22.10.25 Teil 1
Vorwort der VorsitzendenDie Vorsitzende möchte mit einer Klarstellung zu den gestrigen Aussagen der Polizisten beginnen, die Kammer stimme nicht mit der Verteidigung überein, dass die Polizisten immer dann Erinnerungslücken hatten, wenn sie nicht antworten wollten. Nach so einer langen Zeit sei mit Erinnerungslücken zu rechnen.
Im Gegensatz dazu seien die Erinnerungslücken von AR nicht nachvollziehbar bei derartig emotionalen und außergewöhnlichen Situationen.
Mittlerweile seien mehr Unterlagen zu den Befangenheitsanträgen eingelangt, unter anderem das Attest von Frau Dr. Mützel, welches seitens der Verteidigung als unzureichend eingestuft wird.
Zeugin LR
Thema 03.10.22(
Genau wie ihre Mutter, antwortet L relativ knapp auf die Fragen der Vorsitzenden und sagt von sich aus wenig. Sie antwortet sehr zögerlich, meist gibt sie an keine Erinnerung zu haben und bei so gut wie jeder übrigen Aussage fügt sie etwas Relativierendes an, wie zum Beispiel „glaube ich, wenn ich mich richtig erinnere, so wie ich mich erinnere, ich bin mir nicht sicher, es kann sein, …“)
L kommt in Begleitung ihres Anwalts. Sie kenne ST seit 2022 durch ihre Schwester V, es sei sehr viel zusammen gemacht worden. Als Beispiele nennt sie Partys und rausgehen, mehr fällt ihr in dem Moment nicht ein. An den Aktivitäten hätten neben ihnen drei auch wechselnde Freund teilgenommen. Weder sie noch V seien mit ST liiert gewesen, nur befreundet.
V habe ST auch alleine getroffen, sie nicht, so weit sie wisse.
L beschreibt ST als anfänglich zurückhaltend und schüchtern, das habe sich nach einer gewissen Zeit gebessert und man habe viel mit ST gelacht. An irgendwelche Streitereien könne sie sich nicht erinnern.
(
Die Befragung zu dem folgenden Themenkomplex wirkte eher wie ein Quiz, L beantwortete die Fragen der Vorsitzenden häufig nur mit einzelnen Worten und sie wirkte teilweise erleichtert, wenn ihr „das Richtige“ eingefallen ist.)
Am 03.10.22 habe man Tischtennis gespielt mit einem weiteren Freund, glaublich habe V das mit ST ausgemacht. Von wem die Idee dazu gekommen sei, erinnert L nicht. Auf die Frage wo man sich getroffen habe, meint L, in Übersee. Wie es dort ausgesehen habe, wie viele Tischtennisplatten es gegeben habe und ob es dort noch etwas anderes gegeben habe?→ Es habe dort mehrere Tischtennisplatten gegeben, die öffentlich zugänglich seien, dort habe es noch den Chiemsee gegeben und es sei ein Strandbad gewesen.
Wer dabei gewesen sei? → R, ST, V und L
Wie man dort hingekommen sei? → L sagt zuerst „alle drei in einem Auto“, es herrscht Verwirrung wer die drei denn sind, dann wird L gefragt ob sie alle drei Mitfahrer gemeint habe. Das bestätigt L.
Die Fahrt sei bei V und L zu Hause losgegangen, danach habe man wahrscheinlich R abgeholt und danach vermutlich ST, sie wirkt dabei nicht sicher.
Die Richterin fragt nach, wie man dort Tischtennis spielen würde, ob das Equipment vor Ort wäre, Lea meint ST könnte vielleicht das Equipment mitgebracht haben. Gestartet habe man am Nachmittag, L hat keine konkrete Erinnerung wie genau gespielt wurde, 2 gegen 2, alle 4 auf einmal, auch nicht wie lange gespielt wurde, sie vermutet, etwa 1 Stunde.
Nach den Lichtverhältnissen gefragt, meint L es sei durchgehend hell gewesen, dann verbessert sie sich und meint am Ende habe es schon gedämmert, es habe aber noch keine künstliche Beleuchtung gebraucht.
