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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.352 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 19:07
7. Prozesstag (Nachtrag)

Die Frau, mit der V. R. Sprachnachrichten ausgetauscht hatte, soll nun als Zeugin geladen werden.
Eine gewisse Zeugin soll eingeladen werden. Sie kann und soll womöglich zu einer ominösen Sprachnachricht Auskunft geben.

„Wir stehen dem nicht entgegen“, sagte Verteidigerin Regina Rick auf das Ansinnen von Staatsanwalt Christian Merkel. Er hatte darum gebeten, Anna D. zu laden, die sich mit Hauptzeugin Verena R. per Instagram ausgetauscht hat. Ja, und die Verteidigung will das eben auch
Mit diesem Vorgehen verfolgen Staatsanwaltschaft...
Verenas Aussage lautete: Sebastian T. habe ihr von einem Mord berichtet, von dem sonst noch niemand in Aschau wusste. Täterwissen! meinten die Ermittler und lenkten ihren dringenden Tatverdacht auf Sebastian T. Die Staatsanwaltschaft hofft, dass die neue Zeugin sie Verena R.s Aussage indirekt untermauert
...und Verteidigung...
Von derselben Zeugin erwartet die Verteidigung, dass sie bei einer früheren Aussage bleibt. Die ominöse Sprachnachricht stamme demnach aus dem November, sei also sicher kein Beleg für irgendein Täterwissen.
...unterschiedliche Ziele.

Dann zur Mutter von V. und L.:
Die Vorsitzende Richterin Heike Will sprach sie streng auf ihre Erinnerungslücken an. An einen Satz könne sie sich erinnern, an alles andere nicht? „Ich bin nervös“, sagte die Zeugin. Nervosität bedeute nicht, dass der Kopf leer sei, rügte Will. „Ich habe meine eigenen Probleme“, sagte die 50-Jährige auf den Einwurf der Beisitzerin. „Der Herr T. hat auch Probleme“, entgegnete die Beisitzerin, „und die hat er unter anderem wegen Ihnen.“
...das ist sicherlich das, was @fassbinder1925 angeteasert hatte.

Auch interessant: V. hatte bei ihrer Vernehmung am Tag nach der Hausparty das Geständnis wohl ebenfalls nicht erwähnt.
Warum sagte Verena R. einen Tag nach dem „Hausparty“-Geständnis bei der polizeilichen Vernehmung nichts davon? Das wird noch weiter zu klären sein.
Die Zeugin konnte jedenfalls weder das Gericht noch die Verteidigung überzeugen.
„Ihre Tochter teilt Ihnen mit, dass sie nicht die Wahrheit sagt“, stellte Will fest. „Und es war Ihnen wurscht?“ Da bekomme sie „Schnappatmung“, sagte Will. Verteidiger Dr. Yves Georg nahm die Zeugin mit einer Anspielung auf den Verdacht der Falschaussage aufs Korn: „Sie können froh sein, dass Sie nicht vereidigt wurden.“
Hat sich Sebastian T. als „Mörder von Aschau“ bezeichnet? Einblicke in denkwürdige Haus-Party (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 19:23
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Warum sagte Verena R. einen Tag nach dem „Hausparty“-Geständnis bei der polizeilichen Vernehmung nichts davon? Das wird noch weiter zu klären sein.
Das ist tatsächlich ungewöhnlich, weil ja die Vermutung nahelag, dass das vermeintliche Geständnis ausschlaggebend für STs Verhaftung war.

Da stellt sich die Frage, was V dann am 18.11. ausgesagt hat?
Und erst recht stellt sich die Frage, auf welcher Basis ST überhaupt verhaftet wurde? Nur weil V gesagt hat, dass er ihr am 3.10. am Eiskeller von dem toten Mädchen erzählt hat? Das hätte man doch ganz einfach mit ihren WA-Nachrichten widerlegen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 19:36
Zitat von XluXXluX schrieb:stellt sich die Frage, was V dann am 18.11. ausgesagt hat?
Und erst recht stellt sich die Frage, auf welcher Basis ST überhaupt verhaftet wurde?
Sie scheint am 18. November ihre Aussage vom Vortag einfach wiederholt zu haben.

Siehe Ticker-Eintrag von heute um 15:06 Uhr:
Laut Aussage von V. habe Sebastian bereits um 19.15 Uhr gewusst, dass Hanna im Fluss Prien tot aufgefunden worden sei. Die Kriminalerin sprach daher von Täterwissen seitens Sebastian T.

Anschließend habe man Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gehabt, worauf beschlossen wurde, die Zeugin tags darauf nochmals zu befragen.

