Hanna W. tot aus der Prien geborgen
20.10.2025 um 02:53
Kurze Zusammenfassung des Artikels
Der Artikel von rosenheim24.de beschreibt eine intensive "Marathon-Woche" im sogenannten Hanna-Prozess am Landgericht Traunstein (ausgelagert ins Amtsgericht Laufen). Es handelt sich um den neuen Prozess gegen Sebastian T., der des Mordes an der Studentin Hanna Wörndl aus Aschau im Chiemgau beschuldigt wird. Nachdem ein erstes Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, finden vom 20. bis 24. Oktober fünf aufeinanderfolgende Verhandlungstage statt. Geladen sind zahlreiche Zeugen, darunter Mithäftlinge, Freunde, Polizisten und Gutachter. Der Fokus liegt auf Aussagen zu Geständnissen, Täterwissen, Kleidung und Bewegungsdaten. Der Kronzeuge Adrian M. verliert an Glaubwürdigkeit, und Hannas Familie hat sich als Nebenkläger zurückgezogen. Der Artikel betont die Komplexität des Falls und offene Fragen wie Befangenheitsanträge und Beweisanträge.
Der Hanna-Prozess – Eine Marathon-Woche vor Gericht
Der Artikel trägt den Titel „Marathon-Woche im Hanna-Prozess: Fünf Prozesstage – auf was es ankommt“ und beleuchtet einen hochkomplexen Gerichtsprozess um den Tod der jungen Studentin Hanna Wörndl. Ich strukturiere das Referat thematisch: Zuerst gebe ich den Hintergrund des Falls, dann stelle ich den Angeklagten und die Anklagen vor, beschreibe den aktuellen Status des Verfahrens und gehe schließlich auf die geplante Marathon-Woche mit ihren Zeugen und Schwerpunkten ein. Abschließend diskutiere ich die Bedeutung und offene Fragen. Der Artikel basiert auf aktuellen Entwicklungen und zitiert Gerichtssprecher sowie Gutachter.
1. Hintergrund des Hanna-Prozesses
Der Fall dreht sich um den tragischen Tod von Hanna Wörndl am 3. Oktober 2022 in Aschau im Chiemgau. Hanna, eine Studentin, verließ kurz vor halb drei Uhr nachts das Gelände des Clubs „Eiskeller“. Ihr Leichnam wurde später gefunden, und die Umstände ihres Todes – insbesondere Verletzungen, die möglicherweise nicht durch einen Unfall im Wasser entstanden sind – stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen. Der Prozess wird als „Mammut-Verhandlung“ beschrieben, da er umfangreiche Beweise und Zeugenaussagen umfasst.
Der aktuelle Prozess ist bereits der zweite: Zwischen Oktober 2023 und März 2024 fand eine erste Verhandlung vor der Zweiten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein statt. Dort wurde der Angeklagte Sebastian T. der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes für schuldig befunden und zu neun Jahren Haft verurteilt. Allerdings legte er über seine Verteidiger Revision ein, die beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erfolgreich war. Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück nach Traunstein. Seit Ende September läuft der neue Prozess nun vor der Ersten Jugendkammer, aus Platzgründen jedoch im Amtsgericht Laufen. Dies unterstreicht die Komplexität: Es geht nicht nur um Schuld oder Unschuld, sondern auch um juristische Feinheiten wie die Anwendung des Jugendstrafrechts.
2. Der Angeklagte und die Anklagen
Der Angeklagte ist Sebastian T., der zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt war. Ihm wird vorgeworfen, Hanna Wörndl getötet zu haben – speziell durch gefährliche Körperverletzung und Mord. Wichtige Aspekte sind mögliche Geständnisse, Täterwissen und physische Beweise wie Kleidung oder Bewegungsdaten. Gutachter haben Sebastian T. eine „Reifeverzögerung“ attestiert, was zur Anwendung des Jugendstrafrechts führte. Der Jugendpsychiater Rainer Huppert beschrieb ihn als „freundlichen jungen Mann“, während die Psychiaterin Nicole Liwon ähnliche Einschätzungen teilte. Beide Gutachter werden während der Marathon-Woche anwesend sein, um ihre Bewertungen zu vertiefen.
Ein zentrales Element ist ein rätselhaftes Statement von Sebastian T.: Im Oktober 2022, während einer „Hausparty“ bei der Familie einer Schulfreundin, soll er gesagt haben: „Ja mei, dann war ich‘s halt.“ War das ein Geständnis oder nur eine resignierte Reaktion auf polizeilichen Druck? Solche Details machen den Fall psychologisch hochinteressant.