Danach sei man zu Parkplatz zurück und habe „vor nein hinter“ dem Auto noch geredet und ST habe gefragt „ob wir scho gehört haben, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht worden ist“? Andere Inhalte aus diesem Gespräch sind L nicht erinnerlich, aber sie glaubt, dass sich alle 4 am Gespräch beteiligt hätten. Es seien auch alle nah genug beieinander gestanden, dass jeder jeden gehört habe. Dieser Satz sei ohne jeglichen Zusammenhang gefallen. Danach sei auch nicht nachgefragt worden, woher ST das wisse, oder etwas anderes. L gibt an, dass sie überrascht und „bissl geschockt“ reagiert habe, da sei sich aber nicht mehr sicher. Für eine genauere Beschreibung der Situation fehlten ihr die Erinnerungen. Nachgefragt, ob das Thema mit V oder R, vielleicht auch zu einem anderen Zeitpunkt, besprochen worden sei, gibt L an, sie sei sich nicht sicher, an dem Abend „eher nicht, aber es kann sein“.
Ihr wird ihre eigene Aussage vom 22.11.2022 vorgehalten, damals habe sie gesagt „naja, wir waren schon alle ziemlich geschockt und haben uns dann alle gegenseitig gefragt, wie so etwas passieren kann“. → Sie wisse es nicht.
Sie habe keine Ahnung, wieso weder R noch V ihre Angaben bestätigen konnten.
Wie man wieder nach Hause gefahren sei, erinnert sie auch nicht mehr. Sie kann sich nicht an gesundheitliche Probleme erinnern. L räumt auf Vorhalt ein, dass es ihr nicht so gut gegangen sein könnte. Ob L mitbekommen habe, dass man sich am Auto noch für später verabredet habe, erinnert sie zwar nicht, gibt aber an, dass es sein könne, dass sich ST und V noch später getroffen hätten. Es wird nachgefragt, wie sie darauf komme, sie sich z.B. später noch verabredet worden? → L verneint das und vermutet, dass es ihr ihre Schwester erzählt habe. Sie sei sich aber nicht sicher, ob V sich an diesem Abend nochmal mit ST getroffen habe. Ob sie denn eine Erinnerung habe, dass V an dem Abend nochmal weg sei?→ Hat sie nicht.
Sie wird gefragt, ob sie der Mutter gegenüber die Bemerkung erwähnt habe, das bestätigt sie zwar, sicher sei sich aber nicht und wann das gewesen sein könnte, ist ihr auch nicht erinnerlich. Die Schwester soll die Bemerkung ihr gegenüber aber bestätigt haben, glaublich. Ob sie mit R darüber geredet habe, wisse sie nicht mehr.
Wieder zu Hause habe sie am Handy im Internet nachgeschaut, habe aber nichts dazu gefunden.
Sie könne sich auch nicht erinnern, wann sie das 2. Mal von H´s Tod gehört hatte.
Wie sie es sich erklären könne, dass V und R von der Bemerkung nichts mitbekommen hätten? → Sie wisse es nicht, aber der Vorhalt aus einer Aussage, dass sich V+R selbst unterhalten hätten, erscheint ihr möglich.
Ihr fällt nichts dazu ein, als sie gefragt wird, ob V etwas Auffälliges von einem Treffen mit ST erzählt habe. Aber als sie direkt gefragt wird, ob V von einer Messerbedrohung erzählt habe, glaubt sie das schon zu erinnern. Einmal sei sie selbst dabei gewesen, sie wisse nicht, ob eine Bedrohung mit dem Messer vielleicht öfter vorgekommen sei. Sie wird gebeten zu schildern, was passiert sei, als sie dabei war. L gibt an, V sei auf dem Fahrersitz gesessen, ST am Beifahrersitz und sie hinten. ST habe ein Messer, „so ein Taschenmesser oder so“ in die Nähe von V´s Hals gehalten. Sie sei zwar „geschockt“ gewesen, hätte es aber „ned ernst gnumma“. L kann nicht angeben wo oder wann der Vorfall stattgefunden sei.
Ob ihr noch andere Verhaltensweisen einfallen, vielleicht welche die übergriffig waren?→ V sei am Fahrersitz gesessen, ST am Beifahrersitz und sie hinten. ST habe seine Hand auf V´s Oberschenkel gelegt, in der Nähe des Intimbereichs (
fällt ihr schwer das raus zubringen). V habe dann die Hand weggenommen, sie selbst hätte auch irgendwas gemacht, ihr falle aber nicht mehr ein was. Sie wisse auch nicht wann und wo da gewesen sei.
