Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 10:09Leider hat er zumindest drei davon während seiner Haft verloren.Grillage schrieb:Wie viele Bezugspersonen hat der denn in seinem eher kurzen Leben schon verloren?
Leider hat er zumindest drei davon während seiner Haft verloren.Grillage schrieb:Wie viele Bezugspersonen hat der denn in seinem eher kurzen Leben schon verloren?
Ich kann Dein Diskussionsverhalten mittlerweile leider nicht mehr ganz nachvollziehen. Du bist doch eine versierte Leserin und Diskutantin, da fällt Dir doch sicher auf, dass ich in meinem Beitrag keinerlei Wertung bezüglich der Coping-Strategien des 25-jährigen ST getroffen habe.Grillage schrieb:Das mit der Coping-Strategie hatte der Basti Dener Meinung ja auch mit 20 noch nicht so ganz verinnerlicht:
Bei dem Beitrag von mir ging es doch darum, dass hier behauptet wurde, der erhöhte Alkoholkonsum sei eine Konsequenz aus dem vorangegangenen Mord - und nicht darum, ob er geeignete Coping-Strategien entwickelt hat.Grillage schrieb:Sich wochenlang, teilweise bis zum Erbrechen zu betrinken, weil der Großvater und ein Haustier gestorben ist, nenne ich mal eine eher ungeeignete Strategie, um mit dem Verlust eines Angehörigen umzugehen.
In diesem Fall wurde erwiesen, dass es ein Unfall war!PhilippGeorg schrieb:Da sind wir jetzt leider im völlig falschen Thread, aber da muss ich doch deutlich widersprechen.
Nur aus dem Gedächtnis, gab viele (!) weitere Indizien:
- Schlüssel steckt erstmals außen an der Tür
- G ruft Pflegedienst aus dem Auto an
- Pseudoeinkauf von Einlagen und Schokolade für LK, den er aber nicht übergibt und später mit der Frau nochmal einkaufen geht
- Selbstmordversuch, könne dem Druck nicht mehr standhalten
- Spielsucht, mehrfacher Besuch Bad Wiessee
- Schließfach leer
- Teile des Familienschmucks verschwunden
- Auffälliges Nachtatverhalten (ungefragtes Alibi)
- Auffällige Aussagen ("die wird doch da nicht irgendwo hingerumpelt sein")
uvam.
Ein Mörder hält mehr aus.Schneewi77chen schrieb:Keiner behauptet, dass das eine sinnvolle ist, aber es ist halt nicht ungewöhnlich und man kann nicht einfach xy zum ultimativen Auslöser dafür erklären, ohne Alternativen mit einzubeziehen.
Am Ende hat sich herausgestellt, dass eigentlich gar nichts dafür hätte herhalten müssen.Grillage schrieb:Hier z.B. musste der Tod des Großvaters auch als Entschuldigung und Erklräung dafür herhalten, dass er Verena ein Messer an den Hals gehalten hat
Liefere ich dann gerne mal für @PhilippGeorg:Lanza schrieb:Hast du für deine steilen Thesen denn auch ein paar Quellen?
PhilippGeorg schrieb:Das völlig vermüllte Kinderzimmer, kniehoch mit getragener Wäsche voll, darunter zufällig ein Set frisch gewaschener Joggingkleidung.
Polizist Roland A. (47) stieß auf einen völlig vermüllten Raum: Darin Taschentücher mit „blutsuspekten Anhaftungen“, zerrissene Boxershorts, benutzte Kondome. „Unter der Asservatennummer 8.6.17 sicherten wir eine Taschenuhr, die als eventuelles Tatmittel gesehen wurde, die könnte er beim Joggen mitgeführt haben“, so Roland A. am Freitag als Zeuge.Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html
fassbinder1925 schrieb am 14.10.2023:Der nächste Zeuge war auch ein Ermittler, der die Hausdurchsuchung gemacht hat. Das Zimmer von T. wurde gezeigt. Es standen viele Kisten rum und es waren Essensreste neben dem Bett.
Hier liegt @PhilippGeorg natürlich falsch, denn es waren ja gar nicht 500 gewaltverherrlichende Vergewaltiungsvideos.PhilippGeorg schrieb:Vor dem Mord 500 gewaltverherrlichende Vergewaltigungsvideos, nach den Mord auf einmal 0.
