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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 09:14
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Und wenn das einen Beweiswürdigung des "sexuellen Bewusstseins" bezieht, dann bleibt das Problem bestehen.
Da stimmt sicherlich, ich habe es aber auch nicht als Beweiswürdigung gemeint.
Er soll ja letztendlich verschiedene Optionen miteinander vergleichen, eine beinhaltet eben einen sexuell motivierten Täter. Der hätte die Hose natürlich abstreifen können. Wenn sich das Fehlen der Hose aus seiner Sicht sonst nicht gut erklären ließe würde das eben würde das eben für diese Version sprechen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Diese 180°-Wende ist und bleibt auffällig.
Klar. Das habe ich ja auch geschrieben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 09:17
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Er soll ja letztendlich verschiedene Optionen miteinander vergleichen, eine beinhaltet eben einen sexuell motivierten Täter.
Das gehört eindeutig nicht zu seiner Aufgabe. Er ist Hydromechaniker ist in diesen Dingen vollkommen fachfremd. Da hat er einen klare Grenze überschritten. Wie gesagt, ich habe in meinem vorherigen Beitrag geschrieben, was seine Aufgabe war. Für den Rest wären andere Gutachter oder auch das Gericht selbst zuständig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 10:43
@fassbinder

Wurde denn bisher im Neuen Prozess schon die Kratzer an seinen Händen thematisiert? Mir ist immer noch ein Rätsel warum dies dann auf einmal nicht mehr erwähnt wurde im alten Prozess.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 10:58
Zitat von traumseetraumsee schrieb:@fassbinder

Wurde denn bisher im Neuen Prozess schon die Kratzer an seinen Händen thematisiert? Mir ist immer noch ein Rätsel warum dies dann auf einmal nicht mehr erwähnt wurde im alten Prozess.
Es wurde kurz am 2. Verhandlungstag, im Rahmen der Übersicht über die Ermittlungen angeschnitten.

Ich könnte mir vorstellen , dass die Zeugin schon nochmal kommen wird.

Aber wie kommst du darauf, dass die im alten Prozess plötzlich kein Thema mehr waren.

Auf die Aussage, wurde ja im rechtsmedizinischen Gutachten eingegangen. Die Sachverständige meinte, dass die Kratzer nicht von Tattag stammen können. Insofern war das wohl für alle Seiten kein Indiz mehr, worauf man sich hätte stützen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 11:06
Habe mich nur gewundert, weil die Zeugin meinte es sah sehr frisch und extrem aus. Sonst hätte sie ihn ja nicht darauf angesprochen.
Außerdem war das ja die Thematik, dass er wegen Rückenleiden krank geschrieben war und dort aber beim Umzug bzw Tragen mitgeholfen hat.
Aber danke für die Antwort!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 13:09
Bericht vom 30.09.2025-Teil 1

Am zweiten Verhandlungstag, lichteten sich die Ränge nochmal deutlich.

Zu den wenigen Fotografen meinte Verteidigerin Rick, dass sie warten sollen, bis Sebastian seine Jacke fertig ausgezogen hat.

Die Vorsitzende, fragt bei den Staatsanwälten nach, ob das eigentlich mal getestet wurde, dass man die Hose über beide Füße bekommt.

Die Staatsanwaltschaft meint, das ist angedacht. Regina Rick wendet ein, dass man das nicht einfach so machen könne, sondern schon unter den genau gleichen Bedingungen.

Die Richterin stimmt zu.


Der Hauptsachbearbeiter fuhr mit seinem Vortrag fort.

Er referiert über die Hinweise die zu Sebastian T. geführt haben. Das ist die „Spur 38“.

Am 19.10 erging eine Pressemitteilung der Polizei, die nach einem Jogger sucht.

Am 20.10 um 6:52 Uhr meldet sich die Sebastians Mutter, die berichtet, dass ihr Sohn an dem Tag in diesem Bereich gejoggt ist.

Auf den Jogger ist man durch Zeugenaussagen gekommen.

