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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.423 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.10.2025 um 20:12
Zitat von XluXXluX schrieb:Deshalb wurde ST auch umgehend freigelassen. Und deshalb musste sogar das neue Gericht bei einigen Aussagen zu Täterwissen oder zu den Ermittlungen den Kopf schütteln.
Danke für die Info. Könntest Du mir bitte noch mal verlinken, wo ich die Info finde, dass das "neue Gericht" sich negativ oder auch nur kritisch über Aussagen aus dem ersten Urteil geäußert hat? Ich gehe mal davon aus, dass das "darüber Kopf schütteln" bildlich und nicht wörtlich gemeint war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.10.2025 um 20:29
Zitat von michisparrowmichisparrow schrieb:genauso wie die drei Berufsrivhter und die zwei Schöffen die es verfasst haben sehr lesenswert
Woher weißt du eigentlich, dass alle fünf es genauso gesehen haben? Ob das Urteil einstimmig gefällt wurde, wurde meiner Meinung nach nie veröffentlicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.10.2025 um 20:51
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der „Schatzi“-Zeuge wurde zu einer ominösen Sprachnachricht befragt, die im ersten Prozess nicht zur Sprache gekommen war. Es geht um die Freundin des Angeklagten aus Schulzeiten, Verena R.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:In der Sprachnachricht fühlte sie sich allerdings zu einer Klarstellung gegenüber der Freundin des Zeugen veranlasst. Nein, sie sei nicht am 3. Oktober gegen 2 Uhr nachts mit Sebastian T. unterwegs gewesen. Stammt diese Nachricht vom Vormittag des 4. Oktober 2022, wie die Staatsanwaltschaft vermutet? Dann könnte man schließen, dass das nächtliche Joggen von Sebastian T., vielleicht sogar seine mögliche Verbindung zu Hannas Tod im Bekanntenkreis diskutiert wurde. Das will die Staatsanwaltschaft prüfen. Hatte Verena R.s ursprüngliche Aussage vielleicht doch mehr Gehalt als vor zwei Jahren gedacht?
Die Sprachnachricht kam meiner Meinung nach schon im ersten Prozess vor und die Exfreundin hat ausgesagt, sie habe nach der Festnahme mit Verena kommuniziert.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Nachdem der Angeklagte festgenommen wurde, hat sie im Dezember mit Verena R. über Instagram über den Fall Hannah geschrieben. Sie meinte, dass R. sich in den Chats oft widersprochen habe und einmal behauptet hat, sie hätte den T. und ihren Freund am 2. am späteren Tatort rausgelassen. Die Zeugin wusste aber, dass ihr Freund neben ihr lag. Sie hätte öfter mal Unsinn erzählt, da sie Eifersucht schüren wollte. Einmal hätte sie sich aber auch eher glaubhaft getäuscht. Das betraf wiederum den 3. Generell bestätigt die Zeugin, dass R. und sie nicht gut aufeinander zu sprechen sind.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.10.2025 um 22:32
Ein kurzes Update und kurzer Ausblick für morgen:
Update vom 20.10.2025, 18.35 Uhr: Wichtige Zeuginnen werden befragt
Der Mordprozess um den Tod von Hanna aus Aschau steckt mitten in der Beweisaufnahme. Am Dienstag (9.30 Uhr) wird eine Zeugin erwartet. Sie ist die Mutter einer jungen Frau, die mit dem Angeklagten befreundet war und bereits im ersten Prozess des neu aufgerollten Verfahrens ausgesagt hatte. Auch diese Freundin soll vom Landgericht Traunstein vernommen werden, allerdings erst am Freitag.
Quelle: https://www.infranken.de/bayern/aschau-prozess-um-getoetete-studentin-hanna-geht-weiter-wichtige-zeuginnen-geladen-art-6274581


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 08:56
In Kürze beginnt der siebte Verhandlungstag und es geht weiter mit den verschiedensten Zeugen: eine Richterin aus dem ersten Prozess wird heute genauso erwartet wie Polizeibeamtinnen oder die Mutter einer guten Freundin des Angeklagten.
Die Beweisaufnahme im Prozess um den Tod von Hanna aus Aschau geht in die nächste Runde.

