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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.634 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 19:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Tonlage des Vorsitzenden befugt nicht automatisch andere Prozessbeteiligte, den gleichen Ton anzuschlagen. Das kann in der Praxis unangenehm werden. Als Rechtsanwalt sollte man immer bestimmt, aber sachlich und höflich auftreten.
Ich glaube nicht, dass sich die Anwälte mit dem aktuellen Vorsitzenden angelegt haben. Deswegen ist das ein irreführendes Beispiel.

Du beharrst darauf, dass eine Richterin, deren Urteil ihr wegen der Besorgnis der Befangenheit im die Ohren geflogen ist, nicht heftig kritisiert werden sollte. Und siehst dabei sogar eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Darf ich fragen, warum Du in der Besorgnis der Befangenheit sehr viel weniger Gefahr siehst? Das ist nach meinem Laienenpfinden kurz vor der Rechtsbeugung so ziemlich das eklatanteste, was man einem Richter vorwerfen kann. Und geht gegen das Prinzip des fairen Verfahrens. Ein Grundpfeiler unserer Rechtsordnung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 19:45
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das habe ich noch nie gehört.
Beschränkt sich Deine Erfahrung auf diese beiden Prozesse?

Ansonsten: Nur weil sich andere (klassischer Whataboutism) auch unangemessen verhalten haben sollen, soll es gut sein, mit gleicher Münze heimzuzahlen? In deren Abwesenheit, nachzutreten? Das erschließt sich mir nicht.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das ist nach meinem Laienenpfinden kurz vor der Rechtsbeugung so ziemlich das eklatanteste, was man einem Richter vorwerfen kann.
Das mag Dein Empfinden sein. Die "Besorgnis der Befangenheit" schützt das Vertrauen eines Angeklagten in die Unvoreingenommenheit eines Richters (§ 24 StPO):
Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
Das ist ein hohes rechtsstaatliches Gut und dementsprechend muss auch nicht "Befangenheit" nachgewiesen sein.

Ich hatte schon einmal darauf hingewiesen, dass in Fällen der gesetzlich vermuteten Befangenheit Richter kraft Gesetzes von der Beteiligung ausgeschlossen sind (§ 22 StPO):
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen,

1. wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist;

2. wenn er Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist;

3. wenn er mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;

4. wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft, als Polizeibeamter, als Anwalt des Verletzten oder als Verteidiger tätig gewesen ist;

5. wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist.
Es kommt also nicht darauf an, ob sich der Richter befangen fühlt (auch diese Variante gibt es), sondern in diesen Fällen wird angenommen, dass er typischerweise nicht unabhängig richten wird können.

Einen Zusammenhang zur Rechtsbeugung (§ 339 StGB) vermag ich da nicht zu erkennen, weil diese vorsätzlich begangen werden muss. Der Richter muss also wissen, dass er Unrecht spricht und er muss das auch wollen. D.h. ein Richter verurteilt einen Angeklagten, obwohl er ihn für unschuldig hält. Oder er vernünftige Zweifel an der Schuld hat und trotzdem verurteilt. Das ist ein ganz anderer Unrechtsgehalt. Die Rechtsbeugung ist böse, kriminell.

Ein Verhalten, dass die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist dagegen wenig kriminell. Zum Beispiel eine E-Mail erhalten und das nicht offen legen. Oder ein Autogramm vom Angeklagten erbitten.

Wenn man damit nicht bis in die individuelle Laiensphäre durchdringt, ist das bedauerlich, aber halt nicht immer zu vermeiden.


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26.10.2025 um 19:52
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das ist nach meinem Laienenpfinden kurz vor der Rechtsbeugung so ziemlich das eklatanteste, was man einem Richter vorwerfen kann
Das kann man nicht verallgemeinern, weil auch bei tatsächlicher Verbindung (gute Freundschaft OÄ) zu Verfahrensbeteiligten ist eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (nach Selbsterklärung über den Sachverhalt) durch einen Beschluss anderer Richter der einzige Weg, den gesetzlich zugewiesenen Fall loszuwerden. In einem solchen Fall läge natürlich mit der Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit (die keine tatsächliche Befangenheit voraussetzt) keinerlei Makel vor.

Im hiesigen Fall war die Besorgnis natürlich aufgrund eines erheblichen - durch die StA mit besagter Email eingeleiteten - Verfahrensfehler zu Tage getreten und die Formulierung der Stellungnahme an den BGH war natürlich auch äußerst ungeschickt und zeigt falsches Rechtsverständnis.

Dennoch gebe ich @Origines recht, dass man sich vielleicht ein bißchen was von dem "Nachtreten" hätte sparen können als Verteidigung , so verwerflich fand ich es aber auch nicht und das müssen Richter - die bei Fehlern zu Recht, wie @Origines betont, durch das Spruchrichterprivileg geschützt sind - auch abkönnen. Letztlich war es eine Verdeutlichung der Gründe für die aktuelle Situation für die Lokalpresse, die zuvor gefühlt sehr bedauerte, warum der vermeintliche Mörder frei kam und es von vorne los geht und dies mehr auf die Anwältin von auswärts als die Versäumnisse der heimischen Justiz zu schieben schien. Es scheint dort Eindruck gemacht zu haben.


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26.10.2025 um 20:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist ein hohes rechtsstaatliches Gut und dementsprechend muss auch nicht "Befangenheit" nachgewiesen sein.
Das ist so ziemlich exakt das, was ich die ganze Zeit schreibe. Allerdings liegt in diesem Fall die Befangenheit tatsächlich auf der Hand. Durch das Verhalten der Richterin. Das ist zwar nicht BGH-bestätigt, weil das ja gar nicht untersucht wird, aber das, was wir aus dem Prozess wissen und aus der darüber hinausgehenden Kommunikation, lässt mich in meiner Beurteilung schon ein bisschen weiter gehen, als hier nur festzustellen, nuja, da war ja nüschte, die war nicht befangen, deswegen hat sie alles richtig gemacht. Das Gegenteil trifft es eher.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Einen Zusammenhang zur Rechtsbeugung (§ 339 StGB) vermag ich da nicht zu erkennen,
Den habe ich auch nur insofern aufgemacht, als dass ich mir außer Rechtsbeugung und eben Befangenheit keine schlimmeren Verstöße gegen fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien bei Richter:innen vorstellen kann und deswegen umso weniger verstehe, dass Leute wie Du, die auf dem Schutz des Rechtsstaates so bestehen, das auf die leichte Schulter zu nehmen versuchen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zum Beispiel eine E-Mail erhalten und das nicht offen legen.
Das mag in Deiner Welt ein kleiner lässlicher Lapsus sein, in einem Rechtsstaat ist das ein fundamentaler Verstoß gegen die Rechte des Angeklagten. Und deswegen ist ihr das Urteil auch vom BGH um die Ohren gehauen worden.

