die neue Kammer muss die Bewertung der Gutachten ohnehin neu und selbst treffen.


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17.09.2025 um 15:31
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Es ist schon relevant, wenn man durch die Gutachten zum Schluss kommt, dass Hanna ermordet wurde und man außerdem davon ausgeht, dass es unwahrscheinlich ist, das jemand anderes auch die Gelegenheit hatte oder dass S sonst hätte etwas mitbekommen müssen. Wobei ich letzteres eher nicht behaupten würde.
In Wirklichkeit wäre die Jogging-Runde dann nicht mehr relevant. Interessant wäre nur, dass er die Gelegenheit dazu gehabt hätte. Gäbe es eindeutige DNA-Spuren von ihm am Tatort oder des Opfers, gäbe es weitere starke Indizien und könnte man wirklich einen Unfall ausschließen, dann würde das allein zu einer Verurteling reichen.

Das zeigt auch etwas anderes, ohne solche Indizien wir man nie einen anderen ausschließen können. Auch andere, die z.B. vom Süden kamen, nur nicht von den Überwachungskameras erfasst wurden und nicht in das Visier der Ermittler kamen. Wie kann man bei diesem vermeintlichen Tatort die Wahrscheinlichkeit ermitteln? Ein Unwahrscheinlich wird man allein damit nicht erreichen.


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17.09.2025 um 18:45
Zitat von emzemz schrieb:Hat sich denn die Mutter zum Verbleib der Kleidung geäußert? Mir ist in Erinnerung, dass sie die Aussage verweigert hat.
Mir ist dahingehend auch nichts bekannt, aber ihr wird wohl eher nichts an der Kleidung ihres Sohnes aufgefallen sein, sonst hätte sie ihren Sohn wohl eher nicht als Zeugen gemeldet.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Sorry, aber wenn er jetzt mit irgendwas ankommt müsste es doch etwas sein, das noch nicht im Prozess thematisiert wurde, aber sich anhand der Akten zweifelsfrei belegen lässt
Da im Prozess nur ungeprüfte Vermutungen vorkamen, wäre es eigentlich egal, ob es schon erwähnt wurde. Wenn er irgendetwas Konkretes sagen würde, könnte ja überprüft werden, ob es zumindest möglich gewesen ist, auch wenn sich in den Akten noch gar nicht damit auseinander gesetzt wurde. Aber ja klar, sobald er sich denken kann, 'ach ja das hat ST mir ja auch erzählt', wäre es kein Täterwissen mehr. Aber diese Wahrscheinlichkeit ist ja im neuen Prozess recht gering, da anscheinend nur die Verteidigung neue Erkenntnisse vorstellt. Diese Erkenntnisse wären dann ja entlastend und als Unschuldiger kann ST das ja nun damals nicht gewusst und weitererzählt haben.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Es ist schon relevant, wenn man durch die Gutachten zum Schluss kommt, dass Hanna ermordet wurde und man außerdem davon ausgeht, dass es unwahrscheinlich ist, das jemand anderes auch die Gelegenheit hatte oder dass S sonst hätte etwas mitbekommen müssen. Wobei ich letzteres eher nicht behaupten würde.
Natürlich ist es absolut relevant, dass er theoretisch die Möglichkeit hatte. Ohne das, wäre jede Ermittlung sinnlos. Dass es unwahrscheinlich sein soll, dass es jemand anderes war oder eben ein Unfall sehe ich anders. Da es eben keine Augenzeugen im Umkreis des vermuteten Tatorts, oder irgendwelche Spuren gibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ST ein unbemerkter Umweg und die Tatausführung gelang genauso hoch wie die Wahrscheinlichkeit, dass irgendeinem Unbekannten der Weg hin und zurück und die Tat unbemerkt gelang. Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall ist hier am höchsten, da es in diesem Fall sowieso keine Wegzeugen oder Täterspuren geben kann.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Man nimmt es ja an, weil man es als Indiz dafür wertet. Wenn man es nicht als Indiz dafür sähe, könnte es einen auch nicht dazu verleiten, das anzunehmen.
Nach deiner Logik, könnte man dann einfach alle Pornokonsumenten einsperren, denn nur weil kein sexueller Übergriff gefunden wird, muss das offenbar nicht bedeuten, dass keiner stattgefunden hat. Schließlich reicht der gefundene Pornokonsum einerseits dazu ein Verbrechen anzunehmen und dann auch noch als Beweisanzeichen dafür.