Hier sei die Aussage komplett bestätigt worden. „Für uns war das eine Wiederholung, es bestand ein konkreter Tatverdacht gegen Sebastian“, sagte die Zeugin. Danach sei der Haftbefehl gegen Sebastian T. ausgestellt worden.
Eiskeller-Prozess: Angeklagter soll laut Kriminalhauptkommissarin Täterwissen besitzen (Donaukurier)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 19:43
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Na, wenn das nicht voreingenommen ist?

Ich muss mich immer mehr wundern, wie hier der erste und der zweite Prozess geführt werden.
Vielleicht solltest Du Dich für den Anfang lieber mal drüber wundern, wie es sein kann, dass Zeugen damals völlig widersprüchliche Aussagen gemacht haben (AM, V, Mutter etc.), aber nur die belastenden gegen ST verwendet wurden - obwohl schon damals offensichtlich war, dass die Aussagen bei derartigen Widersprüchen nicht ohne objektive Überprüfung verwertbar sind.


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21.10.2025 um 19:47
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Laut Aussage von V. habe Sebastian bereits um 19.15 Uhr gewusst, dass Hanna im Fluss Prien tot aufgefunden worden sei. Die Kriminalerin sprach daher von Täterwissen seitens Sebastian T.

Anschließend habe man Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gehabt, worauf beschlossen wurde, die Zeugin tags darauf nochmals zu befragen.

Hier sei die Aussage komplett bestätigt worden
Zwischen ihren Aussagen fällt ihr aber ein Fehler auf. Warum hat V. am nächsten Tag ihre Aussage bestätigt? Verstehe nicht, dass sie den Fehler am nächsten Tag nicht korrigiert hat.

Quelle aufgehobenes Urteil
* 17.11.2022, 13:43 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Mir ist gerade aufgefallen, Ich habe der Polizei gerade einen Schmarm erzählt, weil ich hab nicht mehr genau gewusst, welches Datum das war. Glaubst, ich merke mir das? Es war, ich hab nämlich gerade nachgeschaut, es war nicht am 3. wo wir uns getroffen haben, sondern am 5 …



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 19:55
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Zwischen ihren Aussagen fällt ihr aber ein Fehler auf. Warum hat V. am nächsten Tag ihre Aussage bestätigt? Verstehe nicht, dass sie den Fehler am nächsten Tag nicht korrigiert hat.
Ja, das versteht keiner.
Und als sie erfahren hat, dass ST verhaftet wurde, wollte sie ihn ja auch rausholen, weil sie an seine Unschuld geglaubt hat.

Aber man darf nicht vergessen, dass nicht jeder mit aufgebautem Druck souverän umgehen kann. Wenn V per WA schreibt, dass sie bei der Vernehmung angeschrien und ihr gedroht wurde, war das wahrscheinlich nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.10.2025 um 21:31
Bericht vom 20.10.2025 – Teil 1


Das Gericht trat ein und begrüßte alle zum Beginn der „Mammutwoche“.

Auch das Ehepaar E. war am Vormittag kurz im Zuhörerraum anwesend.

Sie wurden dadurch bekannt, dass sie nach einem Hausbesuch der Rosenheimer Polizei – samt Tochter und Schwiegersohn – ins Krankenhaus eingeliefert wurden.

Was letztlich dazu geführt hat, darüber gehen die Versionen auseinander.

Bekannt ist, dass sie danach häufiger als Zuhörer erschienen, wenn Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angeklagt waren.

Ob sie in diesem Prozess aus persönlichem Interesse anwesend waren oder weil die Rosenheimer Polizei ermittelt, ist unklar.

Am letzten Verhandlungstag war Gerichtsreporter a. D. der Süddeutschen Zeitung, Dr. Hans Holzhaider, anwesend.


Richterin Will berichtet, dass die Stellungnahme von Adamec nichts zu einem möglichen Vortrag enthält. Sie hat ihn darum gebeten, dies nachzuholen.

Professor Peschel war im Urlaub und hat das Schreiben erst jetzt gesehen.

Verteidigerin Regina Rick spricht dann den Todesfall eines Herrn W. an. Sie sagt, dass dieser denselben Nachnamen trägt wie eine der priorisierten Personen – ein vorbestrafter Triebtäter. Dieser habe, wie viele andere aus diesem Kreis, kein Alibi.

Tatsächlich stellt sich heraus, dass dieser verstorben ist bzw. es sich sogar um dieselbe Person handeln könnte.


Daraufhin entbrannte ein Disput zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Die Anwälte wollten wissen, wo der Auftrag liegt, das Bettlaken des Angeklagten zu untersuchen.

Staatsanwalt Merkel entgegnet, dass es sich um einen mündlichen Auftrag handelte.

