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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.093 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.10.2025 um 12:28
Die Verhandlung ist für heute bereits beendet, der morgige Tag entfällt. Laut Steller habe es das Geständnis nicht gegeben, AM könnte aber glauben, das Geständnis erlebt zu haben.
Der Gutachter Prof. Max Steller ist der Ansicht, dass es das Geständnis gegenüber Adrian M. nicht gegeben habe. Dafür gebe es keine Hinweise. Der Gutachter erklärte, es könne aufgrund seiner psychischen Erkrankung geschehen sein, dass er glaube, das Geständnis erlebt zu haben.
Er betonte jedoch auch, dass dies nicht heiße, Adrian M. sei ein „notorischer Lügner“.

Es wurden alle offenen Fragen von Prof. Max Steller beantwortet. Die Verhandlung am Dienstag fällt somit aus.
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.10.2025 um 13:02
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Laut Steller habe es das Geständnis nicht gegeben, AM könnte aber glauben, das Geständnis erlebt zu haben.
Das geht ja in die Richtung, die Du (und auch ich) angedacht haben.

Warum Prof. Steller aber annimmt, dass es das Geständnis des T. faktisch nicht gegeben hat, das wäre noch interessant.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.10.2025 um 13:42
5. Prozesstag (Glaubwürdigkeitsgutachten)

Professor Steller ist sich sicher, dass S. dem A. M. die Tat nicht gestanden hat. Dem Gutachter fehlen in der Aussage des JVA-Zeugen Details, zudem habe er nachweislich falsche Angaben gemacht.
Die Aussage des „Knast-Zeugen“ über das angebliche Geständnis Sebastian T. leide an einem Detailmangel. Und er habe „nachweisbar falsche Angaben“ gemacht - zum Beispiel, Sebastian T. habe bei dem Gespräch einen Gips getragen.
Steller hält es für möglich, dass sich die beiden in der U-Haft über den Fall unterhalten haben könnten, dabei könnte S. Randdetails mitgeteilt haben.
Wahrscheinlich habe man über die Gründe gesprochen, warum man jeweils im Gefängnis sitzt. Auch „Randdetails“ habe Sebastian T. wohl genannt: zum Beispiel die geringen Chancen bei Frauen, dass er in der Nacht von Hannas Tod beim Joggen war oder dass er sie vom Sehen her kenne. „Aber diese Randdetails erhöhen nicht den Wahrheitsgehalt über das angebliche Geständnis“, so Max Steller.
Der Gutachter ging ferner auf die Persönlichkeit des Zeugen ein, v.a. auf die Borderlinestörung, an der der Zeuge leide.
Das erhöhe die Gefahr für Falschaussagen oder „Umdeutungen“. Aus früheren Prozessen wisse man, dass er schon einmal die Unwahrheit gesagt habe oder dass er fähig war, andere zu manipulieren. Der Gutachter unterstellt dem „Knast-Zeugen“ eine „Lügenbereitschaft“ und eine „manipulative Kompetenz“.
Neben Professor Steller wurde heute auch die stellvertretende Leiterin der JVA Bernau gehört.
Sie sagte, als der „Knast-Zeuge“ in Bernau einsaß, habe er fünfmal andere Häftlinge beschuldigt, sie hätten im Gefängnis Cannabis konsumiert. Doch alle fünf Drogen-Schnelltests, die bei den Insassen gemacht wurden, fielen danach negativ aus.
Sagte „Knast-Zeuge“ über Sebastian T. die Wahrheit? Gutachter fällt eindeutiges Urteil (Ippen.Media)

Als Fazit der letzten drei Verhandlungstage dürfte stehen, dass der Zeuge als unglaubwürdig einzustufen ist. Weiter geht's erst nächsten Montag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.10.2025 um 13:59
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Sie sagte, als der „Knast-Zeuge“ in Bernau einsaß, habe er fünfmal andere Häftlinge beschuldigt, sie hätten im Gefängnis Cannabis konsumiert. Doch alle fünf Drogen-Schnelltests, die bei den Insassen gemacht wurden, fielen danach negativ aus.
Aber:
Die Anschuldigung war umgehend überprüft worden, Handys fand man keine. Drogen-Schnelltests seien negativ gewesen. Allerdings habe man hinterher erfahren, dass solche Tests "nicht sonderlich aussagekräftig" seien.
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535


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13.10.2025 um 15:17
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht zu vergessen ist, dass M. jetzt kein Motiv hat, den T. zu belasten. Er tut das, obwohl ihm das im Gefängnis nicht nützt. Sein Verfahren ist durch.
Das ist natürlich falsch. Er möchte eine gute Prognose um auf Bewährung entlassen zu werden. Da wäre es hinderlich zugeben zu müssen da man damals ggf. falsch ausgesagt hat um seinerzeit selbst "Strafrabatt" zu erhalten, das sollte man bei der Bewertung nicht unter den Tisch fallen lassen...


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13.10.2025 um 15:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht zu vergessen ist, dass M. jetzt kein Motiv hat, den T. zu belasten. Er tut das, obwohl ihm das im Gefängnis nicht nützt. Sein Verfahren ist durch.
Nein, eigentlich ist es eher andersrum. Er musste oder wollte doch jetzt erst recht "beweisen", dass seine Aussage nicht gelogen war.
Zudem könnten sich aus einer Falschaussage auch noch strafrechtliche Konsequenzen ergeben, insofern muss er doch jetzt alles dafür tun, dass man ihm glaubt. Und das geht sogar soweit, dass er nicht mal die Aussage verweigert, obwohl ihm sein Anwalt wahrscheinlich dazu geraten hat.


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13.10.2025 um 16:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht zu vergessen ist, dass M. jetzt kein Motiv hat, den T. zu belasten. Er tut das, obwohl ihm das im Gefängnis nicht nützt. Sein Verfahren ist durch.
Aus seinem eigenen Aussageverhalten, seiner Lebensgeschichte, seinen psychischen Erkrankungen und aus seiner Strafakte lassen sich ohne weiteres sehr sehr viele Motive ableiten, jemanden zu belasten.

Alleine aus der Borderline-Diagnose lassen sich, natürlich ausschließlich basierend auf meinen eigenen Erfahrungen mit Borderlinern, einige mögliche Motive erkennen.

