Hanna W. tot aus der Prien geborgen
um 12:20Wenn er zum Beispiel seine GPS Uhr dabei gehabt hätte und seine Laufstrecke weitab vom kritischen Bereich verlaufen wäre.fassbinder1925 schrieb:Was wäre denn ein „entlastendes Indiz?“
Wenn er zum Beispiel seine GPS Uhr dabei gehabt hätte und seine Laufstrecke weitab vom kritischen Bereich verlaufen wäre.fassbinder1925 schrieb:Was wäre denn ein „entlastendes Indiz?“
Diese Argumentation schwächelt. Dann könnten jetzt alle belastenden Indizien wegfallen und trotzdem wurde das ST nicht entlasten? Müsste man ihn dann trotzdem verurteilen?Grillage schrieb:Das bedeutet lediglich, dass es ein Indiz weniger gibt, das auf die Schuld des Bastis hindeutet. Aber ein entlastendes Indiz ist das ja wohl kaum.
Hatte er sie dabei? Wären die Daten noch drauf gewesen? Ansonsten ist das eine hypothetische Annahme und kein entlastendes Indiz.GrafOskar schrieb:Wenn er zum Beispiel seine GPS Uhr dabei gehabt hätte und seine Laufstrecke weitab vom kritischen Bereich verlaufen wäre.
Und das, wo ihm laut der Feststellung der Laien in diesem Forum, doch ein Urteil gegen seinen Mandanten vorliegt, dass voller Widersprüche und Logikfehler ist:Origines schrieb:Das ist einfach nur billige Polemik von jemandem, der nicht Richter sein muss, sondern sein Heil darin sucht, andere zu beschimpfen, anstatt konstruktive Entscheidungen zu fällen.
Da hätte er doch mal die Chance gehabt auf diese hinzuweisen, statt pauschal über die Qualifikation seiner Berufskollegen zu juxen.XluX schrieb:Aber wenn schon Laien in einem einzigen Urteil so viele Widersprüche und Logikfehler entdecken, ist mehr schiefgelaufen als ein bloßer Befangenheitsantrag.
Was fragst Du mich das? Ich habe das doch nicht geschrieben.fassbinder1925 schrieb:Was wäre denn ein „entlastendes Indiz?“
XluX schrieb:Ich hoffe viel mehr, dass in der Zwischenzeit ALLE Handys ausgewertet wurden. Das wäre so viel wichtiger gewesen.
Rigel92 schrieb am 25.09.2025:Wahrscheinlich wird man daher bei einem Nachweis, dass die Kopfwunden doch vom Schütz stammen, an einem Unfall nicht mehr vorbei kommen können bzw. man wird ihn mindestens für wahrscheinlich halten.
Rigel92 schrieb am 16.09.2025:Daher hat natürlich der Angeklagte das Recht, von all diesen Vorwürfen freigesprochen zu werden.
Du weißt doch genau, wie das mit den Indizien ist. Man kann an jedem einzlenen rumkritteln und sich Szenarien ausdenken, die es auch anders als durch die Schuld des Täters erklären. Am Ende zählt die Gesamtschau in der freien richterlichen Beweiswürdigung.rabunsel schrieb am 13.07.2025:Ich glaube es wird ein Urteil aus Mangel an Beweisen, aber hoffe auf ein Urteil aus erwiesener Unschuld.
Ich glaubte von Anfang an, dass es ein Unfall war, das würden die neuen Gutachten stützen, aber ich bin mir nicht sicher ob die alle gänzlich gewürdigt werden.
Doch gibt es, wurde hier zig mal durchgekaut. Auch dass die vorhandenen Indizien so schwach sind, dass aktuell kein dringender Tatverdacht besteht.Watt schrieb:Es gibt aber keine entlastende Indizien
Weißt du das? Kennst du die Liste der priorisierten Personen und die Ermittlungsstände dazu?Watt schrieb:Es gibt keinen Alternativtäter
Kann die Verteidigung in die Vergangenheit reisen? Also man kann zusammenfassen, ein entlastendes Indiz, kann nichts neues sein, was gegen eine Täterschaft spricht, sondern er müsste Dinge abschaffen, die Fakt sind.GrafOskar schrieb:Wenn er zum Beispiel seine GPS Uhr dabei gehabt hätte
Und jetzt noch die Definition von „weitab kritischen Bereich“?“GrafOskar schrieb:weitab vom kritischen Bereich verlaufen wäre.
