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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.327 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:36
9. Prozesstag (GPS-Daten, Funkzellen, Telefone)

Am neunten Verhandlungstag ging es ziemlich technisch zu: Mithilfe von GPS- und Handydaten sollte der Versuch unternommen werden, H.s Heimweg zu rekonstruieren.

Als erstes sagte ein Polizeibeamter aus, der sich mit den GPS-Daten von H.s Handy beschäftigt hatte - dabei spielen Geopunkte eine Rolle, die von Apps gesetzt werden und Standortdaten versenden.
Alle weisen eine gewisse Ungenauigkeit auf, deuten aber darauf hin, dass Hanna W. sich auf ihrem Heimweg nach Süden bewegte. Zuletzt bewegen sich die Punkte Richtung Kampenwandparkplatz, doch der Radius sei so groß, dass das Handy Hannas sich auch auf der Hauptstraße befunden haben könnte.

Die Geopunkte 1 bis 11 wiesen eine relativ hohe Genauigkeit auf, ab Punkt 12 liege eine starke Ungenauigkeit vor, so der Experte. Er führte dies auf eine hohe Dämpfung des Signals, wie beispielsweise durch einen Sturz des Geräts ins Wasser, zurück. „Irgendwas muss mit dem Handy passiert sein“, so der Zeuge.
Ein weiterer Polizeibeamter äußerte sich zu Funkzellendaten von H.s Handy - dabei seien drei Funkzellen von Relevanz.
eine südlich des Schlossbergs im Bereich des Elternhauses und zwei nördlich, die den Club Eiskeller und seine Umgebung abdecken. Um 2:31 Uhr sei auf Hannas Gerät versucht worden, ein Telefonat zu starten, der Verbindungsaufbau wurde aber „durch irgendetwas abgebrochen“, so der Zeuge. Zu diesem Zeitpunkt habe sich das Gerät bereits in der südlichen Funkzelle befunden.

Um 2:36 Uhr und 2:37 Uhr sei von einem anderen Telefon versucht worden, eine Verbindung zu Hannas Gerät aufzubauen, was nicht gelang.
Ausgewertet wurden ferner die Handys von S.
Eines wurde von dem Angeklagten vorrangig für die Internetnutzung und eines für Chats und Telefonate verwendet. Ein drittes Smartphone war beschädigt und enthielt wohl keine relevanten Daten. Laut dem Beamten habe Sebastian die Berichterstattung über den Fall Hanna W. ab dem 4. Oktober verfolgt – er las die Pressemitteilung der Polizei, den Artikel auf rosenheim24.de und von Spiegel. Zudem gab er Hinweis auf einen Gruppenchat am 3. Oktober, in dem sich Sebastian mit Freunden verabredete.
Das Gericht sichtete zudem Nachrichten der Freunde von S. - dabei wurden auch Sprachnachrichten von V. vorgespielt.
„Ich hab totale Paranoia, dass ich jetzt auch umbracht werd“, hört man die aufgeregte junge Frau. In einer Nachricht nach ihrer ersten Vernehmung an ihre Mutter sagte sie: „Mir ist grad eingefallen, es war nicht am 3., wo wir uns getroffen haben, sondern am 5.. Jetzt muss ich wahrscheinlich auch noch in U-Haft, weil die denken, dass ich mit dem T. das Mädl umbracht hab.“

Weitere Nachrichten von dem Tag klingen ähnlich: „I merk mir doch ned, was da am 3. oder am 5. Oktober war“, so Verena R. per Sprachnachricht. Nach der Festnahme von Sebastian T. sagte sie: „Wir müssen dem T. unbedingt helfen. Der würde sowas niemals tun – ich kenne ihn jetzt schon so lang.“ Dann kippt die Stimmung bei den Freunden und in weiteren Nachrichten sprechen Verena und ein Freund darüber, wie sie Sebastian in der JVA besuchen und ihm – umschrieben –zeigen, was sie von ihm halten.
Die Handydaten von V. legen nahe, dass sie sich mit dem in der polizeilichen Vernehmung angegebenen Datum geirrt haben dürfte.
Anschließend wurden Fotos vom 3. Oktober 2022 gesichtet, die Verena R. am Nachmittag des Tischtennisspiels erstellt hatte, bei dem Sebastian erzählt haben soll, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht worden sei. Am 4. Oktober machte Sebastian T. dann Fotos während eines Spaziergangs in Aschau. Verenas Handy zeichnete an diesem Tag zwischen 21 und 23 Uhr viele Schritte auf. Insgesamt lief Verena in diesem Zeitraum mehr als fünf Kilometer. Geodaten von Verenas Handy und ein Überwachungsvideo vom Festhallenparkplatz belegen, dass die junge Frau an diesem Tag in Aschau war. Sebastians Handy zeichnete 13.078 Schritte auf.

Am 3. Oktober lief Verena zwischen 20 und 21 Uhr nur 76 Meter – und auch der Schrittzähler auf Sebastians Handy maß an diesem Tag nur 3197 Schritte.
Irrte sich Sebastians Freundin im Datum? Handydaten erhärten die Annahme (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:45
Der Mann heißt Sebastian T., die Verballhornungen seines Namens hören jetzt auf.
Alles andere wird als Trolling gewertet und wird sanktioniert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:46
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Zudem scheint laut Vs Aussage ST ihr ja sogar gesagt zu haben dass der Mord am 2. (Samstag) war. Klingt jetzt auch eher als hätte ST irgendwas aufgeschnappt. Die Aussage am 2. wurde jemand am Eiskeller Parkplatz ermordet ist aus meiner Sicht kein Täterwissen.
Sie spricht am Mittwoch, 05 10.2022, über den Vortag (Dienstag, 04.10.) und da dann von "gestern" (Montag, 03.10.). Wie sie dann auf Samstag kommt wird wohl nicht geklärt. Entweder hat er "Samstag" (aufgeschnappt) gesagt und sie "gestern", 03.10.2022, eingebracht oder er sprach von "gestern" und sie hat den Samstag falsch ermittelt und genannt. Es herrschte wohl bereits nach wenigen Tagen Verwirrung bei den Daten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:59
Zitat von ichhierichhier schrieb:Es sei denn, die Situation war gar nicht bedrohlich.
Davon gehe ich aus! Ich vermute, es war ein schlechter Scherz oder er wollte ihr sein Messer präsentieren/damit angeben.

Da er das Messer ja bereits im August verloren hat, muss dieser Vorfall auch länger zurück liegen.