Dr. Georg hält dem entgegen, dass das so nicht möglich sei. Merkel widerspricht: Man dürfe nicht aufhören zu denken und müsse Untersuchungen vornehmen. Außerdem sehe er nicht ein, der Verteidigung etwas mitzuteilen, das die Ermittlungen gefährden könnte.
Die Verteidigung argumentiert, dass die Aussagen nahelegen, dass ein solcher Auftrag schriftlich erteilt werden muss.

Der erste Zeuge ist Ralf G.


Er erklärt, dass er im November 2022 inhaftiert wurde und Sebastian einen Monat später bei der Arbeit kennengelernt hat.

Es fiel ihm sofort auf, dass der Angeklagte stark gemobbt und gehänselt wurde.

Wenn Sebastian schlechte Arbeit leistete, fragten ihn die Mithäftlinge, was denn „die Hanna dazu sagen würde“. Das empfand er sowohl der Verstorbenen als auch dem Angeklagten gegenüber als unangemessen.

Er nahm Sebastian deswegen beiseite und fragte ihn, wie es ihm damit gehe. Dieser zeigte sich unbeeindruckt und meinte, es mache ihm nichts aus – alles werde sich aufklären.

Grundsätzlich sei ihm Sebastian sympathisch gewesen. Er habe ihn als „echten Naturburschen“ wahrgenommen, der ein enges Verhältnis zum Großvater pflegt.

Bezüglich der Nacht zum 3. habe der Angeklagte dem Zeugen erzählt, dass er zuerst am Computer gespielt und danach eine Joggingrunde gedreht habe.

Auf Nachfrage gab der Zeuge an, dass Sebastian ihm sagte, er sei oft nachts unterwegs gewesen.

Grundsätzlich fand der Zeuge das ungewöhnlich, es habe für ihn aber auch Sinn ergeben, da sein Patenkind ebenfalls regelmäßig nachts Radtouren mache.

Auch mit den Unschuldsbeteuerungen ging es ihm so. Er erinnert sich, dass Hanna über 1,80 m groß gewesen sei und er den Angeklagten als „Gripscherl“ empfand.

Der Zeuge berichtete weiter, dass Sebastian zu Beginn der Haft sehr schlank gewesen sei, später aber viele Süßigkeiten in sich hineinstopfte und zugenommen habe. „Wahrscheinlich Frust“, mutmaßt der Zeuge.

In der SZ habe der Zeuge einmal gelesen, dass Sebastian auf einer Party ein Geständnis abgelegt habe. Er sprach ihn darauf an, woraufhin Sebastian beschwichtigte: Das sei nur ein Scherz gewesen. Der Zeuge habe ihm dann gesagt, dass das nicht lustig sei.

Auch ein Interesse an Gewaltvideos habe der Angeklagte dem Zeugen gegenüber eingeräumt. Der Zeuge selbst möge aber keine Gewalt und könne auch nicht sagen, ob die Videos
sexueller Natur gewesen seien.

„Hat er etwas über seine persönlichen Verhältnisse gesagt?“, fragt Will.

Ralf G. führt aus, dass Sebastian in der Haft seine Zwischenprüfung abgelegt habe und in seiner Freizeit gerne wandern und joggen gehe.

Er schäme sich für seinen geringen IQ, wobei der Zeuge ihn tröstete: „Ist nicht schlimm, jeder hat seine Talente.“

Ob Sebastian etwas über eine Beziehung erzählt habe?

Sebastian habe ihm von einer besten Freundin erzählt. Der Zeuge vermutete eine gewisse Verliebtheit gegenüber Verena und eine generelle Unerfahrenheit in Beziehungsdingen.

Ihm gegenüber habe Sebastian die Tat stets bestritten.

Ob über die Beweislage gesprochen wurde, wisse der Zeuge nicht mehr.

In Erinnerung geblieben ist ihm aber, dass Sebastian gesagt habe, man könne Erinnerungen auch wegschieben. Der Zeuge glaubt, dass das im Zusammenhang mit der Tat gemeint war, ist sich aber nicht sicher.

Das Gericht fragt, ob der Zeuge Adrian M. kennt. Er meint, er sei schlecht mit Namen. „Wenn es der ist, den ich meine, ist es ein Wichtigtuer.“ Vor solchen Leuten habe er sich ferngehalten.

Er habe sich lieber mit dem Angeklagten unterhalten. Mit diesem konnte man gut reden – bei gleichzeitiger Zurückhaltung.

Außerdem hätten sie denselben Pflichtverteidiger, Baumgärtl, gehabt.

Auch die Handverletzung des Angeklagten habe er gesehen, kenne aber die Ursache nicht.

Der Staatsanwalt fragt, ob der Angeklagte mal gesagt habe, wo er üblicherweise joggt.