Der Zeuge Paul K. sah den Jogger als er in die Kampenwandstraße einbog. Der Jogger soll eine Stirnlampe, eine Fleecejacke und eine kurze Hose getragen haben. Über diese wunderte sich der Zeuge aufgrund der kalten Temperatur.

Auch gibt es eine Zeugensichtung vom Festhallenparkplatz aus einem Auto heraus, die einen Jogger mit kurzer Hose beschreibt.

Ein dritter Zeuge beschreibt den Läufer in langer Hose.

Seine Kollegin Michaela S. habe die Erste Vernehmung am 21.10. durchgeführt, er war erst in der Zweiten am 10.11.2022 mit dabei.

Das sei deswegen der Fall gewesen, weil sich noch Fragen ergeben haben und ST sehr nervös gewirkt habe.

In der Vernehmung

Die Verteidigung zitiert Stellen aus der Vernehmung. „Haben sie zurzeit eine feste Freundin?“, „Haben Sie einen bestimmten Typ Frau, der ihnen gefällt?“ Warum man solche Fragen einem Zeugen in einem Mordfall stellt?

Der Ermittler sagt, dass seine Kollegin hauptsächlich die Fragen gestellt hat.

Ob es grundsätzlich üblich ist, solche Fragen einem Zeugen zu stellen, der seine Wahrnehmung schildern soll? -„Ich denke das wird sich aus dem Verlauf der Vernehmung ergeben haben.“, sagt der Zeuge.

Man bespricht doch sowas logischerweise, wenn die Kollegin plötzlich solche Fragen stellt?- „Ja, aber ich kann mich nicht mehr erinnern.“

Es folgt ein virtueller Rundgang im Bereich des von der Polizei vermuteten Tatorts.

Gezeigt wird der Balkon der Ferienwohnung der Zeugin K.

Die Verteidigung fragt, ob man es getestet hat, ob man den Schrei vom vermuteten Tatort in der Wohnung hört. Der Zeuge meint, dass er es zwar aus dem Stand nicht sagen könne, aber er vermutet nicht.

Ob man den Lärmpegel bei Hochwasser kennt? Auch das wird verneint.

Nach einer Unterbrechung, fragt Dr. Yves Georg den Sachbearbeiter worüber er sich in der Pause mit dem Staatsanwalt und der Nebenklage unterhalten hat.


Der Zeuge schilderte, dass er gefragt wurde, ob er das Video des Joggers zur Verfügung stellen kann, damit an der Qualität gearbeitet werden kann. Was er dann dazu gesagt hat? -„Ja“
Der Anwalt fragt ungläubig „Und das hat vier Minuten gedauert?!“ Nebenklagevertreter Holderle geht dazwischen und lacht „Wenn wir mauscheln wollen, müssten wir das nicht vor ihren Augen machen.“

Richterin Will sagt, dass in der Pressestelle angerufen wurde, dass der Zeuge schlecht zu verstehen ist. Sie zeigt sich verwundert, dass man sich nicht Praktischerweise an sie wendet. So wurde an der Akustik gearbeitet.

Nun erklärt die Vorsitzende, dass sie nachfassen muss.

Sie sagt, dass man sich schon trägt, warum man einen Zeugen Sachen fragt, wie ob er in einer Beziehung ist, ob er einen bestimmten Typ Mädchen hat oder ob ihm eine gute Freundin gefallen könnte. Während man das bei den anderen hunderten Zeugen nicht auftaucht.-„Ich kann dazu nichts sagen.“


Auf den Bildschirmen taucht noch das Indiz „Ja ich wars. Ich habe sie umgebracht!“ auf.

Der Sachbearbeiter schildert, dass mehrere Zeugen geschildert haben, dass Sebastian T. am 17.11.2022 den bekannten Ausspruch getätigt hat.

Näher befasst wurde sich hierbei mit der Aussage der Mutter Angela R. Die Beisitzerin fragt, ob sie das schon bei ihrer ersten Vernehmung ausgesagt hat. -Nein, bei ihrer zweiten Vernehmung.