Denn die Gesamtzahl lag ja bei 3.097:Schneewi77chen schrieb:Die Zahl "500" bezieht sich auf die Gesamtzahl (etwa 412) der im genannten Zeitraum auf seinem Handy gelaufenen pornografischen Filme. Welches Verhältnis dabei auf Filme mit Gewalt-Content entfällt, kannst Du dem obigen Zitat aus dem Urteil ableiten.
619Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699
Im Rahmen der weiteren Auswertung dieser gelisteten Webseiten sei festgestellt worden, dass 3.097 Webseiten mit pornographischem Inhalt vorgelegen hätten, d.h. 97 % hätten derartige Inhalte betroffen, lediglich 3 % (99 Webseiten) hätten in diesem Zeitraum keine pornographischen Inhalte betroffen.
04.08.2022-02.11.2022 insgesamt 3.198 Webseitenaufgerufen.
Des Weiteren war in zeitlicher Nähe zum 03.10.2022 festzustellen, dass es etwa am 27.09.2022 zu 412 Seitenaufrufen mit pornographischem Inhalt kam, am 28.09.2022 zu 31, am 29.09.2022 zu 451 und am 30.09.2022 zu 229.Quelle: s.o.
623Quelle: s.o.
Am 03.10.2022 sei zudem eine Suche nach einem Präparat, durch dessen Einnahme der Penis innerhalb weniger Wochen um 7-11 cm wachse, feststellbar gewesen.
Aber der Basti hat sich ja am 4. und 5. Oktober krank gemeldet, Zeitmangel kann also nicht der Grund gewesen sein. Dann halt der Verlust einer Bezugsperson und/oder des Haustieres.XluX schrieb am 07.10.2025:Naja, er war ja schon ab mittags mit L, V und R (der weiß nur nichts davon) verabredet, um zu dritt oder zu viert Federball zu spielen. Und abends war er dann nochmal mit V allein laut ihrer Aussage *Ironieoff*.
Wann hätte er da noch Pornos anschauen sollen?
Und danach hat die Berufsschule wieder angefangen.
Das mit dem vermüllten Kinderzimmer ist hinlänglich bekannt, sodass sich darauf die Bitte von @Lanza an @PhilippGeorg nach Belegen nicht beziehen wird.Grillage schrieb:Liefere ich dann gerne mal für @PhilippGeorg:
Vielen Dank Dir für die Korrektur!Grillage schrieb:Auch @Schneewi77chen liegt falsch:
Schneewi77chen schrieb:
Die Zahl "500" bezieht sich auf die Gesamtzahl (etwa 412) der im genannten Zeitraum auf seinem Handy gelaufenen pornografischen Filme. Welches Verhältnis dabei auf Filme mit Gewalt-Content entfällt, kannst Du dem obigen Zitat aus dem Urteil ableiten.
Denn die Gesamtzahl lag ja bei 3.097:
619
Im Rahmen der weiteren Auswertung dieser gelisteten Webseiten sei festgestellt worden, dass 3.097 Webseiten mit pornographischem Inhalt vorgelegen hätten, d.h. 97 % hätten derartige Inhalte betroffen, lediglich 3 % (99 Webseiten) hätten in diesem Zeitraum keine pornographischen Inhalte betroffen.
Ah, gut, dass Du im Gegensatz zu mir zu wissen scheinst was @Lanza gemeint hat.abgelenkt schrieb:Es geht um die Behauptung des Fundes angeblich zufällig gefundener "frisch gewaschener Joggingkleidung" in dem Chaos. Davon habe ich noch nichts gehört/gelesen.
96
Der Polizeibeamte und Zeuge KHK … führte weiter aus, dass die Softshelljacke am 18.11. 2022 im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen festgestellt und später auch spurentechnisch untersucht worden sei. Die Jacke sei frisch gewaschen gewesen. Im Rahmen der Spurensicherung seien zwar Antragungen festgestellt worden, es seien im Ergebnis aber keine Blutantragungen nachweisbar gewesen.
340
Betreffend eine Softshelljacke mit der Aufschrift „Bergwacht“ auf dem Rücken, die im Unterschied zu den meisten anderen Kleidungsstücken einen frisch gewaschen Eindruck gemacht habe, hatten sich unter Infrarot Antragungen gezeigt, die später ebenfalls untersucht worden seien.
