Origines schrieb:Wenn beide zusammen waren, und die Aussagen insofern übereinstimmen, dann kann man von den Geodaten der einen auf den Aufenthalt der anderen schließen.
Weil beide anderthalb bzw. zwei Monate später sagen sie hatten am 3. etwas zusammen gemacht, aber jeweils etwas völlig anderes beschreiben wissen wir dass sie etwas zusammen gemacht haben?
Verena ist bei Zeitpunkten ja auch die zuverlässigste Zeugin. Am 5. glaubt sie Hanna wäre Samstag statt am Montag verschwunden, das Geständnis von S datiert sie statt auf anderthalb Monate nach Hannas Tod auf eine Woche nach Hannas Tod und das Gespräch mit S datiert sie dann auf den 3. statt den 4.
Wollen wir dann sagen: Wir können darauf vertrauen dass L genau erinnert dass es der 3. war und dass das der Tag war an dem ihr D Täterwissen verriet. Aber in allem anderen irrt sie sich halt.
L ist sich ja sicher dass es am 3. war
weil R dabei war. Das hat sie explizit so gesagt. V und S schreiben in ihrem Chatverlauf vom 3. explizit, dass sie mit R erst am Abend des 3. etwas gemeinsam machen wollen. R weiß nicht ob er am 3. oder doch an einem anderen Tag dabei war, meint aber dass bei dem treffen SW dabei war, der aber am 3. ziemlich sicher nicht dabei war.
Im Chatverlauf von S und V wird nie erwähnt, dass L mitkommen soll.
Aber gut. Sagen wir ruhig sie haben sich am 3. im Strandbad Übersee getroffen. Damit ist die Sache ja klar. L ist sich sicher dass ST ihr das Täterwissen am Strandbad Felden erzählt hat. Da ist sie sich erkennbar sicherer als wann das war, worauf sie aus anderen Sachen schließt.
Und wenn es am 3. ein Treffen am Strandbad Übersee gab, war das nicht am Strandbad Felden. Also können wir aus den Aussagen der beiden in Verbindung mit den Geodaten schließen, dass das mit dem Täterwissen an einem anderen Tag gewesen sein muss? Oder? Schließlich war das ja am Strandbad Felden und da war an dem Tag ja niemand.
Aber nicht, wenn wir sagen das war am Strandbad Felden/Übersee. Denn jetzt haben wir ein Treffen in Felden am 3., das sonst entlastenderweise widerlegt wäre, auf einmal objektiv bewiesen.
Und dass geht es auch nicht darum dass ich sage sie wüssten nicht dass es das Strandbad gibt. Es geht darum dass sie die Aussage übers Täterwissen an Ort A mit den Handydaten belegen, die eine Anwesenheit an Ort B anzeigen.
Und damit will ich nicht sagen, dass S nicht L an Übersee von Hannas Tod erzählt hat. Aber das lässt sich so verkürzt nicht belegen.
Origines schrieb:Nachtatverhalten
Das sehe ich auch als ein hier unterschätztes Indiz an.