Es wird vorgehalten. In ihrer Vernehmung spricht Angela R. davon, dass „die Jungen“ sich kurz über den Fall unterhalten hätten. Sie schildert auch, dass sie dabei öfter auf den Balkon zum Rauchen gegangen ist.

Auch um das Indiz Verena, die zum dringenden Tatverdacht geführt hat.

Der Komissar schildert, dass diese erklärt hat, dass Verena sich mit dem Angeklagten am 3. 10 getroffen hat und er hierbei von einer toten Frau in der Prien erzählt hat. Das wurde als eindeutiges Täterwissen gewertet.

Er erklärt, dass sie sagte, dass man sich am 3. und am 4. 10 am Festhallenparkplatz getroffen hat. Wobei es leider für den 3.10 keine Aufnahmen von der Webcam gibt, da sie ihr Auto direkt hinter einem Baum parkte.

Die Verteidigung hält die Sprachnachrichten vom 17.11.2023 an Mutter und Vater vor. Diese bitte ich dem Wiki zu entnehmen.

Verteidiger Dr. Georg fragt, wie die Zeugin darauf komme 2-3 Tage in U-Haft zu müssen und dass sie einen Anwalt braucht. Der Zeige sagt, dass sie das so sicher nicht gesagt haben und es normal ist zu belehren, dass sie einen Anwalt hinzuziehen darf. Der Anwalt meint, dass die Zeugin es aber wohl so verstanden hat.

Die Richterin hält sich ihre Hand vors Gesicht und spricht zu Dr. Georg. „Wie Bitte, wenn es um die intellektuellen Fähigkeiten der Zeugin geht, ist das ein zentraler Punkt.“ Die Richterin sagt, man wolle freundlich bleiben und dass es wenn es so weit ist, sich natürlich damit auseinander gesetzt wird. „Sagen wir so, die Zeugin kann wahrscheinlich wirklich nicht den Konjunktiv unterscheiden.“, sagt die Beisitzerin schmunzelnd.

Die andere Beisitzerin fragt nun den Zeugen, was es damit auf sich hat, dass Verena zu ihrer Mutter sagte, dass sie einen „Schmarrn“ erzählt hat und es nicht der 3. war.

„Die Diskrepanz ist uns natürlich schon aufgefallen“,erwidert der Beamte. Aber das habe sich dadurch wieder ins Lot gebracht, dass sich die Beiden am 3. und 4. getroffen hätten.

Die Beisitzerin sagt, dass sich ihr die Logik nicht erschließt, da es keinen objektiven Beweis gibt, dass es am 3. gesagt wurde.

Der Zeuge schildert die Hausdurchsuchungen, es werden Fotos des Zimmers und dem Haus gezeigt. Eine Jacke mit Leuchtschrift die in der Nacht zum 3. getragen wurde, ist mitgenommen worden und man rieb sie ab. Es konnte aber nichts näheres bestimmt werden.

Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.

Es erging der Haftbefehl gegen ST und man machte eine Videobelehrung insgesamt dauerte das eine Stunde. Den Zeuge zeigt sich verwundert über die mangelnde Gefühlsregung des Angeklagten.

Dr. Georg fragt, was der Zeuge den für eine erwartet hätte. Er meint, eine Unschuldsbeteuerung oder andere Regungen.

Der Verteidiger sagt ärgerlich, wie er denn reagieren würde, wenn man mit einem Haftbefehl wegen einem Mord einläuft, den man nicht begangen hat. -„Ich würde sagen, damit ich nichts zu tun habe.“ Den Anwalt macht einen Satz nach vorne. „Sie würden sich also einlassen?!“ Der Komissar sagt, er geht davon aus.

Zwischendurch, bemängelt Sabine Rückert, dass man den Zeugen nicht versteht. Die Richterin fragt, ob das Mikro wieder aus ist. „Also an ist es auch nicht.“, sagt die Journalistin trocken. Regina Rick kann sich kaum mehr halten und auch im Publikum schmunzeln einige Leute. Von der Zuhörerbank sieht es so aus, als würde Herr Holderle Rückert verwundert und relativ frostig anschauen.