Und das darf man auch mit etwas drastischeren Worten kommentieren. Derjenige, der die Interessen dieses Angeklagten vertritt, sowieso.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:dass man sich vielleicht ein bißchen was von dem "Nachtreten" hätte sparen können als Verteidigung ,
Wenn mich meine Erinenrung nicht täuscht, hat sich die Richterin im Prozess gegenüber der Anwältin Rick auch verbal nicht gerade extrem vorbildlich verhalten, da würde ich doch bitten, dass man hier nicht anfängt mit zweierlei Maß zu messen. Zumal der Fehler offensichtlich bei der Richterin liegt und nicht bei Rick.


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26.10.2025 um 20:59
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn mich meine Erinenrung nicht täuscht, hat sich die Richterin im Prozess gegenüber der Anwältin Rick auch verbal nicht gerade extrem vorbildlich verhalten, da würde ich doch bitten, dass man hier nicht anfängt mit zweierlei Maß zu messen. Zumal der Fehler offensichtlich bei der Richterin liegt und nicht bei Rick.
Ich bezog mich auf die Worte des Herrn Rechtsanwalts Georg. Der im Übrigen auch der Staatsanwaltschaft "Lügenmärchen" vorwarf, weil sie anderer Ansicht als die Verteidigung war. Auch das ist jenseits dessen, was ich als zulässige Kritik auffasse.

Im Übrigen, was etwaige Fehler der Vorsitzenden im ersten Verfahren betrifft:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein klassischer Whataboutism.



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26.10.2025 um 21:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Origines schrieb:
Ein klassischer Whataboutism
Ich frage mich, was du immer mit deinem Whataboutism hast.

Es ist ja keiner über deine Argumente zu Dr. Georg mit dem Verweis auf die Vorsitzende hinweggegangen. Sondern wir haben dir klar gesagt, dass wir darin keine Bedrohung des Rechtsstaats sehen, sondern es aus verschiedenen Gründen legitim finden.


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26.10.2025 um 21:15
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Letztlich war es eine Verdeutlichung der Gründe für die aktuelle Situation für die Lokalpresse, die zuvor gefühlt sehr bedauerte, warum der vermeintliche Mörder frei kam und es von vorne los geht und dies mehr auf die Anwältin von auswärts als die Versäumnisse der heimischen Justiz zu schieben schien. Es scheint dort Eindruck gemacht zu haben.
Dann hätte man das Statement vor der Presse halten können. Und nicht in dieser Form vor Gericht.

Mein Punkt ist schlicht der Umgang von Prozessbeteiligten vor Gericht. Wir sind nicht die USA und auch nicht im Kino. Ungehaltene Reden ungehaltener Verteidiger an eine nicht existierende Jury sieht die StPO nicht vor.

Nach meiner Erfahrung ist ein professioneller Ton in den Gerichtssälen üblich. Mir fällt aber mehr und mehr auf, dass gewisse "renommierte" Strafverteidiger eine Tonlage in und außerhalb des Saales wählen, die Poltern, Polemik, Propaganda oder PR ist. Die üblichen Nebelgranaten und Blendfeuerwerk kommen hinzu. Das mag dem eigenen Renommee dienen, ob es dem Angeklagten nützt, das bezweifle ich oft.

Wenn zudem aus Mücken Elefanten gemacht werden, geht das Gespür für das Gewicht der Elefanten verloren. Dann ist alles schrecklich rechtsstaatswidrig und empörend skandalös, ein Justizversaagen und der Untergang des Abendlandes. In Wirklichkeit gehen aber die Maßstäbe verloren und am Ende wird man dann als Richter solche E-Mails gar nicht mehr in die Akten tun, sondern gleich verschwinden lassen. Damit ist dann viel gewonnen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sondern wir haben dir klar gesagt, dass wir darin keine Bedrohung des Rechtsstaats sehen, sondern es aus verschieden Gründen legitim finden.
Legitim? Der Meinung darf man gerne sein. Doch: Habe ich darin eine Bedrohung des Rechtsstaats gesehen? Eine solche Ansicht ist nicht von mir.


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26.10.2025 um 21:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Doch: Habe ich darin eine Bedrohung des Rechtsstaats gesehen? Eine solche Ansicht ist nicht von mir.
Wir finden es auch nicht schäbig, unmoralisch und schädlich.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mein Punkt ist schlicht der Umgang von Prozessbeteiligten vor Gericht. Wir sind nicht die USA und auch nicht im Kino. Ungehaltene Reden ungehaltener Verteidiger an eine nicht existierende Jury sieht die StPO nicht vor.
Sie verbietet sie aber auch nicht.

Paragraph 243 besagt nicht, dass die Reden in freundlichem und zurückhaltend Ton gehalten werden müssen.


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26.10.2025 um 21:30
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Übrigen, was etwaige Fehler der Vorsitzenden im ersten Verfahren betrifft:

Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Ein klassischer Whataboutism.
Eben nicht. Denn genau um diese Fehler geht es den Anwälten in ihrer Kritik.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der im Übrigen auch der Staatsanwaltschaft "Lügenmärchen" vorwarf, weil sie anderer Ansicht als die Verteidigung war. Auch das ist jenseits dessen, was ich als zulässige Kritik auffasse.
Das darfst Du. Ich finde auch hier eine offensichtlich schlampig arbeitende Ermittlungsbehörde viel schlimmer und gefährlicher für einen Rechtsstaat als eine lautstarke Kritik daran.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn zudem aus Mücken Elefanten gemacht werden, geht das Gespür für das Gewicht der Elefanten verloren.
Fundamentale Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien sind aber nicht erst dann relevant, wenn sie ganz dolle groß sind, sondern sie fangen im kleinen an. Weil sie fundamental sind. Da gibt es kein "chillt Euch mal".
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Doch: Habe ich darin eine Bedrohung des Rechtsstaats gesehen?
Allerdings:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vor Gericht die Justiz zu beschimpfen, ad hominem, Richtern die Befähigung zum Richteramt abzusprechen, die Stellungnahme der Vorsitzenden an den BGH als "Selbsttherapie" zu bezeichnen, das ist ehrenrührig. Es beschädigt das Ansehen der Justiz und des Rechtsstaats.