Eine solche Aussage macht wichtig, eine solche Aussage lässt (oder ließ) auf Hafterleichterungen oder Milde in eigenen Strafverfahren hoffen, eine solche Aussage lässt einen im Mittelpunkt stehen, eine solche Aussage lässt einen in positiven Licht erscheinen, eine solche Aussage gibt einem Kontrolle über andere, eine solche Aussage stellt die Welt um einen herum als manipulativ dar, eine solche Aussage erklärt die Niedertracht der Umgebung bei gleichzeitiger unschuldiger Moral (sinngemäß) "Ich wollte nicht, dass der ungestraft davon kommt"), eine solche Aussage lässt einen sozial adäquat erscheinen. Eine solche Aussage bringt anderen Schwierigkeiten und mir Ruhe. Eine solche Aussage lässt die Welt brennen und ich habe eine Erklärung dafür, dass andere mich doof finden und nicht lieben.


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13.10.2025 um 18:21
5. Prozesstag (Nachtrag)

Am fünften Prozesstag wurde das aussagepsychologische Gutachten über den JVA-Zeugen vorgestellt. Gutachter Steller sieht in den Aussagen Behauptungen ohne Substanz und begründet dies wie folgt:
Da wäre die problematische Persönlichkeit des Zeugen, da wäre das Fehlen von bestimmten Details, nicht in der gesamten Aussage, sondern im entscheidenden Punkt: dem angeblichen Mordgeständnis. Und M. habe bei anderen Gelegenheiten gelogen, etwa, als er vor Gericht seine Mutter belastete.

So wiederholte es Steller am Montag am Amtsgericht. M. habe Lügenbereitschaft ebenso wie Lügenkompetenz gezeigt. In Randbereichen der Aussagen seien Details zu erfahren, nicht aber im Kern. Etwa im Tathergang; er habe Hanna bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne, soll Sebastian T. in jenem Gespräch gesagt haben. (...)

Steller geht aber noch weiter. Vor allem die Borderline-Störung des Zeugen lasse an seiner Aussage zweifeln. Menschen, die unter dieser Störung leiden, seien nicht unbedingt passionierte Lügner – sie formten ihre Erinnerungen um, bis sie selbst daran glaubten.
Steller, der nach Aktenlage analysiert und sich dabei vorrangig auf den Inhalt von Aussagen konzentriert, kommt zur Einschätzung, dass der Zeuge in seiner Aussage kein Täterwissen geäußert habe - eine Sichtweise, die die Erste Jugendkammer zu teilen scheint.
Es ist nicht davon auszugehen, dass der Zeuge Täterwissen geäußert habe. Details also, die er tatsächlich nur von einem Täter erfahren haben kann. Vom Fehlen solcher Fakten ist Steller womöglich von Beginn an ausgegangen. Denn ein solches exklusives, belegbares Wissen hätte sein Gutachten überflüssig gemacht – Fakten schlagen Gutachter-Einschätzungen. Schon aus der Tatsache, dass er vom Gericht einen Auftrag erhalten hatte, konnte Steller folgern, dass die Erste Jugendkammer des Gerichts in der Aussage M.s kein Täterwissen erkennt.
Ganz vom Tisch scheint die Aussage des A. M. noch nicht zu sein, zumindest äußerte sich die Staatsanwaltschaft in diese Richtung.
Weil ein Gutachter kein Richter ist und ein Gutachten kein Urteil. Der Staatsanwalt gab nach der Aussage Stellers eine Erklärung ab. Tenor: Der Wert der Aussage von Adrian M. könnte erst dann abschließend eingeschätzt werden, wenn alle Indizien im Gerichtssaal zur Sprache gekommen seien.
Weitere nennenswerte Punkte des heutigen Prozesstages: die Vorsitzende Richterin bedauert den Rückzug der Nebenklage,...
Die Plätze zu Merkels Linken blieben am Montag frei: Hannas Vater Andreas Wörndl und sein Anwalt Holderle hatten am Freitag (10. Oktober) den Rückzug der Nebenklage mitgeteilt. Heike Will bedauerte zu Beginn des fünften Verhandlungstages am Montag den Abschied von Hannas Familie aus dem Verfahren.
...der für morgen angesetzte Verhandlungstag fällt aus und weiter geht's nächste Woche Montag mit folgenden Zeugen.
Als Zeugen geladen sind weitere Mithäftlinge des Angeklagten, ein Kollege des Angeklagten und die Zeugen, die am Morgen des 3. Oktober 2022 in der Umgebung des Clubs „Eiskeller“ in Aschau Wahrnehmungen machten.
Der Aussagen-Checker im Hanna-Prozess: Was stimmte nicht an den Angaben des JVA-Zeugen? (Ippen.Media)


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13.10.2025 um 19:55
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der Aussagen-Checker im Hanna-Prozess: Was stimmte nicht an den Angaben des JVA-Zeugen? (Ippen.Media)
Ein guter Bericht.

Prof. Steller kocht also auch nur mit Wasser. Letztlich sind die psychische Störung des M. und mangelndes "Täterwissen" in der Aussage die Gründe für seine Einschätzung. Mir kommt es aber etwas unlogisch vor, warum er dazu neigt, sowas wie Selbstsuggestion anzunehmen. Das hängt ja nicht von den Fakten ab.

Denn M. konnte natürlich nicht wissen, was "Täterwissen" ist und ob T. ihm solches erzählt hatte, als er 10 Monate später seine Aussage machte. Gleiches gilt, wenn er bewusst die Unwahrheit gesagt haben sollte. Das kann also weder für noch gegen den Wahrheitsgehalt seiner Aussage herangezogen werden.

Bleiben also allgemeine Erwägungen wie festgestellte Lügen in der Vergangenheit und die "Borderline"-Störung (die nicht mehr so heißt). Die Menschen, die diese Diagnose haben, die würden auf die Barrikaden gehen, wenn sie erfahren würden, wie sie hier unter Generalverdacht gestellt werden. Es befremdet mich etwas, wenn eine Aussage so pauschal bewertet wird.