Sie hätte auch im kritischen Bereich und sogar am Eiskeller vorbei verlaufen können, vorausgesetzt er wäre permanent in Bewegung gewesen und nicht am Eiskeller einen mehrminütigen Aufenthalt gehabt.fassbinder1925 schrieb:Und jetzt noch die Definition von „weitab kritischen Bereich“?“
Edeka, Rosenheim oder Bora-Bora?
Du weißt, dass der Angeklagte seine Meldeadresse im kritischen Bereich hat?
Grillage schrieb:Das bedeutet lediglich, dass es ein Indiz weniger gibt, das auf die Schuld des Bastis hindeutet. Aber ein entlastendes Indiz ist das ja wohl kaum.
@XluXXluX schrieb:Diese Argumentation schwächelt. Dann könnten jetzt alle belastenden Indizien wegfallen und trotzdem wurde das ST nicht entlasten? Müsste man ihn dann trotzdem verurteilen?
(Hervorhebung durch mich.)XluX schrieb:Und auch wenn es für einen persönlich ungewöhnlich erscheint, gibt es anscheinend dazu Daten, die aussagen, dass sich der Konsum für diese Altersklasse im normalen Rahmen bewegt. Tut mir leid, dass ich Dein Weltbild zerstört habe.
Es geht nicht darum, dass ganz normale Kollegialität kritisiert wird. Es entsteht allerdings der Eindruck, dass die Rollen im Prozess im Bayern unschärfer zu sein scheinen als anderswo.Rick_Blaine schrieb:Ach, dieses Pferd sollte man mal beerdigen.
Hier ist der Bericht von @fassbinder1925 zum Pornokonsum:Sherlock_H schrieb:Und dann hätte ich gerne auch noch eine Quelle dafür (es geht um den exzessiven Pornovideo-Konsum des Angeklagten):
Und jetzt zu Dir:fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Der Gutachter zuckt leicht mit den Schultern und sagt, dass es generell so sei, dass der Pornokonsum, auch mit gewalttätigen Inhalt, von jungen Leuten eher mehr nicht unerheblich sei als schon, auch wenn er nichts genaues parat hat und kein Pornoexperte ist. Weiter sagt er, dass die Titel für sich sprechen und man nicht unterschätzen darf, wie viele sich derartiges anschauen. Interessanter für eine Einschätzung wäre, wie häufig und wie lange jemand sich solche Videos anschaue, aber das ist ja wohl nicht möglich.
Geht noch?! Welche Dinge waren denn falsch? Benenne diese bitte oder lass solche Unterstellungen, das verbitte ich mir!Sherlock_H schrieb:Jetzt platzt mir aber langsam der Kragen. Du behauptest laufend Dinge, die entweder falsch oder ohne Quellenangabe sind.
brauchst Du Dich da überhaupt nicht aufregen. Ich hab Dich nicht gefragt und auch niemanden angegriffen.XluX schrieb:Diese Argumentation schwächelt. Dann könnten jetzt alle belastenden Indizien wegfallen und trotzdem wurde das ST nicht entlasten? Müsste man ihn dann trotzdem verurteilen?
Denkst du dass bei einem so schwerwiegende Problem der BGH sich auf jeden Fall geäußert hätte oder gilt aus deiner Sicht auch hier das was du an anderer Stelle ausgeführt hast?Origines schrieb:Ich denke nur, wäre ein Urteil wirklich "unlogisch", so wie Du behauptest (das wäre ein sehr schwerwiegender Fehler), dann hätte der BGH schon noch was gehustet.
Das Problem ist doch, dass Du hier reinste Rabulitik betreibst und Deine als Frage getarnte Verhohnepipelung meiner Argumentation gar keinen Sinn macht.XluX schrieb:Und wenn ich sage, dass die Argumentation schwächelt, und sogar noch anhand eines Beispiels @Grillage frage, ob sie das dann in der Konsequenz auch so sehen würde:
XluX schrieb:
Diese Argumentation schwächelt. Dann könnten jetzt alle belastenden Indizien wegfallen und trotzdem wurde das ST nicht entlasten? Müsste man ihn dann trotzdem verurteilen?
brauchst Du Dich da überhaupt nicht aufregen. Ich hab Dich nicht gefragt und auch niemanden angegriffen.