@emzDas interessante an dem Fall ist: Die Gutachten schließen sich nicht gegenseitig aus. Adamec hat für die Schulterbrüche eine Theorie genannt, ohne dass sie von der Litetatur belegt wurde. Die Gutachter der Verteidiger nennen eine andere also weitere Möglichkeit.
Auch bei den Kopfwunden ist es nicht anders, Mützel nannte einen Stein als denkbare Möglichkeit, schloss andere gar nicht aus. Sollte die Form der Wunde nun auf den Schütz deuten, dann läge kein Gutachter wirklich falsch. Die Gutachten ergänzen sich nur.
rabunsel schrieb:Schon mal ein Detail zu den neuen Befangenheitsanträgen, ich hab nicht den Eindruck, dass die Befangenheitsanträge hier auch nur heiße Luft sind. Auch wenn es ansonsten ein 0815 Vorgehen sein mag.
So ein Vortrag des Institutsleiter der LMU-Rechtsmedizin (Prof. Dr. med. Matthias Graw) könnte durchaus kritisch werden. Das Verfahren ist rechtlich noch nicht abgeschlossen, trotzdem hielt er einen Vortrag um die Richtigkeit des alten Urteils zu stützen. Das sehe ich ebenfalls als nicht ganz unwesentlich an. Hier sieht man ähnlich wie bei Aßbichler von Seiten des Institutsleiters ebenfalls eine fehlende Distanz. Wie weit sich das auf seine Mitarbeiter auswirkt und es daher für einen Befangenheitsantrag reicht, das kann ich nicht beurteilen. Das kommt dann sicher auch auf die Organisation der LMU an, wie unabhängig die Gutachter arbeiten.
Der Einwand der StA ist ein Witz, natürlich bedeutet im Zusammenhang akribisch gut bis sehr gut. Er wird bei einer solchen Veranstaltung doch kaum seinen Mitarbeitern in den Rücken fallen wollen.
Prof. Graw hätte sich besser hier nicht eingemischt. So wird das ganze Verfahren weiter verkompliziert.