Sie wird gefragt, ob sie erklären könne, wieso ihr das bei der ersten Befragung im November 2022 nicht eingefallen sei. Sie meint, „vor lauter Aufregung“ danach habe sie nochmal nachgedacht. Die Kammer wundert sich, dass sie in der Befragung von sich aus davon erzählt habe. Es sei protokolliert, dass sie am Ende der Befragung gefragt worden sei, ob ihr noch etwas einfalle und dann habe sie von dem Messervorfall berichtet. L erklärt, dass ihr die Polizei gesagt hätte, sie solle sich nochmal Gedanken machen und das habe sie gemacht. Die Kammer möchte wissen, ob sie vielleicht mit der Mutter und der Schwester Gespräche geführt habe, nach L sei das schon möglich, aber eher nicht detailliert.
Dann wird ihr die Sprachnachricht von V vom 05.10.2022 vorgelesen, L hat dazu keinerlei Erinnerung.
Nachfragen StA
Ob in der Gruppe auch manchmal Federball gespielt wurde, L wisse es zwar nicht, aber möglicherweise hin und wieder.
Wie oft denn Tischtennis gespielt worden sei?→ Es könne sein, dass das öfter gespielt worden sei.
Ob L nach der Haftentlassung Kontakt zu ST gehabt habe?→ Nein.
Wieso sie überhaupt im Internet nachgeschaut habe? → Es habe sie interessiert, weil es in der Nähe passiert sei.
L glaubt, auf nochmalige Nachfrage der Kammer, dass sie immer am selben Ort Tischtennis gespielt hätten. Ihr sei ST an diesem Tag nicht auffällig erschienen.
Nachfragen Verteidigung
Georg fragt nach, ob ihr Handy ausgelesen worden sei, sie gibt an, dass sie es im Prozess abgegeben habe.
Georg findet es verwunderlich, dass L als erstes die Sitzordnung einfällt, als sie nach einer Messerbedrohung gefragt wird, ob sie noch mehr zu den Umständen erzählen könne, zum Beispiel ob das während der Fahrt passiert sei?→ Es sei nicht während der Fahrt passiert, man sei irgendwo gestanden und habe im Auto geredet, sie habe aber keine Erinnerung was man geredet habe, oder wo man gestanden sei.
Dann fragt er nach, wie es bei der sexuellen Belästigung abgelaufen sei? → Es sei auch nicht während der Fahrt passiert, man sei irgendwo gestanden und habe im Auto geredet. Nochmal nachgefragt, was sie selbst getan habe, meint L nun, sie habe aufgepasst „dass er es ned numoi macht“.
Daraufhin fängt L zu weinen an, es wird beraten eine Pause einzulegen, die Verteidigung ist dagegen, aber die Vorsitzende beschließt die Pause.
In der Pause unterhalten sich die Verteidiger und die Staatsanwälte, Merkel meint, es gäbe keinen Hinweis, dass L am 03.10.2022 nach einem Mord oder ähnliches gesucht habe, auf dem Handy von L sei frühestens am 08.10.2022 ein Nachweis gefunden worden, dass L einen Presseartikel angeschaut habe, oder nach etwas derartigem gesucht habe. Diese Information sei im ersten Prozess nicht im Akt gewesen und er räumt ein, dass die in den Akt gehört hätte. Daraufhin meint Rick, in den Rohdaten hätten sich Cookies gefunden, die darauf hindeuten, dass am 05.10.2022 das erste Mal danach gesucht worden sei. Als die Sitzung wieder weiter geht, meint Georg, dass der StA das der Zeugin vorhalten sollte, da die bei ihm nicht zu weinen beginnen würde. Der StA meint, für ihn ergäbe sich daraus keine Frage an die Zeugin, aber fragt schließlich doch. L kann dazu nichts sagen, sie erinnere sich nicht, was sie am 05.10.2022 oder am 08.10.2022 angeschaut habe.
Von Georg nach ihrer psychischen Gesundheit gefragt, gibt L an, es sei eine leichte- mittlere Depression diagnostiziert worden, sie habe kurz Antidepressiva eingenommen und sei im SPZ behandelt worden. Sie würde ihre Psychologen und Psychiater von der Schweigepflicht entbinden. Sie sei wegen der Scheidung der Eltern depressiv gewesen, die psychischen Probleme ihrer Schwester hätten sie nicht belastet, außerdem habe sie sich mit 15/16 (8./9. Klasse) geritzt. V sei wegen Mobbing depressiv gewesen.