Sowohl bei ihr als auch Dr. Georg hat anscheinend die Wahlheimat abgefärbt, bei beiden vergisst man, dass die ursprünglich woanders herkommen.


Auch um das Indiz Lea geht es.

Der Ermittler erzählt, von den Schilderungen der Zeugin, dass diese sich am 3.10 mit dem Raffi W, ihrer Schwester und dem Angeklagten zum Tischtennis im Strandbad Übersee verabredet hat. Laut Raffi soll auch noch der Zeuge Sebastian W. anwesend gewesen sein. Dort soll ST in die Runde gefragt haben, ob sie schon von der ermordeten Frau in Aschau gehört haben.

Er führt aus, dass die Zeugin sich mit den Anderen darüber unterhalten haben will. Diese geben an, nichts davon gehört zu haben.

Auch dass der Zeuge Raffi gemeint hat, dass der Zeuge Sebastian W. dabei war.


Weiter schildert der Zeuge, dass sich die Mitarbeiterin eines Pfaarheims ausgesagt hat, dass sie im Rahmen von Arbeiten Kratzer bei dem Beschuldigten wahrgenommen hat.

Die Verteidigung fragt, ob ihm bekannt ist, was die Rechtsmedizin dazu gesagt hat, dass hat er aber aktuell nicht parat.



Der Sachbearbeiter schildert, dass sich im Rahmen der Verhandlung der Zeuge Adrian M. gemeldet hat. Dieser wurde in der JVA Bernau vernommen, da ST ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt haben soll.

Es sei festgestellt worden, dass er Wissen über die Tat hatte, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht aus der Zeitung haben konnte.

Die Vorsitzende wendet ein, dass es wohl so ist, dass er Sachen aus der Zeitung nicht gesagt hat und ansonsten es wissen über die Person des Angeklagten gab, wie dass es nicht zufrieden stellend mit dem weiblichen Geschlecht lief.

Der Staatsanwalt warf ein, dass er auch wusste, dass es keine DNA-Spuren gab. Die Vorsitzende meinte, dass es da aber wohl schon Akteneinsicht gab. Der Staatsanwalt stimmt zu, er wollte es nur gesagt haben.

Weiter erklärt die Vorsitzende, dass es wohl noch Diskrepanz in der Aussage zwischen AM und der eines Justizbeamten gibt.

Adrian erklärte, dass er sich einem Beamten anvertraute und meinte, er wisse was über den Eiskellerfall, der Beamte soll ihn daraufhin an Adrians Anwalt verwiesen haben.

Der Beamte meinte aber, dass Adrian bei ihm nach seinem Anwalt verlangt hat, weil es um sein eigens Verfahren ging.


Der Beamte wird vorerst entlassen. Teil 2 folgt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 14:06
@fassbinder1925
Nochmals vielen Dank für deinen tollen Bereichte!
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:„Wenn wir mauscheln wollen, müssten wir das nicht vor ihren Augen machen.“
Vor aller Augen zu mauscheln, hat doch bisher auch niemanden gestört! (Sarkasmus off)
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.
Das ist ja auch spannend!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 14:31
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Zeuge Paul K. sah den Jogger als er in die Kampenwandstraße einbog
Kurze Nachfrage an @fassbinder1925: Von wo bog er in die Kampenwandstr.. ein?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 14:49
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.
Die Mutter hat sich gemeldet? Weil ihr Sohn im Fokus der Ermittler sein soll? Sehr interessant!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 15:27
Danke Fassbinder 125 für deine Mühe, echt interessant was du uns mitgeteilst. Die Kripo Beamten haben einen erheblichen gedächnisverlust bei Nachfragen und kommen anscheinend damit durch. Wenn man kein guten Anwalt hat ist man hoffnungslos verloren. Es ist einfach unfassbar was da abgeht.