Ich gehe auch davon aus, dass das Geständnis auf der Hausparty ein schlechter Scherz war.
Manche hier können sowas nicht verstehen, aber ich würde auch lieber einen Scherz darüber machen und so die Diskussionen um Verenas Vernehmung zu beenden.

Ich werte dieses Verhalten als "normal", wenn ich das Alter und den Reifegrad von ST betrachte, auch wenn das nicht den Anstands- und Moralvorstellungen vieler hier entspricht.


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gestern um 17:14
Ist die Verhandlung öffentlich? Und wann ist der nächste prozessstag und wieviel uhr?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:45
9. Prozesstag (Nachtrag)

Der Notruf, der von H.s Handy aus gestartet wurde, soll 45 Sekunden gedauert haben.
Und zwar um 2.31 Uhr, kurz vor Hannas Tod. Der Anruf lief als Voice over LTE, war also ein Anruf übers Internet. Es müssten laut Ermittler daher zwei Datenpakete festzustellen sein. Doch gibt es lediglich das erste Paket. Die Antwortdaten fehlen, der Anruf wurde also nie entgegengenommen. 45 Sekunden lang dauerte dieser Anrufversuch.
Weil sich H.s Handy bislang nicht punktgenau orten lässt, will die Verteidigung nun einen Geodäsie-Experten hinzuzuziehen.
Dieser Fachmann werde genau darlegen können, welchen Weg das Smartphone von Hanna Wörndl am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 genommen habe, sagt Rick. Und dieser Weg sei ein anderer als der von der Polizei angenommen. Damit hat die Verteidigung auch ihr Hauptziel im Auge: zu beweisen, dass Hanna nicht einem Mord, sondern einem Unfall zum Opfer fiel. Das Gericht muss der Beweisanregung freilich noch zustimmen.
V. scheint gleich in mehreren Sprachnachrichten an verschiedene Personen eingeräumt zu haben, dass sie sich bei der Polizei im angegebenen Datum bezüglich des Gespräches mit S. geirrt habe.
Hat T. wirklich Wissen offenbart, das zu dieser Stunde nur der Täter haben konnte? Das hatte die Schulfreundin vor der Polizei angegeben, in Sprachnachrichten an die Schwester, einen Freund und ihre Eltern - aber widerrufen. Sie habe sich im Datum geirrt, sagt sie mit einer Stimme, in der sich Verwirrung und Verzweiflung mischen.

Tatsächlich weisen die Geokoordinaten ihres Smartphones darauf hin, dass sich zumindest ihr Handy zur Zeit des angeblichen Gesprächs am Abend des 3. Okober in ihrem Wohnort befand.
Um den Punkt mit dem angeblichen Täterwissen final klären zu können, müssen voraussichtlich weitere Smartphones überprüft werden.
Ein Ermittler der Polizei trug allerdings aus Aktenvermerken vor, dass man sich in der Chat-Gruppe mit Sebastian T. und seiner Schulfreundin Verena für den Abend des 3. zu einem Spaziergang verabredet habe. Wie aussagekräftig ist das? Verschiedene Smartphones müssen wohl nochmals gecheckt werden.
Hannas Notruf um 2.31 Uhr: Wo verlief der letzte Weg der Studentin? – Geodaten werfen Fragen auf (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:56
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Hat V. diese Version dann eigentlich jemals bestätigt?
V hat bei der Polizei irgendwas von TT erzählt, davon wusste sie aber vor Gericht nichts mehr (wie könnte sie auch, sie war ja laut eigener Aussage am 3.10. mit ST am Eiskeller - falls nicht ihr zweites Ich TT gespielt hat).
Sie hat aber - unabhängig davon, wo sie war - gesagt, dass sie nichts von STs angeblicher Aussage zu dem toten Mädchen beim TT-Spiel gehört hat, obwohl sie laut L direkt daneben stand.
Auch Raffi übrigens nicht, der aus meiner Sicht wichtigste und glaubhafteste Zeuge - dessen Handy aber nicht ausgewertet wurde, weil dieses ja auch völlig woanders als er mit anderen Handys hätte TT spielen können (oder so ähnlich).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:17
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Ich habe jahrelang in Berufsschulklassen unterrichtet und kann gar nicht zählen wie oft es da live und in x Chats Aufreger darum gab, wer was wann zu wem gesagt oder gestanden hat.
Ganz ehrlich: Einer der wichtigsten Beiträge in diesem Thread.
Ich weiß nicht, ob viele hier nie selbst jung waren oder vielleicht nur Leute kannten, die sich immer politisch korrekt verhalten haben. Aber sich nicht mal vorstellen zu können, dass Jugendliche oder junge Erwachsene auch anders kommunizieren und ticken als man selbst, zeugt einfach von Null Erfahrung mit dieser Gruppe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:17
Zitat von Lanamia09Lanamia09 schrieb:Es ist unfassbar müßig, Beiträge überlesen zu müssen (was ich wirklich versuche), die einfach inhaltlich nichts bringen, außer Provokation und Anstandslosigkeit. Ich weiß nicht, warum das überhaupt möglich ist - denn es ist keine "eigene Meinung" mehr, wenn mal als einzige Argumentation für sein verqueres Rechtsempfinden ein Urteil und ein Gericht zitiert, welches nachweislich aufgehoben wurde. Aufgehoben bedeutet - hat keinen Bestand - die Inhalte sind nicht für bare Münze zu nehmen! Deswegen befinden wir uns auch in einem neuen Prozess, deswegen werden alle Zeugen neu gehört etc. Es wird bei null angefangen!
Viele User versuchen das rüber zu bringen - es wird aber augenscheinlich nicht verstanden oder bewusst ignoriert um weiter zu trollen.
Diesen Usern (und mir zumindest) geht es, denke ich, nicht darum, dass ST definitiv unschuldig ist/ sein muss. Niemand war von uns in jener Nacht zugegen. In diesem Prozess soll es um die Wahrheitsfindung gehen und dazu benötigt man eben alle notwendigen Infos und Hintergründe, irgendwelche Eitelkeiten und Hoheitsdenken sind da einfach nicht angebracht.
Es geht letztendlich darum, ob unser Rechtstaat funktioniert und nicht jemand als Mörder verurteilt werden kann, der kein faires und ordentlich ausermitteltes Verfahren bekommt. Das soll doch wohl in unser aller Interesse sein.
Danke, ja genauso empfinde ich es auch. Es geht hier vielen offenbar nur noch um Provokation, dagegengalten um jeden Preis. Rational ist das nicht mehr zu erklären. Meine Hochachtung an diejenigen die nun seit Jahren immer wieder mit Fakten, ausführlicher Recherche und schlüssigen Argumenten dagegen halten, egal wie oft die alten Kamellen wieder ausgegraben werden.
Als stiller Mitleser profitiert man davon sehr, auch wenn es die eigentlichen Addressaten wohl nie erreichen wird.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das erste Verfahren vor dem LG Traunstein hat der BGH zwar aufgehoben und es hat damit keine rechtliche Bindungswirkung mehr. Aber es gab diesen Prozess und dieses Urteil als historisches Ereignis.
Ja, historisches Ereignis trifft es gut. Hoffentlich als Einzelfall, und als Mahnmal für ähnliche Prozesse in Gegenwart und Zukunft. Wieviel in diesem Prozess geschlampt worden ist, sollte mittlweile völlig offensichtlich sein.
Nicht ohne Grund verläuft der neue Prozess völlig anders.