812
An einer sichergestellten Softshelljacke (frisch gewaschen, vgl. Ziff. D. II. 13.3.) mit der Aufschrift „Bergwacht“ seien unter Infrarot zwar bluttypische Reaktionen erkennbar gewesen, die Untersuchung habe letztlich aber keinen Nachweis erbracht, es sei eine nur ungenügende DNA-Menge festzustellen gewesen.
1447Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699
Gleichfalls schließt der Umstand, dass an der (vorgelegten) Kleidung des Angeklagten bzw. der erst fast 7 Wochen später am 18.11.2022 (also mit einem relevanten Zeitverzug zur Tat) sichergestellten Gegenstände keine Spuren von H. W. gefunden wurden, seine Täterschaft nicht aus: Die Softshelljacke erschien frisch gewaschen, die übergebene Hose war nicht diejenige, die er in der Nacht vom 02. auf den 03.10.2022 trug.
Das konnte man nicht mehr feststellen:Schneewi77chen schrieb:Aber waren das alles Vergewaltigungsvideos?
627Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699
Weiter verwies der Zeuge darauf, dass viele der aufgerufenen Webseiten nicht mehr herunterzuladen seien. Das pornographische Geschäft sei schnelllebig, die Kunden wünschten ständig neue Inhalte, daher seien die Seiten oft nicht lange online.
624Quelle: s.o.
Hinsichtlich der Häufigkeit bestimmter Wörter in den, im Zeitraum 04.08.2022-02.11.2022 aufgerufenen Webadressen der Websites (= URL) mit pornographischem Inhalt, habe sich der Begriff „Porn“ mit 795 als am häufigsten dargestellt, gefolgt von „Sex“ (607), „Video“ (380), „Cam“ (342), „chat“ (334), „Live“ (291), „XXX“ (289), sowie von „Gratis“, „Free“, „Kostenlos“, „Teen“ (126), „Schwester“ (113), „Bruder“ (79), „gezwungen“ (60), „Tochter“ (29), „Hard“ (21), „Teenager“ (11), „hart“ (10), „Vergewaltigung“ (5), „grausam“ (3) und „Entführung“ (1).
OK, die Jacke ist gemeint. Sorry ich have @PhilippGeorg 's Zitat eines "Sets frisch gewaschener Joggingkleidung" nicht mit einer einzelnen Jacke zusammen gebracht und mich nur gewundert, warum dann so ein Mysterium blieb, welche Hose er trug, wenn man doch ein "Set" gefunden haben soll.Grillage schrieb:von der frisch gewaschenen Jacke
Also 70 von über 3000 sind also Suchen nach gewalttätigen Inhalt. Das sind weniger als drei Prozent.Grillage schrieb:Aber angesichts der vom Basti verwendeten Suchwärter bekommt man ja trotzdem schon einen ganz guten Eindruck, was da sein bevorzugtes Pornogenre war:
Hat uns @XluX doch neulich erst erklärt, wie das mit dem Pornoschauen ist:fassbinder1925 schrieb:Also 70 von über 3000 sind also Suchen nach gewalttätigen Inhalt. Das sind weniger als drei Prozent.
Man muss nicht immer neu aktiv suchen. Hat man einmal was geschaut, ploppt ständig das nächste Video auf mit vergleichbarem Inhalt. Die wollen ja die "Kunden" möglichst lange auf ihrer Seite halten.XluX schrieb am 07.10.2025:Du warst bestimmt noch nie auf derartigen Seiten, insofern kannst Du das nicht wissen: Es poppen immer auch zahlreiche andere Videos auf, das kann man gar nicht verhindern. Deshalb hat es der Experte aber nochmal extra erwähnt: Es ist unklar, wie viele Pornos wirklich gezielt aufgerufen worden sind.