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02.10.2025 um 15:29
Vielen Dank, @fassbinder1925 für deine detailgetreuen Berichte aus dem Gerichtssaal. Wir können nur hoffen, dass Du an allen Prozesstagen zugegen sein wirst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 16:07
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Staatsanwalt warf ein, dass er auch wusste, dass es keine DNA-Spuren gab
Es gab - ein paar Tage bevor AM seine erste Aussage gemacht hat - einen Bericht in der BILD. Da steht das mit der DNA drin und auch, dass er ein Einzelgänger war.
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html

Ich vermute, dass dieser Bericht für die plötzliche Rückkehr der Erinnerung an das Geständnis eine bedeutende Rolle gespielt hat.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es sei festgestellt worden, dass er Wissen über die Tat hatte, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht aus der Zeitung haben konnte.
Spätestens hier fragt man sich, ob die Polizei überhaupt irgendwas an der Aussage überprüft hat. Der BILD-Artikel ist frei zugänglich und kommt bei Google auf Anhieb ganz oben.


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02.10.2025 um 16:23
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Staatsanwalt warf ein, dass er auch wusste, dass es keine DNA-Spuren gab. Die Vorsitzende meinte, dass es da aber wohl schon Akteneinsicht gab. Der Staatsanwalt stimmt zu, er wollte es nur gesagt haben.
Das große Problem ist, dass manche nicht verstehen, dass es zwischen "Täterwissen" und "Details, die AM von ST erfahren haben kann" einen riesigen Unterschied gibt. Dieser Unterschied ist anscheinend nicht allen geläufig.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Adrian erklärte, dass er sich einem Beamten anvertraute und meinte, er wisse was über den Eiskellerfall, der Beamte soll ihn daraufhin an Adrians Anwalt verwiesen haben.

Der Beamte meinte aber, dass Adrian bei ihm nach seinem Anwalt verlangt hat, weil es um sein eigens Verfahren ging.
So gut hat das mit dem Lügen anscheinend doch nicht geklappt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 16:26
Zitat von XluXXluX schrieb:Spätestens hier fragt man sich, ob die Polizei überhaupt irgendwas an der Aussage überprüft hat. Der BILD-Artikel ist frei zugänglich und kommt bei Google auf Anhieb ganz oben.
Selbst gestern schien es die StA nicht zu wissen, fast 2 Jahre nach der Aussage des JVA-Zeugen. Außerdem muss man sich fragen, warum das überhaupt Täterwissen sein soll. Ein Täter weiß nicht, ob er DNA-Spuren o.ä. hinterlassen hatte. Das kann daher kein Täterwissen sein. Ein trauriges Bild was da die StA abgibt.

Glücklicherweise erhält sie von der Vorsitzenden kontra, so dass sie sich wohl kleinlaut zurückziehen musste


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02.10.2025 um 16:30
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ein Täter weiß nicht, ob er DNA-Spuren o.ä. hinterlassen hatte. Das kann daher kein Täterwissen sein. Ein trauriges Bild was da die StA abgibt.
Ja, das toppt das Ganze noch. Als ob ein Täter hätte wissen können, dass er sicher keine DNA-Spuren hinterlassen hat. Insbesondere bei diesem vermuteten Tatablauf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 16:52
Zitat von XluXXluX schrieb:Das große Problem ist, dass manche nicht verstehen, dass es zwischen "Täterwissen" und "Details, die AM von ST erfahren haben kann" einen riesigen Unterschied
Ja, die hier als Täterwissen angeführten Punkte können allenfalls Indiz sein, dass es tatsächlich ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen über den Anklagegegenstand gab.

Hyptothese: Das Gespräch könnte zB so gelaufen sein : Warum bist du denn hier? Die woll'n mich wegen dem toten Mädchen aus dem Fluss dran kriegen. Und, warst du's? Was haben sie denn gegen dich? Was steht denn im Haftbefehl und was sagt dein Anwalt?....

Der Angeklagte plappert daraufhin aus, was er bisher weiß, was ihn belasten soll.
Der Zeuge : Haben sie DNA? Der Angeklagte : Na von mir bestimmt nicht.