Und das Alles ganz unabhängig davon, ob man ST persönlich für den Täter hält, oder nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:52
Zitat von XluXXluX schrieb:V hat bei der Polizei irgendwas von TT erzählt, davon wusste sie aber vor Gericht nichts mehr (wie könnte sie auch, sie war ja laut eigener Aussage am 3.10. mit ST am Eiskeller - falls nicht ihr zweites Ich TT gespielt hat).
Sie hat aber - unabhängig davon, wo sie war - gesagt, dass sie nichts von STs angeblicher Aussage zu dem toten Mädchen beim TT-Spiel gehört hat, obwohl sie laut L direkt daneben stand.
Auch Raffi übrigens nicht, der aus meiner Sicht wichtigste und glaubhafteste Zeuge - dessen Handy aber nicht ausgewertet wurde, weil dieses ja auch völlig woanders als er mit anderen Handys hätte TT spielen können (oder so ähnlich).
Danke für die Antwort auf meine Nachfrage! Und seufz. Glasklar mal wieder, die Aussagen.

Nach böser Absicht klingt das ja alles wirklich nicht, sonst wäre es wenigstens halbwegs abgestimmt. Wohl eher Dahergerede, mit ein paar losen Verankerungen in der Realität. Und dann darauf Bestehen, wenn nachgefragt wird, weil alles andere ja peinlich wäre oder weil man inzwischen selbt daran glaubt. Kommt mir wirklich recht bekannt vor.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:30
Hanna wäre heute 27 Jahre alt geworden.

Wie schwer es für die Familie sein muss, dass Todestag und Geburtstag so nah beieinander liegen - und dann auch noch die Prozesstermine zum wiederholten Male alle Gedenktage überschatten.

Ich hoffe, sie finden Kraft und Trost, ganz besonders am heutigen Tag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:56
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Nach böser Absicht klingt das ja alles wirklich nicht
Umso schlimmer, dass ein Gericht allen Ernstes darauf und auf der wackeligen Zeugenaussage eines JVA-Wichtigtuers eine Verurteilung wegen Mordes stützen wollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:02
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Hanna wäre heute 27 Jahre alt geworden.
Schade, dass die Medien alles darüber und die Gedanken dazu hinter der paywall bringen.

Hab eben nochmal nachgerechnet weil die 27 hoch erschien. Krass wie die Zeit rennt und sie beim Tod durch den folgenden Geburtstag schon 24 eigentlich war.

Zwischen ST und ihr lagen dann ja mindestens 3 Jahre.

Zum Prozess:

https://www.rfo.de/mediathek/video/gedaechtnisluecken-am-8-prozesstag-um-hanna-w/

Hier spricht Dr. YG um Min 1 über die Familie R und ordnet deren bisherige Aussagen zum sinngemäß verabredeten Lügen ein (um etwa 1:35 Min)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:04
21.10.2025 Teil 1
Am Vormittag sagt die Beisitzerin Bartschmid aus dem ersten Prozess aus, sie soll zu den Aussagen der Mutter und der Schwestern R aussagen.

(Während der Aussage bemerkt man, dass Bartschmid keine Sympathie für Rick hegt. Sie unterbricht das ein oder andere Mal ihre Ausführungen, wenn sich Rick und Georg beraten und blickt sehr intensiv zur Verteidigerbank. Sie wolle der Verteidigung nur die Möglichkeit geben alles mitzubekommen, meint sie dann.)

Richterin beginnt ihre Aussage mit der Mutter AR, diese sei zu drei Themenkomplexen (zur Person ST, zum 2.+3.10.22, Hausparty 17.11.2022) befragt worden.
Zur Person ST habe AR angegeben, ihre ältere Tochter VR habe ST in der Schule kennengelernt, eine engere Freundschaft bestehe aber erst sei 2021, auf einer der Hauspartys habe AR den Angeklagten kennengelernt, dieser sei schüchtern gewesen, aber habe „seinen Stand in der Gruppe“ gehabt und es habe keine Hänseleien gegeben. AR habe von Schwierigkeiten des Angeklagten mit Mädchen zu berichten gewusst, ST sei öfter abgeblitzt und habe AR erzählt, dass er auf Krankenschwestern und Frauen in medizinischen Berufen stehe.
Nach dem 03.10. sei ST beinahe täglich bei ihnen zu Hause gewesen, er habe teilweise im Auto vor dem Haus genächtigt, es habe gewirkt als ob er sich versteckt habe.
Zu den Daten des 02. und 03.10.22 habe AR keine Angaben machen können.
Frau Bartschmid berichtet, dass AR zur Hausparty ausgesagt habe, es sei „wie üblich“ abgelaufen, anwesend seien neben ihren Töchter und ihr noch Max und ST gewesen. Sie hätten sich unterhalten und es sei Musik gelaufen. Die Einvernahme von V sei nur kurz und oberflächlich Thema gewesen. Daraufhin sei der Satz „ja ich war´s, ich bin der Mörder von Aschau“ gefallen. Bis dahin sei wenig getrunken worden und ST habe es „ernst und nicht spaßig“ gemeint, wegen der Musik sei sie sich aber nicht sicher gewesen, ob die anderen das auch gehört hätten. AR habe ihm dann zu einem Anwalt geraten, sei geschockt gewesen und deshalb auf den Balkon um eine Zigarette zu rauchen. ST sei in der Aussage von AR hinterher gekommen und habe auch geraucht, entgegen seiner sonstigen Gewohnheit. Im weiteren Verlauf des Abends, habe ST so viel getrunken, dass er sich übergeben habe, dann habe ST und Max bei ihnen übernachtet und seien am nächsten Morgen gemeinsam zur Arbeit gefahren, berichtet Richterin Bartschmid über die Aussage von AR.
Max soll AR später erzählt haben, dass ST mit seinen Eltern telefoniert habe und „das sei nicht gut ausgegangen“.
Bei der ersten polizeilichen Vernehmung sei diese Situation nicht „aufgetaucht“, erst bei der Vernehmung am 24.01. habe AR angegeben, dass sie „vor ihrem inneren Auge einen Film habe ablaufen lassen“ und dann sei ihr diese Situation auf der Hausparty wieder eingefallen. AR habe außerdem angegeben, dass sich V im Gespräch mit ihr gewundert haben soll, dass ST schon von dem Mord erzählt haben bevor die Presse davon berichtet hatte. AR habe aber nicht angeben können, wann V das gesagt haben soll.

