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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.508 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:53
Und ihre gebotene Neutralität hat die Kammer ja im ersten Schritt schon etwas unter Beweis gestellt, indem sie die offensichtlichen Fehler der alten Kammer nicht macht, sondern z.B. fehlende und zwindend notwendige Gutachten (z.B. zur Aussage von AM) nachfordert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:57
Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: Die E-Mail-Absprache ist wahrlich nicht der einzige Fehler, der in diesem Prozess gemacht wurde!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:11
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Oder ist der schwere Sündenfall des unangebrachten „Freispruchs“ der Assbichler-Kammer inzwischen geheilt, indem die neu zuständigen Richter ein Gutachten initiierten, das einen wichtigen Zeugen als unglaubwürdig ausschaltete und damit die Basis dafür schuf, schnurstracks den dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten aufzuheben und ihn auf freien Fuß zu setzen?
Ich hätte aber auch mal eine Frage an Dich, @Tiergarten:
Woher kommt eigentlich dieser offensichtliche Hass auf ST und alles, was ihm helfen könnte, seine Unschuld zu beweisen?

Ich meine, ich hab auch schon ein paarmal rückwärts gelesen. Und es gab Zeiten, da hast Du völlig berechtigte und gute Fragen gestellt - z.B nach der seltsamen Wegstrecke, die überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Ich war wirklich verwundert...
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 24.01.2024:Wie hat man feststellen können, dass T. dort nicht zum naheliegenden Elternhaus gejoggt ist, sondern stattdessen zur Kampenwandstrasse in Hohenaschau?
Absolut berechtigte Fragen - die übrigens bis heute nicht beantwortet sind. Was hat sich geändert?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das finde ich ja überaus bemerkenswert: Eine Beschwerde vor dem OLG gegen die Entscheidung der 1. Jugendstrafkammer, den dringenden Tatverdacht gegen ST aufzuheben und den Angeklagten auf freien Fuß zu setzen, hätte „sehr sehr große Chancen auf Erfolg gehabt“?

Aus welchen Gründen? Kannst Du das bitte präzisieren, @fassbinder1925? Ist der Kammer ein Formfehler unterlaufen? Oder ist der Beschluss inhaltlich so angreifbar, dass er keiner Beschwerde Stand gehalten hätte?

Vielleicht kann Deine Expertise die Ankläger ja aus der Lethargie herausholen?
Ich bin der Meinung, dass eine Beschwerde der Verteidigung Erfolg gehabt hätte, wenn die Kammer ST weiter in Haft behalten hätte.

Und dann meinte ich, da du ja gegenteiliger Meinung
bist , müsste dich die Lethargie der Staatsanwaltschaft ja genauso stören, wie die Freilassung der Kammer.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 12:27
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich bin aber nicht der Meinung, dass eine Kammer, die fälschlicherweise einen Befangenheitsantrag abgelehnt hat, automatisch ihre komplette Kompetenz verloren hat - sondern traue ihr durchaus zu, dennoch neutral im eigentlichen Verfahren zu sein.
Ich hatte hier schon einmal in einem vorherigen Beitrag die Frage aufgeworfen, was in diesem Thread wohl losgeworden wäre, wenn die 1. Jugendstrafkammer nicht das Glaubwürdigkeitsgutachten gegen AM auf den Weg gebracht, nicht den dringenden Tatverdacht gegen ST aufgehoben und nicht dessen Freisetzung verfügt hätte - sondern stattdessen noch den mit neuen Erkenntnissen zur Unfallthese begründeten Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung als ungerechtfertigt verworfen hätte.

Meine Vermutung: Dann wäre hier wohl heftig auf das neu zuständige Gericht eingedroschen worden, weil es wie die 2. Kammer erneut auf dem Weg zur Verurteilung eines angeblich Unschuldigen sei.