Der Zeuge fragt noch vertrauensvoll, ob er denn sowas machen würde. Der Angeklagte erzählt vielleicht (im Irrtum einen neuen Freund gefunden zu haben), dass er noch nie was mit nem Mädel hatte, er aber niemals nen fremdes Mädel überfallen könnte oder so ähnlich.

Klar wird das dann auch einige Dinge enthalten, die bisher nicht in der Zeitung standen. Aber würde es belegen, dass dem Zeugen gegenüber gestanden wurde? Hinzu kommen ein paar unüberprufbare Spekulationen des Zeugen, die für bare Münze genommen wurden (er kannte sie vom sehen, er wollte dass sie sich nicht wehrt etc).

Bevor jetzt einige kommen mit der Frage, warum der Angeklagte das nicht aufklärt, falls es etwa so war: Er schweigt. Das darf er (und erscheint auch ratsam)!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 17:00
Bericht 30.09.2025-Teil 2

Nach einer weiteren Unterbrechung, bat Regina Rick die Vorsitzende sich zu erkundigen, ob Zeugen im Sitzungssaal sitzen. Sie meint, dass sie den Stiefvater von Hannas Nachbarn im Zuschauerraum ausgemacht hat. Dieser gab sich zu erkennen. Rick fragte ihn, ob er in seiner Funktion als Polizist hier ist. Er entgegnet, er sei lediglich Zuhörer. Sie wendet sich wieder der Vorsitzenden zu und fragt, ob Handys nicht im Gerichtssaal verboten sind. Diese sagt, dass es natürlich der Fall ist, es steht auch in der Sicherheitsverfügung. Aber sie könne so etwas von vorne nicht sehen. Die Frage war an der Stelle nicht ganz zufällig gestellt, da der Zuhörer die meiste Zeit am Handy beschäftigt war. Richterin Will bat ihn zu gehen, da potentielle Zeugen nicht vor ihrer Aussage im Saal sitzen dürfen.

Auch die Vernehmungsbeamtin Michaela S. wurde noch an diesem Tag gehört.

Sie erklärt, dass sie nicht mehr viel wisse, da es schon so lange her ist.

Sie beginnt damit, dass sie einen Termin zur Zeugenvernehmung ausgemacht hat und gebeten hat, dass die Bekleidung aus der Nacht mitgebracht wird. Ob mit der Mutter oder mit Sebastian, weiß sie nicht mehr ganz genau.

Am 21.10.2022 erschien dann ST beim Pförtner im Präsidium in Rosenheim.

Er hatte eine Jacke der Bergwacht Aschau dabei und eine Stirnlampe eine Hose hatte er nicht dabei.

Er erklärte der Polizistin, dass er in der Nacht Joggen war, weil er für einen Halbmarathon trainieren wollte und er nicht schlafen konnte, normalerweise läuft er um 20 Uhr.

Eine Fitnessuhr hat er nicht mitgenommen, da er auf die Küchenuhr die Zeit prüft.

Er gab an nach Aschau gejoggt zu sein und dann über den Festhallenparkplatz zurück über einen „Mäuserlweg“ nach Hause und hat sich ins Bett gelegt.

Die Beisitzerin fragt, ob er durch den kleinen Torbogen den Parkplatz betreten hat oder durch den wo auch die Autos fahren. Die Beamtin erklärt, dass er gesagt hat er sei da rein, wo auch die Autos fahren. Die Beisitzerin hält aus der Vernehmung vor, wo ST damit zitiert wird, dass er durch den kleinen Eingang rein ist bzw. beides zusammen. Michaela S. erklärt, dass sie das damals vllt falsch aufgeschrieben hat, weil sie nicht so ortskundig war.

Er wollte nicht am Eiskeller vorbei, da man ihn sonst für „blöd“ halten könnte, wenn er um die Uhrzeit dort Joggt.

Die Beamtin erzählt weiter, dass ST erklärte, dass er Hanna nicht kannte, auch nicht vom Sehen. Auf dem Parkplatz hat er ein Auto mit Licht gesehen, die Anzahl und das Geschlecht der Insassen konnte er aber nicht erkennen.