Nachfragen der Kammer
Die damalige Kammer habe schon nachgefragt, ob die Mutter und die Schwestern über die Gespräche miteinander gesprochen hätten. AR habe aber immer gemeint, es sei zwar untereinander über die Aussagen gesprochen worden, aber nur oberflächlich und über gestellte Fragen und inhaltlich hätten sie sich nie ausgetauscht. Richterin Bartschmid gibt an, dass AR damals auf den Widerspruch hingewiesen worden sei, dass sie bei der Polizei angegeben habe, dass V ihres Wissens nach immer die Wahrheit gesagt habe, obwohl ihr zwei Tage vorher von Verena via Sprachnachricht mitgeteilt worden sei, dass diese „einen Schmarrn“ erzählt habe. AR habe dennoch darauf bestanden, dass V die Wahrheit gesagt habe.
AR soll angegeben, dass sie sich noch gewundert habe, dass ST nichts auf den Anwaltsrat erwidert habe, wie dass er keinen Anwalt benötige oder ähnliches.
Woran von AR festgemacht worden sein soll, dass es von ST nicht spaßig gemeint gewesen sei. Laut den Angaben von AR sei ST im Vorfeld nicht aufgezogen worden und er habe ernst und in der Stimmung gedrückt gewirkt.
Ob AR die Aussage von Max, der ausgesagt habe, dass er ST „aufgezogen“ habe und daraufhin sei die Bemerkung gefallen, vorgehalten worden sei, weiß die Richterin nicht mehr.
Auf Nachfrage führt Bartschmid aus, dass ST Interesse an V gezeigt habe und AR das „unangemessen“ gefunden habe, als Grund habe sie die Beziehung zwischen Raffi und V angegeben. Was „unangemessen“ bedeute, wurde nicht konkreter ausgeführt.
Ob die Gesprächsumgebung/-situation geschildert worden sei, Richterin Bartschmid führt dazu aus, dass AR erinnert habe, dass ST auf der Couch gesessen habe. Es hätten sich bei der Couch ein Tisch und Stühle befunden, weiter habe AR nichts ausgeführt, auch nicht zu ihrer eigenen Position. Die Richterin glaubt aber, es sei nicht um die Sitzordnung sondern um die Lautstärke der Musik gegangen, bei der Frage ob alle das „Geständnis“ mitbekommen hätten.

Nachfragen Verteidigung
Georg hält der Beisitzerin vor, dass entgegen ihren Angaben im Urteil unter der Rn 399
399
Die Zeugin … ab weiter an, schockiert auf diese Aussage reagiert und zu … esagt zu haben, dass er sich
einen Anwalt nehmen solle. S. T. habe zu keinem Zeitpunkt die Tat abgestritten oder andere Äußerungen
dazu getroffen. S. T. habe geantwortet, „wenn er/… ber verhaftet werden würde ….“. Er habe dann noch
irgendwas gesagt, das bekomme sie aber nicht mehr zusammen.
vermerkt sei, dass ST auf den Anwaltsrat geantwortet habe, während wiederum in der Beweiswürdigung unter Rn 1299
1299
Die Zeugin … (Ziff. D. II. 14.2.) hat darüber hinaus S. gegenüber erwähnt, dass er sich einen Anwalt
nehmen soll (hörte auch der Zeuge … Ziff. D. II. 14.10.), was dann, wenn sie die Äußerung als Spaß
aufgefasst hätte, nicht notwendig gewesen wäre. Wäre T.’s geständige Äußerung aus seiner Sicht nur ein
Spaß gewesen, hätte er im Übrigen darauf lebensnah eine Reaktion im Sinne des Bestreitens o.ä. zeigen
können, da bemerkbar war, dass … seine Aussage, „Ja, ich war’s, ich bin der Mörder von A.!“ eben nicht
spaßig fand. S. T. hat aber auf den Rat, sich einen Anwalt zu nehmen, nichts gesagt, die Tat nicht
abgestritten oder eine andere Äußerung getroffen – etwa, das war jetzt nur ein Spaß oder ich brauche
keinen Anwalt, da das ja nur ein Spaß war, was ich gerade gesagt habe oder ich brauch keinen Anwalt, weil
ich ein Alibi habe, zu Hause war und „Clash of clans“ gespielt bzw. ein YouTubeVideo angeschaut habe
oder geschlafen habe nach dem Joggen.
angeführt sei, dass ST nichts geantwortet habe.
Richterin Bartschmid sieht darin keinen Widerspruch, da AR beide Versionen gesagt habe und das anzuführen sei. Dem stimmt Georg zu, aber es hätte im Urteil auf den Widerspruch aufmerksam gemacht werden müssen und begründet werden müssen, weshalb welche Version Eingang in die Beweiswürdigung findet.
Die frühere Kammer habe bei AR nicht nachgefragt, ob AR keine Bedenken hatte jemanden nach einem Mordgeständnis bei den eigenen Töchtern schlafen zu lassen.
Richterin Bartschmid glaubt, dass der Abend vom 17.11.22 nicht unter dem Eindruck der Vernehmung gestanden, da nur anfangs kurz darüber gesprochen worden sei.
Ob V an dem Abend belastet gewirkt habe, sei nicht nachgefragt worden.
„Versteckt“ sei laut Richterin Bartschmid damals von der StA und die Verteidigung näher hinterfragt worden, AR habe daraufhin 3-4 Mal die Woche angegeben. AR habe diese Angaben nicht an irgendwas festmachen können, sie habe das damals auch noch nicht so interpretiert. Erst nach der Verhaftung habe sie mit ihren Töchtern darüber gesprochen und es sei ihnen wie verstecken vorgekommen.
Wie habe AR wissen können, dass diese Erinnerung nach dem 03.10.22 eingetreten sei, wenn sie keinerlei Erinnerung diese Tage betreffend habe? Ob dieser Widerspruch angesprochen worden sei, oder ihr Vorhalte zu darauffolgenden Tagen, beispielsweise zum 07.10.22 (lost places) gemacht worden sei, das verneint die Richterin. Die fehlenden Erinnerung zum 02.+03.10.22 sei laut der Richterin Bartschmid auch der Grund dafür gewesen, dass ihr die Sprachnachrichten vom 17.11.22 nicht vorgehalten worden seien.
Auf Nachfrage erinnert sich Richterin Bartschmid, dass ST wohl wahlweise bei V oder bei L genächtigt habe, es habe durch AR nicht eruiert werden könne, wo ST am 17.11.22 geschlafen habe.