Heute wird vor Gericht eine Frau aus der 2.Jugendkammer gehört. Im weiteren Tagesverlauf folgt die Mutter einer Freundin des Angeklagten sowie zwei Polizeibeamtinnen. Im Laufe der Woche folgen noch weitere Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten.
Eiskeller-Prozess: Aussagen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten erwartet (Radio Charivari)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 13:44
Aus dem Newsblog:

Die ehemalige Beisitzerin hat heute früh ausgesagt und sich größtenteils souverän erinnert. Bei der Aussage von Verena hatte sie ein paar Erinnerungslücken. Neue Erkenntnisse haben sich aus der Vernehmung nicht ergeben.
Ehemalige Beisitzerin sagt aus

Im Mordprozess gegen Sebastian T. trat zunächst Anna Dorothea Bartschmid in den Zeugenstand, die im ersten Prozess als Beisitzerin fungierte. Die Vorsitzende Richterin und die Verteidiger des Angeklagten befragten die Juristin zu den Zeugenaussagen in erster Instanz. Neue Details traten nicht zu Tage. (Karlhein
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Bartschmid wiederholt Aussagen der Mutter – Angeklagter soll gestanden haben

Bartschmid wiederholte zunächst die Zeugenaussagen der Mutter zweier Freundinnen von Sebastian T. Es ging um jenen Abend, an dem Hanna W. zu Tode kam.

Der Angeklagte habe demnach damals gesagt: „Ja, ich war es, ich bin der Mörder von Aschau!“ Daraufhin habe die Mutter der Mädchen ihm geraten, sich einen Anwalt zu nehmen.

Die Mutter habe sich auch gewundert, dass davon noch nichts in der Zeitung gestanden sei. Der Angeklagte, der an dem Abend sehr betrunken gewesen sei und sich auch erbrochen habe, hätte keine Reaktion gezeigt, so Bartschmid, die aus Vernehmungsprotokollen zitierte und aus Aussagen der Mutter vor Gericht.

Tochter V. habe ihrer Mutter von dem Mordfall berichtet. Die Mutter sei schockiert gewesen. Auch ein Dutzend Nachfragen der Verteidigung ergaben kein neues Bild von dem Abend.
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Nach den Aussagen der Mutter durch Bartschmid ging es um jene ihrer beiden Töchter V. und L., 21 und 23 Jahre, Freundinnen des Angeklagten. Auch hier stand vor allem jene Party unmittelbar nach dem Tod von Hanna W. im Hause der Familie R. im Mittelpunkt. (
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Immer wieder versuchte die Verteidigung durch Nachfragen zu damaligen Aussagen der Zeuginnen die Richterin im Zeugenstand aus dem Gleichgewicht zu bringen. Die aber erinnerte sich an fast alle Aussagen sehr genau, kam nie ins Schleudern und zeigte in Laufen in 2. Instanz einen souveränen Auftritt im Zeugenstand. (
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Erinnerungslücken bei den Aussagen von V. – Angeklagter soll ihr Messer an den Hals gehalten haben

Während Bartschmid zu den Aussagen von L. ziemlich präzise antworten konnte, gab bei den Aussagen von V. doch einige Erinnerungslücken.

„Da tue ich mich jetzt etwas schwer“, gab die Zeugin zu Protokoll. Drei Vernehmungen habe es gegeben mit wenig Konkretem.

„Vor Gericht hat V. am ganzen Körper gezittert, es waren 200 Prozessbeobachter da und viel Presse. Das hat sie irritiert“, berichtete Bartschmid. Sie habe auch geweint und ihr Zeugenbeistand habe eine Unterbrechung gefordert.

Aber sie habe noch vom Treffen mit dem Angeklagten am Eiskeller berichtet. Da habe ihr Sebastian ein Messer an den Hals gehalten und gesagt „ich könnte dich jetzt auch umbringen“. Nach langer Unterbrechung sei aber nicht mehr möglich gewesen.

