emz schrieb:War das im Revisionsantrag überhaupt beanstandet worden?
Keiner von den Threadteilnehmern kennt die 1700 Seiten des Revision, das weißt Du. Was ist das denn wieder mal eine Argumentation von Deiner Seite?
Frau Rick hat immer von diesen Umweg gesagt, dass er eine reine Erfindung der Ermittler sei. Er ist durch nichts belegt.
Ich gehe davon aus, dass hier jeder weiß, was ein Zirkelschluss ist. Wenn Du das anders siehst, kannst Du auch dagegen argumentieren, stattdessen kommst Du mit solchen Nebelkerzen.
Grillage schrieb:Wieso denkst Du denn, dass diese Verueteilung erfolgt ist? Weil das alles Idioten waren oder weil der Basti das Bauernopfer einer ganz großen Verschwörung geworden ist, die der Öffentlicheit unbedingt einen Schuldigen präsentieren wollte?
Noch nie etwas von Justizirrtümern gehört? Das damalige Gericht hat auch bis zur Verkündung des Urteils an einem dringenden Tatverdacht festgehalten. Das sieht nun das neue Gericht anders. Weshalb werden wir in der neuen Verhandlung erfahren.
Tiergarten schrieb:Es gibt nur einen Haken: Die neu zuständige Kammer sieht das augenscheinlich anders. Würde sie in der Joggingtour zur Tatzeit im Tatortbereich -zusammen mit dem Verhalten von ST danach und weiteren Indizien wie insbesondere dem Mordgeständnis von Sebastian T. im Freundeskreis und der von einer Zeugin behaupteten Preisgabe von Täterwissen während eines Ausflugs- schlüssige Anhaltspunkte für die Täterschaft von ST sehen, dann hätte sie trotz des Steller-Gutachtens zur Glaubwürdigkeit von AM den dringenden Tatverdacht nicht aufheben und ST nicht auf freien Fuß setzen dürfen.
Ja genau, es gibt den “Haken“, dass Gerichte es nicht allen Recht machen können sondern sie sind an Gesetz und Recht gebunden.
Im Gegensatz zu uns haben sie die unverfälschten kompletten Ermittlungsunterlagen vor sich, sie kennen die Gutachten, GPS-Daten, Aussagen etc. im Einzelnen (nicht die des 1. Verfahrens). Und damit müssen sie den aktuellen Stand nach Recht und Gesetz bewerten.
So dürfen Gerichte die Indizien auch nicht einseitig bewerten sondern sehen, dass der Angeklagte als Täter (falls es überhaupt ein Tötungsdelikt war) in Frage kommt, er könnte genauso gut auch unschuldig sein. Andere Personen kommen natürlich auch in Frage, da es keine Zeugen für die Tat gibt und keiner jemandem in nahen Bereich des vermeintlichen Tatorts gesehen hat. Wie willst Du z.B. die Bewohner in der direkter Umgebung oder welche, die von Süden kamen ausschließen? Das kann man einfach nicht. Man kann nicht einfach ohne ausreichenden Verdacht Hausdurchsuchungen u.ä. durchführen, Ermittler, StA und Gerichte sind an Gesetz und Recht gebunden. Die Wohnung hat in unserem GG einen besonderen Schutz. Damit sind den Ermittlern auch Grenzen gesetzt.
Bei der zeitlichen Abfolge muss natürlich berücksichtigt werden, dass auch passen würde, wenn er direkt nach Hause gelaufen ist und sich zum Schlafengehen noch fertig gemacht hatte (er wird verschwitzt gewesen sein). Anschließend hat er (vielleicht im Bett) noch etwas Coc gespielt. Auch das ist ein sehr wahrscheinlicher Ablauf, den man nicht ausschließen kann und darf. Für ein angenommenes Tötungsdelikt wäre nur ein sehr kleines Tatfenster in Frage gekommen und er hätte fast unmittelbar bei der Ankunft Zuhause Coc spielen müssen. Das gleiche gilt auch für die anderen Punkte, es gibt immer zwei Seiten, die beleuchtet werden müssen. Das muss insgesamt gegeneinander abgewogen werden. Klar hätte das Gericht eine andere Entscheidung treffen können. Dessen Wahrscheinlichkeit hat das Gericht offenbar als nicht ausreichend angesehen, dass es einen dringenden Tatverdacht noch gesehen hat.
Ich würde auch mal von Dir erklärt wissen, warum eine fehlerhafte Beschreibung auf dem Hinweg überhaupt ein belastendes Indiz sein soll.
Solche Überlegungen mit was wäre, würde etc. bringen daher für eine Diskussion überhaupt nichts. Wir wissen doch, dass die Zeugenaussagen auch widersprüchlich waren und teilweise fehlerhaft gewesen sein müssen. Das Gericht hat bzgl. der U-Haft nun so entschieden. Warum genau, das weißt Du nicht und kannst es daher auch nicht beurteilen. Das Gericht wird schon davor nicht untätig gewesen sein. Es wird eigene Überlegungen angestellt haben. Es wird auch sehr genau die Anträge der Verteidigung durchgelesen haben und kann zu einem anderen Schluss gekommen sein, als das erste Gericht und diese auch schon teilweise erhoben haben (SmartPhone-Daten des Tischtennis-Zeugen).
Du darfst auch nicht vergessen, das Gericht will im Dezember schon das Urteil sprechen. Es hat ähnlich viel Verhandlungstage angesetzt, wie das erste. Es hat einen sehr strammen Zeitplan sich gesetzt. Wenn es nicht vorher schon Beweisanträge untersucht und Nachtermittlungen nicht jetzt schon anstößt, wird der rasch zur Makulatur, denn diese werden mit Sicherheit erneut gestellt. Es wäre nicht zu verstehen, wenn man das nicht schon im Vorfeld der Verhandlung per Nachtermittlung klärt. Auch werden inzwischen die alten Gutachter bzgl. der neuen Theorien der Verteidiger schriftlich um Stellungnahmen gebeten worden sein.
Wir können daher die neue Sichtweise des Gerichts nur in Teilen nachvollziehen, weil wir wesentliches nicht kennen.
In der Verhandlung wird das dann alles nochmals aufs Trapez gebracht werden. Erst dann werden wir es – wenn es gute Prozessberichte gibt und auch objektive Presseberichte besser beurteilen können. Vielleicht wird dann auch wieder die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht werden.
Ich verstehe daher den Grund für die aktuelle Diskussion nicht. Wir werden in wenigen Tagen mehr erfahren und im Dezember soll ein Urteil gesprochen werden.