Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 23:12Grundsätzlich nicht.rabunsel schrieb:Muss die ganz ursprüngliche Anklage verlesen werden, oder darf die modifiziert werden ?
Die Anklage wurde ja so zugelassen und man kann nicht einfach das Motiv austauschen. Deshalb gab es ja zum Beispiel bei Genditzki überhaupt eine erfolgreiche Revision.
Ich kann mir vorstellen, dass es bei der alten Anklage bleibt. Aber vllt schon früher ein rechtlichen Hinweis bezüglich gef. KV in Tatmehrheit mit Mord und dem Verdeckungsmerkmal erteilt wird.