Und @XluX wäre dann sicher ganz vorn mit dabei gewesen, hätte auf die unselige Entscheidung der 1. Kammer zur Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen die 2. Kammer verwiesen und die Traunsteiner Jugendrichter allesamt als „rechtsblind“ gebrandmarkt.
Zitat von XluXXluX schrieb:Und ihre gebotene Neutralität hat die Kammer ja im ersten Schritt schon etwas unter Beweis gestellt, indem sie die offensichtlichen Fehler der alten Kammer nicht macht, sondern z.B. fehlende und zwindend notwendige Gutachten (z.B. zur Aussage von AM) nachfordert.
Genau: Jetzt ist die 1. Kammer nicht mehr „rechtsblind“, sondern hat Kompetenz und Neutralität unter Beweis gestellt, indem sie ein Gutachten initiierte, mit dem der Zeuge AM als unglaubwürdig ausgeschaltet und der Angeklagte ST auf freien Fuß gesetzt wurde.

Das heißt: Es wurden mehr oder weniger Weichen in Richtung Freispruch für Sebastian T. gestellt. Wer glaubt denn, dass ein Gericht, das Wochen vor Prozessbeginn den dringenden Tatverdacht gegen einen Angeklagten negiert und ihn aus der Haft freilässt, noch umschwenkt und zu einer Verurteilung wegen Mordes gelangt?

Bemerkenswert finde ich im Übrigen die Formulierung von @XluX, wonach die 1. Kammer mit den getroffenen Maßnahmen ihre gebotene Neutralität nun „im ersten Schritt schon etwas unter Beweis gestellt“ habe. Soll ja wohl heißen: Das reicht noch längst nicht, da muss noch mehr kommen - bis hin zum Freispruch als ultimativem Beweis der Umkehr?
Zitat von XluXXluX schrieb:Woher kommt eigentlich dieser offensichtliche Hass auf ST und alles, was ihm helfen könnte, seine Unschuld zu beweisen?
Ich habe keinen Hass auf ST. Natürlich würde ich es ihm schwer verübeln, wenn er -wovon ich ausgehe, was aber noch nicht durch ein rechtskräftiges Urteil zweifelsfrei bewiesen ist- Hanna W. getötet hat und nicht zu dieser Verantwortung steht.

Ungeachtet dessen tut mir Sebastian T. auch leid.
Wenn die Beschreibungen zutreffen, war er ja das, was man salopp einen total verklemmten Typen nennt: Unfähig, ersehnte Kontakte zu Mädchen zu knüpfen, dröhnte er sich förmlich mit gewaltstrotzenden und frauenfeindlichen Pornos zu. Derart animiert, könnte er bei spontaner Gelegenheit den fatalen Versuch gestartet haben, sich auch einmal selbst gewaltsam einer Frau zu bemächtigen - was dann scheinbar total aus dem Ruder lief und ohne vorherige Absicht den Tod des Opfers zur Folge hatte.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich meine, ich hab auch schon ein paarmal rückwärts gelesen. Und es gab Zeiten, da hast Du völlig berechtigte und gute Fragen gestellt - z.B nach der seltsamen Wegstrecke, die überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Auf Deinen Beitrag mit dem Vorwurf der „Rechtsblindheit“ gegen die 1. Kammer bin ich bei der Suche nach einer ganz anderen Sache im Archiv gestoßen.

Grundsätzlich: Bei gezieltem Durchkämmen alter Beiträge kann man sicherlich bei Vielen -auch bei mir- Aussagen entdecken, die nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein müssen.

Meine von Dir zitierte Frage, wie man feststellen konnte, dass ST in der Tatnacht nicht direkt zum Elternhaus, sondern noch einmal zur Kampenwandstrasse gelaufen sei, ist nie expressis verbis beantwortet worden. Würden sie es müssen, würden Ermittler und damalige Richter heute wohl lapidar erklären: indem festgestellt wurde, dass Sebastian T. Hanna kurz nach 2.30 Uhr am Bärbach umgebracht hat und dann um ca. 2.40 Uhr wieder in seinem Elternhaus gewesen sein dürfte…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:33
Hallo,

gibt es irgendwo eine Zusammenstellung aller Indizien, die für ST als Täter sprechen?

Seit den gefühlten letzten zweitausend Seiten hier geht es ja nur noch um fachliche und rechtliche Dinge. Ich habe die Suche genutzt, aber da kommen beim Suchwort "Indizien" extrem viele Ergebnisse.