Im Ergebnis also in meinen Augen: Glaubhaftigkeit ist nicht gegeben, aber Unglaubhaftigkeit ist auch nicht nachgewiesen. Das Gericht muss eine originäre Aussage treffen. Im Lichte aller Indizien. Der Gutachter ebnet ihm ein Stück Weg, indem er die Grundlage für Zweifel an der Aussage des M. liefert.


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13.10.2025 um 20:29
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Prof. Steller kocht also auch nur mit Wasser
Das wird auch nie jemand bestritten haben, inclusive ihm.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Borderline"-Störung (die nicht mehr so heißt).
Ihm wurde eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus diagnostiziert, heißt doch so?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Menschen, die diese Diagnose haben, die würden auf die Barrikaden gehen, wenn sie erfahren würden, wie sie hier unter Generalverdacht gestellt werden
Ganz sicher nicht alle, die Vernünftigen wissen das schon einzuordnen.

Warum meinst du, hat der BGH die Kriterien für ein Gutachten bei Persönlichkeitsgestörten ohne Täterwissen so festgelegt? Weil die Chance kein bisschen größer ist, als bei einem Neurotypischen Menschen?

Pauschalisierend wäre es, wenn er gesagt hätte, alle Borderliner erfinden Geschichten oder bilden sie sich ein. Hat er aber nicht.

Und er hat schon genug solche Fälle mit Betroffenen dieser Störung aufarbeiten müssen.


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13.10.2025 um 20:45
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Ganz vom Tisch scheint die Aussage des A. M. noch nicht zu sein, zumindest äußerte sich die Staatsanwaltschaft in diese Richtung.
Die "Hoffnung" stirbt zuletzt, so ist dieser Satz der StA eher zu interpretieren. Auf Täterwissen kann er sich jedenfalls nicht mehr berufen (die StA hätte eben besser ihre Arbeit leisten müssen). Für mich hat diese Bemerkung eher mit Gesichtsverlust zu tun.

In Wirklichkeit hat das Gericht schon deutliche Zeichen gesetzt, indem sie dem Antrag der Verteidigung auf die Zeugenbefragung des JVA-Zeugen zu verzichten, da er krank sei, erst mal nachgekommen ist. Sollte sich da in der Sichtweise des Gerichts noch etwas ändern wird man das erfahren. Denn dann müsste der Zeuge erneut geladen und von der Verteidigung befragt werden.

Interessant fand schon, dass man erneut von seltsamen Vorgängen erfahren hat, dass der JVA-Beamte von der "Polizei" befragt worden sein soll. In seine Aussagen stellt er alles anders dar, als in der ersten Befragung. Man kann den Verteidiger bzgl. seinen Anmerkungen von den Rosenheim-Cops doch mittlerweile verstehen. Wahrscheinlich wird man die "Befrager" nicht mehr rausbekommen.


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13.10.2025 um 21:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein guter Bericht.
Am Anfang ein bisschen tendenziös geschrieben, wie ich finde.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Letztlich sind die psychische Störung des M. und mangelndes "Täterwissen" in der Aussage die Gründe für seine Einschätzung.
Dieser Einschätzung liegt aber eine fundierte wissenschaftliche Analyse zu Grunde, das darf man nicht vergessen.
Ein Experte, der seine Gutachten nach wissenschaftlichen Methoden und auf nachprüfbarer Grundlage erarbeitet.
Quelle:https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/aussagen-check-im-hanna-prozess-gutachter-spricht-ueber-knastzeugen-93984115.html
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mir kommt es aber etwas unlogisch vor, warum er dazu neigt, sowas wie Selbstsuggestion anzunehmen. Das hängt ja nicht von den Fakten ab.
Das wird er wahrscheinlich u.a. auch aus dem Zusammenspiel zwischen Fragetechnik und AMs Aussageverhalten als Reaktion darauf, abgeleitet haben. Ohne den Videomitschnitt zu kennen, ist das natürlich schwer nachzuvollziehen. Aber auch aus dem Bericht von @rabunsel lässt sich dahingehend ein bisschen was vermuten, wie z.B. das von AM beschriebene Erscheinungsbild von ST.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:die "Borderline"-Störung (die nicht mehr so heißt)
Das ist sicherlich nicht despektierlich gemeint. Die etwas sperrige ICD-10 Bezeichnung wird im Sprachgebrauch kaum verwendet und ist in ICD-11 bereits überholt. Im DSM-V wird aber soweit ich weiß immer noch die Bezeichnung Borderline-Persönlichkeitsstörung geführt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Menschen, die diese Diagnose haben, die würden auf die Barrikaden gehen, wenn sie erfahren würden, wie sie hier unter Generalverdacht gestellt werden. Es befremdet mich etwas, wenn eine Aussage so pauschal bewertet wird.
Es ist nun mal so, dass das ein Symptom der Borderline-Störung ist. Das ist wissenschaftlich belegt und keine willkürliche Zuschreibung. Aber natürlich weist nicht jeder Mensch mit dieser Diagnose alle gelisteten Symptome auf. Das ist wie bei der Grippe, wenn man von Kopf- und Gliederschmerzen spricht: da gibt es dann trotzdem erkrankte, die halt einfach keine Kopfschmerzen haben. Von Generalverdacht kann deshalb eigentlich keine Rede sein.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Gericht muss eine originäre Aussage treffen.
Das stimmt natürlich.

Den Absatz hier finde ich auch nochmal sehr wichtig:
Steller analysierte nach Aktenlage und anhand der Videovernehmung des Zeugen durch die Polizei, nicht aus einem persönlichen Gespräch mit Adrian M. heraus. „Wir konzentrieren uns auf den Inhalt von Aussagen“, sagte er zu Beginn seines Vortags im Gerichtssaal. „Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit von Personen, es geht um die Glaubhaftigkeit von Aussagen.”
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/aussagen-check-im-hanna-prozess-gutachter-spricht-ueber-knastzeugen-93984115.html


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13.10.2025 um 21:27
Ich hab mich jetzt dank der Übermittlung des Zuganges zum Gerichtsakt mal die ersten 500 Seiten des Aktes angeschaut - und da bewerte, - ich für mich als LAIE -, Aussagen von L. V. u. R. bezüglich des Ablaufes vom 3. 10. 22 jeweils bei der Erstbefragung, bezüglich der Belastung des Angeklagten - diese Aussagen hinsichtlich Täterwissen, weitaus belastender als bei A. M.
WARUM : mit den Geodaten läßt es sich nachweisen, dass zu Viert an einem Seebad Tisch Tennis gespielt wurde - über ca. 1,5 - 2 Std. und da hat L. ausgesagt S.T. hätte spätestens um 18 h schon von der toten Frau aus dem Eiskeller erzählt - zu diesem Zeitpunkt war gerade die erste Leichenbeschau beendet ! Später gibt R. auch bekannt dass S. T. dies schon gesagt hätte - da hab ich jetzt die Frage warum sollte S. T. nicht dem A. M. nicht auch dies anvertraut haben - so unmöglich ??? Soweit meine Einschätzung zum Tattag !


