Grillage schrieb:Und wo wir schon mal dabei sind: was heißt denn in diesem Fall "nötig" ?
Gemeint war, wenn es nötig gewesen wäre, sich mit dem Urteil inhaltlich auseinanderzusetzen und es zu bewerten!
Leider hab ich deine Gabe, alles möglichst schlecht zu sehen, nicht, daher hab ich deine Interpretationen immer gar nicht am Radar, ansonsten würd ich es natürlich eindeutiger formulieren.
Der BGH kennt ST und den Fall ja nicht, ich wüsste gar nicht wie die überhaupt zu einer Meinung zu ihm gelangen sollten. Ich denke sie werden eher vermeiden Fälle, die sie vielleicht später vorgelegt bekommen, schon während dem Prozess mitzuverfolgen.
Grillage schrieb:Weil die BGH-Richter genauso wie Du, Klux und Frau Rick wissen, dass der Basti ein unschuldiger Bursche ist, der zwar ein Problem mit Frauen hat und gerne zuschaut, wenn ihnen Gewalt angetan wird, aber doch niemals selber einer was zu Leide tun würde?
Genau darin liegt der große Unterschied zwischen dir und mir, ich maße mir überhaupt kein Urteil darüber an, ob ST prinzipiell fähig zu einem derartigen Verbrechen ist. Das kann ich nicht beurteilen, hat aber auch nicht viel mit diesem Fall zu tun.
Mich interessiert hier nur, ob er genau das ihm vorgeworfene Verbrechen begangen hat und das bezweifele ich stark. Hauptsächlich weil für mich die Unfallversion sehr viel wahrscheinlicher ist und weniger Erklärungslücken übrig lässt und zweitens passt meiner Meinung nach weder die Timeline, noch die Statur, noch die Persönlichkeit von ST zu der Anklage!
emz schrieb:Hat denn Frau Rick das mit der Erfindung belegt?
Wie würde man denn eine Erfindung belegen? Die Beweislast liegt ja nicht bei der Verteidigung, andersrum wird ein Schuh daraus. Da die Staatsanwaltschaft keinerlei Belege oder Indizien für die Extrarunde und den Tatort vorgelegt haben, bleibt doch nur Erfindung übrig.
Die haben die ungefähren Zeitpunkte und Orte an denen ST und Hanna zuletzt gesehen wurden, genommen, haben sich angesehen wie die Wege weiterverlaufen müssten, damit sie sich treffen könnten und haben dann aus dem Punkt, wo eine Begegnung möglich wäre, den Tatort gemacht.
Zirkelschlüssig wurde dann begründet, es spreche für ST als Täter, weil der Tatort genau an der einen Stelle ist, wo sie sich begegnet sein können. Der Schrei wäre von anderen Stellen genauso hörbar, die GPS-Daten passen einigermaßen, auch wenn sie eher für einen Tatort weiter südlich sprechen, sogar der Zeitraum der letzten Sichtung wurde so groß gewählt, dass es sich zwar perfekt ausgehen kann aber nicht muss. Den Zeitraum, wann ST von der Zeugin gesehen wurde einzugrenzen, wäre leicht möglich gewesen, hätte man die Eiskellerkamera mitberücksichtigt.
Mir ist schon klar, dass man in einem Fall nicht alles belegen kann und manches auch aus den Umständen schließen muss, aber erst die Umstände selbst konstruieren und dann damit eine Täterschaft zu begründen, ist ein Zirkelschluss der dem BGH sicherlich aufgefallen wäre.