Dr. Yves Georg fragt, ob sie ein Wortprotokoll geführt hat. Sie verneint, aber sie hat darauf geachtet, dass der Wortlaut erhalten bleibt.

„Aber das würde sich doch in so einem Fall anbieten?“, sagt Dr. Georg.

Die Zeugin stimmt zu. Mit einem Anflug von Stolz in der Stimme sagt sie, dass sie das seit 6 Monaten macht.

Warum damals nicht?

Sie erklärt, dass sie gemerkt hat, dass seit einem halben Jahr die Zeugen mehr von sich aus reden. Der Verteidiger hakt nach, ob die Leute 2022 völlig andere Zeugen waren.

Sie meint, dass ihr aufgefallen ist, dass die Leute damals noch nicht so viel erzählt haben. Ob das genau vor einem halben Jahr los gegangen ist. Die Zeugin bejaht. Der Anwalt und die Zuhörer lachen.

Da sich noch Fragen für sie ergeben haben, zog sie den Hauptsachbearbeiter hinzu und bestellte Sebastian nochmal ein.

Hierbei hat er auch eine „Berghose“ mitgebracht.

Die Vorsitzende fragt, warum man ihm Fragen nach seinem Frauengeschmack gestellt hat. Die Beamtin sagt, dass sie sich an diese Fragen nicht mehr erinnern kann und sie vermutet, dass sie vielleicht der Erste Sachbearbeiter gestellt hat. Wahrscheinlich sei man auf die Frage über den Freundeskreis gekommen.

Warum man ihn über die Tat spekulieren hat lassen und sonst niemanden. Auch daran kann sie sich nicht mehr erinnern und im Zuschauerraum geht das Murmeln und lachen los. Als noch ein drittes Mal Erinnerungslücken geltend gemacht werden, fühlen sich manche so strapaziert, dass sie gegen die Stuhllehne treten. Die Zeugin presste daraufhin ein „Jaa!“ nach.

Dr. Georg ist wütend. Er sagt, dass man der Zeugin nicht glauben kann. Im Ersten Verfahren hat sie noch alles gewusst und jetzt weiß sie nichts mehr.




Sie bleibt dabei. Erst als es die Aussage von Verena R. über den 3. gab, war ST für sie Tatverdächtig. Wenn es davor mal etwas verdächtiges gab, wie als er selbst den 3. angab, woher von der Toten erfahren haben will, hat er sich durch andere Aussagen wieder glaubwürdig gemacht.

Nun werden zwei Karten aufgelegt, an denen Sebastian seine Laufroute eingezeichnet hat. Es sieht nicht so aus, wie bei Google-Maps, sondern wie eine Skizze auf weißem Hintergrund. Es sind verschiede Namen von Orten eingetragen, die ich leider nicht alle erkennen konnte. Für den Zuschauerraum gibt es sogar einen eigenen Bildschirm, aber man kann sich natürlich trotzdem nicht Brettlbreit davor stellen.

Erkennen konnte ich die Adresse von ST. Er zeichnet wie er dort losläuft in die östliche Richtung. Von da aus Richtung Norden ins Ortszentrum. Das Fett mit „Aschau i. Chiemgau“ beschrieben ist. Er macht einen Bogen und läuft wieder nach Hohenaschau und über den „Mäuserlweg“ heim.

In der zweiten Karte gibt es auf Höhe des Edekas eine sichtbare Abweichung. Nach dieser wird auch die Komissarin gefragt. Sie erklärt, dass ST meinte, dass es dort eine Straßensperre gab und er deswegen einen Umweg genommen hat.

Die Richterin fragt, ob das jemals überprüft wurde. Die Zeugin verneint.

Eine Beisitzerin fragt, ob man davon sprechen könnte, dass es nur am Anfang der Route minimale Abweichungen gibt. -„Ja.“

Die Verteidigung hält nun weiter aus der Vernehmung vor. So fragen die Ermittler ST dreimal, ob er nachdem er zuhause war nochmal wohin gelaufen ist. Das verneint Sebastian mehrmals.