Nachfrage StA
Auf Nachfrage kann sich die Richterin nicht erinnern, dass AR etwas zur Messergeschichte ausgesagt habe.

Nachfragen Ruppert
Weitere Veränderungen von ST ab dem 03.10.2022 seien von AR mit „noch mehr Alkohol und noch mehr erbrochen“ angegeben worden. Richterin Bartschmid glaubt nicht, dass AR bei ST wegen dem „verstecken“ oder „schlafen im Auto“ mal nachgefragt habe, oder bis auf Schüchternheit weitere Gründe fürs „Abblitzen“ genannt habe.


Lea
L´s erste Vernehmung vor Gericht habe am 17.10.23 stattgefunden, auf konfrontative Befragung sei verzichtet worden, damit ein eventuelles Geständnis ein höheres Gewicht habe.
Laut Richterin Bartschmid habe L ST über V kennengelernt. Ihr sein nicht bekannt gewesen, dass ST Schwierigkeiten mit Mädchen gehabt habe, aber ihres Wissens nach, habe er keine feste Freundin gehabt.
L habe eine Situation im Auto geschildert, dabei habe V auf dem Fahrersitz, ST am Beifahrersitz und sie selbst sei hinten gesessen. ST habe seine Hand auf das Knie von V gelegt und sei nach „oben“ gewandert, ST habe nicht aufgehört obwohl V das nicht wollte. L habe schließlich seine Hand weggenommen. Ihre Angaben zu den Veränderungen von ST ab dem 03.10. seien deckungsgleich mit ihrer Mutter gewesen.
L habe angegeben, dass V gegen Mittag mit ST geschrieben habe, dabei sei das Tischtennis ausgemacht worden. Am Nachmittag hätten sie sich dort getroffen, L habe zwar nicht sagen können, wie die Örtlichkeit geheißen habe, aber sie habe die Location beschrieben. Beim Weggehen am Parkplatz, am Auto stehend, habe ST gefragt „wisst ihr schon, da ist eine Frau umgebracht worden“, Bereits bei der Aussage am 17.10. habe L erwähnt, dass sie nicht sicher sei, ob die anderen das auch gehört hätten, da diese weiter weg gestanden seien. Erst 2-3 Tage später habe L dann wirklich von Hanna erfahren, wurde von ihr ausgesagt.
L habe angegeben, dass sie bei einer Messerbedrohung von ST gegen V zugegen gewesen sei. ST habe ein Messer gezogen und Verena bedroht, das aber spaßig gemeint. Das sei ein komplett neues Thema gewesen, es sei ein Raunen durch den Raum gegangen, da es eine „markante Aussage“ gewesen sei.
Zur Hausparty habe L angegeben, dass kurz über V´s Vernehmung gesprochen worden sei, ohne ins Detail zu gehen. ST habe dann gesagt „ja ich war´s, ich hab die umgebracht“
Die Aussage am 07.12.23 sei weitestgehend deckungsgleich gewesen, für den 03.10.22 habe sie den Verlauf gleich geschildert, sie habe lediglich Mädl statt Frau gesagt („wisst ihr schon, da ist eine Mädl umgebracht worden“). Die Skizzenerstellung, wer wo gestanden habe, sei kompliziert gewesen und sie habe dann gemeint, eigentlich müssten die es gehört haben. Es sei ihr aus einer früheren Aussage vorgehalten worden, dass „sie sich gegenseitig gefragt hätten, wie so etwas passieren könne“. Das habe L weder bestätigen noch konkretisieren können.
L´s Aussage zufolge hätte V erst R und dann sie nach Hause gebracht und sie habe dann zu Hause nach einem Mord gegoogelt, aber habe nichts finden können. ST sei nach L´s Aussage mit dem eigenen Auto gekommen.
Beim Thema Hausparty habe die Verteidigung einen falschen Vorhalt gemacht, als sie behauptet hätten, Max habe den Satz nicht gehört.
Als L nach ihrer Reaktion gefragt worden sei, habe sie angegeben, dass sie sich mit ihrer Mutter angschaut habe, sie sei schockiert gewesen und habe sich gedacht „aber das kann der ja jetzt nicht ernst meinen“. Auf die Frage wieso sie das bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung nicht angegeben habe, habe sie begründet, sie sei nervös gewesen und nicht direkt gefragt worden. Auf den Vorhalt, dass sie auf die direkte Frage der Beamten „smalltalk“ angegeben hatte, habe sie gemeint, sie habe das damals nicht am „Bildschirm“ gehabt.
Richterin Bartschmid erzählt, dass L bei der Polizei erfahren habe, dass nicht nur ST verdächtig gewesen sei, sondern auch ein Hr. Mikey, den sie aber nicht gekannt habe. Auf den Vorhalt der Sprachnachricht vom 05.10.22 an ihre Schwester, habe sie keine Erinnerung abrufen können.