„Ich glaube, er sagte, schon an dem Flüsschen entlang“, so G.

Ob Sebastian von Annäherungsversuchen gegenüber einer Freundin erzählt habe?

Der Zeuge meint, dass er etwas von einer Berührung am Oberschenkel erwähnt habe – wie es weiterging, blieb ihm jedoch unbekannt.

Der Zeuge vermutet, dass das für die Verhältnisse des Angeklagten schon mutig war.
Weiter meinte der Zeuge auf Vorhalt, er habe Sebastian einmal gefragt, ob er Hanna gekannt habe, woraufhin dieser mit „Nein“ antwortete. „Kann sein.“

Psychiater Huppert, der erstmals wieder anwesend war, hakte nochmals zu den Hänseleien nach.

Der Zeuge sagt, das sei eben das Gefängnis – die Häufigkeit der Sprüche habe auch von der Tagesform der anderen Häftlinge abgehangen.

Der Zeuge wurde entlassen und bedankte sich bei der Vorsitzenden, dass sie einen Einzeltransport ermöglicht hatte.


Als Nächstes wurde der Häftling Michail M. hereingeführt.

Richterin Will bat die Polizisten, dem Hühnen mit sonorer Stimme die Fußfesseln abzunehmen.

Er streckte einem Polizisten auch die Hände entgegen. Dieser brummte: „Nur die Fußfesseln.“ – „Auch die Handfesseln, bitte“, sagte Will.

Der Zeuge berichtet, dass er Sebastian durch die Arbeit in der JVA Traunstein kennengelernt habe.

Er wirkt leicht nostalgisch, als er sich an den ersten Tag erinnert. Sebastian habe mit beiden Armen und baumelnden Füßen an einem Arbeitsgerät gehangen, was alle zum Lachen brachte.

Am 24.10.2023, einen Tag vor seiner Verlegung nach Straubing, traf er Sebastian im Aufenthaltsraum. „Mensch T., jetzt gehst du wieder vor Gericht…“ Er appellierte an ihn, seinen Eltern und den Nebenklägern die 30 Tage zu ersparen und es zuzugeben – falls er es war.

Sebastian entgegnete, dass ihn das Leid von Hannas Eltern innerlich zerbreche, er aber nicht zugeben könne, was er nicht getan habe.

Weiter erinnert sich der Zeuge, dass der Angeklagte von Mithäftlingen als „Mörder“ und „Irrer“ bezeichnet wurde. Lange habe er das stoisch ertragen, bis er irgendwann geschrien habe: „Ich habe es nicht gemacht! Lasst mich in Ruhe!“

Der Zeuge wurde später von der Kripo Rosenheim zur Vernehmung in Sachen „Eiskeller“ abgeholt. Er meinte zu den Beamten: „Habt ihr niemanden von draußen, dass ihr schon bei uns suchen müsst?!“

Damals sei er noch nicht über das angebliche Geständnis gegenüber Adrian informiert gewesen. Davon habe er später in der Zeitung gelesen – woraufhin er einen Lachanfall bekam. Ihm sei klar gewesen: Das müsse gelogen sein. Der Zeuge ist sich sicher, dass Sebastian eher dem G. als Adrian ein Geständnis gemacht hätte.

Adrian sei generell ein „merkwürdiger Gefangener“ gewesen – sogar der „unbeliebteste auf der Station“. Er sei auch nur so lange zu Sebastian gekommen, wie er von ihm Süßigkeiten bekam.

Der Zeuge weiß, dass ST wohl einmal gegen die Wand geschlagen habe.

Dr. Georg erklärt zur Aussage:
Er habe viel mit Sexualstraftätern zu tun und kenne das Nähe-Distanz-Problem sowie die Empfindlichkeit gegenüber Zurückweisungen bei Borderline-Persönlichkeiten. Es klinge vielleicht lächerlich, aber er sehe auch in der Süßigkeitenthematik einen möglichen Grund für eine Falschbelastung.
„Aber nach zehn Monaten?!“, fragt die Vorsitzende ungläubig. – „Ja!“, erwidert Dr. Georg.


Ich muss den Tag wahrscheinlich auf zwei weitere Teile strecken.
Durch die „Mammutwoche“ – und da wir zwei Schreiber sind – wird es ein bisschen chaotisch aussehen. Aber wir haben ja ein Themen-Wiki.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.10.2025 um 08:13
@fassbinder1925 vielen Dank für Eure Berichte!
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Anwälte wollten wissen, wo der Auftrag liegt, das Bettlaken des Angeklagten zu untersuchen.
Die Diskussion handelt sich um die erste Hausdurchsuchung, oder was neues? Wurde auf dem Bettlaken denn etwas verdächtiges festgestellt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.10.2025 um 08:14
@fassbinder1925 Zunächst vielen Dank für den ersten Teil des Berichts. Interessante Details, die man nicht in der Presse lesen kann.