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17.09.2025 um 20:01
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Mir ist dahingehend auch nichts bekannt, aber ihr wird wohl eher nichts an der Kleidung ihres Sohnes aufgefallen sein, sonst hätte sie ihren Sohn wohl eher nicht als Zeugen gemeldet.
Sorry, aber das finde ich eine ziemlich infame Unterstellung gegen die Mutter!
Hast Du nicht die Spiegel-TV-Doku gesehen, in der sie zu Wort kommt und berichtet, wie sie den Basti drängen musste, sich als Zeuge zu melden und wie wichtig ihr es war, ihm zu vermitteln, dass es Bürgerpflicht ist, der Polizei bei der Aufklärung eines so schlimmen Verrechens zu helfen? Und Du behauptest von dieser Frau aalglatt, dass sie ihren Sohn gedeckt hätte, wenn sie an der Kleidung Spuren der Tat beobachtet hätte!?! Das ist schon ein ziemlich starkes Stück!


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17.09.2025 um 20:02
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Mir ist dahingehend auch nichts bekannt, aber ihr wird wohl eher nichts an der Kleidung ihres Sohnes aufgefallen sein, sonst hätte sie ihren Sohn wohl eher nicht als Zeugen gemeldet.
Meinst du denn, seine Mutter habe seine Kleidung kontrolliert? So wie der Zustand seines Zimmers geschildert wurde, sah es nicht so aus, als habe sie dort ordnend eingegriffen und hätte zwingend Kenntnis von entsprechenden Verunreinigungen erlangen müssen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.09.2025 um 20:11
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das wiederum wäre aus Sicht der StA vermutlich nicht besonders schlau, weil das Gericht eine modifizierte Anklageschrift evtl. nicht zur Hauptverhandlung zulässt, oder?
Du bist ja ganz keck!
Ein Strafverfahren ist doch aus Sicht eines Staatsanwaltes kein taktisches Manöver, in dem er notfalls etwas anklagt, von dem er und alle anderen wissen, dass es nicht zutreffend ist, nur damit es überhaupt zur Zulassung der Anklage kommt. Wäre doch auch dumm, wenn er mit der Einstellung in eine Hauptverhandlung geht, dass er das da dann schon irgendwie so verargumentiert bekommt, dass kein Freispruch rauskommt.

Leider wird hier ständig so getan, als habe es die StA persönlich auf den Basti abgesehen und wolle ihn um jeden Preis hinter Gittern sehen. Ich denke, dass den Menschen, die bei der StA arbeiten zuallererst mal die Verfolgung und die Aufklärung von Verbrechen am Herzen liegt. Da geht es also nicht drum, einen bestimmte Quote an Verurteilungen zu erzielen oder einen Fall als "gelöst" verbuchen zu können. Ich bin mir sicher, wenn Frau Rick so wie sie behauptet durch zwei Gutachten beweisen könnte, dass Hanna an einem Unfall gestorben ist, dann würde kein StA das ignorieren, nur weil er persönlich keine Schlappe einstecken will, nachdem er den ersten Prozess ja schon "gewonnen" hatte. So ein Prozess ist doch kein Pokerspiel, bei dem alle Seiten "gewinnen" wollen und dafür regelmäßig zu allerhand Tricksereien greifen.