Nachfragen Kammer
Wie ist L belehrt worden? → L sei schon beim ersten Mal belehrt worden, aber am 07.12. sei sie wegen V intensiver belehrt worden. Zum Messerkomplex habe sie sich auf den 55er bezogen, ausdrücklich um ihre Schwester nicht in Gefahr zu bringen. Richterin Bartschmid wird gefragt, ob die damalige Kammer nachgefragt habe, was die Schwestern untereinander besprochen hätten. V habe laut L wohl Angst gehabt „reingezogen zu werden“, daher habe L ihr geraten bei der Wahrheit zu bleiben. V würde sich „oft und gerne hineinsteigern“.
Nach dem genauen Satz von ST gefragt, gibt Bartschmid an, dass alle drei, Mutter und beide Töchter, genau den selben Satz „ ja ich war´s, ich hab sie umgebracht“ ausgesagt hätten. Die Verteidigung versucht die Richterin darauf aufmerksam zu machen, dass sie vorher einen anderen Satz angegeben hat, ohne Erfolg. Sie besteht darauf, dass alle 3 diesen Satz gesagt hätten und sie auch nichts anderes gesagt habe. Max hingegen habe etwas anderes erinnert „ich bin der Mörder von Aschau“. Sie überprüft nochmal ihre Notizen auf Anregung der StA, bleibt aber dabei, alle hätten genau den selben Satz vorgebracht.
Ob L erinnert habe in welchem Zusammenhang dieser Satz gefallen sei? → V´s Vernehmung sei Thema gewesen, L habe außerdem gewusst, dass ST in der Nacht gejoggt sei und sich deshalb als Zeuge gemeldet habe. L habe ST den Mord zwar nicht zugetraut, ST habe es aber auch nicht spaßig gemeint. Die Richterin wird darauf hingewiesen, dass der Messervorfall nicht neu gewesen sei, da er schon im Polizeiprotokoll von V angeführt gewesen sei.

Nachfragen Verteidigung
Georg möchte wissen, ob die Verteidigung von sich aus auf die konfrontative Befragung verzichtet habe, oder ob die Vorsitzende das zuerst angesprochen habe. Bartschmid meint, es sei „immer mal wieder“ von der Vorsitzenden Aßbichler hingewiesen worden, dass wenn es etwas zu gestehen gäbe, es sich positiv auswirken würde, wenn das Geständnis vor einer konfrontativen Befragung abgelegt werden würde, da es dann ein höheres Gewicht haben würde. Das sei auch protokolliert worden. Wann derartiges genau gesagt worden sei, könne sie nicht mehr sagen.
L habe angegeben, dass sie 2-3 Mal von der Polizei vernommen worden sei, 2022 und 2023. Die „Messergeschichte“ sei auch erst in der zweiten Vernehmung im Jänner erinnert worden. Nachgefragt was sie unter „Raunen“ verstehen würde und was sie daraus geschlossen habe, meint Richterin Bartschmid, sie habe nichts weiter daraus geschlossen nur dass es ein „markante Aussage“ gewesen sei. Im Übrigen sei ihre Meinung, dass Zuschauer in einem Gerichtssaal sowieso nicht zu raunen oder zu lachen hätten.
Als zeitlichen Anhaltspunkt habe L angegeben, dass es der 3.10. gewesen sei, weil R nur am Feiertag Zeit habe, weil er auf der Landwirtschaft des Onkels oder Vaters mithelfen müsse. Ob L vorgehalten wurde, dass sie bei der Polizei gesagt habe „sie glaube es war der 03.10.“ und dass im Chat von „Federball“ gesprochen wurde, weiß Richterin Bartschmid nicht mehr. Trotz Vorhalt der Widersprüche zu den Aussagen von V, R, und SW sei L bei ihrer Aussage geblieben. L habe ihr Handy im Prozess freiwillig übergeben und dieses sei ausgewertet worden. Der Chatverkehr mit V sei aber gelöscht gewesen, L habe angegeben das Handy sei sonst zu voll. Rick bohrt weiter, ob die Kammer nach einer Erklärung gefragt habe oder selbst eine hatte, warum nur der Chat mit der Schwester gelöscht war. Richterin Bartschmid gibt dazu keine Auskunft.

Verena
V´s 1. Aussage vor Gericht war am 19.10.23. V habe schon von Anfang an gezittert und agitiert gewirkt. Sie sei „sichtlich irritiert vom Auflauf im Gericht“ gewesen.
Sie habe angegeben, am Nachmittag sei Tischtennis gespielt worden und am Abend habe man sich nochmal getroffen, dort habe ST von dem Mord berichtet und V mit dem Messer bedroht. Direkt im Anschluss an diese Aussage habe V im Gericht einen psychischen und physischen Zusammenbruch erlitten. Nach dem Zusammenbruch sei nichts mehr aus ihr rauszubekommen gewesen. V habe schon beim ersten Termin einen Verteidiger gehabt.
Am 03.11.23 habe es eine audio-visuelle Vernehmung gegeben, es sei auch hier auf auf eine konfrontative Befragung vorerst verzichtet worden. Anfänglich habe es technische Probleme gegeben und die lange Wartezeit habe V dann zusätzlich gestresst. Ihre Aussage sei „ein arges Durcheinander“ gewesen, Richterin Bartschmid habe so eine Aussage bisher noch nicht erlebt.
V sei dabei geblieben, es habe am 03.10. einen „kurzen Spaziergang“ gegeben. ST sei zu Fuß gekommen, habe die Kapuze tief ins Gesicht gezogen gehabt. Ihre Schilderungen seien sehr durcheinander gewesen. Er habe gesagt „in der Nacht ist ein Mädl umgebracht worden“, dann habe es eine Bedrohung mit dem Messer gegeben und ST habe gesagt „ich könnte dich auch umbringen“. Auch an diesem Tag habe sie nachdem sie das berichtet hatte, wieder zu weinen begonnen.
Dann habe sie vom 04.10. berichtet, da habe sie Schule gehabt und es habe der „lange Spaziergang“ stattgefunden. Von diesem Spaziergang habe es auch diverse Fotos auf dem Handy von ST (ein Bankerl in Autoform das vor der Tourist-Info steht, ein blaues Dirndl,) gegeben, da der Akku ihres Handys ausgefallen gewesen sei. Auch auf Nachfrage habe V keine konkrete Wegbeschreibung angeben könne, sie sei in sowas nicht gut. Am 05.10. habe ST ihr die Fotos dann geschickt. Plötzlich sei es um einen Ausflug zu einem lost place in Tegernsee am 07.10.22 gegangen. Von der Hausparty habe V berichtet, es sei „ein bisschen um Hanna gegangen“ und dann habe ST „ich war´s, ich hab sie umgebracht“ gesagt, sie erinnerte auch den Anwaltsrat durch die Mutter. Ob diese Aussage aufgezeichnet wurde, konnte Richterin Bartschmid nicht erinnern.