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13.10.2025 um 21:38
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ihm wurde eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus diagnostiziert, heißt doch so?
Das ist korrekt, wobei der Begriff "Borderline" (Grenze zwischen psychotischer und affektiver Störung) total missverständlich ist. Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung trifft es aber auch nicht. Deswegen wieder der Zusatz. Mögen sich die Psychiater darüber streiten.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Es ist nun mal so, dass das ein Symptom der Borderline-Störung ist. Das ist wissenschaftlich belegt und keine willkürliche Zuschreibung.
Da steht nichts drin: Wikipedia: Borderline-Persönlichkeitsstörung

Ich kenne einige Menschen diesen Typs. Und da begegnete mir als Charakteristikum nicht ein Hang zur Lüge, sondern eine völlig andere Form der Wahrnehmung, die auch noch - für mich nicht nachvollziehbar - zwischen Extremen schwankte. Es gab absurde Missverständnisse. Da war dann keine Kommunikation mehr möglich und mir schlug blanke Aggression entgegen. Da hieß es dann urplötzlich: "Doch, das hast Du gesagt. Du hast gesagt, dass ich inkompetent bin!" Obwohl ich dergleichen nie gesagt hatte.

Wahrscheinlich meint der Professor das.


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13.10.2025 um 21:50
Denkt daran, dass Quellen verlinkt werden müssen und wenn sie nicht verlinkbar sind, dann haben die Inhalte hier nichts zu suchen.


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13.10.2025 um 21:55
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und da begegnete mir als Charakteristikum nicht ein Hang zur Lüge,
Er sagt ja auch:
Vor allem die Borderline-Störung des Zeugen lasse an seiner Aussage zweifeln. Menschen, die unter dieser Störung leiden, seien nicht unbedingt passionierte Lügner – sie formten ihre Erinnerungen um, bis sie selbst daran glaubten.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/aussagen-check-im-hanna-prozess-gutachter-spricht-ueber-knastzeugen-93984115.html
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Borderline" (Grenze zwischen psychotischer und affektiver Störung) total missverständlich ist.
Ist er eigentlich nicht, weil diese Störung sich ja genau durch Symptome aus beiden Bereichen kennzeichnet. Die betroffenen Personen sind also quasi Grenzgänger.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da steht nichts drin: Wikipedia: Borderline-Persönlichkeitsstörung
Du findest es z.B. hier unter den Facetten der Trait-Domänen gelistet:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://d-nb.info/1222408163/34%23:~:text%3DF%25C3%25BCr%2520eine%2520Borderline%252DPers%25C3%25B6nlichkeitsst%25C3%25B6rung%2520(BPS,2005)%3F&ved=2ahUKEwj267Xy-KGQAxW-xgIHHZN1KdIQzsoNegQICBAN&usg=AOvVaw0Cwl5rSNfSiFrGSGnM2za5


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13.10.2025 um 23:52
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Interessant fand schon, dass man erneut von seltsamen Vorgängen erfahren hat, dass der JVA-Beamte von der "Polizei" befragt worden sein soll. In seine Aussagen stellt er alles anders dar, als in der ersten Befragung. Man kann den Verteidiger bzgl. seinen Anmerkungen von den Rosenheim-Cops doch mittlerweile verstehen. Wahrscheinlich wird man die "Befrager" nicht mehr rausbekommen.
Da das erst zwei Wochen her ist, sollte eine Nachverfolgung über den Einzelverbindungsnachweis noch möglich sein.


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14.10.2025 um 00:13
13.10.2025

Nach der Begrüßung berichtet die Vorsitzende, dass Fr. B (Richterin) und Hr. B (Vorstand des Rotary Club) ihre Stellungnahmen am Samstag per Mail abgegeben hätten.
Fr. B gibt an, der Vorwurf sei unzutreffend, weder von ihr noch von einem anderen Richter sei ein Vortrag zum Fall gehalten worden.
Hr. B gibt an, dass weder er noch seine Vorgängerin einen Leserbriefe geschrieben hätten. Es seien keine Vorträge gehalten worden.
Herr Bb sei Vorstand 20/21 gewesen, dieser habe den Leserbrief geschrieben.

Weiters berichtet die Vorsitzende, dass die Kripo die Fragen beantwortet hat, die durch die Vernehmung des JVA-Beamten aufgekommen seien. Es sei „leicht aufzuklären“ gewesen, KHK M habe Nachermittlungen in der JVA Bernau angestellt um den Medienzugang für die Medienauswertung zu ermitteln. KHK M habe die Ermittlungen aber nicht abgeschlossen, KHKin S habe die Ermittlungen dann abgeschlossen und am 18.09.2025 die Telefonate geführt, die vom JVA-Beamten erwähnt wurden.
Die Nachermittlungen seien mittlerweile in den Akten, zu diesen Nachermittlungen gehören auch noch weitere, unter anderem wurden die Daten von V´s Handy vom 03.10.2025 auf Richtigkeit überprüft.
(Die anderen Nachermittlungen habe ich leider akustisch nicht verstanden, ich glaube es waren noch zwei weitere.)

Die Verteidigung kommt nochmal auf die Stellungnahmen des Ehepaars B zurück und bittet darum Hr. Bb in die Hauptverhandlung zu laden, der StA wirft ein hierfür wäre auch eine vereinfachtes Verfahren möglich. Die Kammer wird sich das überlegen.