„Es war ein physischer und psychischer Zusammenbruch, die Folge war eine visuelle Vernehmung zu einem späteren Zeitpunkt“, so Bartschmid. Große technische Probleme habe es dann aber beim neuen Termin gegeben. Die Zeugin erinnerte sich aber an die Worte von V. , da habe Sebastian dem Mädchen gesagt, „in der Nacht ist ein Mädchen umgebracht worden“.
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Dann sagt Verenas Mutter aus. Die hat einige Erinnerungslücken. An den Satz auf der Hausparty kann sie sich aber gut erinnern. Sie habe das aber nicht ernst genommen und sei zum Rauchen gegangen. ST hat die Nacht dann im Zimmer ihrer Tochter verbracht.

Die Vorsitzende stellt die Frage, die hier auch schon vielfach diskutiert wurde: „Ein junger Mann erklärt, er habe eine Frau umgebracht und sie lassen den dann bei ihrer Tochter im Zimmer übernachten, das verstehe ich nicht“. Die Mutter kann darauf keine Antwort geben.
Mutter der Freundinnen sagt aus

Über zwei Stunden saß Bartschmid im Zeugenstand – nach einer zehnminütigen Pause folgte die Mutter der beiden Freundinnen des Angeklagten als Zeugin.

Die hatte größte Erinnerungslücken, auf acht von zehn Fragen kam immer wieder kopfschüttelnd „das weiss ich nicht, da kann ich mich nicht mehr erinnern, das ist so lange her“.

An einen Satz aber konnte sich Frau R. Bestens erinnern. Er fiel durch den Angeklagten am 17. November 2022 bei einer Hausparty in ihrer Wohnung. Sebastian habe aus dem Nichts plötzlich gesagt als über den Fall Hanna gesprochen wurde: „Ich gebe es zu, ich war es.“ Sie habe das aber nicht ganz so ernst genommen, sie sei zum Rauchen gegangen. (
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Sebastian T. habe im Zimmer der Tochter übernachtet

Die Nacht habe Sebastian dann im Zimmer ihrer Tochter übernachtet. Das brachte die Vorsitzende Richterin auf die Palme. „Ein junger Mann erklärt, er habe eine Frau umgebracht und sie lassen den dann bei ihrer Tochter im Zimmer übernachten, das verstehe ich nicht“, fragte die Vorsitzende.

Eine Antwort bekam sie nicht. „Haben sie davon gehört, dass ihre Tochter von Sebastian mit einem Messer bedroht worden sein soll“, fragte die Richterin weiter. Hier kam nur ein kurzes und knappes: „Ja, das hat sie erzählt.“
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Mutter beschreibt den Angeklagten als „sehr netten und lustigen jungen Mann"

Die Mutter beschrieb den Angeklagten als „sehr netten und lustigen jungen Mann, mit dem wir viel gelacht haben“.

Ihre ältere Tochter V. sei mit ihm in die Schule gegangen, aber erst nach Schulabschluss hätten sich beide näher angefreundet, ein Paar aber seien sie nicht gewesen. (
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Mutter weist große Erinnerungslücken auf

Laut Richterin sei die Mutter insgesamt vier Mal vernommen worden, weder bei der Polizei noch vor Gericht könne sich die Zeugin aber an Details erinnern.

„Sie werden vier Mal vernommen, heute zum fünften Mal und sie haben keine Erinnerung, aber den einen Satz vom 17.November 2022 ,ich gebe es zu, ich war es‘, daran können sie sich erinnern, das verstehe ich nicht.“ Kopfschütteln bei der Zeugin aber auch bei den Verteidigern Yves Georg und Regina Rick.

Auf Nachfragen der Verteidigung hatte die Mutter ebenfalls immer wieder Erinnerungslücken, gab aber zu Protokoll, dass beide Töchter in Behandlung seien, die jüngere Tochter beim Freund wohne, die ältere bei ihr. (Karlheinz Kas
Ich finde es gar nicht ungewöhnlich, dass sich die Mutter trotz erheblicher Erinnerungslücken gerade an diesen Satz erinnert. Der war ja zentraler Aspekt im letzten Prozess und wurde medial häufig aufgegriffen. Sowas erinnert man dann halt einfacher.
Nach einer Stunde wurde die Zeugin entlassen. Die Richterin schickte alle in die Mittagspause.