Georg fragt nach, ob sie mit jemanden über den Messervorfall gesprochen habe, sie glaubt mit ihrer Schwester. Georg fragt nach, woran sie das festmache und fordert L auf nachzudenken. L kann keine Erinnerung dazu abrufen, auch nicht daran, dass sie mit irgendjemand anderem über den Messervorfall gesprochen habe. Ihr wird eine frühere Aussage vorgehalten, in der sie angegeben habe, dass sie mit ihrer Mutter und R darüber geredet habe und die gesagt hätten „dass das nicht geht“. Heute hat sie dazu keine Erinnerung mehr.
Sie kann sich auch nicht erinnern mit jemandem über die sexuelle Belästigung gesprochen zu haben.
Rick fragt nach, ob L sich erinnern könne, wer in der polizeilichen Vernehmung zuerst vom 03.10.2022 gesprochen habe, sie oder die Ermittler? L glaubt es sei von ihr aus gegangen. Ihre Mutter habe sie hingefahren, rein sei sie alleine, sie sei von einem männlichen Polizisten vernommen worden. Detailfragen dazu was ihr gesagt wurde, weshalb sie befragt wurde, oder welche Fragen gestellt wurden, oder ob sie speziell nach dem Datum oder nach Tischtennis befragt wurde, kann sie nicht erinnern. Sie wisse noch, dass es Winter gewesen sei, als sie bei Gericht ausgesagt habe und bei den Vernehmungen durch die Polizei sei es auch kalt gewesen.
Habe sie in ihrer Aussage anfänglich von Felden statt von Übersee gesprochen?→ „Kann sein“
Sie habe die Orte glaublich verwechselt, weil sie mal in Felden gewesen sei, aber sie könne die Tischtennisplatten in Felden nicht beschreiben.
Ob ihr Wikinger-Schach, auch Puk genannt, bekannt sei?→ Der Begriff sagt ihr im ersten Moment nichts. Rick beschreibt ein Spiel aus Holzklötzen kurz und L kann sich erinnern führt die Beschreibung fort und bestätigt, dass das mal gespielt worden sei. Sie erinnere auch, dass das Puk-Equipment in einem Sack sei und eher schwer sei und dass ST das mitgebracht habe, gespielt hätten glaublich V, L und ST. Eher im Sommer, sie wisse nicht wo, aber es wäre möglich, dass das in Übersee gespielt worden sei.
Ihr wird vorgehalten, dass R einen weiteren Freund als Tischtennis-Teilnehmer angegeben habe, L erinnert sich, dass man sich mal zu 5. getroffen habe, der 5. sei SW gewesen. Das sei aber an einem anderen Tag gewesen, sie habe keine Erinnerung was man bei diesem Treffen zu 5. gemacht habe. Auf Nachfrage räumt sie ein, dass es möglicherweise Tischtennis gewesen sei. Sie sei mit SW nicht mehr befreundet, als Grund dafür gibt sie an, dass sie im Frühling oder Sommer ca. 1 Monat mit ihm eine Beziehung gehabt habe und man irgendwann „einfach so auseinandergegangen“ sei.
L wird gefragt wie sie zu dem Rechtsbeistand gekommen sei, L gibt an, der sei ihr „zugeteilt“ worden, sie habe einen Brief vom Gericht bekommen, dort sei der Name drauf gestanden und sie habe ihn angerufen und ihn in seiner Kanzlei getroffen. Zur Kanzlei sei sie von ihrer Mutter gebracht worden, diese sei aber nicht mit rein gegangen. Ob ihr bekannt sei, warum ihr ein Anwalt zugeteilt wurde und beispielsweise der Mutter nicht, sie glaubt gehört zu haben, dass man bis 25 einen Anwalt zugeteilt bekomme.
Rick fragt nach, ob sie die Auskunftsverweigerung mit dem Rechtsbeistand besprochen habe, L kann das nicht beantworten, würde aber auch ihren Rechtsbeistand von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Rick fragt nach „lost places“, L gibt an dass AR, L, SW, ST und V bei einem „lost place“ waren, das sei am 07.10.2022 gewesen. Sie könne sich an dieses eine mal erinnern, aber ist sich nicht sicher, ob sie nur das eine Mal bei „lost places“ waren.