Im Alkoholkonsum eines 20 Jährigen siehst du einen "Rohdiamanten", naja glücklicherweise sieht der BGH derlei Dinge ein bisschen differenzierter. Damit ein Nachtatverhalten als belastend gewertet werden darf, müssten erst mal alle Aussagen zu dem Thema erschöpfendGrillage schrieb:Aber ich bin es gewohnt, dass man solche "Rohdiamanten", die man in der Beweisaufnahme des ersten prozesses findet, hier gerne so lange zurecht schleift, bis sie als entschuldigende Erklärung für alles mögliche zu passen scheinen. Hier z.B. musste der Tod des Großvaters auch als Entschuldigung und Erklräung dafür herhalten, dass er Verena ein Messer an den Hals gehalten hat und sich seit der Tatanacht ständig bei deren Familie rumdrückte, was der Familie schon fast wie eine "Verstecken bei ihnen" vorkam:
Allerdings hat das Tatgericht den gesamten beigebrachtenQuelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4aa79f380c9f52036c8020818825e3c&nr=143123&anz=149&pos=0 gewürdigt werden und dann müssen alle Alternativerklärungen
Verfahrensstoff erschöpfend zu würdigen. In den schriftlichen Urteilsgründen muss es
dies erkennen lassen. Umstände, die geeignet sind, die gerichtliche Entscheidung we-
sentlich zu beeinflussen, dürfen nicht stillschweigend übergangen werden, sondern
müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung einbezogen werden (vgl. BGH, Urteile
vom 26. April 2017 – 5 StR 445/16, Rn. 11; vom 27. Februar 2024 – 4 StR 248/23,
Rn. 9; Beschluss vom 28. Januar 2010 – 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153
Rn. 6 ff. mwN).
Zwar ist die zusätzliche Überlegung, gegen ein „unvorhergesehenes und unvor-Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=18ebbdea1c9fdf99ae4a1b336b85e3f7&nr=43887&anz=20&pos=10 berücksichtigt werden.
sehbares Versehen“ spreche auch das Nachtatverhalten des Angeklagten, der
nach der Tat floh und sich über längere Zeit verborgen hielt, bevor er sich stell-
te, nicht rechtsbedenkenfrei. Denn auch ein Unschuldiger kann sich einem
Strafverfahren mit einem für ihn ungewissen Ausgang entziehen wollen, wes-
halb die Flucht eines Angeklagten regelmäßig keinen tragfähigen Schluss dar-
auf zulässt, was sich wirklich ereignet hat (vgl. Senat BGH NStZ-RR 2008,
147).
Der Unterschied zwischen Videos und Webseiten ist dir geläufig?Grillage schrieb:Denn die Gesamtzahl lag ja bei 3.097:
Das sind nicht die Suchwörter, diese Wörter kamen in den aufgerufenen Webseiten mit pornographischen Inhalt vor. Worin die große Überraschung bestehen soll, dass auf pornographischen Webseiten das Wort "Porn" und "Sex" am häufigsten vorkommt? Eigentlich wundert es mich sogar eher wieso die Häufigkeit so gering ist. Bei 3097 Webseiten finde ich es eher komisch, dass das Wort "Sex" nur 607 Mal vorkam.Grillage schrieb:Aber angesichts der vom Basti verwendeten Suchwärter bekommt man ja trotzdem schon einen ganz guten Eindruck, was da sein bevorzugtes Pornogenre war:
624Quelle: aufgehobenes Urteil
Hinsichtlich der Häufigkeit bestimmter Wörter in den, im Zeitraum 04.08.2022-02.11.2022 aufgerufenen
Webadressen der Websites (= URL) mit pornographischem Inhalt, habe sich der Begriff „Porn“ mit 795 als
am häufigsten dargestellt, gefolgt von „Sex“ (607), „Video“ (380), „Cam“ (342), „chat“ (334), „Live“ (291),
„XXX“ (289), sowie von „Gratis“, „Free“, „Kostenlos“, „Teen“ (126), „Schwester“ (113), „Bruder“ (79),
„gezwungen“ (60), „Tochter“ (29), „Hard“ (21), „Teenager“ (11), „hart“ (10), „Vergewaltigung“ (5), „grausam“
(3) und „Entführung“ (1).
Sex mit Teenagerinnen bzw. mit Mann der älter ist als die Frau/Teenagerin (Teenager/Tochter) und Inzest (Schwester, Bruder, Tochter)? Wobei er ja größtenteils einfach Pornos geguckt zu haben scheint in denen einfach Leute Sex hatten, oder? Schließlich fand sich ja in den Adressen zumeist keine buzzwords, die auf bestimmte Interessen schließen lassen.Grillage schrieb:Aber angesichts der vom Basti verwendeten Suchwärter bekommt man ja trotzdem schon einen ganz guten Eindruck, was da sein bevorzugtes Pornogenre war:
@Schneewi77chen:Schneewi77chen schrieb:ST war bei dem Klinikaufenthalt 9 - 10 Jahre. Ohne weitere diagnostische Anhaltspunkte davon darauf zu schließen, wie seine psychische Konstitution 10 Jahre später zum Tatzeitpunkt war, ist maximal unseriös .
