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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.382 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:42
Ich hab gerade ein Dejavu, aber...
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Nein, aber es sind ja diverse Äußerung von ihm glaubhaft überliefert. Das genügt in seinem Fall bereits.
Welche nochmal?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:47
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Der Schrei wäre beim Beginn der Tat, also gegen 2:35 Uhr
Aber hätte es den Hanna in ihrem Zustand mit dem Umweg - ggf. mit dem Verharren, um den Typen abzuschütteln - binnen 7 Minuten zu Punkt 13 geschafft?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:08
Zitat von ProGerProGer schrieb:Zum wiederholten Mal: Die Funktion Notfallkontakt kann man vom Sperrbildschirm aus bei eingestellter Face ID als Inhaber des IPhones nur mit völlig unrealistischen Verrenkungen aktivieren, weil schon bei den absurdesten Winkeln Face ID anspringt.
Auch im Dunklen? Bei mir nicht (iPhone 12 mini, iOS 18) . Zudem mag mich Face-ID ohne Brille nicht. Obwohl ich mich auch ohne Brille habe "einscannen" lassen. Und Hannas iPhone hat FaceID nicht geloggt, es wurde also um 02:32:09 Uhr nicht benutzt.

Wenn mein FaceID streikt, kann ich entweder "Code eingeben" (ist bei Hanna nicht erfolgt) oder unten links "Notfall" antippen. Dann kommt der Zifferblock zum Eingeben einer Nummer. Darüber steht in mehreren Sprachen "Notfall". In Rot. Beim Tippen auf "Notfall" passiert nichts, ich muss also zwingend 110/112 eingeben. Unten links steht größer und in Rot "Notfallpass". Tippe ich darauf, lande ich dort, wo u.a. Notfallkontakte mit einer Telefonnummer angegeben sind.

Ich finde das nicht glücklich gelöst. Und auch nicht intuitiv. Die Schrift ist klein und uneindeutig. Ich würde irgendeinen großen SOS-Knopf erwarten, den ich auf den Screen antippe - und dann passiert irgendetwas.

Es ist in meinen Augen, bei einer erheblich alkoholisierten Person in der Nacht, in einer Notsituation mit Angst oder Panik, nicht der selbe Maßstab anzulegen, wie beim coolen Superuser im gemütlichen Wohnzimmer. Wenn Hanna erstmals einen Notruf mit ihrem Handy wählen wollte, dann kann es eben sein, dass sowohl FaceID nicht funktionierte, sie keinen Code eingab (so die Handy-Daten), auch nicht manuell 110/112 wählte, sondern auf "Notfallpass" tippte - und dann eben ihre Eltern anrief. Sie hatte weder einen klaren Kopf noch Zeit zum Nachdenken.

Wassertropfen - vielleicht nicht ausgeschlossen. Aber halt weitaus unwahrscheinlicher als ein Notfall. Und dann noch der Schrei. Unabhängig, ob T. Hanna getötet hat.
Zitat von ProGerProGer schrieb:Die anderen Erklärungen kenne ich und sie sind eben sehr lebensfremd. Deshalb nehme ich die Behauptung "Hanna wählte den Notruf" eben hier nicht widerspruchlos hin.
Nun, was lebensfremd ist und was nicht, das bestimmst Du nach Deiner höchstpersönlichen Lebenserfahrung. Darfst Du, so wie ich auch, wobei ich dann sage, "das ist meine persönliche Erfahrung" und nicht andere Erfahrungen als "lebensfremd" abqualifiziere. Gerichte nutzen auch noch gerne "lebensfremd", als Totschlagsargument, wenn sie eigentlich kein Argument haben.
Zitat von XluXXluX schrieb:Und jetzt kommst Du und wirfst anderen Voreingenommenheit vor, weil sie Deine verzweifelten Versuche, zum jetztigen Zeitpunkt noch belastende Indizien zu finden, widerlegen?
Es ging @Sherlock_H ganz offensichtlich um den Notruf Hannas, und das ist nun Mal ein Indiz dafür, dass sie in einer Notsituation war und vermutlich ein Angriff, eine Bedrohung, ein Verfolgen oder eine Flucht gegeben war.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Von einer solchen notwenigen Rücksprache der StA mit der Behördenleitung habe ich noch nie gehört.
Der Sitzungsvertreter der StA hat natürlich vor und während des Prozesses Berichtspflichten. Er berät sich mit Kollegen oder Vorgesetzten, sonst stünde er verloren auf weiter Flur. Üblicherweise wird vorab abgesprochen, in welchen Fällen der Prozess unterbrochen und eine Beratung mit Vorgesetzten erfolgen soll.
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Es macht nur Sinn, wenn es um die Frage ging, ob alle mit einem Freispruch einverstanden sind, obwohl ein Unfall nicht nachgewiesen ist.
Das ist oft vor bestimmten Prozesshandlungen, z.B. wenn ein Strafrahmen vorbesprochen war und nun davon abgewichen werden muss. Oder entgegen der Anklage Freispruch droht. Es ist nicht im Interesse der Staatsanwaltschaft, auf einem sinkenden Boot mit Pauken und Trompeten 10 Jahre zu fordern und dann kläglich abzusaufen.
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Was immer man davon halten mag: ich finde es etwas problematisch zu sagen: Urteilsspruch schon ok, der wars, aber das, das und das war halt anders. Bzw das kann man machen, aber ohne Einbettung in ein komplettes alternatives Tatgeschehen hängt man dann genauso in der Luft wie bei isolierten Spekulationen Richtung Unfall.
Puh, ja damit habe ich auch immer Probleme. Das Gericht nimmt einen Sachverhalt als gegeben an, der sich am besten mit den Indizien (und deren Würdigung) in Übereinstimmung bringen lässt. Das muss es, weil es einen Sachverhalt als "erwiesen" annahmen muss, um auf dieser Grundlage verurteilen zu können. Gewissheit hat man damit nicht. Es kann sich so zugetragen haben, es muss aber nicht. Aber das kommt raus, wenn die Hürde die "richterliche Überzeugung" ist.