L wird nochmal nach dem Tischtennis gefragt, sie gibt an, dass es glaublich gedämmert habe. Sie habe aber keine Erinnerung wo das Equipment her kam, könne auch keine leuchtenden Bälle erinnern, oder dass man mit Handys die Platte beleuchten müssen hätte. L wird die Aussage von R vorgehalten, dieser habe gemeint, das Tischtennisspiel habe in Übersee nach 20 Uhr stattgefunden, sie hätten die Platte mit Handys beleuchten müssen.
Wann R Zeit habe?→ R habe selten Zeit, der sei Zimmerer und habe eine eigene Werkstatt zu Hause, dort sei er viel und sonst sei er auch viel unterwegs.
L wird gefragt, ob es nicht ein „riesen Thema“ zu Hause gewesen sei, das man mit Mutter und Schwester besprochen habe?→ L meint, sie hätten schon darüber geredet. V sei traurig und geschockt gewesen, weil ST verhaftet wurde, V hätte es ihm nicht zugetraut.
Ob sie sich auch überlegt hätten, warum er es vielleicht doch gewesen sein könnte, weil sich die Polizei ja nicht so irren würde?→ Die Mutter habe ST als sehr ruhigen jungen Mann beschrieben, mit dem man viel gelacht hätte und der lustig gewesen sei, eigentlich hätten sie es sich nicht vorstellen können.
Rick fragt etwas ungenau nach dem Messervorfall, ob das vor oder nach der Verhaftung gewesen sei. L antwortet „vor der Verhaftung“ und meinte offenbar den Vorfall selbst, als Rick spezifizierte, dass sie das Gespräch darüber gemeint habe, räumt L ein, dass das möglicherweise nach der Verhaftung gewesen sei.
Die Frage, ob V schon mal was gesagt habe, das nicht gestimmt habe, beantwortet L damit, dass sie ihrer Meinung eigentlich immer die Wahrheit sage. Danach gefragt, ob sie sich schon mal irren würde, meint L, V steigere sich rein und dramatisiere viel, sie mache sich viele Sorgen.
Ob V auch mit ihrem Vater gesprochen habe, weiß sie nicht, sie habe zu diesem keinen Kontakt, V aber schon.
Ob sie in der Familie den Irrtum im Datum von V besprochen hätten, weiß sie nicht mehr. Georg hakt nach und lässt sich erklären wie das in der Familie abgelaufen sei nach einer Vernehmung.→ V habe von sich aus zu erzählen begonnen, sie könne sich nicht erinnern, wie lange man sich unterhalten habe, sie glaubt sich zu erinnern, dass sie dabei zu zweit waren. Sie glaubt L sei zwei oder dreimal vernommen worden, es sei sowohl vor als auch nach den Vernehmungen darüber gesprochen worden. Da sich V Sorgen gemacht habe und die ganze Situation habe sie belastet, L habe ihr gut zugeredet.
Zu der Frage „Ob ihre Schwester ihr gesagt hat, dass sie sich Sorgen macht, weil sie was Falsches gesagt hat?“ und wie die Reaktion von L darauf gewesen sei, beruft L sich nach Beratung mit dem Anwalt auf den § 55 StPO.
L wird nach dem gelöschten Chat mit V gefragt, dazu habe sie aber keine Erinnerung mehr.
Georg fragt, ob L mit ihrer Schwester und Mutter vor der heutigen Vernehmung gesprochen hätten? → „Ja klar, täglich“ seit sie erfahren haben, dass sie nochmal aussagen müssten. Es sei darum gegangen, dass V belastet gewesen sei, L ihr gut zugeredet habe, dass sie es schon schaffen würde. Es wird nachgefragt, ob V aussagen will und l erklärt V habe Angst und mache sich Sorgen, sie würde lieber keine Aussage machen, weil sie psychisch belastet sei. Sie solle nicht „aufgeben“. Dieser Ausdruck irritiert Georg, und er fragt nach was sie mit „aufgeben“ meine, L bricht wieder in Tränen aus und ist ratlos.
Es folgt eine kurze Pause und die Richterin verkündet, dass sie die Zeugen die auch für den Vormittag bestellt sind umladen werde auf den 12.11.2022.
Thema HauspartyDie üblichen Teilnehmer auf solchen Partys, seien V, L, AR und weitere Freunde gewesen. Normalerweise habe man Musik gehört, Alkohol getrunken und geredet. Sie wisse kein genaues Datum, aber 2022 habe es eine Hausparty mit V, L, AR, M und ST gegeben. Sie erinnere den Anlass nicht. Die Kammer fragt nach, wieso diese spezielle Hausparty erinnerlich sei, wenn diese regelmäßig stattfinden würden? → L meint, weil ein Satz gefallen sei „ok, ich geb´s zu, ich war´s“.