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26.10.2025 um 21:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wobei ein "Leserbrief", der die Neutralität der Rechtsmedizin in Frage stellt, nun noch kein Grund ist, diese Neutralität zu bezweifeln.
Ich denke nicht, dass es darum geht, ob irgende ein Leserbrief die Neutralität bezweifelt. Ich denke es geht darum, dass ein Leserbrief darauf hindeutet, dass möglicherweise Richter und Rechtsmediziner mit Fallbezug, Vorträge halten obwohl das Verfahren noch läuft. Ich bin zwar keine Juristin, aber eine Verteidigung die da nicht besorgt um die Neutralität ist und deshalb pflichtbewusst einen Befangenheitsantrag stellt, damit das auch wirklich untersucht wird, darf sich nicht über den ein oder anderen Vorwurf nicht wundern.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Notwendiger Bestandteil ist das "Spruchrichterprivileg": Richter haften nicht für ihre Fehler. Das ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats. Damit sie nämlich nicht so entscheiden, wie es ihnen am wenigsten schadet. Sondern alleine nach ihrer persönlichen Überzeugung auf Grundlage der Beweisaufnahme.
Das stimmt ja so nun zum Glück nicht, wenn der Fehler eine Straftat ist, haftet ein Richter natürlich schon. Ich bin auch nicht dafür, hab das auch nicht vorgeschlagen, dass Richter für die "falsche Überzeugung" haften sollen, aber wenn sie zu wenig Sorgfalt bei der Überzeugungsbildung walten lassen, könnten sie meiner Meinung nach schon haften. Das würde dann dazu führen, dass Richter sich sorgfältiger eine Meinung bilden, damit es ihnen am wenigsten schadet, darin seh ich jetzt keinen Nachteil für die anderen Prozessbeteiligten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Verhalten, dass die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist dagegen wenig kriminell. Zum Beispiel eine E-Mail erhalten und das nicht offen legen. Oder ein Autogramm vom Angeklagten erbitten.
Richtiger müsste es heißen, ein Verhalten, dass die Besorgnis der Befangenheit begründet, muss nicht kriminell sein, wie eine E-Mail nicht offenzulegen, oder ein Autogramm erbitten, aber es kann schon auch kriminell sein, wie eine geheime Absprachen mit der Staatsanwaltschaft.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der im Übrigen auch der Staatsanwaltschaft "Lügenmärchen" vorwarf, weil sie anderer Ansicht als die Verteidigung war. Auch das ist jenseits dessen, was ich als zulässige Kritik auffasse.
Das ist aber auch ein arger Euphemismus "weil sie anderer Ansicht als die Verteidigung war", wenn die Staatsanwaltschaft in den Medien verkündet, dass das Urteil nur wegen einem reinen Formfehler aufgehoben wurde. Besorgnis der Befangenheit ist einfach kein Formfehler, das hat auch nichts mit der Meinung der Verteidigung zu tun.


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26.10.2025 um 21:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ist hier nicht qua Gerichtsverfassung die Fehlerkorrektur implementiert? Ist es nicht völlig normal, dass ein Obergericht ab und an eine Entscheidung des Untergerichts als unzureichend oder fehlerhaft abändert? Die Fehlerkultur also Teil des Rechtsstaats ist?
Der Instanzenzug kann nicht alles sein, was der Justiz zum Umgang mit Fehlern einfällt. Jede Instanz für sich sollte sich hinterfragen und nicht nur auf die nächste Instanz verweisen.

Hier gibt es in unserem Justizsystem bislang nur zu zarte Pflänzchen:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/fehlerkultur-in-der-justiz-richterbund-veranstaltung-berlin-austausch-anwaelte-wissenschaft


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26.10.2025 um 22:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn zudem aus Mücken Elefanten gemacht werden, geht das Gespür für das Gewicht der Elefanten verloren.

Welche Größe diese Mücken haben, ist ja noch gar nicht geklärt. Im Moment gibt es dazu wohl unterschiedliche Meinungen, also mir kommen diese Mücken mindestens elefantengroß vor.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:In Wirklichkeit gehen aber die Maßstäbe verloren und am Ende wird man dann als Richter solche E-Mails gar nicht mehr in die Akten tun, sondern gleich verschwinden lassen. Damit ist dann viel gewonnen.
Die Lösung kann einfach nicht sein, dass man Richter vor Kritik schützen muss, weil man ansonsten erwarten muss, dass sie noch mehr rechtsstaatliche Prinzipien verletzen werden. Erhlich gesagt ich glaub das auch nicht, ich denke ein E-Mail-Austausch wird ordentlich offengelegt, oder auf den Austausch verzichtet werden.
Die Justiz sieht in Strafen auch einen erzieherischen Charakter, das soll auf alle Menschen zutreffen nur auf Richter nicht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 22:12
22.10.25 Teil 1

Vorwort der Vorsitzenden
Die Vorsitzende möchte mit einer Klarstellung zu den gestrigen Aussagen der Polizisten beginnen, die Kammer stimme nicht mit der Verteidigung überein, dass die Polizisten immer dann Erinnerungslücken hatten, wenn sie nicht antworten wollten. Nach so einer langen Zeit sei mit Erinnerungslücken zu rechnen.
Im Gegensatz dazu seien die Erinnerungslücken von AR nicht nachvollziehbar bei derartig emotionalen und außergewöhnlichen Situationen.

Mittlerweile seien mehr Unterlagen zu den Befangenheitsanträgen eingelangt, unter anderem das Attest von Frau Dr. Mützel, welches seitens der Verteidigung als unzureichend eingestuft wird.

Zeugin LR


Thema 03.10.22
(Genau wie ihre Mutter, antwortet L relativ knapp auf die Fragen der Vorsitzenden und sagt von sich aus wenig. Sie antwortet sehr zögerlich, meist gibt sie an keine Erinnerung zu haben und bei so gut wie jeder übrigen Aussage fügt sie etwas Relativierendes an, wie zum Beispiel „glaube ich, wenn ich mich richtig erinnere, so wie ich mich erinnere, ich bin mir nicht sicher, es kann sein, …“)

L kommt in Begleitung ihres Anwalts. Sie kenne ST seit 2022 durch ihre Schwester V, es sei sehr viel zusammen gemacht worden. Als Beispiele nennt sie Partys und rausgehen, mehr fällt ihr in dem Moment nicht ein. An den Aktivitäten hätten neben ihnen drei auch wechselnde Freund teilgenommen. Weder sie noch V seien mit ST liiert gewesen, nur befreundet.
V habe ST auch alleine getroffen, sie nicht, so weit sie wisse.
L beschreibt ST als anfänglich zurückhaltend und schüchtern, das habe sich nach einer gewissen Zeit gebessert und man habe viel mit ST gelacht. An irgendwelche Streitereien könne sie sich nicht erinnern.