Um 14 Uhr wird der Verhandlungstag fortgesetzt.
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 14:22
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Ich finde es gar nicht ungewöhnlich, dass sich die Mutter trotz erheblicher Erinnerungslücken gerade an diesen Satz erinnert. Der war ja zentraler Aspekt im letzten Prozess und wurde medial häufig aufgegriffen. Sowas erinnert man dann halt einfacher.
Ja, aber genau deshalb kann man dann einfach nicht mehr einordnen, ob sie sich daran erinnert, weil sie es selbst aus dem Mund des Angeklagten gehört hat, aus dem Mund der Tochter /Töchter, wie die es vielleicht irgendwann erzählt haben oder sie es nur mittlerweile so oft aussagen und lesen dürfte, dass sie selbst glaubt, es gehört zu haben. Und die Art und Weise und genaue Wortlaut der Äußerung (das jetzt berichtete "Ich gebe es zu, ich war es" erscheint mir mindestens die dritte Variante...) lässt sich so halt leider auch nicht mehr rekonstruieren.


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21.10.2025 um 14:36
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ja, aber genau deshalb kann man dann einfach nicht mehr einordnen, ob sie sich daran erinnert, weil sie es selbst aus dem Mund des Angeklagten gehört hat, aus dem Mund der Tochter /Töchter, wie die es vielleicht irgendwann erzählt haben oder sie es nur mittlerweile so oft aussagen und lesen dürfte, dass sie selbst glaubt, es gehört zu haben.
@abgelenkt:
Doch, das kann man sehr wohl "einordnen", wenn es keine unglaubwürdige Zeugin ist, dann gilt nämlich das, was sie aussagt.
Also bitte nicht irgendwas behaupten, was nicht stimmt, nur weil Dinge nicht zu deiner Meinung passen.

Im Übrigen, würden Zeugenaussagen in der von dir vertretenen Weise immer angezweifelt werden, müsste grob geschätzt mindestens die Hälfte der Verurteilten frei gesprochen werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 14:45
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Doch, das kann man sehr wohl "einordnen", wenn es keine unglaubwürdige Zeugin ist, dann gilt nämlich das, was sie aussagt.
Was soll denn eine "unglaubwürdige" Zeugin sein? Es ist anerkannt, dass Erinnerungen sich mit der Zeit ändern können und noch mehr, wenn eine Beeinflussung statt findet. Das merken die meisten Zeugen gar nicht. Sie muss nicht lügen, um was objektiv unrichtiges zu erzählen.

Und wenn - so klingt der Zeitungsbericht, aber vielleicht erfahren wir von Prozessbeobachtern noch mehr - sie ohne jegliche Details zum Ablauf und Zusammenhängen immer nur darauf beharrte, dass dieser Satz - sinngemäß - gefallen sei, dann kann man darauf meines Erachtens nicht besonders viel geben.

Einen Rechtsatz, dass man davon ausgeht alle Zeugen sagen das was tatsächlich passiert ist und sie wahrgenommen haben, solange man keine Motive für eine Lüge sieht, gibt es nicht (eher das Gegenteil... Glaubhaftigkeit einer Aussage muss anhand von Anzeichen positiv festgestellt werden).


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21.10.2025 um 14:47
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Im Übrigen, würden Zeugenaussagen in der von dir vertretenen Weise immer angezweifelt werden,
Ja, und das ist richtig so. Wenn es dann genug positiv festzustellende Anzeichen für die Richtigkeit gibt, kann man der Aussage dann allerdings folgen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:müsste grob geschätzt mindestens die Hälfte der Verurteilten frei gesprochen werden.
Nein. Verurteilungen nur aufgrund von Zeugenaussagen sind die Ausnahme (abgesehen vom Sexualdeliktsbereich).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 14:59
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Dann sagt Verenas Mutter aus. Die hat einige Erinnerungslücken. An den Satz auf der Hausparty kann sie sich aber gut erinnern. Sie habe das aber nicht ernst genommen und sei zum Rauchen gegangen. ST hat die Nacht dann im Zimmer ihrer Tochter verbracht.
Wichtig ist hier aus meiner Sicht gar nicht so sehr, WAS genau ST gesagt hat, sondern WIE er es gesagt hat. Und da bestätigt sich ja jetzt, dass er es so gesagt, dass Vs Mutter es nicht ernstgenommen hat.
Und darum geht's doch eigentlich. Denn dass ST irgendwas in der Art gesagt hat, bestreitet ja letztendlich niemand. Bestritten wird vor allem, dass es sich um ein Geständnis gehandelt hat. Und das hat die Mutter jetzt nochmal bestätigt: Sie hat es nicht ernstgenommen, sprich sie ist nicht von einem Geständnis ausgegangen. Und sie hat ihn gleich danach bei ihrer Tochter übernachten lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 15:01
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:dann gilt nämlich das, was sie aussagt.
Was gilt denn dann: Das, was sie bei der ersten Polizeivernehmung aussagte (überhaupt keine Erwähnung der "nicht erst genommenen" Selbstbezichtigung, vgl Rn 401 des aufgehobenden Urteils ) oder das, wohin sich ihre Aussage "vor ihrem inneren Auge" (ebenda) entwickelte (er habe das sicher gesagt)?