Als nächstes fragt ihn die Polizei „Herr T., warum sind sie denn so nachdenklich?“ Er antwortet „Ich überlege die ganze Zeit, ob mir noch irgendwas einfällt.“

Das Gericht fragt, ob man den Zeugen vllt erhoffte, dass er im Bereich des vermuteten Tatortes war. -„Ja, denn wenn er in der Nähe gewesen wäre, hätte er vielleicht Beobachtungen über die Tat gemacht.“ Man hätte sich zu der Zeit an jeden Strohhalm geklammert. Und er hatte ja auch erwähnt, dass er im Bereich der Kampenwandstraße den Zeugen Paul H. treffen wollte.

Die Richterin sagt, sie meint es nicht böse, aber ob es vllt irgendwie gepasst hat, weil eine junge Frau tot ist und er im gleichen Alter ist. Das verneint die Zeugin.




Der Staatsanwalt erklärt, dass er vorausschicken will, dass er erst mit ein paar Worten zu seiner Frage einleiten will, da dies ansonsten von der Verteidigung beanstandet werden würde.

„Sie wissen ja als Beamtin, dass wir bei der Staatsanwaltschaft oft Verfahren einstellen müssen, da es nicht für einen Anfangsverdacht reicht…“ -„Halt! So geht das nicht“, ruft Dr. Georg. Der Staatsanwalt stellt eine Suggestivfrage.

Rechtsanwalt Holderle ist an der Reihe. Er bittet die Vorsitzende, dass sie darauf achtet, dass er seine Frage stellen kann. Eine Seite kommt in diesem Verfahren gar nicht mehr zu Wort. Die Verteidigung stellt Zwischenfragen ununterbrochen und ruft dazwischen, wie es ihr passt.

Die Vorsitzende meint, dass das auf die Frage ankommen wird.

„Hat ihnen der Angeklagte, jemals von einem Computerspiel berichtet?“ -„Nein.“

Anwältin Rick fragt „Hat er Ihnen gesagt, was er im Bett gemacht hat?“-„Nein.“

Die Zeugin ist vorerst entlassen, kommt aber auch wieder.


Die Verteidigung gibt eine Erklärung ab. Man kann es drehen und wenden wie man will, die Ermittler haben ihren Mandanten den Beschuldigtenstatus vorenthalten, die Vernehmung unterliegt deshalb einen Beweisverwertungsverbot.

Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Beamten wahrscheinlich ein Bauchgefühl hatten. Aber die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und sie hätte keinen Anfangsverdacht gesehen.

Für den nächsten Verhandlungstag ist geplant, zuerst das Vernehmungsvideo von AM anzuschauen. Danach soll Beisitzer Salzinger aus dem Ersten Verfahren referieren. Für den frühen Nachmittag ist Adrian M. geladen. Und am Nachmittag sein (ehemaliger?) Anwalt Vogel. Dieser wurde jedoch nicht von Adrian von der Schweigepflicht entbunden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 17:01
Zitat von XluXXluX schrieb:Kurze Nachfrage an @fassbinder1925: Von wo bog er in die Kampenwandstr.. ein?
Ich nehme an von der Schlossbergstraße, er war ja auch im Eiskeller. Wobei ich nicht sicher ausschließen will, dass er auch über den Parkplatz gegangen ist. Aber ist nicht einer der deklarierten „Parkplatzzeugen“.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 17:27
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Beamten wahrscheinlich ein Bauchgefühl hatten. Aber die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und sie hätte keinen Anfangsverdacht gesehen.
Das ist interessant. Er gibt damit zu, dass die Beamte den Angeklagten in Verdacht gehabt haben könnten. Wenn man jemanden verdächtigt, dann muss das nicht mit Tatsachen begründet sein, das sogenannte "Bauchgefühl" reicht. Es ist egal, ob die StA davon etwas wusste. Müsste man den Verdacht erst der StA mitteilen und erst dann ist der Betroffene über seine Rechte aufklären, wäre hier Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Irre.

Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus.


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