XluX schrieb:Dann sind mir noch ein paar Widersprüche in Bartschmids Aussage aufgefallen:
rabunsel schrieb:
dass sie nicht sicher sei, ob die anderen das auch gehört hätten, da diese weiter weg gestanden seien.
"Weiter weg" im Umkreis von 1 m 😅:
fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:
Sie blickte in einen Halbkreis auf ein Meter Entfernung. Was zur Verwunderung führte, dass die Anderen es nicht verstanden haben sollen.
Das ist aber kein Widerspruch in ihrer Aussage, sondern zwischen ihrer Aussage und fassbinders Notizen und auch den sehe ich ehrlich gesagt nicht. Bartschmid meint, dass L. bei der Polizei ausgesagt hatte, dass die anderen weiter weggestanden sein:
rabunsel schrieb:Bereits bei der Aussage am 17.10. habe L erwähnt, dass sie nicht sicher sei, ob die anderen das auch gehört hätten, da diese weiter weg gestanden seien.
Fassbinder spricht ja über ihre Darstellung vor Gericht. Das würde also bedeuten, dass sie zunächst gemeint hätte, die anderen seien weiter weg gewesen, was ja eher für die Authentizität ihrer ersten Aussage sprechen würde.
Aber dieses ganze Thema ist für mich sehr verwirrend:
A
388 Der Zeuge referierte betreffend die 1. Zeugeneinvernahme am 22.11.2022 (von 15:42 Uhr – 16:40 Uhr) zusammenfassend, dass … geäußert habe, dass sie, ihre Schwester … und S. T. sich am Nachmittag des 03.10.2022 zum Tischtennisspielen beim Strandbad in Felden/Übersee getroffen hätten. Das Treffen habe um etwa 17:00 Uhr stattgefunden. Als die Gruppe gegen 18:00 Uhr/18:30 Uhr zum Fahrzeug de … am Parkplatz zurückgegangen sei, habe S. T. zu ihr … gesagt, dass „in A. eine Frau umgebracht worden ist“, „es in A. einen Mord gegeben hat“. Den Namen des Opfers habe er nicht genannt. Diese Aussage hätten auch ihre Schwester … und der … mitbekommen können. Ob sie (also … und …) das tatsächlich mitbekommen hätten, wisse sie… nicht.
Quelle: Urteil
B
366 Soweit ihr vorgehalten wurde, dass sie in ihrer polizeilichen Aussage vom 22.11.2022 geäußert habe, „wir waren alle drei ziemlich geschockt, als uns das der S. erzählt hat und haben uns dann schon noch gegenseitig gefragt, wie sowas passieren kann“, antwortete die Zeugin …. Es könne sein, dass sie eventuell noch darüber gesprochen hätten, sie könne sich daran aber heute nicht mehr erinnern. Vielleicht sei das eine Schlussfolgerung durch sie durch die Umstände gewesen.
Quelle: Urteil
C
fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:Jetzt setzt Verteidiger Dr. Frank ein und macht mit Lea weiter.
Er zitiert Lea aus ihrer dritten Vernehmung, als sie das Erste Mal, von der Frage des Angeklagten erzählte, ob sie von dem ermordeten Mädchen gehört haben.
„Da haben wir uns dann alle gefragt , wie das sein kann mit dem Mord und wir waren alle ziemlich geschockt.“, so Lea.
Frank erinnert daran, dass die Zeugin in der Hauptverhandlung auf die Frage, ob sie das bewegt hat, sagte „Nein. Es werden doch viele Menschen umgebracht.“
(Fassbinders Prozessberichterstattung)
D
359 Nach Aufforderung durch das Gericht stellte die Zeugin … dies nach und platziert die 4 Personen in dem Abstand, wie er sich am 03.10.2022 dargestellt habe. Der Abstand betrug danach ca. 1-1,5 m zu jeder Person.
360 Sie hätten geredet, worüber genau wisse sie nicht mehr. S. T. habe dann spontan gesagt: „Habt ihr schon gehört, da ist in A. ein Mädl umgebracht worden.“ Er habe keinen Namen genannt, auch nicht irgend etwas Konkretes über das mögliche Geschehen.361Ob … und … das auch gehört hätten, wisse sie nicht. Sie habe das angenommen, dass die beiden das gehört hätten, aber sie wisse es eben nicht, weil die glaublich gerade was anderes miteinander geredet hätten. Deshalb habe sie auch bei ihrer Vernehmung am 22.11.2022 – dies betonte die Zeugin nach entsprechendem Vorhalt – geäußert: „Ja, das haben die …, der … und ich so mitbekommen. Die anderen beiden, wie gesagt, … und … müssten das auch gehört haben, die waren bei diesem Gespräch definitiv mit dabei“.
Quelle: Urteil
E nochmal die Aussage aus dem Prozess:
fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Sie weiß nicht mehr genau in welchem Auto der Angeklagte vom Tischtennis weggefahren ist, sie ist auf jeden Fall bei ihrer Schwester mitgefahren. Die drei Zeugen hätten auch nicht mehr groß untereinander geredet. Lea wird vorgehalten, dass sie bei einer früheren Vernehmung gesagt hat, sie sind alle geschockt gewesen und fragten sich wie so etwas passieren kann.
(fassbinders Prozessberichterstattung)
Dass Lea bei ihrer dritten Vernehmung erstmals (C) von dieser Aussage von ST berichtete ist wohl ausgeschlossen. Keine Ahnung was es damit auf sich hat. Vielleicht ging es darum als sie bei ihrer ersten Vernehmung das dritte Mal davon erzählte oder als sie erstmals innerhalb der dritten Vernehmung (weil sie im verlauf der dritten Vernehmung nochmal darauf zu sprechen kamen) dazu befragt wurde.
Es scheint aber dass sie in ihrer ersten Vernehmung durch die Polizei sowohl sagte:
"Ob sie (also … und …) das tatsächlich mitbekommen hätten, wisse sie… nicht." (A)
Als auch:
„wir waren alle drei ziemlich geschockt, als uns das der S. erzählt hat und haben uns dann schon noch gegenseitig gefragt, wie sowas passieren kann“ (B, C, E)
Sie muss also beim ersten Mal mehrmals dazu befragt worden sein.
Frank (C) wird kaum ihre dritte Aussage bei der Polizei anführen, wenn er sich auch auf ihre erste berufen könnte und dank B (und E) wissen wir, dass sie das mit dem Schock auch in der ersten Befragung geäußert hatte. Da es in dem Bericht über Franks Plädoyer irgendeinen Zahlendreher geben muss (sie hat das ja nicht erstmals in ihrer dritten Vernehmung ausgesagt) und sie in der ersten Befragung dazu mehrmals ausgesagt haben muss (A vs B) gehe ich davon aus, dass man in der ersten Vernehmung mindestens drei Mal auf das Thema zu sprechen kam, wobei sie beim dritten Mal aussagte dass alle geschockt gewesen wären und sich darüber ausgetauscht hätten.