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21.10.2025 um 15:06
Zitat von XluXXluX schrieb:Wichtig ist hier aus meiner Sicht gar nicht so sehr, WAS genau ST gesagt hat, sondern WIE er es gesagt hat. Und da bestätigt sich ja jetzt, dass er es so gesagt, dass Vs Mutter es nicht ernstgenommen hat.
Und darum geht's doch eigentlich. Denn dass ST irgendwas in der Art gesagt hat, bestreitet ja letztendlich niemand.
Ja, wobei ich eben auch nicht sicher bin, ob das nicht ernst nehmen bei ihr daher rührt, dass sie es vielleicht erst im Nachhinein von den Töchtern erfahren haben kann und sie den Gedanken "ich ließ einen Mörder im Zimmer meiner Tochter schlafen" nicht an sich ran lassen wollte. Meines Erachtens kommt es hier eher auf die Aussage der drei jungen Leute an.


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21.10.2025 um 15:21
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ja, wobei ich eben auch nicht sicher bin, ob das nicht ernst nehmen bei ihr daher rührt, dass sie es vielleicht erst im Nachhinein von den Töchtern erfahren haben kann und sie den Gedanken "ich ließ einen Mörder im Zimmer meiner Tochter schlafen" nicht an sich ran lassen wollte. Meines Erachtens kommt es hier eher auf die Aussage der drei jungen Leute an.
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Als Mutter hat man bei solch einem "Geständnis" entweder ein ungutes Gefühl - und daran erinnert man sich auch später noch - oder man nimmt es eben nicht ernst.
V war eh komplett überfordert mit der ganzen Befragungssituation - ihre Aussage kann kaum zur Klärung beitragen. Und sie hat laut @fassbinder1925 ja anfangs auch noch betont, dass ST sowas "niemals tun würde. Never!" Wurde leider nur im Urteil vergessen zu erwähnen.
M hat damals schon ausgesagt, dass er es nicht ernstgenommen hat.
Auf die Aussage von L bin ich grundsätzlich gespannt.


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21.10.2025 um 16:33
Zitat von XluXXluX schrieb am 10.10.2025:Oder was denkst Du, könnten sie für ihre Tochter jetzt noch tun?
Das kann ich so nicht voraussehen. An jedem Prozesstag erfährt man Neues, ist das Meer anders - wie auf hoher See - , jede Neuigkeit könnte ich für mich ins Bild setzen, hinterfragen oder als Puzzleteil zur Wahrheit jener tragischen Nacht in Betracht ziehen.

Persönlich wäre es mir wichtig gewesen, als Elternteil jede Möglichkeit zu nutzen, um im Detail und selbst überprüfbar (z. B. durch Akteneinsicht) auch im Nachhinein, zu erfahren, wie und warum mein Kind zu Tode kam. Das ist ein schmerzhafter Entwicklungsprozess, ganz sicher; die Ungewissheit jedoch und nicht in der ersten Reihe am Prozess nebenklägerisch teilnehmen zu können, sondern als Externe dann auf die Informationen der Medien angewiesen zu sein, sofern man auch kein Besucher des Prozesses ist, würde mich persönlich und darauf möchte ich hinweisen, mich persönlich, würde das in der Verarbeitung meiner Trauer nicht weiter bringen. Ich würde wissen wollen, was mein Kind zu erleiden hatte. Ich möchte aufgrund der (sich hoffentlich zu erschließenden) Wahrheit trauern und nicht aufgrund falscher Annahmen, fehlender Gutachten etc. Ich würde in den letzten Minuten meines Kindes bei ihm sein wollen; da es real nicht möglich war, zumindest juristisch, prozessual. - Offensichtlich bin ich hier in der Diskussion die einzige, die diesen Weg bevorzugen würde.

