AusLeipzig schrieb:Diese Ausführungen zum inneren Druck finde ich allerdings in der Gesamtheit schon Recht eindrücklich.
Ich finds immer wieder spannend wie weit Wahrnehmungen zu einem Thema auseinander gehen können, denn gerade die Ausführungen zum „inneren Durck“ fand ich besonders offensichtlich konstruiert.
Zu 1312: Inwieweit soll eine offizielle Pressemeldung beweisen, dass ST sich nicht als Tatverdächtiger behandelt gefühlt hat.
Zu 1313: Wenn man eine offensichtlich nervöse Freundin beruhigen will, soll das beweisen, dass man selbst keinen Druck durch die Vernehmungssituation verspürt?
Der Druck auf ST, der durch die emotionale und panische Reaktion von V auf ihre eigene Vernehmung, entstanden ist, der wird vernachlässigt. Im Prozess versucht sie aber genau mit dieser Emotionalität von V s Druck auf ST auszuüben und ihn zu einem Geständnis zu bringen. Ihr dürfte also bekannt sein, dass man durch Gefühle von anderen unter Druck gesetzt werden kann.
Zu 1315: Ich finde es gibt einen Unterschiede zwischen, er
hatte den Eindruck, dass dieser Druck ein eigener, von T. selbst ausgehender Druck war.
und er stellt weder in Abrede, dass der Druck von innen, noch dass er vonaußen gekommen sein könnte.
fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Er wurde gefragt, ob er vllt seinen eigen inneren Druck gemeint haben könnte, der Zeuge sagte dass das gut sein kann. Auf Nachfrage der Verteidigung, ob sich der Angeklagte aus seiner Sicht verdächtigt gefühlt haben könnte und sich deshalb ungerecht behandelt empfunden haben kann, meinte der Zeuge auch dass es sein kann.
Zu 1316: In der Aussage vom Arbeitskollegen Rn 451 – 462, wird die Zeit der Reparatur und des Streits nicht angegeben, es wurde auch nicht nachgefragt wann die Reparatur statt gefunden hat. Ich finde es gewagt aus den einzigen Zeitangabe zum Telefonat (Rn: 455
Vielleicht 3/4 Tage nach dem Mord (der sei ja am Feiertag gewesen ) habe T*** ihn angerufen, weil sein
Auto kaputt gewesen sei.
) auf den Zeitpunkt der Reparatur zu schließen. Und dass die Reparatur vor der Zeugeneinvernahme gewesen sein soll. Ein wichtiger Teil der Aussage des Arbeitskollege, die sich bei fassbinder findet:
fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Er hat grundsätzlich mitbekommen, dass sich Sebastian durch die Vernehmungen belastet fühlt, hat dies habe er auch selbst angedeutet, habe dem Zeugen aber nie mitgeteilt, dass er sich als Hauptverdächtiger fühlt.
wird zwar in den Rn 451 – 462 ausgelassen, aber und Rn 1316 dann als unglaubwürdig widerlegt dargestellt.
Zu 1317 – 1319: Hier werden noch nur noch Indizien für einen inneren Druck beschrieben, aber keines dieser Indizien ist dazu geeignet (da zeitlich nah zur Festnahme), auszumachen ob der Druck durch die Vernehmung oder die Schuld entstanden ist.