Sie hätten generell über den Fall gesprochen, was man im Internet darüber gelesen habe.
Ob sie erinnere, dass die Schwester etwas Besonderes erwähnt oder erlebt habe, dazu hätte L keine Erinnerung. Ob ihr ein Zusammenhang einfalle in dem der Satz gefallen sei?→ Es sei um das Thema gegangen und darauf hin habe ST das gesagt. Wie ihre Reaktion ausgefallen sei?→ Für eine Sekunde habe sie sich erschreckt, aber sie habe es nicht ernst genommen.
Weil es ein Scherz gewesen sei?→ Das sei nicht abzuschätzen gewesen. An eine Nachfrage an ST erinnere sie sich nicht. „Bestimmt“ sei hinterher über diesen Satz gesprochen worden, sie wisse zwar nicht wann, aber „wir haben uns gefragt, wieso er das gesagt hat„.
Ihr wird vorgehalten, dass sie am 22.11.2022 bei der Polizei auf Nachfrage zu diesem Abend angegeben habe, dass lediglich Smalltalk geführt worden sei, kurz sei über den Tod von Hanna gesprochen worden, aber über nichts Spezielles. Warum sie damals so ausgesagt habe, kann sie nicht sagen.
Auch bei der 2. Vernehmung habe sie davon nichts erwähnt, erst bei Gericht habe sie zum ersten Mal davon gesprochen, ob es sein könne, dass sie es gar nicht selbst gehört habe? → L verneint, sie habe es selbst gehört.
Ob es sein könne, auch wenn es etwas makaber sei, dass sie vom Polizeiverhör genervt gewesen sei und sie beispielsweise mit M darüber geredet habe, L bestätigt das.
Der Vorhalt, dass M ausgesagt habe, dass er ST aufgezogen habe und ST darauf reagiert habe, hilft ihrem Gedächtnis nicht auf die Sprünge.
Ob irgendjemand der Beteiligten auf die Aussage von ST reagiert habe?→ Alle hätten es nicht ernst genommen, sie kann nicht angeben woher sie das gewusst habe.
Sie hat keine Erinnerung daran, ob sich über eine drohende U-Haft unterhalten wurde. Die Kammer fragt, ob sie sich nur an diesen einen Satz erinnere? → Darauf sagt L nichts.
Zum weiteren Verlauf des Abends gibt L an, ST haben an diesem Abend sehr viel getrunken und sich übergeben. Als er den Satz gesagt habe, hätte er zwar auch schon was getrunken gehabt, aber noch nicht so viel. M habe auch sehr viel getrunken an dem Abend. Beide hätten dort übernachtet, M habe bei L geschlafen, sie erinnert nicht wo ST geschlafen habe. Sie hätte keine Bedenken gehabt, dass ST bei ihnen übernachte.
Die Vorsitzende fragt nach, ob ihr der Grund für die Verhaftung von ST bekannt gewesen sei und L meint, sie hätte es schon gelesen damals, wisse es aber jetzt nicht mehr. L hat keine Erinnerung daran, dass es wegen V´s Aussage gewesen sei.
Für die Frage, ob die Schwester gesagt habe, dass ST verhaftet worden sei, weil sie „einen Schmarren“ erzählt habe, beruft sich L wieder auf den § 55 StPO.
Der Vorhalt, dass die Mutter einen Anwalt empfohlen habe, hält L für denkbar, aber sie erinnere keine Reaktion der Mutter, auch nicht, ob ST geraucht habe. Normalerweise habe ST eher nicht geraucht.
L habe den Eindruck gehabt, dass ST was von V gewollt habe, aber V habe ihr erzählt, dass sie nur Freundschaft gewollt habe.
Nachfragen StA
Der StA bittet L die Laune von ST am 17.11.2022 zu beschreiben und L gibt an er sei gut drauf gewesen, wegen dem Alkohol aber auch bedrückt, aber sie wisse nicht, weshalb er bedrückt gewirkt habe.
Ob sie von Verhaltensänderungen berichten könne, L meint ST sei öfter als sonst bei ihnen gewesen, es habe gewirkt als ob er sich habe verstecken wollen. Sie habe aber weder eine Erinnerung daran wie oft er vor noch wie oft er nach dieser Änderung bei ihnen gewesen sei.