Stellvertretende Anstaltsleitung
Die Zeugin habe eine Sprechstunde mit AM vereinbart, als dieser den Insassen M wegen sexuellem Übergriff/Nötigung angezeigt habe. Es ging darum, ob AM nach dem Vorfall verlegt werden wolle, oder ob er andere Hilfestellungen benötigen würde. AM habe der Verlegung zugestimmt und sie habe die Verlegung im Juli 23 veranlasst.
Das Verfahren gegen Insassen M sei aber eingestellt worden, da dieser einen unbekannten Aufenthaltsort habe. Dieser Übergriff sei das bisher einzige Problemfeld gewesen, mit dem AM sich an die Anstaltsleitung wandte.
Von der Aussage, die AM im Eiskeller-Fall getätigt hat, habe sie erst erfahren, als die Staatsanwaltschaft ins Haus gekommen sei. Sie kann sich auf Nachfrage nicht erinnern, ob die Psychologin gemeldet habe, dass AM etwas zu dem Fall beitragen könne.
Der Anstaltsleitung sei vor den Vorkommnissen keine Probleme mit AM bekannt geworden, sie beschreibt ihn, als jemanden der sich nicht mit seinem Gefangenenstatus abfinden habe können und deshalb eher den Kontakt zu den Mitgefangenen vermieden und zu den Beamten gesucht habe.

In der Sprechstunde habe AM gemeint, wenn er verlegt werden würde, dann könne er Angaben zu den Mitgefangenen machen. Er gab an, dass 6 Insassen Rauschmittel konsumieren würden und 1-2 Insassen ein Handy besitzen würden und wo diese Handys versteckt wären (die genaue Anzahl der Handys wusste sie nicht mehr). Die Angabe seien überprüft worden, die Drogenanschuldigungen per Urintest und die Handyanschuldigungen per Durchsuchungen. Keine der Anschuldigungen konnte bestätigt werden. Die Anschuldigungen hätten sich auf die ganze JVA verteilt, das seien ca. 40 Mann.
Auf Nachfrage führt die Zeugin aus, dass der Urin-Schnelltest je nach Art und Menge der Drogen unterschiedlich lang ausschlägt, bei einem starken THC-Konsum wäre der Urin-Test 3 Monate lang positiv. Anschlagen würde er aber erst am nächsten Tag, wenn am gleichen Tag konsumiert worden ist, kann es sein, dass der Test nicht ausschlägt.
AM habe einen allgemeinen Konsum angegeben und nicht gemeint, dass sie an dem Tag konsumiert hätten. Die Zeugin konnte nicht mehr nachvollziehen, wann die Tests gemacht wurden, dies könne aber den Unterlagen entnommen werden. Diese Unterlagen könne sie zur Verfügung stellen.
Die Zeugin meint, auch wenn sich die Anschuldigungen nicht verifizieren ließen, würde sie dennoch nicht direkt sagen, dass er „gelogen“ habe. Es würde häufig vorkommen, dass Anschuldigungen in der JVA gemacht werden, meist würden die nicht stimmen, nur wenn im Urintest etwas nachgewiesen wird, oder das Verhalten des Insassen auffällig ist, würde sie noch genauer nachforschen.
Sie sei schon für die erste HV vernommen worden von KHK M und KHKin S und habe das selbe wie heute ausgesagt und glaublich Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Verteidigung ist die Aussage zu den Anschuldigungen neu, der StA weist darauf hin, dass die Aussage im Sonderband Nachermittlungen festgehalten sei. Rick liest nach und weist darauf hin, dass in den Akten nur festgehalten sei, dass die Anschuldigungen von AM nicht gelogen gewesen seien. Der StA meint, das würde ja auch stimmen, da die Zeugin auch heute angegeben habe, dass die Urin-Tests nicht aussagekräftig seien. Die Verteidigung sieht das anders, die Vorsitzende geht dazwischen und meint, die Aussage wäre recht eindeutig gewesen, AM habe Anschuldigungen gemacht, die sich nicht verifizieren ließen.


Aussagepsychologischer Gutachter Prof. Dr. Steller,

Auf Antrag, sollte ein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen AM erstellt werden. Zur Beurteilung erhielt Steller Zugang zu den Akten und nahm an der HV teil.
Er leitet mit einer Erklärung zur Methodik ein. Die Beurteilung konzentriere sich auf den Inhalt der Aussage, die Bekundungen sollen auf Glaubhaftigkeit untersucht werden, nicht die Person auf Glaubwürdigkeit.
Dennoch seien die „personalen Komponenten“ wichtig, sie dienen als „Bezugsgröße“. Hierfür müsse die „Kompetenzen“ einer Person eruiert werden. Wie hoch ist die „Lügen-Kompetenz“ oder die „Erfindungs-Kreativität“.
Weitere Schritte der Analyse betreffen den Inhalt der Aussage, dieser werde einer „Qualitätsanalyse“ unterzogen. Dabei gehe es hauptsächlich um den Erlebnisgehalt, anhand von Realkennzeichen soll geprüft werden, ob die Aussage als erlebt gelten könne. Aussagepsychologen seien „keine Lügendetektoren sondern Wahrheitsdetektoren“. Schließlich sei noch die Entwicklung/Entstehung einer Aussage zu untersuchen. Diese drei Komponenten, Analyse zur Person, zur Entwicklung und des Inhalts werden dann zueinander in Bezug gesetzt.

Zu berücksichtigen sei auch, dass es nicht nur die Lüge gäbe, sondern auch den Irrtum und Gedächtnisverzerrungen. Auch Scheinerinnerungen, sowie äußere und innere Suggestion.
Die Lügen und Suggestionshypothese müssten per aussagepsychologischen Methoden zurückgewiesen werden um die Alternativhypothese anzunehmen.
Vor der Tätigkeit des Aussagepsychologen muss ein Gutachten zur Aussagetüchtigkeit, wie von Soyka, vorgeschaltet sein. Aus der Aussagetüchtigkeit sei aber keine Ableitung auf die Glaubhaftigkeit möglich.

"Im Ergebnis konnte der Wahrheitsgehalt der Aussage über ein Geständnis nicht positiv festgestellt werden, es haben sich keine Nachweise für den Wahrheitsgehalt finden lassen" Es folgt die Begründung.
( Im Prozess hat Steller das Ergebnis irgendwann mittendrin verkündet, weil er vergessen hatte, dass er es am Anfang erwähnen wollte. Weil er mal darum gebeten wurde, es wie die Richter zu machen die das Urteil verkünden und dann begründen.)