Ich habe die vorhergehende RN 8 mitzitiert, weil in RN 9 nur die "Klinik H." genannt wird. Dass es sich dabei um eine psychologische Einrichtung handelt, wird erst dadurch klar, dass diese unmittelbar im Anschluß an die psychischen Symptomen in RN 8 genannt wird.rabunsel schrieb:Wenn es psychische, oder psychiatrische Auffälligkeiten neben der ADHS-Symptomatik und der leichten Intelligenzminderung gegeben hätte, wäre das bekannt geworden.
@Mevsim:Mevsim schrieb:Was du hier aufführst sind keine Symptome einer Psychischen Erkrankung. Bei jedem schwer traumatisierten Kind, wirst du die gleichen Symptome finden, ohne das sich ein Kind deswegen schämen muss
@Mevsim:Mevsim schrieb:Hör auf Opfer Symptome zu kriminalisieren, aus ihnen Symptome fur Psychiatrische Erkrankungen zu machen.
@Mevsim:Mevsim schrieb:ADHS wird bei Kindern meistens stationär diagnostiziert.
Wie wird untersucht?Quelle: https://www.adhs.info/fuer-eltern-und-angehoerige/wie-wird-adhs-festgestellt/
Für die bei ADHS notwendigen diagnostischen Untersuchungen haben Fachverbände Leitlinien entwickelt, an denen sich die Untersucher orientieren sollten. Üblicherweise dauert eine solche diagnostische Abklärung mehrere Sitzungen und kann folgende Bestandteile enthalten:
- Untersuchungsgespräch (Exploration)
- Fragebögen
- Verhaltensbeobachtung
- Testpsychologische Untersuchungen
- körperliche Untersuchung
Der zitierte Beitrag von rabunsel wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragVielleicht sollte @XluX erst mal einen Belge für die angeblich 3 (1) verlorenen Bezugspersonen benennen!
Das ist wiederum etwas, was ich gar nicht lustig finde! Immerhin ist er angeklagt weil man ihm vorwirft, genau diese junge Frau ermordet zu haben um eine versuchte Vergewaltigung an ihr zu verdecken!AusLeipzig schrieb:Bei anderen Sachen kann man ja noch sagen: die Nachricht über den Mord an Hanna und dann später die Verdächtigung durch die Polizei haben ihn belastet. Aber hier ist das, ungeachtet wie überzeugend man das überhaupt findet, doch zeitlich gar nicht wirklich möglich.
Es wirkt nicht so, als hätte sich irgendjemand aus der Familie abgewendet. Wäre auch eine tolle und schlichte Verwandschaft, die sich ohne weitere Infos abwendet, sobald man verhaftet wird.Grillage schrieb:Wenn "verloren" nicht ein Euphemismus dafür ist, dass die sich von ihm abgewendet haben, weil er unter dringendem Tatverdacht eines Sexualmordes in U-Haft saß, dann lese ich daraus, dass sie verstorben sind.
Dann hätte ich gerne mal einen Beleg dafür, dass während seiner Haft 3 Bezugspersonen verstorben sind:fassbinder1925 schrieb:Es wirkt nicht so, als hätte sich irgendjemand aus der Familie abgewendet. Wäre auch eine tolle Verwandschaft, die sich ohne weitere Infos abwendet, sobald man verhaftet wird.
@XluX schreibt sogar von "zumindest drei", können also durchaus sogar noch mehr sein, oder wie soll man das verstehen?XluX schrieb:Leider hat er zumindest drei davon während seiner Haft verloren.
Rainer Huppert ging dann auf jenen Nachmittag ein, an dem Sebastian T. so heftig gegen die Zellenwand in der JVA Traunstein geschlagen habe, dass er sich seinen Mittelhandknochen gebrochen habe. Dabei sei manches zusammengekommen. Die Beziehung zu seinen Großeltern war wohl recht intensiv und an jenem Nachmittag habe er erfahren, dass nicht nur sein Kaninchen gestorben sei, sondern auch sein Großvater. Darüber sei er sehr traurig gewesen und habe sich „dann sehr über sich selber geärgert“, wie Rainer Huppert ergänzte. Wenn man bei diesen Ausführungen den Angeklagten beobachtete, konnte man eine gewisse Traurigkeit erahnen.Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/12/23/ist-sebastian-t-entwicklungsverzoegert/