Hanna W. tot aus der Prien geborgen
02.10.2025 um 13:09
Bericht vom 30.09.2025-Teil 1
Am zweiten Verhandlungstag, lichteten sich die Ränge nochmal deutlich.
Zu den wenigen Fotografen meinte Verteidigerin Rick, dass sie warten sollen, bis Sebastian seine Jacke fertig ausgezogen hat.
Die Vorsitzende, fragt bei den Staatsanwälten nach, ob das eigentlich mal getestet wurde, dass man die Hose über beide Füße bekommt.
Die Staatsanwaltschaft meint, das ist angedacht. Regina Rick wendet ein, dass man das nicht einfach so machen könne, sondern schon unter den genau gleichen Bedingungen.
Die Richterin stimmt zu.
Der Hauptsachbearbeiter fuhr mit seinem Vortrag fort.
Er referiert über die Hinweise die zu Sebastian T. geführt haben. Das ist die „Spur 38“.
Am 19.10 erging eine Pressemitteilung der Polizei, die nach einem Jogger sucht.
Am 20.10 um 6:52 Uhr meldet sich die Sebastians Mutter, die berichtet, dass ihr Sohn an dem Tag in diesem Bereich gejoggt ist.
Auf den Jogger ist man durch Zeugenaussagen gekommen.
Der Zeuge Paul K. sah den Jogger als er in die Kampenwandstraße einbog. Der Jogger soll eine Stirnlampe, eine Fleecejacke und eine kurze Hose getragen haben. Über diese wunderte sich der Zeuge aufgrund der kalten Temperatur.
Auch gibt es eine Zeugensichtung vom Festhallenparkplatz aus einem Auto heraus, die einen Jogger mit kurzer Hose beschreibt.
Ein dritter Zeuge beschreibt den Läufer in langer Hose.
Seine Kollegin Michaela S. habe die Erste Vernehmung am 21.10. durchgeführt, er war erst in der Zweiten am 10.11.2022 mit dabei.
Das sei deswegen der Fall gewesen, weil sich noch Fragen ergeben haben und ST sehr nervös gewirkt habe.
In der Vernehmung
Die Verteidigung zitiert Stellen aus der Vernehmung. „Haben sie zurzeit eine feste Freundin?“, „Haben Sie einen bestimmten Typ Frau, der ihnen gefällt?“ Warum man solche Fragen einem Zeugen in einem Mordfall stellt?
Der Ermittler sagt, dass seine Kollegin hauptsächlich die Fragen gestellt hat.
Ob es grundsätzlich üblich ist, solche Fragen einem Zeugen zu stellen, der seine Wahrnehmung schildern soll? -„Ich denke das wird sich aus dem Verlauf der Vernehmung ergeben haben.“, sagt der Zeuge.
Man bespricht doch sowas logischerweise, wenn die Kollegin plötzlich solche Fragen stellt?- „Ja, aber ich kann mich nicht mehr erinnern.“
Es folgt ein virtueller Rundgang im Bereich des von der Polizei vermuteten Tatorts.
Gezeigt wird der Balkon der Ferienwohnung der Zeugin K.
Die Verteidigung fragt, ob man es getestet hat, ob man den Schrei vom vermuteten Tatort in der Wohnung hört. Der Zeuge meint, dass er es zwar aus dem Stand nicht sagen könne, aber er vermutet nicht.
Ob man den Lärmpegel bei Hochwasser kennt? Auch das wird verneint.
Nach einer Unterbrechung, fragt Dr. Yves Georg den Sachbearbeiter worüber er sich in der Pause mit dem Staatsanwalt und der Nebenklage unterhalten hat.
Der Zeuge schilderte, dass er gefragt wurde, ob er das Video des Joggers zur Verfügung stellen kann, damit an der Qualität gearbeitet werden kann. Was er dann dazu gesagt hat? -„Ja“
Der Anwalt fragt ungläubig „Und das hat vier Minuten gedauert?!“ Nebenklagevertreter Holderle geht dazwischen und lacht „Wenn wir mauscheln wollen, müssten wir das nicht vor ihren Augen machen.“
Richterin Will sagt, dass in der Pressestelle angerufen wurde, dass der Zeuge schlecht zu verstehen ist. Sie zeigt sich verwundert, dass man sich nicht Praktischerweise an sie wendet. So wurde an der Akustik gearbeitet.