(Die Befragung zu dem folgenden Themenkomplex wirkte eher wie ein Quiz, L beantwortete die Fragen der Vorsitzenden häufig nur mit einzelnen Worten und sie wirkte teilweise erleichtert, wenn ihr „das Richtige“ eingefallen ist.)
Am 03.10.22 habe man Tischtennis gespielt mit einem weiteren Freund, glaublich habe V das mit ST ausgemacht. Von wem die Idee dazu gekommen sei, erinnert L nicht. Auf die Frage wo man sich getroffen habe, meint L, in Übersee. Wie es dort ausgesehen habe, wie viele Tischtennisplatten es gegeben habe und ob es dort noch etwas anderes gegeben habe?→ Es habe dort mehrere Tischtennisplatten gegeben, die öffentlich zugänglich seien, dort habe es noch den Chiemsee gegeben und es sei ein Strandbad gewesen.
Wer dabei gewesen sei? → R, ST, V und L
Wie man dort hingekommen sei? → L sagt zuerst „alle drei in einem Auto“, es herrscht Verwirrung wer die drei denn sind, dann wird L gefragt ob sie alle drei Mitfahrer gemeint habe. Das bestätigt L.
Die Fahrt sei bei V und L zu Hause losgegangen, danach habe man wahrscheinlich R abgeholt und danach vermutlich ST, sie wirkt dabei nicht sicher.
Die Richterin fragt nach, wie man dort Tischtennis spielen würde, ob das Equipment vor Ort wäre, Lea meint ST könnte vielleicht das Equipment mitgebracht haben. Gestartet habe man am Nachmittag, L hat keine konkrete Erinnerung wie genau gespielt wurde, 2 gegen 2, alle 4 auf einmal, auch nicht wie lange gespielt wurde, sie vermutet, etwa 1 Stunde.
Nach den Lichtverhältnissen gefragt, meint L es sei durchgehend hell gewesen, dann verbessert sie sich und meint am Ende habe es schon gedämmert, es habe aber noch keine künstliche Beleuchtung gebraucht.
Danach sei man zu Parkplatz zurück und habe „vor nein hinter“ dem Auto noch geredet und ST habe gefragt „ob wir scho gehört haben, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht worden ist“? Andere Inhalte aus diesem Gespräch sind L nicht erinnerlich, aber sie glaubt, dass sich alle 4 am Gespräch beteiligt hätten. Es seien auch alle nah genug beieinander gestanden, dass jeder jeden gehört habe. Dieser Satz sei ohne jeglichen Zusammenhang gefallen. Danach sei auch nicht nachgefragt worden, woher ST das wisse, oder etwas anderes. L gibt an, dass sie überrascht und „bissl geschockt“ reagiert habe, da sei sich aber nicht mehr sicher. Für eine genauere Beschreibung der Situation fehlten ihr die Erinnerungen. Nachgefragt, ob das Thema mit V oder R, vielleicht auch zu einem anderen Zeitpunkt, besprochen worden sei, gibt L an, sie sei sich nicht sicher, an dem Abend „eher nicht, aber es kann sein“.
Ihr wird ihre eigene Aussage vom 22.11.2022 vorgehalten, damals habe sie gesagt „naja, wir waren schon alle ziemlich geschockt und haben uns dann alle gegenseitig gefragt, wie so etwas passieren kann“. → Sie wisse es nicht.
Sie habe keine Ahnung, wieso weder R noch V ihre Angaben bestätigen konnten.
Wie man wieder nach Hause gefahren sei, erinnert sie auch nicht mehr. Sie kann sich nicht an gesundheitliche Probleme erinnern. L räumt auf Vorhalt ein, dass es ihr nicht so gut gegangen sein könnte. Ob L mitbekommen habe, dass man sich am Auto noch für später verabredet habe, erinnert sie zwar nicht, gibt aber an, dass es sein könne, dass sich ST und V noch später getroffen hätten. Es wird nachgefragt, wie sie darauf komme, sie sich z.B. später noch verabredet worden? → L verneint das und vermutet, dass es ihr ihre Schwester erzählt habe. Sie sei sich aber nicht sicher, ob V sich an diesem Abend nochmal mit ST getroffen habe. Ob sie denn eine Erinnerung habe, dass V an dem Abend nochmal weg sei?→ Hat sie nicht.
Sie wird gefragt, ob sie der Mutter gegenüber die Bemerkung erwähnt habe, das bestätigt sie zwar, sicher sei sich aber nicht und wann das gewesen sein könnte, ist ihr auch nicht erinnerlich. Die Schwester soll die Bemerkung ihr gegenüber aber bestätigt haben, glaublich. Ob sie mit R darüber geredet habe, wisse sie nicht mehr.
Wieder zu Hause habe sie am Handy im Internet nachgeschaut, habe aber nichts dazu gefunden.
Sie könne sich auch nicht erinnern, wann sie das 2. Mal von H´s Tod gehört hatte.
Wie sie es sich erklären könne, dass V und R von der Bemerkung nichts mitbekommen hätten? → Sie wisse es nicht, aber der Vorhalt aus einer Aussage, dass sich V+R selbst unterhalten hätten, erscheint ihr möglich.
Ihr fällt nichts dazu ein, als sie gefragt wird, ob V etwas Auffälliges von einem Treffen mit ST erzählt habe. Aber als sie direkt gefragt wird, ob V von einer Messerbedrohung erzählt habe, glaubt sie das schon zu erinnern. Einmal sei sie selbst dabei gewesen, sie wisse nicht, ob eine Bedrohung mit dem Messer vielleicht öfter vorgekommen sei. Sie wird gebeten zu schildern, was passiert sei, als sie dabei war. L gibt an, V sei auf dem Fahrersitz gesessen, ST am Beifahrersitz und sie hinten. ST habe ein Messer, „so ein Taschenmesser oder so“ in die Nähe von V´s Hals gehalten. Sie sei zwar „geschockt“ gewesen, hätte es aber „ned ernst gnumma“. L kann nicht angeben wo oder wann der Vorfall stattgefunden sei.
Ob ihr noch andere Verhaltensweisen einfallen, vielleicht welche die übergriffig waren?→ V sei am Fahrersitz gesessen, ST am Beifahrersitz und sie hinten. ST habe seine Hand auf V´s Oberschenkel gelegt, in der Nähe des Intimbereichs (fällt ihr schwer das raus zubringen). V habe dann die Hand weggenommen, sie selbst hätte auch irgendwas gemacht, ihr falle aber nicht mehr ein was. Sie wisse auch nicht wann und wo da gewesen sei.
Sie wird gefragt, ob sie erklären könne, wieso ihr das bei der ersten Befragung im November 2022 nicht eingefallen sei. Sie meint, „vor lauter Aufregung“ danach habe sie nochmal nachgedacht. Die Kammer wundert sich, dass sie in der Befragung von sich aus davon erzählt habe. Es sei protokolliert, dass sie am Ende der Befragung gefragt worden sei, ob ihr noch etwas einfalle und dann habe sie von dem Messervorfall berichtet. L erklärt, dass ihr die Polizei gesagt hätte, sie solle sich nochmal Gedanken machen und das habe sie gemacht. Die Kammer möchte wissen, ob sie vielleicht mit der Mutter und der Schwester Gespräche geführt habe, nach L sei das schon möglich, aber eher nicht detailliert.
Dann wird ihr die Sprachnachricht von V vom 05.10.2022 vorgelesen, L hat dazu keinerlei Erinnerung.

