Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 17:46Es braucht nicht, dass ein Journalist „Skandal“ schreibt, dass jemand versagt hat.Origines schrieb:ein. Das ist Journalisten-Sicht. Die wollen immer den "Skandal", das "Justizversagen". Und es fällt ihnen schwer, das (gibt es auch) vom normalen Lauf der Dinge zu unterscheiden.
Eine Kammer ist ja nicht der Rechtsstaat, sie sind ein Teil davon.Origines schrieb:Aber der Rechtsstaat ist kein Uhrwerk und es ist eingepreist, dass es eine andere Sicht der Dinge gibt oder Fehler passieren
Wenn ich nichts neues dazu gekommen ist oder alles schon beantragt war, dann nicht.Origines schrieb:Nachher ist man immer schlauer
Meines Erachtens, haben sie schon versagt, indem sie unterlassen haben, ein Aussagepsychologisches Gutachten zu beantragen, besonders wenn die vorläufige Einschätzung bestand hat.
Aussagekräftiger, wäre es natürlich, wenn der BGH dazu Stellung genommen hätte, da gebe ich recht. Auch was die Beweiswürdigung angeht.
Möglicherweise, war es für das Gericht ganz gut, dass sie gleich einen absoluten Revisionsgrund geschaffen haben.
So bleibt natürlich viel mein persönliches Empfinden und Einschätzung, anders rum aber genauso.
Es ist aber ganz sicher nicht der „normale Lauf“, dass jemand als Mörder zu 9 Jahren Haft verurteilt wird und am Ende wird rechtskräftig festgestellt, dass dieser komplett unschuldig ist.
Wir reden dann aber auch von einer bundesweiten Absegnung und von einer Frage, ob jemand Täter ist. Und nicht davon, ob jemand zu viel Gras besessen hat, oder länger an der roten Ampel stand.Origines schrieb:Bei bestimmten Rechtsfragen ist es sogar so, dass Dir ein bayerisches Gericht eins auf die Nuss haut, und ein niedersächsisches Gericht Dich frei spricht.
Ich habe auch nie von Rechtsbeugung gesprochen. Ich muss nicht etwas vorsätzlich kaputt machen, um zu versagen.Origines schrieb:Also: Aus dem Maschinenraum des Rechtsstaats betrachtet werden Urteile aufgehoben und zurückverwiesen und neu und anders entschieden und niemand hat rechtsstaatswidrig gehandelt.
Natürlich kann man das behaupten.Sherlock_H schrieb:Das kann man nicht gehaupten. Wenn ST der Täter wäre, dann wäre das Ergebnis des Wahrheitsfindungprozesses des ersten Gerichts richtig, egal, wie das 2. Gericht geurteilt hat
Ich habe von dem Fall gesprochen, dass offiziell festgestellt wird, dass ST unschuldig ist.
Wenn das Wörtchen „Wenn“ nicht wäre und Aliens Rudi Rupp wieder zusammengeflickt und in die Donau verbracht hätten, wäre da auch der Wahrheitsfindungsprozess des Ersten Gerichts richtig.