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17.09.2025 um 20:15
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Nach deiner Logik, könnte man dann einfach alle Pornokonsumenten einsperren, denn nur weil kein sexueller Übergriff gefunden wird, muss das offenbar nicht bedeuten, dass keiner stattgefunden hat. Schließlich reicht der gefundene Pornokonsum einerseits dazu ein Verbrechen anzunehmen und dann auch noch als Beweisanzeichen dafür.
Um ein Verbrechen geht es, weil eine Frau tot ist und die Gutachten sagen, dass jemand sie umgebracht haben muss. Wenn neue Gutachten etwas anderes beweisen wird man das neu bewerten müssen. Aber wie du darauf kommst dass ich denke man müsste ST einfach nur weil er diese Pornos konsumiert hat als Mörder einsperren, selbst wenn Hanna nicht tot wäre, ist mir nicht klar. Sexualmotive stehen bei männlichen Tätern und weiblichen Opfern natürlich im Raum, insbesondere sobald keine anderen Motive erkennbar sind. Hier gibt es im Gewaltpornokonsum ein Indiz dafür, wobei ja unklar ist wie gut dies zum möglichen Tatablauf passte.

Hier im Thread habe ich entschieden die Ansicht vertreten, dass es sich um ein schwaches Indiz handelt:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Aber wie stark ist das als Indiz gegen S.T.? Der zugegzogene Experte urteilte ja, dass sich das alles noch in einem normalen Rahmen bewegte. Dass dieser Umstand hier nicht nur auf eine Täterschaft verweisen könnte, sondern diese wirklich wahrscheinlich macht, sehe ich nicht unbedingt als gegeben an. Allenfalls wird man hier wohl von einem leichten Indiz sprechen können.
Ich habe auch dafür plädiert, dass man ST nicht als Sexualmörder ansehen sollte:
Beitrag von AusLeipzig (Seite 606)

Es geht hier nur um diese These:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Beispielsweise dient der gefundene Pornokonsum zuerst überhaupt dazu ein sexuell motiviertes Verbrechen anzunehmen und hinterher soll der Pornokonsum dann als Indiz für diese Vermutung herhalten.
Wenn etwas eine Annahme nahelegt ist es nunmal ein Indiz. Da helfen auch keine völlig an den Haaren herbeigezogen Beispiele.
Ein nicht besonderes gutes, aber besseres Beispiel:
Weil wir ein Video haben auf dem x y erschießt kommen wir zur Annahme x habe y erschossen. Als Indiz dafür können wir es jetzt aber nicht mehr verwenden, das wäre unzulässige Doppelverwendung.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Da im Prozess nur ungeprüfte Vermutungen vorkamen, wäre es eigentlich egal, ob es schon erwähnt wurde. Wenn er irgendetwas Konkretes sagen würde, könnte ja überprüft werden, ob es zumindest möglich gewesen ist, auch wenn sich in den Akten noch gar nicht damit auseinander gesetzt wurde. Aber ja klar, sobald er sich denken kann, 'ach ja das hat ST mir ja auch erzählt', wäre es kein Täterwissen mehr. Aber diese Wahrscheinlichkeit ist ja im neuen Prozess recht gering, da anscheinend nur die Verteidigung neue Erkenntnisse vorstellt. Diese Erkenntnisse wären dann ja entlastend und als Unschuldiger kann ST das ja nun damals nicht gewusst und weitererzählt haben.
Denkst du das Glaubwürdigkeitsgutachten wäre aufgehoben wenn AM mit einem neuen Detail ankäme, das nicht unmöglich wäre? Das kann ich mir kaum vorstellen. Wenn ST gegenüber AM gestanden hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ihm jetzt einfällt das dieses Geständnis gegen das Glaubwürdigkeitsgutachten beweist. Über dieses hoffe ich im Prozess mehr zu erfahren, dann kann man sich ja eine Meinung bilden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn man jetzt ernsthaft davon ausgehen würde, dass AM nicht gelogen hat und ST bei ihm als einzigsten ein Geständnis abgelegt hat, dann könnte man doch schon noch darauf hoffen, dass er bei erneuter Befragung vielleicht echtes Täterwissen zu berichten weiß. Die Verzweiflung rührt doch nur von der Vermutung, dass AM das "Geständnis" erfunden hat und daher schlichtweg nicht weiß was passiert ist und daher dazu nichts sagen kann. Von diesem Standpunkt aus, kann ich die Verzweiflung auch verstehen.
Wenn man davon ausgeht, dass AM das Geständnis erfunden hat, wieso sollte man es dann schlecht finden, dass dessen Aussage durch das Glaubwürdigkeitsgutachten ausgeschaltet wird? Denkst du die Leute hassen ST einfach so sehr, dass sie unbedingt wollen, dass falsche Beweise eine Verurteilung stützen?