3. Aktueller Status des Verfahrens
Der Prozess ist hochintensiv und von Unsicherheiten geprägt. Ein Kronzeuge, Adrian M., der behauptete, Sebastian T. habe sich ihm als Mörder geoutet, verliert an Glaubwürdigkeit. Der Aussage-Gutachter Prof. Dr. Max Steller qualifizierte seine belastende Aussage als nicht glaubhaft. Adrian M. habe öfter gelogen und besitze aufgrund einer Borderline-Störung die Fähigkeit, Erinnerungen nachzubilden – bis er selbst daran glaubt. Dies ist ein klassisches Phänomen bei solchen Störungen, wie Steller erklärte.
Hannas Familie – Rosalie und Andreas Wörndl – hat sich überraschend als Nebenkläger zurückgezogen. Ihr Anwalt Walter Holderle erklärte in einer Presseerklärung, der Prozess sei „nicht mehr ertragbar“. Dennoch hängt ein Beweisantrag in der Luft: Holderle wollte den Gutachter Prof. Dr. Dirk Labudde (bekannt aus dem Goldmünzen-Diebstahl-Prozess in Berlin) hinzuziehen, um zu beweisen, dass Hannas Verletzungen nicht durch Treiben im Wasser entstanden sein können. Das Gericht prüft nun, ob diesem Antrag trotz Rückzug gefolgt wird. Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger kommentierte: „Die Frage, ob über den Antrag der Nebenklage noch zu entscheiden ist, ist rechtlich nicht so einfach und wird von der Kammer noch geprüft werden.“
Zusätzlich gibt es Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Sachverständigen Jiri Adamec und Andreas Malcherek, die die Unfallthese ablehnen. Diese Anträge werden noch bearbeitet, was die Verhandlung weiter verzögern könnte.
4. Die Marathon-Woche: Fünf Prozesstage im Detail
Vom 20. bis 24. Oktober finden fünf aufeinanderfolgende Verhandlungstage ab 9.30 Uhr statt – ein echtes Marathon-Programm, das sich jedoch ändern kann. Die Kammer unter Vorsitz von Heike Will, mit Beisitzern und Schöffen, wird Zeugen aus der JVA Traunstein, dem Umfeld des Angeklagten und der Tatnacht hören.
Hier eine Tag-für-Tag-Übersicht:
Montag, 20. Oktober:
Fokus auf Mithäftlinge aus der Untersuchungshaft in der JVA Traunstein. Es geht um mögliche Äußerungen von Sebastian T. zur Tat und seinen allgemeinen Eindruck auf Mitinsassen. Zusätzlich: Ein Arbeitskollege und die Hausärztin des Angeklagten, die möglicherweise zu seinem Charakter oder Gesundheitszustand aussagen.
Dienstag, 21. Oktober:
Richterin Dorothea Bartschmid äußert sich zur ersten Verhandlung. Zwei Vernehmungsbeamtinnen berichten. Zentral: Die Mutter einer Schulfreundin zu Sebastian T.s rätselhaftem Statement auf der Hausparty.
Mittwoch, 22. Oktober:
Die Schwester der Schulfreundin, deren Aussage Sebastian T. tatverdächtig machte, wird gehört. Weitere Freunde zu einem Tischtennisspiel und möglichem Täterwissen an Zeugin Verena R. Zeugen aus der Tatnacht berichten über Sebastian T.s Jogging-Aktivitäten – speziell zur Kleidung: Trug er eine kurze Hose (wie einige Zeugen sagten), die nie gefunden wurde, oder lange Hosen, wie er behauptet?
Donnerstag, 23. Oktober:
Aussagen zu GPS-Daten, Funkzellen und Telefonen. Welchen Weg nahm Hanna nach Verlassen des „Eiskellers“? Dies könnte die Bewegungen beider Beteiligter klären.
Freitag, 24. Oktober:
Zeugen aus dem Umfeld des „Eiskellers“, Vernehmungsbeamte und die Zeugin Verena R., die sich in früheren Aussagen in Widersprüche verwickelte. Zwei Jahre später wird ihr Erinnerungsvermögen auf die Probe gestellt. Eine Zeugin hörte angeblich einen Schrei „wie in Todesangst“ – ein potenziell entscheidender Punkt.
Durchgängig anwesend: Die Gutachter Huppert und Liwon, um psychologische Aspekte zu beleuchten.
5. Bedeutung und offene Fragen
Diese Woche ist entscheidend, da sie Klarheit zu Täterwissen, Geständnissen und physischen Beweisen schaffen könnte. Der Prozess wirft Fragen auf: War es Mord oder Unfall? Wie glaubwürdig sind Zeugen? Die emotionale Belastung für alle Beteiligten ist enorm, wie der Rückzug der Familie zeigt. Offen bleiben die Beweisanträge und Befangenheitsfragen, die das Urteil beeinflussen könnten. Der Artikel unterstreicht, dass der Hanna-Prozess nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich relevant ist – ein Fall, der Themen wie Jugendkriminalität, Zeugenglaubwürdigkeit und Trauerbewältigung anspricht.
Zum Abschluss: Der Artikel mahnt zur Vorsicht, da Programme sich ändern können.
Quelle: GROK