Nachfragen StA
Ob in der Gruppe auch manchmal Federball gespielt wurde, L wisse es zwar nicht, aber möglicherweise hin und wieder.
Wie oft denn Tischtennis gespielt worden sei?→ Es könne sein, dass das öfter gespielt worden sei.
Ob L nach der Haftentlassung Kontakt zu ST gehabt habe?→ Nein.
Wieso sie überhaupt im Internet nachgeschaut habe? → Es habe sie interessiert, weil es in der Nähe passiert sei.

L glaubt, auf nochmalige Nachfrage der Kammer, dass sie immer am selben Ort Tischtennis gespielt hätten. Ihr sei ST an diesem Tag nicht auffällig erschienen.

Nachfragen Verteidigung
Georg fragt nach, ob ihr Handy ausgelesen worden sei, sie gibt an, dass sie es im Prozess abgegeben habe.
Georg findet es verwunderlich, dass L als erstes die Sitzordnung einfällt, als sie nach einer Messerbedrohung gefragt wird, ob sie noch mehr zu den Umständen erzählen könne, zum Beispiel ob das während der Fahrt passiert sei?→ Es sei nicht während der Fahrt passiert, man sei irgendwo gestanden und habe im Auto geredet, sie habe aber keine Erinnerung was man geredet habe, oder wo man gestanden sei.
Dann fragt er nach, wie es bei der sexuellen Belästigung abgelaufen sei? → Es sei auch nicht während der Fahrt passiert, man sei irgendwo gestanden und habe im Auto geredet. Nochmal nachgefragt, was sie selbst getan habe, meint L nun, sie habe aufgepasst „dass er es ned numoi macht“.

Daraufhin fängt L zu weinen an, es wird beraten eine Pause einzulegen, die Verteidigung ist dagegen, aber die Vorsitzende beschließt die Pause.