Nachfragen Kammer
Wie laut V die Heimfahrt vom Tischtennis abgelaufen sei? → V sei Fahrerin gewesen, sie sei mit R gekommen und habe diesen nach Hause gebracht. Die Geodaten seien V im ersten Prozess nicht vorgehalten worden. Sie sei zwar pauschal gefragt worden, ob sie sich sicher sei mit den Angaben, ihre eigenen Chatnachrichten seien ihr aber nicht vorgehalten worden, dies sei erst für den 05.12.23 geplant gewesen. Aber da habe sich V auf den §55 StPO für alle Themengebiete berufen. Belehrung sei jedes mal erfolgt und auch für den 05.12.23 sei eine audio-visuelle Befragung geplant gewesen.
V habe als Reaktion auf die „Messerbedrohung“ gesagt „ es war vielleicht nur ein Spaß, auch wenn sie es nicht spaßig fand“. V habe den „Hand auf Knie“-Vorfall der Erinnerung von Richterin Bartschmid nach nicht erwähnt.

Nachfragen Verteidigung
Auf Nachfrage wie sich der „psychische und physische Zusammenbruch“ gezeigt habe, gibt Richterin Bartschmid an, dass V gezittert habe, oft zu ST und auch in den Zuschauerraum geschaut habe, geweint habe und inadäquate Antworten gegeben habe. Sie habe immer nach dem Erwähnen der „Messergeschichte“ zu weinen begonnen. Frau Rick fragt irritiert, ob nicht eine Wand vor ST aufgebaut gewesen sei und ST gar nicht sichtbar gewesen sei. Richterin Bartschmid bestätigt das und meint sie habe auch nichts davon gesagt, dass V ST auch wirklich gesehen habe.
Am 05.12.2023 sei sie belehrt worden, ihr Verteidiger habe für V gesprochen, dass diese sich auf den §55 StPO beziehen werde. Ihr ist nicht bekannt, wieso der 55er komplett gewehrt worden sei, beispielsweise auch für den 17.11.2023.
Auf die Frage ob psychische Probleme der drei Zeuginnen bekannt gewesen seien, gibt Richterin Bartschmid an, dass AR zwar erwähnt habe, dass V auf eine Schule gegangen sei für „psychische & physische“ Beeinträchtigungen, aber keine Diagnostik erwähnt worden sei, dazu habe es auch keine Nachfragen gegeben.




Mutter AR

(Um einen einigermaßen realistischen Eindruck zu gewähren, muss erwähnt werden, dass AR nicht frei spricht, sie antwortet nur auf Fragen, die ihr von der Vorsitzenden gestellt werden. Meist antwortet sie allerdings damit, dass sie sich nicht erinnern kann. Man hat nicht den Eindruck, dass sie sich versucht zu erinner, auf Hilfestellungen oder Nachfragen reagiert sie zum Teil recht trotzig „ich weiß das halt nicht mehr“.)