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17.09.2025 um 20:19
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich bin mir sicher, wenn Frau Rick so wie sie behauptet durch zwei Gutachten beweisen könnte, dass Hanna an einem Unfall gestorben ist, dann würde kein StA das ignorieren, nur weil er persönlich keine Schlappe einstecken will, nachdem er den ersten Prozess ja schon "gewonnen" hatte.
Im Fall Kachelmann konnte man schon fast den Eindruck gewinnen, dann die StA Mannheim entlastende Momente gegen Kachelmann nicht wahrgenommen zu haben.

Übrigens war meine Aussage nicht mal als Kritik an der StA Traunstein gemeint. Du hast das nur wieder mal, wie so viele andere Aussagen falsch in den Hals bekommen. Das ist aber ausschließlich dein Problem.


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17.09.2025 um 21:07
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sorry, aber das finde ich eine ziemlich infame Unterstellung gegen die Mutter!
Hast Du nicht die Spiegel-TV-Doku gesehen, in der sie zu Wort kommt und berichtet, wie sie den Basti drängen musste, sich als Zeuge zu melden und wie wichtig ihr es war, ihm zu vermitteln, dass es Bürgerpflicht ist, der Polizei bei der Aufklärung eines so schlimmen Verrechens zu helfen? Und Du behauptest von dieser Frau aalglatt, dass sie ihren Sohn gedeckt hätte, wenn sie an der Kleidung Spuren der Tat beobachtet hätte!?! Das ist schon ein ziemlich starkes Stück!
Vielleicht solltest du dir diesen Beitrag nochmal durch den Kopf gehen lassen. Falls nicht, hätte ich gerne eine Beschreibung deiner Auffassung von Bürgerpflicht, zu der folgendes Szenario passt.
Wenn man Blutspuren an den Klamotten des Sohnes findet, meldet man ihn als Zeugen, verschweigt dann halt die Blutspuren. Als Beschäftigungstherapie für die Polizei? Im Prozess schweigt man dann und zieht eine zusätzliche Anwältin hinzu, damit das Gericht auch möglichst lange beschäftigt ist?

Meine Auffassung wäre eben, wenn sie Blutspuren gefunden hätte, hätte sie ihn nicht als Zeugen genannt.
Zitat von emzemz schrieb:Meinst du denn, seine Mutter habe seine Kleidung kontrolliert? So wie der Zustand seines Zimmers geschildert wurde, sah es nicht so aus, als habe sie dort ordnend eingegriffen und hätte zwingend Kenntnis von entsprechenden Verunreinigungen erlangen müssen.
Das Zimmer wurde gründlich untersucht, da fand man ja nichts. Das wäre meiner Meinung einer der wenigen Orte, wo sich noch Blutspuren finden können. Denn ich geh auch nicht davon aus, dass sie ihm immer das Zimmer sauber gemacht hat, sondern eher versucht hat ihn hier zu einer gewissen Selbstständigkeit zu erziehen. Aber ich denke zumindest hat sie für ihn gewaschen oder hätte bemerkt wenn er selbst versucht hätte seine Bekleidung zu reinigen. Auch die Spuren die man vielleicht hinterlässt beim Ausziehen von Kleidung mit frischem Blut, wären ihr aufgefallen, oder eben auch hier sein Versuch das zu beseitigen.
Ich denke, damit es der Mutter gar nicht auffallen würde, hätte er sich noch draußen ausziehen und mindestens die Kleidung iwo verstecken müssen.


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