In der Pause unterhalten sich die Verteidiger und die Staatsanwälte, Merkel meint, es gäbe keinen Hinweis, dass L am 03.10.2022 nach einem Mord oder ähnliches gesucht habe, auf dem Handy von L sei frühestens am 08.10.2022 ein Nachweis gefunden worden, dass L einen Presseartikel angeschaut habe, oder nach etwas derartigem gesucht habe. Diese Information sei im ersten Prozess nicht im Akt gewesen und er räumt ein, dass die in den Akt gehört hätte. Daraufhin meint Rick, in den Rohdaten hätten sich Cookies gefunden, die darauf hindeuten, dass am 05.10.2022 das erste Mal danach gesucht worden sei. Als die Sitzung wieder weiter geht, meint Georg, dass der StA das der Zeugin vorhalten sollte, da die bei ihm nicht zu weinen beginnen würde. Der StA meint, für ihn ergäbe sich daraus keine Frage an die Zeugin, aber fragt schließlich doch. L kann dazu nichts sagen, sie erinnere sich nicht, was sie am 05.10.2022 oder am 08.10.2022 angeschaut habe.
Von Georg nach ihrer psychischen Gesundheit gefragt, gibt L an, es sei eine leichte- mittlere Depression diagnostiziert worden, sie habe kurz Antidepressiva eingenommen und sei im SPZ behandelt worden. Sie würde ihre Psychologen und Psychiater von der Schweigepflicht entbinden. Sie sei wegen der Scheidung der Eltern depressiv gewesen, die psychischen Probleme ihrer Schwester hätten sie nicht belastet, außerdem habe sie sich mit 15/16 (8./9. Klasse) geritzt. V sei wegen Mobbing depressiv gewesen.
Georg fragt nach, ob sie mit jemanden über den Messervorfall gesprochen habe, sie glaubt mit ihrer Schwester. Georg fragt nach, woran sie das festmache und fordert L auf nachzudenken. L kann keine Erinnerung dazu abrufen, auch nicht daran, dass sie mit irgendjemand anderem über den Messervorfall gesprochen habe. Ihr wird eine frühere Aussage vorgehalten, in der sie angegeben habe, dass sie mit ihrer Mutter und R darüber geredet habe und die gesagt hätten „dass das nicht geht“. Heute hat sie dazu keine Erinnerung mehr.
Sie kann sich auch nicht erinnern mit jemandem über die sexuelle Belästigung gesprochen zu haben.
Rick fragt nach, ob L sich erinnern könne, wer in der polizeilichen Vernehmung zuerst vom 03.10.2022 gesprochen habe, sie oder die Ermittler? L glaubt es sei von ihr aus gegangen. Ihre Mutter habe sie hingefahren, rein sei sie alleine, sie sei von einem männlichen Polizisten vernommen worden. Detailfragen dazu was ihr gesagt wurde, weshalb sie befragt wurde, oder welche Fragen gestellt wurden, oder ob sie speziell nach dem Datum oder nach Tischtennis befragt wurde, kann sie nicht erinnern. Sie wisse noch, dass es Winter gewesen sei, als sie bei Gericht ausgesagt habe und bei den Vernehmungen durch die Polizei sei es auch kalt gewesen.
Habe sie in ihrer Aussage anfänglich von Felden statt von Übersee gesprochen?→ „Kann sein“
Sie habe die Orte glaublich verwechselt, weil sie mal in Felden gewesen sei, aber sie könne die Tischtennisplatten in Felden nicht beschreiben.
Ob ihr Wikinger-Schach, auch Puk genannt, bekannt sei?→ Der Begriff sagt ihr im ersten Moment nichts. Rick beschreibt ein Spiel aus Holzklötzen kurz und L kann sich erinnern führt die Beschreibung fort und bestätigt, dass das mal gespielt worden sei. Sie erinnere auch, dass das Puk-Equipment in einem Sack sei und eher schwer sei und dass ST das mitgebracht habe, gespielt hätten glaublich V, L und ST. Eher im Sommer, sie wisse nicht wo, aber es wäre möglich, dass das in Übersee gespielt worden sei.
Ihr wird vorgehalten, dass R einen weiteren Freund als Tischtennis-Teilnehmer angegeben habe, L erinnert sich, dass man sich mal zu 5. getroffen habe, der 5. sei SW gewesen. Das sei aber an einem anderen Tag gewesen, sie habe keine Erinnerung was man bei diesem Treffen zu 5. gemacht habe. Auf Nachfrage räumt sie ein, dass es möglicherweise Tischtennis gewesen sei. Sie sei mit SW nicht mehr befreundet, als Grund dafür gibt sie an, dass sie im Frühling oder Sommer ca. 1 Monat mit ihm eine Beziehung gehabt habe und man irgendwann „einfach so auseinandergegangen“ sei.
L wird gefragt wie sie zu dem Rechtsbeistand gekommen sei, L gibt an, der sei ihr „zugeteilt“ worden, sie habe einen Brief vom Gericht bekommen, dort sei der Name drauf gestanden und sie habe ihn angerufen und ihn in seiner Kanzlei getroffen. Zur Kanzlei sei sie von ihrer Mutter gebracht worden, diese sei aber nicht mit rein gegangen. Ob ihr bekannt sei, warum ihr ein Anwalt zugeteilt wurde und beispielsweise der Mutter nicht, sie glaubt gehört zu haben, dass man bis 25 einen Anwalt zugeteilt bekomme.
Rick fragt nach, ob sie die Auskunftsverweigerung mit dem Rechtsbeistand besprochen habe, L kann das nicht beantworten, würde aber auch ihren Rechtsbeistand von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Rick fragt nach „lost places“, L gibt an dass AR, L, SW, ST und V bei einem „lost place“ waren, das sei am 07.10.2022 gewesen. Sie könne sich an dieses eine mal erinnern, aber ist sich nicht sicher, ob sie nur das eine Mal bei „lost places“ waren.
L wird nochmal nach dem Tischtennis gefragt, sie gibt an, dass es glaublich gedämmert habe. Sie habe aber keine Erinnerung wo das Equipment her kam, könne auch keine leuchtenden Bälle erinnern, oder dass man mit Handys die Platte beleuchten müssen hätte. L wird die Aussage von R vorgehalten, dieser habe gemeint, das Tischtennisspiel habe in Übersee nach 20 Uhr stattgefunden, sie hätten die Platte mit Handys beleuchten müssen.
Wann R Zeit habe?→ R habe selten Zeit, der sei Zimmerer und habe eine eigene Werkstatt zu Hause, dort sei er viel und sonst sei er auch viel unterwegs.
L wird gefragt, ob es nicht ein „riesen Thema“ zu Hause gewesen sei, das man mit Mutter und Schwester besprochen habe?→ L meint, sie hätten schon darüber geredet. V sei traurig und geschockt gewesen, weil ST verhaftet wurde, V hätte es ihm nicht zugetraut.
Ob sie sich auch überlegt hätten, warum er es vielleicht doch gewesen sein könnte, weil sich die Polizei ja nicht so irren würde?→ Die Mutter habe ST als sehr ruhigen jungen Mann beschrieben, mit dem man viel gelacht hätte und der lustig gewesen sei, eigentlich hätten sie es sich nicht vorstellen können.
Rick fragt etwas ungenau nach dem Messervorfall, ob das vor oder nach der Verhaftung gewesen sei. L antwortet „vor der Verhaftung“ und meinte offenbar den Vorfall selbst, als Rick spezifizierte, dass sie das Gespräch darüber gemeint habe, räumt L ein, dass das möglicherweise nach der Verhaftung gewesen sei.
Die Frage, ob V schon mal was gesagt habe, das nicht gestimmt habe, beantwortet L damit, dass sie ihrer Meinung eigentlich immer die Wahrheit sage. Danach gefragt, ob sie sich schon mal irren würde, meint L, V steigere sich rein und dramatisiere viel, sie mache sich viele Sorgen.
Ob V auch mit ihrem Vater gesprochen habe, weiß sie nicht, sie habe zu diesem keinen Kontakt, V aber schon.
Ob sie in der Familie den Irrtum im Datum von V besprochen hätten, weiß sie nicht mehr. Georg hakt nach und lässt sich erklären wie das in der Familie abgelaufen sei nach einer Vernehmung.→ V habe von sich aus zu erzählen begonnen, sie könne sich nicht erinnern, wie lange man sich unterhalten habe, sie glaubt sich zu erinnern, dass sie dabei zu zweit waren. Sie glaubt L sei zwei oder dreimal vernommen worden, es sei sowohl vor als auch nach den Vernehmungen darüber gesprochen worden. Da sich V Sorgen gemacht habe und die ganze Situation habe sie belastet, L habe ihr gut zugeredet.
Zu der Frage „Ob ihre Schwester ihr gesagt hat, dass sie sich Sorgen macht, weil sie was Falsches gesagt hat?“ und wie die Reaktion von L darauf gewesen sei, beruft L sich nach Beratung mit dem Anwalt auf den § 55 StPO.
L wird nach dem gelöschten Chat mit V gefragt, dazu habe sie aber keine Erinnerung mehr.
Georg fragt, ob L mit ihrer Schwester und Mutter vor der heutigen Vernehmung gesprochen hätten? → „Ja klar, täglich“ seit sie erfahren haben, dass sie nochmal aussagen müssten. Es sei darum gegangen, dass V belastet gewesen sei, L ihr gut zugeredet habe, dass sie es schon schaffen würde. Es wird nachgefragt, ob V aussagen will und l erklärt V habe Angst und mache sich Sorgen, sie würde lieber keine Aussage machen, weil sie psychisch belastet sei. Sie solle nicht „aufgeben“. Dieser Ausdruck irritiert Georg, und er fragt nach was sie mit „aufgeben“ meine, L bricht wieder in Tränen aus und ist ratlos.
Es folgt eine kurze Pause und die Richterin verkündet, dass sie die Zeugen die auch für den Vormittag bestellt sind umladen werde auf den 12.11.2022.