Am Ende aller Tage ist dieser Sachverhalt eine mögliche Variante, nicht zwingend die einzige. Trotzdem darf auf dieser Grundlage verurteilt werden. Der Sachverhalt im Urteil suggeriert also eine Gewissheit, die es oft so nicht gibt. Das ist rechtmäßig und unvermeidlich, wenn ich Angeklagte nicht "ins Blaue hinein" verurteilen möchte. Das ist die "prozessuale Wahrheit", ein durch ein Verfahren generiertes Konstrukt. Sie muss nicht der "historischen" oder "naturwissenschaftlichen" Wahrheit entsprechen, soll ihr aber so nahe wie möglich kommen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:25
@Origines
Das ein StA sich oft mit Kollegen oder dem Vorgesetzten (schon wegen der grösseren Erfahrung) unterhält hat nichts damit zu tun mit der Behördenleitung Rücksprache nehmen zu müssen. Und von einer Berichtspflicht zur Behördenleitung während der laufenden Verhandlung (muss er die Zeugenaussagen zusammenfassen und widergeben?) habe ich noch nie gehört und ich kann sicher sagen, dass es dies in den mir bekannten Gerichtsbezirken nicht gibt. Deshalb stellt sich mir die Frage, ob dies in Traunstein grundsätzlich andrs ist oder ob es nur diesen Fall betrifft und damit ggf gar nicht der zuständige Sutzungsstaatsanwalt seine Anträge nach bestem Wissen und Gewissen stellt, sondern nur einer Anordnung der Leitung Folge leistet. Selbst wenn der StA jetzt beispielsweise keinen Nachweis mehr für nötig hielte und deshalb einen Freispruch beantragen müsste, könnte es sein, dass die Behördenleitung ihn zu einem Verurteilungsantrag zwingen könnte? Dies ist mein Problem mit der notwendigen Rücksprache mit der Behördenleitung. Dies ist etwas anderen als sich mit Kollegen auszutauschen. Im Übrigen würde man wohl kaum ggü dem Gericht darauf hinweisen, dass man sich intern mit Kollegen austauscht und deren Rat sucht. Hier klingt das so als würde der StA ggü der Kammer deutlich machen, dass er in seinem weiteren Vorgehen an die Vorgaben der Behördenleitung gebunden ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:49
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Und von einer Berichtspflicht zur Behördenleitung während der laufenden Verhandlung (muss er die Zeugenaussagen zusammenfassen und widergeben?) habe ich noch nie gehört und ich kann sicher sagen, dass es dies in den mir bekannten Gerichtsbezirken nicht gibt. Deshalb stellt sich mir die Frage, ob dies in Traunstein grundsätzlich andrs ist oder ob es nur diesen Fall betrifft und damit ggf gar nicht der zuständige Sutzungsstaatsanwalt seine Anträge nach bestem Wissen und Gewissen stellt, sondern nur einer Anordnung der Leitung Folge leistet.
Als Beamter unterliegt der Staatsanwalt bekanntlich der Weisungspflicht. Das setzt automatisch auch eine Informationspflicht voraus, die zweckmäßig abgesprochen wird. "Melden macht frei!" Es hat aber niemand was davon, wenn "auf Verdacht" seitenweise berichtet wird. Das muss auch jemand lesen.