Fragen hierzu:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Verteidigerin Regina Rick spricht dann den Todesfall eines Herrn W. an
Handelt es sich um einen Aschauer Hotelbesitzer?

Was war Ziel und Ergebnis dieser Frage der Verteidigung?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.10.2025 um 08:53
Der Prozess wird heute fortgesetzt: im Mittelpunkt des achten Verhandlungstages dürfte L. R. stehen, die angab, dass S. während eines Tischtennisspiels am Nachmittag des 03. Oktober '22 von einem Mord in Aschau sprach - dies wäre Täterwissen, da die Öffentlichkeit erst am Tag darauf von dem Unglück erfuhr.
Auch heute werden vor dem Amtsgericht Laufen weitere Zeugen vernommen. Laut Angaben einer Pressesprecherin sind für heute Aussagen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten geplant. Zu Beginn wird die Schwester der Freundin des Angeklagten erwartet. Die Mutter der beiden jungen Frauen sagte bereits gestern aus, konnte sich dabei aber an Einzelheiten nicht mehr erinnern und sorgte für Kopfschütteln bei Richterin, Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Tag 8 im Mordprozess um Hanna (Radio Charivari)

Darüber hinaus sind die Zeugen geladen, die in der fraglichen Nacht den Jogger gesehen haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.10.2025 um 09:56
357
Zum Ablauf des 03.10.2022 befragt, äußerte sie, dass sie sich nicht an alle Details des Tagesablaufes erinnern könne, aber noch wisse, dass sie gemeinsam mit ihrer Schwester … dem S. T. und dem … (= …) am späten Nachmittag, glaublich zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr beim Tischtennisspielen am Chiemsee gewesen sei. Wie der Ort genau heiße, wisse sie nicht. Da sei ein großer Kiesparkplatz, eine Wiese, im Sommer glaublich Badeplatz, und dann eben der Tischtennisplatz gewesen.
358
Nachdem sie etwa 1-1 1/2 Stunden dort gespielt hätten, seien sie zurück zum Parkplatz, hätten zu viert am Auto ihrer Schwester gestanden.
359
Nach Aufforderung durch das Gericht stellte die Zeugin … dies nach und platziert die 4 Personen in dem Abstand, wie er sich am 03.10.2022 dargestellt habe. Der Abstand betrug danach ca. 1-1,5 m zu jeder Person.
360
Sie hätten geredet, worüber genau wisse sie nicht mehr. S. T. habe dann spontan gesagt: „Habt ihr schon gehört, da ist in A. ein Mädl umgebracht worden.“ Er habe keinen Namen genannt, auch nicht irgend etwas Konkretes über das mögliche Geschehen.
361
Ob … und … das auch gehört hätten, wisse sie nicht. Sie habe das angenommen, dass die beiden das gehört hätten, aber sie wisse es eben nicht, weil die glaublich gerade was anderes miteinander geredet hätten. Deshalb habe sie auch bei ihrer Vernehmung am 22.11.2022 – dies betonte die Zeugin nach entsprechendem Vorhalt – geäußert: „Ja, das haben die …, der … und ich so mitbekommen. Die anderen beiden, wie gesagt, … und … müssten das auch gehört haben, die waren bei diesem Gespräch definitiv mit dabei“.
Quelle: aufgehobenes Urteil

Also ich sehe heute mit größtem Interesse der Aussage von Lea entgegen - wird heute entsprechend dem Ersturteil diese Aussage wiederholt, dann steht für mich pers. fest, dass es wohl eine Sorge der Befangenheit im Ersturteil dem Angeklagten gegenüber gab - ABER - das gefällte Urteil - nicht deshalb 100 % ig FALSCH sein mag !
Ich gehör nicht Denjenigen an, die eine Aussage wie : na gut dann war ich´s halt - als Aussage werte, die man halt salopp mal von sich läßt !


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22.10.2025 um 11:29
@fassbinder1925: Auch von mir vielen Dank für den ausführlichen Bericht.
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Die Diskussion handelt sich um die erste Hausdurchsuchung, oder was neues? Wurde auf dem Bettlaken denn etwas verdächtiges festgestellt?
Natürlich nicht. Es geht hier in Wirklichkeit um die Arbeit der Ermittler. Schon an den ersten Verhandlungstagen im neuen Prozess hatte sich gezeigt, dass sie wahrscheinlich den Angeklagten früher für verdächtig hielten, als sie es zugegeben. Dieses Bild der Ermittler ist hier schon in dem Verfahren auch wichtig. Bei ausreichend sorgfältiger Arbeit wäre der der Angeklagte wahrscheinlich nie angeklagt worden, wahrscheinlich hätte auch nie ein dringender Tatverdacht vorgelegen. Das will die Verteidigung in dem Fall offenbar herausarbeiten. Besonders wichtig ist das vor dem Hintergrund, dass Aßbichler die Ermittler über den grünen Klee gelobt hatte.