Nun erklärt die Vorsitzende, dass sie nachfassen muss.
Sie sagt, dass man sich schon trägt, warum man einen Zeugen Sachen fragt, wie ob er in einer Beziehung ist, ob er einen bestimmten Typ Mädchen hat oder ob ihm eine gute Freundin gefallen könnte. Während man das bei den anderen hunderten Zeugen nicht auftaucht.-„Ich kann dazu nichts sagen.“
Auf den Bildschirmen taucht noch das Indiz „Ja ich wars. Ich habe sie umgebracht!“ auf.
Der Sachbearbeiter schildert, dass mehrere Zeugen geschildert haben, dass Sebastian T. am 17.11.2022 den bekannten Ausspruch getätigt hat.
Näher befasst wurde sich hierbei mit der Aussage der Mutter Angela R. Die Beisitzerin fragt, ob sie das schon bei ihrer ersten Vernehmung ausgesagt hat. -Nein, bei ihrer zweiten Vernehmung.
Es wird vorgehalten. In ihrer Vernehmung spricht Angela R. davon, dass „die Jungen“ sich kurz über den Fall unterhalten hätten. Sie schildert auch, dass sie dabei öfter auf den Balkon zum Rauchen gegangen ist.
Auch um das Indiz Verena, die zum dringenden Tatverdacht geführt hat.
Der Komissar schildert, dass diese erklärt hat, dass Verena sich mit dem Angeklagten am 3. 10 getroffen hat und er hierbei von einer toten Frau in der Prien erzählt hat. Das wurde als eindeutiges Täterwissen gewertet.
Er erklärt, dass sie sagte, dass man sich am 3. und am 4. 10 am Festhallenparkplatz getroffen hat. Wobei es leider für den 3.10 keine Aufnahmen von der Webcam gibt, da sie ihr Auto direkt hinter einem Baum parkte.
Die Verteidigung hält die Sprachnachrichten vom 17.11.2023 an Mutter und Vater vor. Diese bitte ich dem Wiki zu entnehmen.
Verteidiger Dr. Georg fragt, wie die Zeugin darauf komme 2-3 Tage in U-Haft zu müssen und dass sie einen Anwalt braucht. Der Zeige sagt, dass sie das so sicher nicht gesagt haben und es normal ist zu belehren, dass sie einen Anwalt hinzuziehen darf. Der Anwalt meint, dass die Zeugin es aber wohl so verstanden hat.
Die Richterin hält sich ihre Hand vors Gesicht und spricht zu Dr. Georg. „Wie Bitte, wenn es um die intellektuellen Fähigkeiten der Zeugin geht, ist das ein zentraler Punkt.“ Die Richterin sagt, man wolle freundlich bleiben und dass es wenn es so weit ist, sich natürlich damit auseinander gesetzt wird. „Sagen wir so, die Zeugin kann wahrscheinlich wirklich nicht den Konjunktiv unterscheiden.“, sagt die Beisitzerin schmunzelnd.
Die andere Beisitzerin fragt nun den Zeugen, was es damit auf sich hat, dass Verena zu ihrer Mutter sagte, dass sie einen „Schmarrn“ erzählt hat und es nicht der 3. war.
„Die Diskrepanz ist uns natürlich schon aufgefallen“,erwidert der Beamte. Aber das habe sich dadurch wieder ins Lot gebracht, dass sich die Beiden am 3. und 4. getroffen hätten.
Die Beisitzerin sagt, dass sich ihr die Logik nicht erschließt, da es keinen objektiven Beweis gibt, dass es am 3. gesagt wurde.
Der Zeuge schildert die Hausdurchsuchungen, es werden Fotos des Zimmers und dem Haus gezeigt. Eine Jacke mit Leuchtschrift die in der Nacht zum 3. getragen wurde, ist mitgenommen worden und man rieb sie ab. Es konnte aber nichts näheres bestimmt werden.
Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.
Es erging der Haftbefehl gegen ST und man machte eine Videobelehrung insgesamt dauerte das eine Stunde. Den Zeuge zeigt sich verwundert über die mangelnde Gefühlsregung des Angeklagten.
Dr. Georg fragt, was der Zeuge den für eine erwartet hätte. Er meint, eine Unschuldsbeteuerung oder andere Regungen.
Der Verteidiger sagt ärgerlich, wie er denn reagieren würde, wenn man mit einem Haftbefehl wegen einem Mord einläuft, den man nicht begangen hat. -„Ich würde sagen, damit ich nichts zu tun habe.“ Den Anwalt macht einen Satz nach vorne. „Sie würden sich also einlassen?!“ Der Komissar sagt, er geht davon aus.
Zwischendurch, bemängelt Sabine Rückert, dass man den Zeugen nicht versteht. Die Richterin fragt, ob das Mikro wieder aus ist. „Also an ist es auch nicht.“, sagt die Journalistin trocken. Regina Rick kann sich kaum mehr halten und auch im Publikum schmunzeln einige Leute. Von der Zuhörerbank sieht es so aus, als würde Herr Holderle Rückert verwundert und relativ frostig anschauen.
Sowohl bei ihr als auch Dr. Georg hat anscheinend die Wahlheimat abgefärbt, bei beiden vergisst man, dass die ursprünglich woanders herkommen.
Auch um das Indiz Lea geht es.
Der Ermittler erzählt, von den Schilderungen der Zeugin, dass diese sich am 3.10 mit dem Raffi W, ihrer Schwester und dem Angeklagten zum Tischtennis im Strandbad Übersee verabredet hat. Laut Raffi soll auch noch der Zeuge Sebastian W. anwesend gewesen sein. Dort soll ST in die Runde gefragt haben, ob sie schon von der ermordeten Frau in Aschau gehört haben.
Er führt aus, dass die Zeugin sich mit den Anderen darüber unterhalten haben will. Diese geben an, nichts davon gehört zu haben.
Auch dass der Zeuge Raffi gemeint hat, dass der Zeuge Sebastian W. dabei war.
Weiter schildert der Zeuge, dass sich die Mitarbeiterin eines Pfaarheims ausgesagt hat, dass sie im Rahmen von Arbeiten Kratzer bei dem Beschuldigten wahrgenommen hat.
Die Verteidigung fragt, ob ihm bekannt ist, was die Rechtsmedizin dazu gesagt hat, dass hat er aber aktuell nicht parat.
Der Sachbearbeiter schildert, dass sich im Rahmen der Verhandlung der Zeuge Adrian M. gemeldet hat. Dieser wurde in der JVA Bernau vernommen, da ST ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt haben soll.
Es sei festgestellt worden, dass er Wissen über die Tat hatte, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht aus der Zeitung haben konnte.
Die Vorsitzende wendet ein, dass es wohl so ist, dass er Sachen aus der Zeitung nicht gesagt hat und ansonsten es wissen über die Person des Angeklagten gab, wie dass es nicht zufrieden stellend mit dem weiblichen Geschlecht lief.
Der Staatsanwalt warf ein, dass er auch wusste, dass es keine DNA-Spuren gab. Die Vorsitzende meinte, dass es da aber wohl schon Akteneinsicht gab. Der Staatsanwalt stimmt zu, er wollte es nur gesagt haben.
Weiter erklärt die Vorsitzende, dass es wohl noch Diskrepanz in der Aussage zwischen AM und der eines Justizbeamten gibt.
Adrian erklärte, dass er sich einem Beamten anvertraute und meinte, er wisse was über den Eiskellerfall, der Beamte soll ihn daraufhin an Adrians Anwalt verwiesen haben.
Der Beamte meinte aber, dass Adrian bei ihm nach seinem Anwalt verlangt hat, weil es um sein eigens Verfahren ging.
Der Beamte wird vorerst entlassen. Teil 2 folgt.