Ob V ihr Handy immer dabei habe?→ „Ja“ und gibt als Anhaltspunkt, der von Georg erbeten wurde, an, dass sie es noch nie erlebt habe, dass V ihr Handy zu Hause gelassen habe, da sie immer im Auto vom Handy Musik abspiele.
Nochmalige Nachfragen Kammer
L bestätigt, dass über die Verhaltensänderungen in der Familie gesprochen worden seien, sie wisse aber nicht, ob man sich vor oder nach der Verhaftung unterhalten habe. Auf detailliertes Nachfragen von Georg meint L, sie vermute eher nach der Verhaftung.
Die Kammer möchte wissen, ob man vor dem Tischtennis irgendwo eingekehrt sei, aber L kann sich nicht erinnern. Sie wird gefragt, wo sie üblicherweise was essen würden und L meint, sie würden sonst zum McD gehen, aber sie wisse nicht ob das auch an diesem Tag gewesen sei.
Nachfragen Verteidigung
Ob sie ein eigene Erinnerung habe, dass ST im Auto geschlafen habe?→ Sie habe es nie gesehen, aber sie glaubt, dass es einmal ausgemacht worden sei, dass er im Auto schlafen werde.
Georg hält ihr vor, dass sie in eine früheren Aussage angegeben habe, dass es öfter vorgekommen sei, dass ST ihre Schwester „sexuell angefasst“ habe und L erwidert, sie wisse zwar nur von einem Mal, glaube aber es sei öfter vorgekommen. Nach dem Grund gefragt, meint L, „weil es gut möglich ist“, sie habe aber keine Ahnung warum es gut möglich sei und habe auch keine Erinnerung daran, dass ihr V davon erzählt habe.
Nachfragen Ruppert
Ob Tischtennis einfach so gespielt worden sei, oder in Sätzen, L meint „einfach so“.
Ob L berichten könne, worüber sie mit ST gelacht habe und L meint, ST sei an sich ein lustiger Mensch gewesen und wenn er einen Spaß gemacht habe. Genau nach den Späßen gefragt, fällt L nichts ein, ST sei einfach ein lustiger Typ.
Ruppert möchte wissen ob L ST als guten Verlierer oder eher ehrgeizig einschätzen würde, L meint er sei ein guter Verlierer gewesen, sie wisse aber nicht wie ehrgeizig er sei.
Ob L sich nicht gefragt habe, ob sie das Mädchen das gestorben sei kennen könnte, als ST davon erzählt haben soll? → Sie habe es nur interessant wegen der Nähe gefunden, aber nicht überlegt, ob sie sie kennen könnte.
Nachfragen Rick
Rick möchte wissen, ob L die Sprachnachrichten deshalb nicht erinnerlich seien, weil sie die vielleicht gar nicht anhören würde und L meint, sie würde die nicht immer bis zum Ende anhören.
Rick fragt nach ob sie auch heute ihr Handy zur Verfügung stellen würde und L berät sich mit ihrem Anwalt und lehnt ab.
Rick meint, da L heute das Gegenteil zu der Aussage ihrer Mutter von gestern gesagt habe, dass sich eben schon täglich unterhalten worden sei, wäre ein Verfahren gegen AR schon möglich. Die Vorsitzende wirft ein, das Gericht könne das Handy aber nicht einkassieren, weil das dann ein anderes Verfahren sei. Rick erinnert daran, dass im ersten Prozess alle Nachrichten zur Schwester gelöscht worden waren. L wird von der Vorsitzenden gefragt, ob sie sich denn mit der Mutter und der Schwester ausgetauscht habe, das bejaht L und sie wird gefragt, ob es für sie in Ordnung wäre, wenn erstmal nur die Kammer in das Handy schauen würde. L stimmt zu und geht zum Auto das Handy holen, ihr Anwalt begleitet sie. Die Kammer zieht sich zurück, um sich die ein oder andere Sprachnachricht mit der Mutter und der Schwester anzuhören. Als die Kammer zurück kommt, teilt die Vorsitzende mit, auf dem Handy befinde sich Prozessrelevantes. Die Mutter habe zum Beispiel in einer Nachricht geraten, einfach zu sagen, dass man sich nicht erinnern würde, dann könnte man sich auch nicht in Widersprüche verstricken. L willigt schließlich freiwillig ein und übergibt ihr Handy.