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22.10.2025 um 13:47
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der Fokus lag dabei sowohl auf dem Geständnis während einer Hausparty...
Alle sagten aus, dass Sebastian T. bei einer Hausparty am 17. November 2022 bei ihnen daheim in der Nähe von Bergen die Tat gestand. „Ja ich war‘s, ich bin der Mörder von Aschau“, habe Sebastian T. laut der Mutter der Mädchen gesagt - und das nicht in einer „spaßigen Form“...

Ähnlich sagten es die Mädchen im ersten Prozess aus. Sie hörten bei der Hausparty von Sebastian T.: „Ja, ich war‘s, ich hab‘ sie umgebracht.“ Klar war, dass es um Hanna ging. So gesehen war es ein klares Mord-Geständnis vor „versammelter Mannschaft“.
Wie kommt man denn auf sowas? Wenn ich damit überhaupt nichts zu tun habe, warum sollte ich dann sowas sagen? "Spaß" kann es keiner sein, höchstens eine Behauptung, um das klein zu reden.

Ohne den Grund, den es gibt, würde doch kein Mensch so eine Aussage in dieser (!) Form und in diesen Umständen machen?


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22.10.2025 um 13:56
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535

Ich empfehle den Newsblog aus dem Gerichtsaal, gerade im Bezug auf das vermeintliche Geständnis - sehr interessant!

Offenbar erwartet zumindest ein Mitglied der "Zeugenfamilie" demnächst ein Verfahren im Bezug auf ihre Aussage und Absprachen im Vorfeld.


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22.10.2025 um 14:17
Zitat von LindströmLindström schrieb:Wie kommt man denn auf sowas? Wenn ich damit überhaupt nichts zu tun habe, warum sollte ich dann sowas sagen?
Damit "nichts zu tun haben" ist relativ. Anlass der Unterhaltung ist, dass Verena am Vormittag bei der Polizei vernommen wurde und ihr dabei vermittelt wurde, dass Sebastian - der zuvor bereits zweimal "als Zeuge" - aussagte nunmehr, insbesondere aufgrund der Angaben von Verena, als Beschuldigter gilt. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist die Bezeichnung als "Hausparty" (kommt dieser Begriff von der Mutter von Verena und Lea?) für das Treffen an dem Tag vielleicht etwas irreführend. Vermutlich war es mehr ne Art Krisensitzung. Insofern bleibt zu klären, ob es eine Art fatalistisch schmerzhafte Verharmlosung der Situation von ihm war (nachdem V wahrscheinlich was in der Art erklärte wie: Krass, wisst ihr, dass die den Sebastian jetzt voll verdächtigen, bestimmt muss er in Haft...) oder eine Gewissenserleichterung.


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22.10.2025 um 14:46
Zitat von Lanamia09Lanamia09 schrieb:Ich empfehle den Newsblog aus dem Gerichtsaal, gerade im Bezug auf das vermeintliche Geständnis - sehr interessant!

Offenbar erwartet zumindest ein Mitglied der "Zeugenfamilie" demnächst ein Verfahren im Bezug auf ihre Aussage und Absprachen im Vorfeld.
Da bin ich gespannt, ob da noch Genaueres dazu berichtet wird.
Ehrlich gesagt, geht mit diese Familie so langsam ziemlich auf den Senkel.
Immer viel Drama, Tränen und Selbstmitleid, Erinnern will man sich aber nur, wenn es gerade in dem Kram passt.

Sätze wie diese klingen da fast schon wie blanker Hohn:
Alle im Freundeskreis seien sehr traurig gewesen, als ein Amtsrichter den Angeklagten in U-Haft schickte; vor allem ihre drei Jahre ältere Schwester (V.). Die 23-Jährige ist für den Freitag als Zeugin geladen. (Karlheinz Kas)
(Quelle aus dem Link)

Verena hätte nicht so traurig sein müssen, denn hätte sie das angebliche "Täterwissen" bei der zweiten Aussage, trotz bewusstem Irrtum, nicht wiederholt, wäre er vermutlich nicht verhaftet worden.
Ich frage mich, ob ihr das gar nicht klar ist.

Und was Lea betrifft:
Ist es eigentlich üblich, dass eine Zeugin einen Rechtsbeistand mit zur Vernehmung bringt?