Wenn man sich juristisch aus dem Prozess herausnimmt, wird die Ohnmacht nicht kleiner.

Mich erstaunen die Beiträge, die auf meine Meinung vom 10.10.2025 folgten, nicht. Das scheint ja hier Tagesgeschäft zu sein, soviel habe ich hier schon "gelernt".

Ich stehe dem zweiten Prozess ergebnisoffen gegenüber. Von tragischem Unfall, allein verunfallt oder im Streit und Gerangel mit jemand anderem bis zu einem Kapitalverbrechen schließe ich noch nichts aus. Leider fehlt mir aktuell die Zeit, tagesaktuell mitzuschreiben.


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21.10.2025 um 18:12
7. Prozesstag (RiLG Bartschmid, Mutter von V. und L., Vernehmungen von V.)

Zum Auftakt des siebten Verhandlungstages betrat Dorothea Bartschmid -ihres Zeichens Beisitzerin im ersten Prozess- den Zeugenstand. Sie sollte über die Aussagen von den Schwestern V. und L. sowie deren Mutter A. R. referieren.

Der Fokus lag dabei sowohl auf dem Geständnis während einer Hausparty...
Alle sagten aus, dass Sebastian T. bei einer Hausparty am 17. November 2022 bei ihnen daheim in der Nähe von Bergen die Tat gestand. „Ja ich war‘s, ich bin der Mörder von Aschau“, habe Sebastian T. laut der Mutter der Mädchen gesagt - und das nicht in einer „spaßigen Form“...

Ähnlich sagten es die Mädchen im ersten Prozess aus. Sie hörten bei der Hausparty von Sebastian T.: „Ja, ich war‘s, ich hab‘ sie umgebracht.“ Klar war, dass es um Hanna ging. So gesehen war es ein klares Mord-Geständnis vor „versammelter Mannschaft“.
...als auch auf der Frage, ob S. den Schwestern gegenüber am 03. Oktober möglicherweise Täterwissen preisgegeben haben könnte.
Bartschmid erinnert sich: Lea R. sagte im ersten Prozess aus, man sei am 3. Oktober 2022 in Übersee beim Tischtennisspielen gewesen. Da habe Sebastian T. gesagt: „Wisst Ihr schon, in Aschau ist ein Mädel umgebracht worden.“

Ganz ähnlich habe es auch Verena R. vor Gericht erzählt. (...)

Die Aussage von Verena R. im ersten Prozess sei noch weiter gegangen. Sebastian T. hätte ihr bei einem Spaziergang am 3. Oktober 2022 ein Messer an den Hals gehalten und spaßeshalber gesagt „Ich könnte Dich auch umbringen“.
Anschließend sagte die Mutter von V. und L. aus; diese hatte aber große Erinnerungslücken, so dass sie das Gericht zum Verzweifeln brachte.
Angela R., die Mutter der beiden guten Freundinnen von Sebastian T., sagte jetzt aus - und sie ließ die Gerichtsbeteiligten eher ratlos zurück. „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, dieser Satz fiel etliche Male in ihrer Aussage. (...)

(...)

Richterin Heike Will wird lauter und forscher. Sie kann sich die Gedächtnislücken der Zeugin nicht erklären: „Da muss auch mal der Frust raus, da kriegt man fast Schnappatmung“, so die Richterin.
Von besonderem Interesse ist in ihrer Aussage natürlich das Geständnis während der Hausparty - Problem: bei einer nur fünf Tage danach durchgeführten Vernehmung bei der Polizei konnte sie sich an ein solches nicht erinnern.
Aber an eins kann sie sich erinnern. Am 17. November 2022 war Sebastian T. bei einer Hausparty daheim bei der Familie R. „Er saß bei uns auf der Couch. Und plötzlich, wie aus dem Nichts, sagte er: Ich geb's zu, ich war's.“ Thema war der Tod von Hanna. (...)