Personale Komponente
AM sei mindestens durchschnittlich intelligent, das habe auch Soyka ausgedrückt mit „nicht dumm, aber keine Bildung“, im Gutachten von Soyka sei entgegen seiner Aussage ein Realschulabschluss vermerkt. Es sei auch ein IQ von 85 vermerkt, dieser sei aber nicht repräsentativ, IQ-Tests wären Leistungstests die sich situativ unterscheiden können.
AM`s sprachlicher Ausdruck und sein sprachliches Verständnis sei auch mindestens durchschnittlich, das habe man gut in dem Video gesehen, besonders beeindruckt habe ihn, wie treffend AM die Belehrung zusammengefasst habe.
Daraus ergäbe sich auch eine mindestens durchschnittliche Lügenkompetenz.
Weiter zu berücksichtigen seien die Persönlichkeitsstörungen. Bei Personen mit Borderline Persönlichkeitsstörung bestehe eine Disposition zur retrograden Umdeutung und Neubewertung von Situationen und Interaktionen. Bei der dissozialen Persönlichkeitsstörung stehe die Normverletzung im Vordergrund. Das ergebe eine erhöhte Gefahr für eine Falschaussage, daher erhöhe sich auch die Anforderung an eine Aussage.
Zusätzlich gäbe es in diesem Fall neben den allgemeinen Aspekten auch Befunde über Unwahrheiten in der Vergangenheit.
In der Verhandlung gegen die Mutter, habe er angegeben keine Nacktfotos machen zu müssen, während er bei Soyka wieder angab Nacktfotos machen musste. Er habe beim Amtsgericht ausgesagt „ich wurde im Heim groß und wollte mal bei der Mutter und mal beim Vater gut dastehen, wie es gerade passt. Mein Vater wollte die Mutter untergehen sehen.“ Laut Steller komme es auch gar nicht darauf an, welche der beiden Versionen richtig sei, stimmen könne nur eine. Aber beide seien qualitativ gute Aussagen gewesen und er habe seine Bereitschaft vor Gericht zu lügen gezeigt.
Auch der modus operandi seiner Sexualstraftaten gehöre zu den Befunden. Im Urteil gegen AM sei von verbaler Nötigung zu sexuellen Handlungen und psychischer Einflussnahme gesprochen worden. Er habe seine Opfer manipuliert, auch im aufgehobenen Urteil sei die Rede davon gewesen. Er habe einen Krebs im Endstadium erfunden um das Opfer zu sexuellen Handlungen an sich zu bringen, während er masturbiert habe. Derartiges bezeichnet Steller als hohe, negative Kreativität. Steller bringt die Aussage von Soyka ins Spiel, der meinte, Manipulation sei ein starkes Wort, aber AM habe es gegen die Mädchen angewandt.
Zusätzlich habe er selbst im Video davon gesprochen, dass es ihm gelungen sei, seinen Mitgefangenen vorzuspielen, wegen einem anderen Delikt in Haft zu sein.

Zusammenfassend habe bei AM eine Lügenbereitschaft, Lügenkompetenz, Manipulationskompetenz und negative Kreativität erkannt werden können.

Dass er manchmal auch die Wahrheit gesagt hat, widerspreche dem nicht. Er ist kein pathologischer Lügner, der zwanghaft Lügen müsste, so einen würde man in Realität aber ohnehin nicht finden.
Soyka habe von seiner positiven Entwicklung berichtet, die therapeutischen Bemühungen hätten aber erst nach Oktober 23 begonnen. Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung bekomme man nur, wenn man die entsprechenden Verhaltensweisen dauerhaft und stabil zeige, die Therapie sei langwierig und manche könnten sich niemals davon befreien.

Entstehung
Für die Inhaltsanalyse habe es sich hauptsächlich auf die Videovernehmung bezogen, da hierfür Bild und Ton vorliegen würden, die Aussagen in den Hauptverhandlungen hätten als Bezüge gedient. Später gehe er auf den Inhalt noch näher ein, jetzt gehe es um die Aussagegenese. Die zeitliche Verzögerung und die potentielle Motivation ergäben gemeinsam die Aussagegenese.

Die Angaben: "Um Weihnachten herum, 1 oder 2 Wochen davor oder danach, so genau wisse er das nicht, es habe Spekulatius gegeben und ST´s Geburtstag sei gewesen" seien Realkennzeichen. Die Mischung aus „ich weiß es nicht genau und erinnerte Details“ würde man Wahrheitsindikatoren nennen. Daher gehe er davon aus, dass es ein Gespräch, oder Kartenspiel gegeben habe.

Die Angaben zum spezifischen Gesprächsablauf, seien widersprüchlich und die Realkennzeichen würden fehlen. Zuerst habe es Gespräche gegeben, in denen ST geleugnet haben soll, dann soll AM seinen Haftgrund preisgegeben haben und 1-2 Tage später soll sich ST geöffnet haben. In der HV habe dann wiederum alles in einem sehr kurzen Gespräch stattgefunden.

Die zeitliche Verzögerung von 10 Monaten, sei unterschiedlich erklärt worden. Dass er erst wieder daran dachte, als er am 16.10.23 erfuhr, dass sie die selbe Richterin haben würden und auf der anderen Seite, dass er schon öfter daran dachte. Im aufgehobenen Urteil sei die Version, dass er erst wieder dran dachte, als er von der selben Richterin erfuhr, als nachvollziehbar und nicht lebensfremd bezeichnet worden. Dem stelle er eine alternative Erklärung entgegen, Personen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung bevorzugen einen sofortigen Nutzen, wegen der geringen Frustrationstoleranz. Man könne erwarten, AM hätte aus einem tatsächlichen Geständnis sofort einen Nutzen für sich ziehen wollen.
Der Argumentation aus dem aufgehobenen Urteil, wonach er den Nutzen erst erkannt habe, als er erfuhr, dass er die gleiche Richterin habe, folge er nicht. AM hätte wahrscheinlich auch ohne die selbe Richterin den Nutzen erkannt, den ein Geständnis in einem großen, bekannten Fall für ihn hätte haben können.
Daraus ergebe sich die Motivation, wobei nur von der potentiellen Motivation gesprochen werden könne, da auch Psychologen niemanden in den Kopf schauen könnten.
In der Videovernehmung erkenne man außerdem, AM will überzeugen, er bemüht sich und strengt sich an, damit ihm geglaubt werde. Das müsse im Hinblick auf die Motivation auch berücksichtigt werden.

