Grillage schrieb:Den Verteidigern glaube ich erst mal gar nichts, es ist ihr Beruf, dass sie Sachen einseitig zu Gunsten ihres Mandanten auslegen und die aufgeregt-empörte Art der Frau Rick in vielen Punkten hat für mich nicht gerade dazubei getragen, dass ich alles was sie da an die Presse weiter dudelt für bare Münze nehme.
Das ist ein falscher Ansatz und das wird mit ein Grund gewesen sein, dass Du bisher mit Deinen Sichtweisen bisher Schiffbruch erlebt hast. Wie jemand etwas an die Presse weitergibt ist seine Sache. Man muss das inhaltliche nehmen und untersuchen, ob es Hand und Fuß hat.
Hier sehe ich nichts, was dem entgegen steht.
Das wurde für mich deutlich, als ich die Beweiswürdigung des Gerichts bezogen auf den JVA-Zeugen gelesen hat. Mein Empfinden war es, dass es sich das Gericht da doch sehr einfach gemacht hat. Die Kritik an dem Urteil war durchaus berechtigt. Das Ergebnis von Prof. Steller war daher für mich nicht die geringste Überraschung.
Wenn es wirklich herausstellt, dass diese Wunden eine ganz besondere Form und Größe hat (die mit einen Ausschnitt eines Sechskants, dann kann das Gutachten von Frau Mützel nicht ausreichend gewesen sein. Ein Stein ist für mich dann unwahrscheinlich. Es wird dann wahrscheinlich ein Gegenstand mit einer Mutter o.ä gewesen sein. Unter die möglichen Gegenstände fällt dann natürlich das Schütz, das die Verteidigung nun nennt. Auch das alles ist für mich sehr plausibel und warum sollte die Verteidigung bei der besonderen Form der Wunden die Unwahrheit erzählen?
Es gibt Fälle, wo die Verteidigung ohne wirkliche Argumente auftritt. Hier liegt das jedoch nicht vor, daher ist Deine pauschale Herangehensweise nicht ausreichend Dir hier ein Urteil zu bilden.
Die Verteidigung ist wichtig, weil sie dem Gericht ermöglicht, die Sache auch aus einem anderen Blickwinkel sieht. Natürlich wäre es besser gewesen, wenn dem Gericht z.B. die besondere Form der Wunden aufgefallen wäre und der Gutachterin entsprechende Fragen gestellt hätte. Das dürfte nicht erfolgt sein, es gibt keinen Hinweis dazu im Urteil noch in den Prozessberichten.
Grillage schrieb:Aber immerhin wird ab Ende des Monate eine Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten stattfinden, es sind 28 Verhandlungstage angesetzt. Du weißt schon, dass es dafür nötig ist, dass ein Gericht annimmt, dass eine bestimmte Tat durch eine bestimmte Person begangen wurde?
Nein. Da in dem Verfahren die Anklage erhoben wurde, gibt es für das Gericht kein zurück mehr. Es muss nach der Aufhebung des Urteils der Prozess nun erneut erfolgen. Die aktuelle Sichtweise des Gerichts spielt dabei keine Rolle mehr.
Grillage schrieb:Insofern spricht doch wohl einiges dafür, dass auch das jetzt zuständige Gericht immer noch davon ausgeht, dass hier eine Straftat zum Nachteil der Hanna W stattgefunden hat und dass eine Peson dringend verdächtig ist, diese ausgefüht zu haben.
Wovon das Gericht ausgeht, weißt Du nicht. Eins ist sicher, es ist keine Person mehr dringend tatverdächtig oder bezichtigst Du das Gericht einer Falschbehauptung?
Das Gericht muss nun sämtliche Gesichtspunkte würdigen. Selbst wenn sämtliche Verletzungen auf ein Treiben zurückzuführen sind, kann trotzdem ein Tötungsdelikt vorliegen. Das muss bewertet werden und es darf dem Gericht dabei kein Rechtsfehler unterlaufen. Wenn die StA auf ein Tötungsdelikt beharrt, dann muss trotzdem komplett die erste Verhandlung wiederholt werden. Bisher hat die StA auch nicht nachgegeben. Die Zahl der Termine orientiert sich daher an dem ersten Verfahren.