(...) Denn nur fünf Tage nach dem Mord-Geständnis bei der Hausparty wurde Angela R. von der Polizei vernommen. Da konnte sie sich an den „Ich wars“-Satz nicht mehr erinnern.
Möglicherweise gab es vor den Polizeivernehmungen Absprachen zwischen Mutter und Töchtern.
Vieles ist aber in den Akten festgehalten. Auch, wie sie mit einer ihrer Töchter darüber SMS schrieb, dass man Aussagen gegenüber der Polizei ändern sollte. Zum Schutz der Töchter - oder zum Schutz von Sebastian T.?
Die beiden Töchter sind für diese Woche im Übrigen ebenfalls als Zeuginnen geladen: L. soll morgen aussagen, ihre Schwester V. am Freitag.

Wichtige Zeugin belastet Sebastian T. schwer - aber das Gericht verzweifelt mit ihr (Ippen.Media)

Zum Abschluss berichteten zwei Polizeibeamtinnen noch über die Vernehmungen von V. - da riss die Berichterstattung von Ippen.Media aber ab. Ticker-Einträge dazu findet Ihr im Newsblog des Donaukurier.

Eiskeller-Prozess: Angeklagter soll laut Kriminalhauptkommissarin Täterwissen besitzen (Donaukurier)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 18:16
Ergänzend dazu noch den neuesten Eintrag im Ticker von inFranken.de: die Vorsitzende Richterin fand für den heutigen Auftritt der Zeugin A. R. harsche Worte.
"Wissen Sie, was ich komisch finde? Sie können sich an einen Satz erinnern und an sonst nichts", sagt die Vorsitzende Richterin Heike Will. Zudem zitiert sie eine Aussage der Zeugin im ersten Prozess, der nach erfolgreicher Revision nun neu aufgerollt wurde. Damals habe sie noch erzählt, sie sei nach diesem Geständnis aufgewühlt und schockiert gewesen.

Auch weitere Ungereimtheiten sprechen Gericht und Verteidigung an, etwa die Sache mit der ersten Polizeivernehmung der Zeugin. Fünf Tage nach der Party wurden ihr Fragen zum jetzigen Angeklagten gestellt, der damals bereits als Tatverdächtiger in Haft saß. Von dem Geständnis wenige Tage zuvor habe sie der Polizei nichts berichtet. "Da fällt ihnen aber nicht ein, dass er ihnen gegenüber die Tat eingeräumt hat?", fragt die Richterin. "Ich habe eher den Eindruck, dass sie lügen."
"Habe den Eindruck, dass Sie lügen": Zeugin sorgt im Prozess um getötete Hanna für Kopfschütteln (InFranken.de)


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21.10.2025 um 18:30
OK, das überrascht mich. Gerade weil sie immer auf " nicht ernst genommen" behaarte, fand ich sie am glaubwürdigsten. Daher fand ich es nicht ungewöhnlich, das sie es bei der ersten Vernehmung nicht erwähnte.

Wurde ihr in der 1. Vernehmung, fragen über die Ereignisse auf der Party gestellt? Oder verstehe ich es falsch?


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21.10.2025 um 18:34
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:die Vorsitzende Richterin fand für den heutigen Auftritt der Zeugin A. R. harsche Worte.
Nicht nur die Vorsitzende.

Man wird es noch genauer in @rabunsels Bericht lesen, aber die Beisitzerinnen meinten, als sie von ihren eigenen Problemen berichtet, dass ST auch große Probleme hat, woran sie und ihre Tochter Verena mitverantwortlich sind und sie nur hoffen kann, dass sie nicht mal Links sitzt.


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21.10.2025 um 18:53
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:aber die Beisitzerinnen meinten, als sie von ihren eigenen Problemen berichtet, dass ST auch große Probleme hat, woran sie und ihre Tochter Verena mitverantwortlich sind und sie nur hoffen kann, dass sie nicht mal Links sitzt.
Na, wenn das nicht voreingenommen ist?

Ich muss mich immer mehr wundern, wie hier der erste und der zweite Prozess geführt werden.


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