Im Video habe AM angegeben, er habe dem JVA-Beamten vorher davon berichtet, das sei im Urteil einfach als Fakt angenommen worden, obwohl im Sonderband gestanden habe, dass der Beamte nichts davon wisse und dann habe der Beamte selbst gesagt, AM habe gefragt „wenn er etwas wissen würde, was er denn machen solle?“

Inhalts-/Qualitätsanalyse
Die Qualitätsanalyse habe ergeben, dass es keine Realkennzeichen gebe.

Das Geständnis bestehe aus 4 Elementen: "Sexuelles Interesse, bewusstlos geschlagen, in Fluss geworfen, ungefähre Ortsangabe"
2 davon seien Handlungsschilderungen, diese Handlungsschilderungen könnten als außergewöhnlich angesehen werden und seien nicht durch Routine determiniert. Daher würde man mehr Details erwarten. Es gäbe keinerlei Realkennzeichen.
Auch eine Erklärung dahingehend, dass das Gespräch sehr kurz gewesen seien, heile nicht die fehlenden Realkennzeichen.
Sexuelles Interesse sei keine Handlungsschilderung, und man kann sich schon fragen, ob eine derartig abstrakte Formulierung zu erwarten gewesen wäre. Die Vorsitzende habe hier ja auch nachgefragt und AM habe dann "sexueller Hintergrund" angeboten, das wäre aber nicht Teil seiner Analyse.

Auch wenn das Schildern von Gefühlen und Gedanken, oder auch die Vermutung über die Gedanken und Gefühle des Gegenübers ein Realkennzeichen sein könnten, sei im Urteil die zu beachtende Lügenkompetenz missachtet worden und die Widersprüche ignoriert worden.Die Analyse im Urteil sei „schlichtweg falsch“.

Dass im Urteil der Widerspruch zwischen den Versionen „weil sie sich gewehrt hatte“ und „damit sie sich nicht wehrt“ keine Erwähnung fand und der Widerspruch mit dem JVA-Beamten, lies Steller fassungslos zurück. Zumal Salzinger erwähnt habe, es habe Nachfragen zu „weil/damit“ gegeben, dennoch sei „damit ...“ zum Täterwissen erklärt worden.

In der Aussage habe es diverse Abweichungen zu seiner früheren Aussage gegeben, natürlich würde es innerhalb von 2 Jahren zum Vergessen und zur Veränderung von Details kommen.
Aber einige Abweichungen können dadurch nicht plausibel erklärt werden, prägnante Erinnerung sollten im Gedächtnis bleiben, dazu gehöre auch das Geständnis und dessen Entstehung und Ablauf.

Auch dass er in der HV anschaulich geschildert habe, wie ST mit dem Gips Karten gespielt habe, obwohl man wisse, dass es zeitlich nicht sein kann. Selbst nach dem Vorhalt habe er auf der Gipsversion bestanden. Das lasse sich nicht durch eine Gedächtnisveränderung durch Zeit erklären.

Auch bei den Themen "Kontakt zu Frauen" und "Hanna vom Sehen her kennen", sei AM sich sehr sicher gewesen, das sei nie Thema gewesen, er habe nicht gesagt er wisse es nicht mehr. Auch das sei nicht durch eine Gedächtnisveränderung über Zeit zu erklären.
Wegen dieser und vorher genannter Widersprüche fallen die Realkennzeichen zur Schilderung der Situation auch weg.

AM neige zu „ad hoc“ Erklärung, die Beschreibung zum „Kontakt zu Frauen“ ähnle seiner eigenen Situation. Es sei die einfachste Form des Lügens, wenn man auf die eigene Erfahrung zurückgreife.

Im Urteil sei die Konstanz herausgestrichen worden, jedoch handle es sich nur um die einfache Konstanz, die sich jeder merken könne. Bei den Randdetails sei es zu massiven Widersprüchen gekommen.

Es müsse die Lügenhypothese angenommen werden, da es für die Annahme eines Erlebnishintergrundes keinerlei Realkennzeichen gäbe.
Die Kombination der Persönlichkeitsstörungen, der Verzögerung und der Motivation führe dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Lügenhypothese höher ist.

Zur Medienauswertung berichtet Steller, AM habe sich bewusst auf wenig Details konzentriert, daher könne es kein Realkennzeichen sein, wenn Dinge aus den Medien nicht aufgegriffen worden sind. Bei den Aspekten in seiner Aussage, die nicht in den Medien vorkamen, konnten die Widersprüche nicht durch Zeitablauf erklärt werden. Manches, beispielsweise „weil/damit“ wurde mit den Ermittlern in der Vernehmung erarbeitet, trotzdem es sei „gefühlt 20 Mal“ im Urteil als Begründung angeführt worden.

Zum Schluss möchte er noch loswerden, dass er auch die Möglichkeit sehe, dass AM unbewusst die Unwahrheit gesagt haben könnte.
Borderliner seien prädestiniert für Realitätsverkennung und Erinnerungsverzerrungen. Es komme vor, dass sie sich in fiktive Situationen in dem Maß hineinversetzen, dass es zur Erinnerungsverzerrung kommen kann.
AM habe selbst angegeben, dass er anhand von Mimik und Gestik erkennen könne wenn jemand lügen würde und urch Unsicherheiten, wie sie erkennbar waren, als er bspw. angeben habe müssen, ob ST sie habe töten wollen, werden Tendenzen zum Umdeuten verstärkt. Die Überzeugung, die AM gezeigt habe in Bezug auf den Gips, könnte auf eine Autosuggestion hindeuten.
Nehme man jetzt die subjektive Überzeugung „der Weltmeister im Lügen erkennen“ zu sein in
Kombination mit der Tendenz zu Umdeutungen und Autosuggestionen, könne das zu Scheinerinnerungen von fiktiven Vorstellungen führen.

Bei Borderlinern würde das Bewusste und das Unbewusste manchmal verschwimmen und Grauzonen entstehen. Teilweise würden sie wissen, dass sie Lügen, teilweise sei es ihnen nicht bewusst.