Urteil im Hanna-Prozess steht fest: Angeklagter muss in Haft

Hm, Motiv, Zeit und Gelegenheit, ich weiß nicht, Gewaltpornos, das Täterwissen, der von Hanna selbst versuchte Notruf mit dem Smartphone, falsche Jogginghose, fehlender Schluckreflex infolgedessen bewusstlos ins Wasser verbracht, ...

"
Zumal Verena R. davon berichtet, dass sie von Sebastian T. schon mal mit einem Messer bedroht worden sei.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990

Hm, an einen Unfall denke ich da nicht!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:18
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:ch hatte hier schon einmal in einem vorherigen Beitrag die Frage aufgeworfen, was in diesem Thread wohl losgeworden wäre, wenn die 1. Jugendstrafkammer nicht das Glaubwürdigkeitsgutachten gegen AM auf den Weg gebracht, nicht den dringenden Tatverdacht gegen ST aufgehoben und nicht dessen Freisetzung verfügt hätte - sondern stattdessen noch den mit neuen Erkenntnissen zur Unfallthese begründeten Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung als ungerechtfertigt verworfen hätte.

Meine Vermutung: Dann wäre hier wohl heftig auf das neu zuständige Gericht eingedroschen worden, weil es wie die 2. Kammer erneut auf dem Weg zur Verurteilung eines angeblich Unschuldigen sei.
Ich frage mich, was willst Du mit Deinem Beitrag sagen?

Wir diskutieren hier doch nicht auf einer leeren Grundlage. Wir haben Berichte von Prozessbeobachtern, wir haben das Urteil, wir haben Zeitungsartikel. Damit macht man sich von der Sache ein Bild. Natürlich hätte man hier das neue Gericht nicht verstehen können, wenn das Gericht kein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt hätte. In ähnlichen Fällen verlangt das der BGH gerade dann, wenn Zeugen psychisch auffällig sind. Offenbar glaubt der BGH, dass in solchen Fällen Gerichte mit ihrer Expertise überfordert sind.

Wahrscheinlich hätte man die Handlungsweise des neuen Gerichts nicht verstanden und man hätte sich an dessen Fehler bzgl. des BAs erinnert. Man hätte hier sich wahrscheinlich gewundert, dass dies doch wieder Zeichen sind, dass das neue Gericht ebenfalls nicht seiner Aufgabe Gerecht wird.

Was hätte man den anders annehmen sollen? Sicher müsste man auf das Verfahren noch selbst warten. Zeichen, dass das neue Gericht nun doch seinen Aufgaben in rechtsstaatlicher Weise nachkommt, hätte es andernfalls (noch) nicht gegeben.

Das Gericht ist eben durch die Abweisung des Befangenheitsantrags negativ belastet. Das ist ein Fakt!

Aber ich sehe es wie @XluX. Menschen sind lernfähig.

Ich glaube, dass dieses Gericht damals wie viele andere Gerichte gehandelt hatte. Ich habe den Eindruck, dass solche Fragen, außer wenn der Richter sich nicht selbst für befangen erklärt, erst von höheren Gerichten (hier der BGH) wirklich geklärt werden. Ich glaube, dass die Sache mit dem Befangenheitsantrag gesetzlich nicht gut gelöst ist. Da entscheidet meist die Kammer selbst, welcher der Richter angehört, unter dessen Ausschluss. Oder wie hier entscheidet ein Gericht der gleichen Ebene des gleichen Gerichts, also die Kollegen der Richter, gegen die der Befangenheitsantrag erhoben wurde. Für eine gerechte Beurteilung gibt es da viel zu viele menschliche Hürden. Einfacher tun sich da höher Gerichte (hier der BGH). Die haben einen deutlich größeren Abstand zu diesen menschlichen Schwächen und werden dann eher das Urteil aufheben. Leider erfolgt das nach aktueller Gesetzeslage viel zu spät, das Verfahren läuft weiter, muss beendet werden, ein Urteil muss begründet werden, es geht klar zu Lasten des Angeklagten viel zu viel Zeit ist verloren.
Natürlich wäre ein andere Kammer besser gewesen, aber die Verteidigung hat dem zugestimmt und nicht gleich einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt. Bisher hat es sich jedenfalls gezeigt, dass sie auch das (bisher) richtig eingeschätzt haben.


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