christian01 schrieb:Da hast Du schon Recht, aber dafür müssten eindeutige Beweise oder zumindest unzweifelhafte Indizien vorliegen.
Naja, das sehe ich nicht ganz so. Wann ist ein Indiz schon wirklich unzweifelhaft? Aber meiner Meinung nach müssen die Indizien erschöpfend und nicht einseitig gewürdigt werden.
Tincho schrieb:Was aus meiner Sicht heißt, dass genau diese Funktion eine der wenigen ist, die durch Wasser oder andere zufällige Berührungen auf dem Display aktiviert werden kann.
Vielen Dank. Ich finde es spannend, dass Face ID so gut funktioniert, dass man sich extra bemühen muss das Handy nicht zu entsperren. Aber wäre es entsperrt worden, wäre das ja aufgezeichnet worden. Vielleicht kannst du das aus Erfahrung sagen: Wie gut funktioniert die Face ID wenn es beispielsweise regnet, oder eben das Handy nass ist? Dunkelheit sollte Face ID ja nicht beeinträchtigen.
GrafOskar schrieb:So ist es, diese (Un-)Genauigkeit ist ein Attribut das den Datensätzen hinzugefügt wurde und das vom iPhone nicht geliefert wird. Es musste also geschätzt werden und die Schätzung wurde so gemacht, dass es mit der Tatorthypothese noch passt. Selbst die Genauigkeit (35m - 120m) der Punkte die lt. Kommissar noch "mithin gut" sind spottet jeder Beschreibung.
Verschiedene Daten-Forensiker sind in dem Fall involviert und du glaubst das wäre keinem aufgefallen und nicht nur das, es wurde extra eine Geodäsie-Experte zu Rate gezogen und der unterstützt auch die erfundene Schätztheorie der Polizisten und „rechnet“ das jetzt mühselig wieder zurück?
Origines schrieb:Davon zu unterscheiden ist die Rechtsfrage, ob das erste Gericht aufgrund seiner Feststellungen zu einer Verurteilung kommen durfte.
Wenn du nur mal diesen Standpunkt früher vertreten hättest, hätten wir uns viel Diskussion sparen können. Du hast aber bisher immer behauptet, das erste Gericht habe zu einer Verurteilung kommen
müssen und wer das nicht verstehen würde, der habe halt das Rechtssystem nicht verstanden.
Origines schrieb:Und auf Grundlage der eigenen höchstpersönlichen Beweiswürdigung die Existenz irgendwelcher sachlicher Argumente für die Schuld eines Angeklagten a) negiert und b) laut "Skandal", "Logikfehler" und "Zirkelschluss" gerufen, auch wenn es die nicht gibt. Sondern "nur" eine unterschiedliche Sichtweise, wie ein Indiz zu bewerten ist.
Und nochmals der Aufruf, bring doch einfach mal deine sachlichen Argumente und hör auf mit deinen pauschalen Unterstellungen und Entwertungen von anderslautenden Meinungen. Es ist doch auch nur eine unterschiedliche Sichtweise, wenn man in der ein oder anderen Ausführung im Urteil einen Logikfehler erkennt. Es verlangt doch keiner, dass du das auch so siehst, aber du kannst es halt auch keinem verbieten, bist ja schließlich nicht die juristische Instanz höchstpersönlich.
ProGer schrieb:Ihr wart dabei. Wie empfindet ihr das Auftreten der Verteidigung?
Im Gerichtssaal selbst ist meist eine gute Stimmung, die Prozessbeteiligten necken sich gegenseitig in den Pausen, aber es wirkt respektvoll und auf Augenhöhe.
Meiner Meinung nach fallen beide Verteidiger erst einmal durch ihre Detailtreue und Sachverstand auf, sie sind natürlich „lästig“ und lassen nichts durchgehen, das stößt dem Gericht manchmal auf.
Beispielsweise stellen sie immer die Fragen an die Beamten, wie sie ihre Aufträge erhalten haben und nach dem genauen Wortlat etc. Aber im Nachhinein zeigt sich meist der „gute Riecher“ und es finden sich in den Auftragserteilungen gewisse Richtungsvorgaben. Oder wenn Fragestellungen an Zeugen abgelehnt werden, verlangen sie halt den Weg, den die StPO vorgesehen hat und häufig gibt diese ihnen Recht und sie dürfen ihre Fragen dann trotzdem stellen.
Gegenüber den Zeugen treten sie schon „unerbittlich“ auf, aber die Richterinnen eh auch. Laut wird es bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen, aber bei allen Beteiligten, das ist meiner Meinung nach korrekt so.
Dann gibt es noch die Erklärungen nach §257 StPO, die sie regelmäßig abgeben, darin bringen sie schon immer wieder ihren Unmut über den ersten Prozess zum Ausdruck und prangern die Fehler der Polizisten an. Auch wenn mal so was fällt wie „ sie sind schon über die Maßen mit den Rosenheim Cops gestraft“, werden im Normalfall konkrete Umstände angeprangert, wenn zum Beispiel rauskommt, dass manches nie im Akt gelandet ist, oder wenn die Verteidigung den Eindruck hat, dass die Polizisten taktische Erinnerungslücken haben, oder wenn der Verdacht entstand, dass eine Aussage sinnentstellt protokolliert wurde etc.