Nachfrage:
Will möchte wissen, ob das Geständnis nicht substanzhaltiger sein müsste, wenn es autosuggestiv zustande gekommen wäre. Steller meint, das könne so sein, müsse aber nicht.
Mehr Nachfragen gibt es nicht.

Der StA verliest eine Erklärung, dass es keine Notwendigkeit für das Gutachten gegeben hätte, das Gericht wäre selbst dazu in der Lage gewesen, die Glaubhaftigkeit zu beurteilen. Wenn das Gericht jetzt schon eine Einschätzung abgeben würde, wie von der Verteidigung gewünscht, wäre das verfrüht, auch wenn sich die Kammer schon bei der Haftprüfung gegen die Glaubhaftigkeit positioniert habe.

Georg reagiert. Auch wenn er natürlich auch das Gericht in der Lage sehen würde, Zeugen richitg zu beurteilen, habe die Kammer doch selbst gesagt, dass das aussagepsychologische Gutachten dem Prozess in allen Maßen gut getan habe. Das sehe er auch so, allein schon um mit dem „Hokuspokus“ des vorherigen Gerichts aufzuräumen. Da sich nicht nur die Nebenklage am aufgehobenen Urteil festhalten würde. „Damit sie sich nicht wehren könne“ sei nicht nur kein Täterwissen sondern auch ein Zirkelschluss, die frühere Kammer habe die Anklage darauf aufgebaut und sie dann mehrfach damit begründet.

Die Vorsitzende wirft ein, dass Steller sicher nicht für Zirkelschlüsse zuständig sei. Die Kammer sehe sich jedenfalls in der Lage Zeugen, auch Kronzeugen zu beurteilen. Der Auftrag sei erteilt worden, da AM psychiatrisch erkrankt und Diagnosen für Persönlichkeitsstörungen habe. Es würde die Sachkunde des Gerichts übersteigen, zu beurteilen inwiefern diese Diagnosen eine Aussagetüchtigkeit und Glaubhaftigkeit beeinflussen würden. Deshalb sei ein psychiatrisches und ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt worden, so verlange es auch der BGH.

Prozesstag Ende.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 01:00
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dass im Urteil der Widerspruch zwischen den Versionen „weil sie sich gewehrt hatte“ und „damit sie sich nicht wehrt“ keine Erwähnung fand und der Widerspruch mit dem JVA-Beamten, lies Steller fassungslos zurück. Zumal Salzinger erwähnt habe, es habe Nachfragen zu „weil/damit“ gegeben, dennoch sei „damit ...“ zum Täterwissen erklärt worden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Im Urteil sei die Konstanz herausgestrichen worden, jedoch handle es sich nur um die einfache Konstanz, die sich jeder merken könne. Bei den Randdetails sei es zu massiven Widersprüchen gekommen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Manches, beispielsweise „weil/damit“ wurde mit den Ermittlern in der Vernehmung erarbeitet, trotzdem es sei „gefühlt 20 Mal“ im Urteil als Begründung angeführt worden.
Dass Prof. Max Steller es offenbar wagt die Arbeit der Aßbichler-Kammer und der Polizei zu kritisieren, wird manchen hier sicherlich übel aufstoßen!

@rabunsel Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht, super spannend!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.10.2025 um 06:37
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aussagepsychologischer Gutachter Prof. Dr. Steller,
Vielen Dank für diese hervorragende Zusammenfassung! Jetzt sind die Bezugspunkte von Steller auch wesentlich klarer nachzuvollziehen.
Zitat von Beobachter13Beobachter13 schrieb:Dass Prof. Max Steller es offenbar wagt die Arbeit der Aßbichler-Kammer und der Polizei zu kritisieren, wird manchen hier sicherlich übel aufstoßen!
Nein. Warum auch. Das ist sein Job, das aus aussagepsychologischer Sicht zu beurteilen. Das erste Gericht hat im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung dem M. "geglaubt", ohne Widersprüche zu thematisieren. Das ist ein Fehler.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Kombination der Persönlichkeitsstörungen, der Verzögerung und der Motivation führe dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Lügenhypothese höher ist.
Wahrscheinlicher. Mehr ist nicht drin. Steller sagt ja selbst, dass man auch als Psychologe nicht in den Kopf eines Zeugen blicken könne. Er kann also auch nicht sagen "M lügt.", sondern nur, dass es keine Realkennzeichen dafür gibt, dass T. dem M. tatsächlich etwas über die Tat erzählt hat (Realkenzeichen "Täterwissen"). Entscheidender scheint für ihn die Persönlichkeit zu sein.

Das ist alles gut nachvollziehbar.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:„Damit sie sich nicht wehren könne“ sei nicht nur kein Täterwissen sondern auch ein Zirkelschluss, die frühere Kammer habe die Anklage darauf aufgebaut und sie dann mehrfach damit begründet.
Dr. Georg und seine Zirkelschlüsse. Natürlich führt eine falsche Würdigung eines Beweismittels nicht zu einem Zirkelschluss.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Vorsitzende wirft ein, dass Steller sicher nicht für Zirkelschlüsse zuständig sei. Die Kammer sehe sich jedenfalls in der Lage Zeugen, auch Kronzeugen zu beurteilen. Der Auftrag sei erteilt worden, da AM psychiatrisch erkrankt und Diagnosen für Persönlichkeitsstörungen habe. Es würde die Sachkunde des Gerichts übersteigen, zu beurteilen inwiefern diese Diagnosen eine Aussagetüchtigkeit und Glaubhaftigkeit beeinflussen würden. Deshalb sei ein psychiatrisches und ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt worden, so verlange es auch der BGH.
Klingt sehr vernünftig. Ob es der BGH in diesem Fall verlangt, kann ich nicht beurteilen. Das wäre ja ein weiterer Fehler des ersten Gerichts, kein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt zu haben. - Wurde das im ersten Prozess von der Verteidigung beantragt? - Einer, den der BGH als Verletzung der Pflicht zur Amtsaufklärung hätte rügen können.

Jedenfalls hat das aktuelle Gericht mehr Argumente an die Hand bekommen, die Aussage des M. vorsichtiger zu werten.


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