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22.10.2025 um 14:50
Zitat von karajanakarajana schrieb:Und was Lea betrifft:
Ist es eigentlich üblich, dass eine Zeugin einen Rechtsbeistand mit zur Vernehmung bringt?
Darauf hat sie jedenfalls ein Anrecht und war in ihrer Situation auch sicher angebracht (der scheint allerdings bisher wenig eingegriffen zu haben?).

Hoffentlich können @fassbinder1925 und @rabunsel noch näheres zu den Zeuginnenvernehmungen berichten. Wurden Lea und ihre Mutter eigentlich jeweils nach §55 StPO belehrt?


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22.10.2025 um 16:00
8. Prozesstag (Zeugin L. R., Sichtungen Jogger)

Zu Beginn des achten Verhandlungstages gab die Vorsitzende Richterin ein Statement zur gestern gehörten Zeugin A. R. ab:
„Dass man sich trotz der Außergewöhnlichkeit dieses Geschehens eigentlich an fast gar nichts mehr erinnern kann, erscheint uns merkwürdig“, teilte diesbezüglich das Gericht mit
Anschließend hatte L. R. ihren großen Auftritt - sie berichtete von Tischtennisspielen...
„Soweit ich mich erinnern kann, waren wir an dem Tag zu viert beim Tischtennisspielen bei einem Strandbad in Übersee.“ Man sei nachmittags in Verenas Auto losgefahren. Nach dem Spiel habe man sich zusammen ans Auto gestellt und geredet. „Da fragte T., ob wir schon gehört haben, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht worden sei.“

Lea konnte sich um die Aussage herum drei Jahre später nur wenig an das Gespräch erinnern. „Ich glaube, ich habe im Internet noch nachgeschaut an dem Abend. Aber ich habe dazu nichts gefunden“, sagte die Zeugin.
...und Messerangriffen.
Lea R. sei einmal dabei gewesen, als Sebastian T. ihre Schwester mit einem Messer bedrohte, sagte sie.

„Wir waren im Auto, meine Schwester auf dem Fahrersitz, Sebastian auf dem Beifahrersitz und ich hinten. Dann hat er von rechts ein Messer an ihren Hals gehalten.“ Die Mädchen seien zuerst geschockt gewesen, aber hätten es nicht so ernst genommen. „Ein anderes Mal hat er sie im Auto am Oberschenkel angefasst – ziemlich nah am Intimbereich. Da hat meine Schwester seine Hand weggeschoben. Sie wollte das nicht.“
L. wurde zudem zu den Ereignissen der Hausparty befragt - auch sie hatte das angebliche Geständnis nämlich bei keiner ihrer polizeilichen Vernehmungen erwähnt.
Dieser Abend sei Lea noch gut in Erinnerung, weil man an dem Abend über das Thema „Hanna W.“ gesprochen habe. Sebastian T. habe dabei fallen gelassen: „Ja, ich war’s, ich habe Hanna umgebracht.“ Weil man Alkohol getrunken habe, hätte man das aber nicht weiter ernst genommen und auch nicht groß nachgefragt.

Richterin Heike Will bohrte nach, weil Lea R. dies bei ihren polizeilichen Vernehmungen nicht angegeben habe – erst bei ihrer Zeugenaussage im ersten Prozess. Die Zeugin blieb aber dabei, dass sie den Satz von Sebastian gehört habe. „Danach hat er richtig viel Alkohol getrunken und musste sich dann auch übergeben“, so die Zeugin. Sebastian T. habe an diesem Abend auch im Haus der Familie übernachtet.

„Jetzt haben Sie jemanden im Haus, der sagte, eine junge Frau umgebracht zu haben und Sie haben sich keine Gedanken darüber gemacht?“, fragte Richterin Will. „Nein“, sagte die Zeugin. „Sie haben es nicht geglaubt?“, fragte Will erneut und Lea verneinte. Sebastian habe an dem Abend „bedrückt“ gewirkt. „
Weil auf L.s Handy verfahrensrelevante Inhalte festgestellt worden sind, wurde ihr Handy vorläufig einkassiert.
Während der Befragung wurde schließlich das Handy der Zeugin beschlagnahmt. Auf Anfrage der Vorsitzenden Richterin, ob das Smartphone durchgesehen werden dürfe, wurden konkrete Inhalte darauf gefunden, die mit dem Prozess in Zusammenhang stehen.
Am Nachmittag wurden vier Zeugen gehört, die den Jogger in jener Nacht gesehen hatten.