Thema Hausparty
Die üblichen Teilnehmer auf solchen Partys, seien V, L, AR und weitere Freunde gewesen. Normalerweise habe man Musik gehört, Alkohol getrunken und geredet. Sie wisse kein genaues Datum, aber 2022 habe es eine Hausparty mit V, L, AR, M und ST gegeben. Sie erinnere den Anlass nicht. Die Kammer fragt nach, wieso diese spezielle Hausparty erinnerlich sei, wenn diese regelmäßig stattfinden würden? → L meint, weil ein Satz gefallen sei „ok, ich geb´s zu, ich war´s“.
Sie hätten generell über den Fall gesprochen, was man im Internet darüber gelesen habe.
Ob sie erinnere, dass die Schwester etwas Besonderes erwähnt oder erlebt habe, dazu hätte L keine Erinnerung. Ob ihr ein Zusammenhang einfalle in dem der Satz gefallen sei?→ Es sei um das Thema gegangen und darauf hin habe ST das gesagt. Wie ihre Reaktion ausgefallen sei?→ Für eine Sekunde habe sie sich erschreckt, aber sie habe es nicht ernst genommen.
Weil es ein Scherz gewesen sei?→ Das sei nicht abzuschätzen gewesen. An eine Nachfrage an ST erinnere sie sich nicht. „Bestimmt“ sei hinterher über diesen Satz gesprochen worden, sie wisse zwar nicht wann, aber „wir haben uns gefragt, wieso er das gesagt hat„.
Ihr wird vorgehalten, dass sie am 22.11.2022 bei der Polizei auf Nachfrage zu diesem Abend angegeben habe, dass lediglich Smalltalk geführt worden sei, kurz sei über den Tod von Hanna gesprochen worden, aber über nichts Spezielles. Warum sie damals so ausgesagt habe, kann sie nicht sagen.
Auch bei der 2. Vernehmung habe sie davon nichts erwähnt, erst bei Gericht habe sie zum ersten Mal davon gesprochen, ob es sein könne, dass sie es gar nicht selbst gehört habe? → L verneint, sie habe es selbst gehört.
Ob es sein könne, auch wenn es etwas makaber sei, dass sie vom Polizeiverhör genervt gewesen sei und sie beispielsweise mit M darüber geredet habe, L bestätigt das.
Der Vorhalt, dass M ausgesagt habe, dass er ST aufgezogen habe und ST darauf reagiert habe, hilft ihrem Gedächtnis nicht auf die Sprünge.
Ob irgendjemand der Beteiligten auf die Aussage von ST reagiert habe?→ Alle hätten es nicht ernst genommen, sie kann nicht angeben woher sie das gewusst habe.
Sie hat keine Erinnerung daran, ob sich über eine drohende U-Haft unterhalten wurde. Die Kammer fragt, ob sie sich nur an diesen einen Satz erinnere? → Darauf sagt L nichts.
Zum weiteren Verlauf des Abends gibt L an, ST haben an diesem Abend sehr viel getrunken und sich übergeben. Als er den Satz gesagt habe, hätte er zwar auch schon was getrunken gehabt, aber noch nicht so viel. M habe auch sehr viel getrunken an dem Abend. Beide hätten dort übernachtet, M habe bei L geschlafen, sie erinnert nicht wo ST geschlafen habe. Sie hätte keine Bedenken gehabt, dass ST bei ihnen übernachte.
Die Vorsitzende fragt nach, ob ihr der Grund für die Verhaftung von ST bekannt gewesen sei und L meint, sie hätte es schon gelesen damals, wisse es aber jetzt nicht mehr. L hat keine Erinnerung daran, dass es wegen V´s Aussage gewesen sei.

Für die Frage, ob die Schwester gesagt habe, dass ST verhaftet worden sei, weil sie „einen Schmarren“ erzählt habe, beruft sich L wieder auf den § 55 StPO.

Der Vorhalt, dass die Mutter einen Anwalt empfohlen habe, hält L für denkbar, aber sie erinnere keine Reaktion der Mutter, auch nicht, ob ST geraucht habe. Normalerweise habe ST eher nicht geraucht.
L habe den Eindruck gehabt, dass ST was von V gewollt habe, aber V habe ihr erzählt, dass sie nur Freundschaft gewollt habe.

Nachfragen StA
Der StA bittet L die Laune von ST am 17.11.2022 zu beschreiben und L gibt an er sei gut drauf gewesen, wegen dem Alkohol aber auch bedrückt, aber sie wisse nicht, weshalb er bedrückt gewirkt habe.
Ob sie von Verhaltensänderungen berichten könne, L meint ST sei öfter als sonst bei ihnen gewesen, es habe gewirkt als ob er sich habe verstecken wollen. Sie habe aber weder eine Erinnerung daran wie oft er vor noch wie oft er nach dieser Änderung bei ihnen gewesen sei.
Ob V ihr Handy immer dabei habe?→ „Ja“ und gibt als Anhaltspunkt, der von Georg erbeten wurde, an, dass sie es noch nie erlebt habe, dass V ihr Handy zu Hause gelassen habe, da sie immer im Auto vom Handy Musik abspiele.

Nochmalige Nachfragen Kammer
L bestätigt, dass über die Verhaltensänderungen in der Familie gesprochen worden seien, sie wisse aber nicht, ob man sich vor oder nach der Verhaftung unterhalten habe. Auf detailliertes Nachfragen von Georg meint L, sie vermute eher nach der Verhaftung.
Die Kammer möchte wissen, ob man vor dem Tischtennis irgendwo eingekehrt sei, aber L kann sich nicht erinnern. Sie wird gefragt, wo sie üblicherweise was essen würden und L meint, sie würden sonst zum McD gehen, aber sie wisse nicht ob das auch an diesem Tag gewesen sei.

Nachfragen Verteidigung
Ob sie ein eigene Erinnerung habe, dass ST im Auto geschlafen habe?→ Sie habe es nie gesehen, aber sie glaubt, dass es einmal ausgemacht worden sei, dass er im Auto schlafen werde.
Georg hält ihr vor, dass sie in eine früheren Aussage angegeben habe, dass es öfter vorgekommen sei, dass ST ihre Schwester „sexuell angefasst“ habe und L erwidert, sie wisse zwar nur von einem Mal, glaube aber es sei öfter vorgekommen. Nach dem Grund gefragt, meint L, „weil es gut möglich ist“, sie habe aber keine Ahnung warum es gut möglich sei und habe auch keine Erinnerung daran, dass ihr V davon erzählt habe.

Nachfragen Ruppert
Ob Tischtennis einfach so gespielt worden sei, oder in Sätzen, L meint „einfach so“.
Ob L berichten könne, worüber sie mit ST gelacht habe und L meint, ST sei an sich ein lustiger Mensch gewesen und wenn er einen Spaß gemacht habe. Genau nach den Späßen gefragt, fällt L nichts ein, ST sei einfach ein lustiger Typ.
Ruppert möchte wissen ob L ST als guten Verlierer oder eher ehrgeizig einschätzen würde, L meint er sei ein guter Verlierer gewesen, sie wisse aber nicht wie ehrgeizig er sei.
Ob L sich nicht gefragt habe, ob sie das Mädchen das gestorben sei kennen könnte, als ST davon erzählt haben soll? → Sie habe es nur interessant wegen der Nähe gefunden, aber nicht überlegt, ob sie sie kennen könnte.