ST sei mit ihrer älteren Tochter in die Klasse gegangen, die beiden hätten sich aber erst nach dem Abschluss angefreundet. Kennen gelernt habe sie ST bei sich zu Hause. ST sei mit V nur befreundet gewesen es habe keine Beziehung bestanden. ST sei „am Wochenende moi“ zu ihnen nach Hause gekommen, wenn Partys waren. Die Partys seien „hin und wieder auch mal so, aber mehr am Wochenende“ gewesen, abwechselnd in der Häufigkeit und meist von SA auf SO.
Häufig hätten die Freunde ihrer Töchter, auch ST, dann bei ihnen übernachtet, dafür haben sie zwei aufblasbare Betten, die für gewöhnlich bei L im Zimmer gestanden hätten, da dort mehr Platz zur Verfügung stehe. Die Namen der früheren Freunde, die an den Partys teilgenommen haben, wisse sie nicht mehr.
L sei auch mit ST befreundet gewesen. ST sei „sehr nett, ein lustiger junger Mann“ gewesen, man habe viel gelacht mit ihm. ST habe mehr als freundschaftliches Interesse an V gehabt.
Zum 02.+03.10.22 habe sie keine Erinnerung, sie könne auch nicht mehr sagen, wann ihre Vernehmung gewesen sei. Nachgefragt, ob ihr der Grund der Vernehmung bekannt gewesen sei, stammelt sie unsicher „wegen T… wegen H.“, sie kann nicht mehr sagen, woher sie den Grund gewusst habe. Ob ihr vielleicht V von ihrer Vernehmung erzählt habe? → „bestimmt“, aber erinnern könne sie sich an nichts davon, auch nicht ob ihr V etwas vom 02.+03.10.22 erzählt habe. Sie hätten aber in der Familie nie über Details aus den Vernehmungen gesprochen, auch nicht über Fragen, nur dass diese stattfinden.
V sei nervös vor ihrer Vernehmung gewesen „wenn ma des erste Mal wo is, is ma aufgeregt“.
Ob V etwas falsch ausgesagt hat, wisse sie nicht, auch der Chatverlauf hilft der Erinnerung nicht auf die Sprünge. An ihre eigene Vernehmung könne sie sich schon erinnern, auch wenn sie das genaue Datum nicht wisse. Sie glaubt, dass ihre Erinnerung damals besser gewesen sei. Die Vorsitzende hält ihr die Sprachnachrichten vom 17.11.22 vor, 5 Tage vorher habe sie ihrer Tochter gesagt, dass diese den Datums-Irrtum bei der Polizei aufklären soll und bei der Polizei behauptet sie selbst dann, dass ihre Tochter nur die Wahrheit gesagt habe. Ob sie das erklären könne? → AR kann sich nicht erinnern.
Wann die Hausparty stattgefunden habe wisse sie auch nicht mehr, sie würde das Treffen aber nicht als Hausparty bezeichnen. Anwesend seien V, L, M, ST und sie selbst gewesen. Da es unter der Woche gewesen sei, habe es „keine Musik, ein bissal vielleicht, nicht so extrem wie sonst“ gegeben. Sie erinnere keinen besonderen Grund für das Treffen. AR wird an die Vernehmung von V erinnert, darauf geht sie nicht weiter ein. Sie erzählt, es sei über den Fall Hanna gesprochen worden, „dass es schlimm ist“ an mehr könne sie sich nicht erinnern.
ST habe auf der „Couch gesessen, dann plötzlich wie aus dem Nichts praktisch“ sei von ST gekommen „ich geb´s zu, ich war´s“. Sie hätte das „ned so richtig wahrgenommen“, sei aber kurz schockiert gewesen, aber habe das „ned so ernst genommen“.
Sie sei im Anschluss eine Rauchen gegangen, aber nicht deshalb sondern einfach so. Könne sich aber nicht erinnern, ob ST eine geraucht habe, oder ob sie einen Anwalt erwähnt habe.
Im weiteren Verlauf des Abends, hätten M und ST sehr viel Alkohol getrunken. Sie könne nicht angeben, wie lang der Abend lief, M habe bei L geschlafen, aber sie wisse nicht mehr wo ST geschlafen habe.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden, wie sie jemanden der gerade einen Mord gestanden habe im Zimmer ihrer Tochter schlafen lassen könne, meint AR sie hätten es ja nicht ernst genommen. Sie könne nicht angeben, warum sie es nicht ernst genommen habe, er habe es auch nicht spaßig gesagt. Sie könne sich entsinnen, dass V ihr von einem „Messervorfall“ berichtet habe, sie könne sich aber nicht erinnern wann das gewesen sein soll. Weder wann der Vorfall noch das Gespräch darüber gewesen sein könnte.
Die Vorsitzende gibt zu bedenken, dass es nicht glaubwürdig sei, dass sie von so prägnanten Vorfällen nichts behalten habe. Wie oft ihr denn schon Morde gestanden worden seien?
AR meint, sie hätte auch andere Probleme um die sie sich kümmern müsse und sie hatte mit der Sache abgeschlossen. Der Vorsitzenden reißt daraufhin etwas der Geduldsfaden, und sie weißt daraufhin, dass ST die größeren Probleme habe. Die Vorsitzende möchte eine Erklärung dafür, dass sie bei der ersten Vernehmung 5 mal gefragt wurde, worüber an dem Abend gesprochen worden sei, sie damals aber nichts erinnert habe. 2 Monate später dann sei ihr der genaue Satz wieder eingefallen. AR meint, sie sei bei der 1. Vernehmung „aufgewühlt und schockiert“ gewesen.
Die Vorsitzende fragt nach, ob sie ST bei der ersten Vernehmung vielleicht einfach nicht belasten gewollt habe?→ Nein, das sei nicht ihre Absicht gewesen. Die Vorsitzende meint, sie habe den Eindruck, dass AR hier nicht die Wahrheit sagt und fragt intensiv nach, ob ihr eigentlich bewusst war, dass die Aussage von V der Auslöser für die Festnahme von ST gewesen sei. Das sei auch überall in der Presse gestanden. AR schüttelt nur den Kopf.
Sie tausche sich mit ihren Töchtern aus, diese würden ihr auch alles erzählen, aber sie würde es ihren Töchtern überlassen mit wem sie sich abgeben wollen. V hatte nur „normales Interesse“ an ST, aber sie hätte nichts gegen ST als Partner für ihre Tochter einzuwenden gehabt.
Nach der psychischen Gesundheit ihrer Töchtern gefragt, gibt sie an. V sei in der alten Schule, in der 5. Klasse gemobbt worden (wegen der Naturlocken) und habe daraufhin nicht mehr in die Schule gewollt. Es sei im SBZ eine schwere Depression diagnostiziert worden, und V sei ca. ein Schuljahr im SBZ behandelt worden. 3-4 Jahre habe es immer wieder Rückfälle gegeben, in der Zeit vom 03.10.22 bis Ende des Jahres habe sie eine „schlechte Phase“ gehabt.
L habe sich in der 8./9. Klasse geritzt und nach der Scheidung der Eltern (März 22) sei eine mittelschwere Depression diagnostiziert worden. L sei im SBZ behandelt worden und habe Antidepressiva genommen.
Die Auskunftsverweigerung von V sei nicht besprochen worden, sie wisse auch nicht wie die Töchter zu dem Anwalt gekommen seien. Sie habe mit V über bevorstehende Vernehmung sprechen wollen, da V nervös sei, diese habe aber gemeint, sie solle sie in Ruhe lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:15
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Umso schlimmer, dass ein Gericht allen Ernstes darauf und auf der wackeligen Zeugenaussage eines JVA-Wichtigtuers eine Verurteilung wegen Mordes stützen wollte.
Wohl wahr. Das 'Täterwissen' um den Stein nicht zu vergessen. Das fand ich nicht nur fadendünn damals, sondern auch wirklich mies.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:19
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Das fand ich nicht nur fadendünn damals, sondern auch wirklich mies.
Zumal ich mir nicht ganz sicher bin, dass diese Vernehmung rechtsstaatlich abgelaufen ist. Die Frage an ihn, er solle doch mal spekulieren, wie sowas abgelaufen sein könnte, wurde keinem anderen Zeugen gestellt. Nur ihm. Und damit dürfte er schon Verdächtiger gewesen sein und hätte schweigen dürfen.

Sehr bizarr alles in Summe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:25
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wann die Hausparty stattgefunden habe wisse sie auch nicht mehr, sie würde das Treffen aber nicht als Hausparty bezeichnen. Anwesend seien V, L, M, ST und sie selbst gewesen. Da es unter der Woche gewesen sei, habe es „keine Musik, ein bissal vielleicht, nicht so extrem wie sonst“ gegeben. Sie erinnere keinen besonderen Grund für das Treffen. AR wird an die Vernehmung von V erinnert, darauf geht sie nicht weiter ein. Sie erzählt, es sei über den Fall Hanna gesprochen worden, „dass es schlimm ist“ an mehr könne sie sich nicht erinnern.
Wie ist eigentlich dieser abstruse Begriff der "Hausparty" entstanden. Mitten in der Woche, kaum Musik und am Tag der Vernehmung von V. Welch verzerrender Begriff.

Vielen Dank an Dich @rabunsel für die Berichterstattung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:33
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie ist eigentlich dieser abstruse Begriff der "Hausparty" entstanden.
Wenn ich mich recht erinnere, hat der andere anwesende junge Mann das Treffen bei seiner Vernehmung so bezeichnet - und das ist dann einfach geblieben.

Auch von mir vielen Dank @rabunsel für Deinen ausführlichen Bericht - da am Ball zu bleiben war sicherlich diesmal besonders anspruchsvoll.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:34
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie ist eigentlich dieser abstruse Begriff der "Hausparty" entstanden. Mitten in der Woche, kaum Musik und am Tag der Vernehmung von V. Welch verzerrender Begriff.
Richterin Bartschmid hat gesagt, dass "Hausparty" deren interne Bezeichnung gewesen sei. Allerdings hat Lea bei iherer Aussage auch immer von Hausparty gesprochen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:47
Zitat von XluXXluX schrieb:kollberg schrieb:
Ich habe jahrelang in Berufsschulklassen unterrichtet und kann gar nicht zählen wie oft es da live und in x Chats Aufreger darum gab, wer was wann zu wem gesagt oder gestanden hat.

Ganz ehrlich: Einer der wichtigsten Beiträge in diesem Thread.
@kollberg
Hier schließe ich mich an mit welchem Auge man auf diese Aussagen schauen muss


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