Ein junger Mann stand mit Freunden an seinem auf dem Parkplatz in der Schlossbergstraße abgestellten Auto als er den Jogger sah.
„Es war ungewöhnlich, so spät nachts einen Jogger zu sehen“, so der Zeuge. Aus diesem Grund habe er auch seine Freunde auf den Läufer hingewiesen. „Es war relativ kalt, aber es hat nicht geregnet“, so der junge Mann. „Was ich sicher sagen kann, ist, dass der Jogger eine schwarze lange Hose anhatte – eventuell Leggings, wie man sie unter kurzen Hosen trägt.“
Der zweite Zeuge sah den Jogger auf Höhe des Gasthofes Baumbach.
Er sei ihm und seinen Freunden auf der rechten Fahrbahnseite entgegengekommen. „Ich bin mir sicher, dass er sportliche, dunkle Kleidung anhatte. Er trug eine kurze Sporthose und fand es untypisch. Ob er drunter anhatte, weiß ich nicht.“
Eine Zeugin sah den Jogger als sie den Eiskeller verließ und auf dem Weg zum Auto den Jogger bemerkte.
„Es war ein Mann. Damals habe ich bei der Polizei ausgesagt, dass er eine kurze Hose trug. Das habe ich wahrheitsgemäß ausgesagt.“ An weitere Kleidungsstücke oder eine Stirnlampe konnte sich die Zeugin nicht erinnern
Der letzte Zeuge kam kurz nach 2 Uhr morgens am Festhallenparkplatz an und gab folgendes zu Protokoll.
„Auf dem Parkplatz ist dann von der Kampenwandstraße kommend ein Jogger an meinem Auto vorbeigelaufen. Er hatte eine Stirnlampe auf, einen Windbreaker an und trug eine kurze Hose“, so der Zeuge. „Ich habe mich gewundert – einmal wegen der Uhrzeit und wegen der Temperatur, auch wegen der kurzen Hose. Das war schon so, dass mir das im Gedächtnis geblieben ist.“
Zeugen zum nächtlichen Jogger: Drei sprechen von einer kurzen, einer von einer langen Hose (Ippen.Media)

Morgen geht's u.a. mit GPS- und Handydaten weiter.


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22.10.2025 um 17:30
Zitat von Lanamia09Lanamia09 schrieb:Offenbar erwartet zumindest ein Mitglied der "Zeugenfamilie" demnächst ein Verfahren im Bezug auf ihre Aussage und Absprachen im Vorfeld.
Weiß jemand mehr hierzu?
Im Ticker der PNP steht dazu nur das Zitat von Rick:
Wir überlegen, ein Verfahren gegen Ihre Mutter einzuleiten.

Verteidigerin Regina Rick während der Vernehmung der Zeugin L. (20)
Quelle: PNP Ticker


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22.10.2025 um 17:34
8. Prozesstag (Nachtrag)

Was war denn da los?

Weil L. R. heute das Misstrauen des Gerichts geweckt hatte, wurde sie gebeten ihr Handy für eine Überprüfung bereitzustellen. Was dabei herauskam, dürfte das Vertrauen in die Aussagen der drei Zeuginnen nachhaltig erschüttern - Mutter A. R. gab ihren Töchtern anscheinend Tipps für eine Falschaussage vor Gericht!
In einer Nachricht gab die Mutter Angela R. ihren Töchtern offenbar Tipps, wie sie sich vor Gericht zu verhalten hätten. Sie sollten Erinnerungslücken vortäuschen, um sich nicht in Widersprüche zu verstricken. „Dass sie sich miteinander austauschen und sich Tipps geben, wie man am besten vor Gericht hier lügt, das zeigt natürlich ganz besonders, dass eine Aussage weniger wert ist als die andere“, sagte Georg.
Nun sollen auch noch die Handys von der Schwester und der Mutter ausgewertet werden.
Wird da noch mehr rauskommen? Möglich. Das Gericht wird die Nachrichten sichten. Und will auch die Mobiltelefone der Mutter und von Verena R. prüfen.
Die Ergebnisse der Auswertung von L.s Handy könnten schon zeitnah zur Verfügung stehen.
In wenigen Tagen, vielleicht schon bis Freitag (24. Oktober) könnte die Auswertung von Leas Mobiltelefon abgeschlossen sein. Dann soll Verena R. als Zeugin aussagen – die junge Frau, die den dringenden Tatverdacht gegen Sebastian T. erst aufbrachte. „Für gewöhnlich kann so was lange dauern“, sagte Georg zu dem Vorhaben, das Handy von Lea R. zu prüfen. In einem solch dringenden Fall aber könne das auch in ein, zwei Wochen oder noch schneller geschehen.
Wird es jetzt für drei Zeuginnen im Hanna-Prozess eng? Verräterische Nachricht auf Handy entdeckt (Ippen.Media)


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