Nachfragen Rick
Rick möchte wissen, ob L die Sprachnachrichten deshalb nicht erinnerlich seien, weil sie die vielleicht gar nicht anhören würde und L meint, sie würde die nicht immer bis zum Ende anhören.
Rick fragt nach ob sie auch heute ihr Handy zur Verfügung stellen würde und L berät sich mit ihrem Anwalt und lehnt ab.
Rick meint, da L heute das Gegenteil zu der Aussage ihrer Mutter von gestern gesagt habe, dass sich eben schon täglich unterhalten worden sei, wäre ein Verfahren gegen AR schon möglich. Die Vorsitzende wirft ein, das Gericht könne das Handy aber nicht einkassieren, weil das dann ein anderes Verfahren sei. Rick erinnert daran, dass im ersten Prozess alle Nachrichten zur Schwester gelöscht worden waren. L wird von der Vorsitzenden gefragt, ob sie sich denn mit der Mutter und der Schwester ausgetauscht habe, das bejaht L und sie wird gefragt, ob es für sie in Ordnung wäre, wenn erstmal nur die Kammer in das Handy schauen würde. L stimmt zu und geht zum Auto das Handy holen, ihr Anwalt begleitet sie. Die Kammer zieht sich zurück, um sich die ein oder andere Sprachnachricht mit der Mutter und der Schwester anzuhören. Als die Kammer zurück kommt, teilt die Vorsitzende mit, auf dem Handy befinde sich Prozessrelevantes. Die Mutter habe zum Beispiel in einer Nachricht geraten, einfach zu sagen, dass man sich nicht erinnern würde, dann könnte man sich auch nicht in Widersprüche verstricken. L willigt schließlich freiwillig ein und übergibt ihr Handy.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 22:35
Sorry für den langen eintönigen Bericht, der hauptsächlich aus "nicht erinnern" besteht.

Ich hab keine Ahnung weshalb in ippenmedia davon die Rede war, dass L plötzlich von Felden gesprochen hätte. Die Felden/Übersee Thematik wurde von Rick angesprochen, aber L selbst hat weiterhin von Übersee gesprochen, da bin ich mir 100 % sicher, weil ich die ganze Zeit da drauf gewartet hatte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 23:03
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:aber wenn sie zu wenig Sorgfalt bei der Überzeugungsbildung walten lassen, könnten sie meiner Meinung nach schon haften. Das würde dann dazu führen, dass Richter sich sorgfältiger eine Meinung bilden, damit es ihnen am wenigsten schadet, darin seh ich jetzt keinen Nachteil für die anderen Prozessbeteiligten.
Sofern damit eine Fahrlässigkeitshaftung gemeint ist, halte ich das schon für problematisch und es ist gut, dass es das so nicht gibt. Denn dann bestünde schon unterbewusst eine Neigung im Sinne der Partei zu entscheiden, bei der ein (größerer) (finanzieller) Schaden liegen könnte, vielleicht auch dann frei zu sprechen, wenn man vom Gegenteil überzeugt ist, weil man von der Staatsseite weniger Haftungsklagen erwarten kann etc. Die Beschränkung der Haftung auf Straftaten (insbesondere Rechtsbeugung) ist schon richtig. Und tatsächlich ist der Rechtsstaat in diesem Fall ja (vielleicht nur mit Glück aber immerhin) nicht in den Brunnen gefallen. Die Rechtsmittelinstanz hat ein falsch zustande gekommenes Urteil (darauf, ob das Ergebnis ggf stimmt oder eher nicht, kommt es nicht an), der Prozess wird wiederholt. Menschliche Fehler auch in der Justiz, auch solche aus etwaig unbewusster Befangenheit, wird auch ein perfekter Rechtsstaat (der mit Sicherheit nicht erreicht ist) nie ganz vermeiden können.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Lösung kann einfach nicht sein, dass man Richter vor Kritik schützen mus
Dem stimme ich allerdings zu. Kritik, auch solche die den Finger in die Wunde legt, muss erlaubt sein und Richter müssen wie alle anderen Personen in wichtigen Ämtern damit umgehen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 23:07
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:ich denke ein E-Mail-Austausch wird ordentlich offengelegt, oder auf den Austausch verzichtet werden
Das denke ich auch. Der Fall wird in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften, wo mangelndes ProblemBewusstsein herrschte ein Weckruf gewesen sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 23:38
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Der Begriff sagt ihr im ersten Moment nichts. Rick beschreibt ein Spiel aus Holzklötzen kurz und L kann sich erinnern führt die Beschreibung fort und bestätigt, dass das mal gespielt worden sei. Sie erinnere auch, dass das Puk-Equipment in einem Sack sei und eher schwer sei und dass ST das mitgebracht habe, gespielt hätten glaublich V, L und ST. Eher im Sommer, sie wisse nicht wo, aber es wäre möglich, dass das in Übersee gespielt worden sei.
Endlich eine Idee was das mit derPuk-Sache sein könnte. Danke für den tollen genauen Bericht, viel besser als nur die Presse. Muss drüber nachdenken wie sich die Aussage werten lässt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.10.2025 um 23:40
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:In der Pause unterhalten sich die Verteidiger und die Staatsanwälte, Merkel meint, es gäbe keinen Hinweis, dass L am 03.10.2022 nach einem Mord oder ähnliches gesucht habe, auf dem Handy von L sei frühestens am 08.10.2022 ein Nachweis gefunden worden, dass L einen Presseartikel angeschaut habe, oder nach etwas derartigem gesucht habe. Diese Information sei im ersten Prozess nicht im Akt gewesen und er räumt ein, dass die in den Akt gehört hätte. Daraufhin meint Rick, in den Rohdaten hätten sich Cookies gefunden, die darauf hindeuten, dass am 05.10.2022 das erste Mal danach gesucht worden
Auch interessant. Also kann man auf das angebliche taggleiche Google als zeitliche Erinnerung auch nichts geben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:03
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Felden/Übersee Thematik wurde von Rick angesprochen, aber L selbst hat weiterhin von Übersee gesprochen, da bin ich mir 100 % sicher, weil ich die ganze Zeit da drauf gewartet hatte.
OK, interessant. Hast du den Eindruck, sie kann die beiden Orte vom Namen her/geographisch unterscheiden?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:16
@rabunsel, vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Da bekommt man einen weitaus besseren Überblick als aus den Medien.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Auch interessant. Also kann man auf das angebliche taggleiche Google als zeitliche Erinnerung auch nichts geben.
Was bleibt da von Leas Aussage noch übrig? Schon wieder etwas wesentliches, was im ersten Verfahren nicht berücksichtigt wurde. Es soll nicht in die Akten gekommen sein. Gerade vor dem Hintergrund, dass niemand Leas Aussagen bestätigen konnte, wäre es dringend notwendig gewesen, das zu untersuchen. Ein weiteres schweres Versäumnis der ursprünglich Kammer.

Auch auf Seiten der StA hat sich da doch mittlerweile etwas getan, so hatte hierzu auch die STA mittlerweile hierzu Recherchen durchgeführt und bestätigt es. Offenbar nimmt nun auch von Seiten der StA ein besseres Team an der Verhandlung teil, m Vorfeld des Verfahrens sah es nicht danach aus.


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