In der Praxis wird nicht schriftlich berichtet (erst recht nicht detailliert über einzelne Zeugenaussagen), sondern erst mal rein informell. Denn wenn der "Ober" nicht weiß, was beim "Unter" los ist, kann er ihn auch nicht anweisen. Oder beraten (was ich bei einem kollegialen Führungsstil bevorzugen würde). Als Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Traunstein hätte ich natürlich auch wieder ab und an oder in freistaatsbewegenden Fällen den Generalstaatsanwalt zu informieren. Und erwarte deshalb von meinen Staatsanwälten, dass sie mir bitte was husten, was von Gewicht ist.

Und erst dann spricht man ab, ob ein schriftlicher Bericht erforderlich ist. Wahrscheinlich gibt es noch Erlasse des Justizministeriums, in denen das eine oder andere geregelt wird. Die kenne ich nicht. Ich kenne nur: Verhandlung entwickelt sich unerwartet in Richtung Freispruch, es ist klar, dass der Angeklagte nicht der Täter gewesen sein kann. Staatsanwalt bittet um Unterbrechung der Sitzung, um sich mit seinem Vorgesetzten zu beraten. Nach einer halben Stunde geht es weiter. Staatsanwalt kommt und hält (mangels Vorbereitung) ein wenig überzeugendes Plädoyer für Freispruch...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich kenne nur: Verhandlung entwickelt sich unerwartet in Richtung Freispruch, es ist klar, dass der Angeklagte nicht der Täter gewesen sein kann. Staatsanwalt bittet um Unterbrechung der Sitzung, um sich mit seinem Vorgesetzten zu beraten. Nach einer halben Stunde geht es weiter. Staatsanwalt kommt und hält (mangels Vorbereitung) ein wenig überzeugendes Plädoyer für Freispruch...
Da hast du offensichtlich ganz andere Erfahrungen gemacht. Das man vor einem Freispruchsantrag erst Rücksprache mit der Behördenleitung nehmen muss kommt mir sehr komisch vor und habe ich weder erlebt noch von einem Kollegen gehört. Auch bezweifel ich sehr, dass das Weisungsrecht tatsächlich so weit geht und rechtens wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:42
Zum Thema "Weisungsgebundenheit" der Staatsanwälte:
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__147.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:47
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Da hast du offensichtlich ganz andere Erfahrungen gemacht. Das man vor einem Freispruchsantrag erst Rücksprache mit der Behördenleitung nehmen muss kommt mir sehr komisch vor und habe ich weder erlebt noch von einem Kollegen gehört. Auch bezweifel ich sehr, dass das Weisungsrecht tatsächlich so weit geht und rechtens wäre
In Bayern arbeiten Staatsanwälte nach der Dienstanweisung für die Staatsanwaltschaften (DASt), die vom Bayerischen Justizministerium vorgegeben wird. Diese enthält klare Vorgaben, wann Rücksprache oder Zustimmung eines Vorgesetzten nötig ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:51
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch im Dunklen?
Natürlich auch im Dunklen und auch bei Winkeln nahe an 180 Grad. Das ist nicht nur meine eigene Erfahrung sondern nur eine Google Suche entfernt. Stichwort Infrarot Sensor.

Und Du kannst gerne an die unwahrscheinlichen Varianten glauben. Deine Behauptung "Hanna wählte den Notruf" ist definitiv falsch, hättest Du gesagt "Hanna nutzte die Notfall Funktion", hättest Du mit einer Wahrscheinlichkeit um die 95% ebenfalls nicht recht, denn Face ID funktioniert!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:53
Zitat von ProGerProGer schrieb:"Hanna nutzte die Notfall Funktion", hättest Du mit einer Wahrscheinlichkeit um die 95% ebenfalls nicht recht, denn Face ID funktioniert!
Kannst du das näher erläutern? ich dachte, sie hätte die Notfallfunktion unstreitig genutzt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und Hannas iPhone hat FaceID nicht geloggt, es wurde also um 02:32:09 Uhr nicht benutzt.
Genau, weil Hanna mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst das Telefon bedient hat, denn sonst wäre Face ID am Start gewesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:54
Zitat von ProGerProGer schrieb:Genau, weil Hanna mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst das Telefon bedient hat, denn sonst wäre Face ID am Start gewesen.
Sondern wer? Das Wasser?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:55
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Kannst du das näher erläutern? ich dachte, sie hätte die Notfallfunktion unstreitig genutzt?
Habe ich hier erläutert:

Beitrag von ProGer (Seite 890)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:56
@Sherlock_H
Ja, aber nicht alles darf als Weisung erteilt werden. Ein StA darf gegen niemanden ermitteln den er für unschuldig hält und darf keine Anklage erheben, wenn er den Tatvorwurf nicht für nachweisbar hält. Und ein StA darf keine Verurteilung beantragen, wenn er meint, dass die Beweisaufnahme keinen Tatnachweis erbracht hat.
@Watt
Ich kenne diese Anweisung nicht, würde aber meine Hand dafür ins Feuer legen, dass dort nicht steht, dass ein Staatsanwalt bevor er einen Freispruch beantragt Rücksprache mit der Behördenleitung nehmen muss. In Übrigen hat jede einzelne Staatsanwaltschaft noch jede Menge eigene Anweisungen, die nur behördenintern bekannt gemacht werden.
Selbst bei Referendaren besteht -jedenfalls hier- keinerlei Anordnung mit jemandem vor einem Freispruchsantrag Rücksprache zu nehmen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:00
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:ch kenne diese Anweisung nicht, würde aber meine Hand dafür ins Feuer legen, dass dort nicht steht, dass ein Staatsanwalt bevor er einen Freispruch beantragt Rücksprache mit der Behördenleitung nehmen muss.
Aber bei einem derart in der Öffentlichkeit stehenden Fall würde man es als junger Staatsanwalt vielleicht schon mit den Vorgesetzten besprechen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:04
@ProGer
Ich verstehe es trotzdem nicht. Steht denn fest, dass das Handy passwortgeschützt gesperrt war? Vielleicht brauchte man kein Face-ID?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:07
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Ich kenne diese Anweisung nicht, würde aber meine Hand dafür ins Feuer legen, dass dort nicht steht, dass ein Staatsanwalt bevor er einen Freispruch beantragt Rücksprache mit der Behördenleitung nehmen muss. In Übrigen hat jede einzelne Staatsanwaltschaft noch jede Menge eigene Anweisungen, die nur behördenintern bekannt gemacht werden.
Selbst bei Referendaren besteht -jedenfalls hier- keinerlei Anordnung mit jemandem vor einem Freispruchsantrag Rücksprache zu nehmen.
In Bayern ist Rücksprache verpflichtend bei:
Haftbefehlen (U-Haft)
• Erstanträge auf Untersuchungshaft
• Verlängerung von Untersuchungshaft
• Aufhebung eines Haftbefehls bei schweren Delikten

Bayern ist hier besonders streng: Der sog. Haftdezernent (meist OStA oder StA mit Fachverantwortung) muss zustimmen.

Durchsuchungen bei Berufsgeheimnisträgern
• Ärzte
• Rechtsanwälte
• Journalisten
• Behörden und staatliche Einrichtungen

Hier ist immer Rücksprache mit dem OStA bzw. Dienststellenleiter Vorschrift.

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
• TKÜ gem. §§ 100a/b StPO
• sonstige heimliche Maßnahmen

Die Fachleitungsfreigabe (OStA oder StA als Gruppenleiter) ist zwingend.

Einsatz verdeckter Ermittler / Vertrauenspersonen
• Zustimmung der Behördenleitung erforderlich


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gestern um 23:14
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Ich verstehe es trotzdem nicht. Steht denn fest, dass das Handy passwortgeschützt gesperrt war? Vielleicht brauchte man kein Face-ID?
Die Notfallfunktion ist auf dem Sperrbildschirm verfügbar, wenn man dies in der Health App eingestellt hat. Jeder kann diese Funktion vom Sperrbildschirm aus dann aufrufen. Außer der eigentliche Nutzer des Telefons, weil bei diesem sofort Face ID anspringt und so der Sperrbildschirm und auch der direkte Link zur Notfallfunktion weg ist. Ist der Sperrbildschirm weg müsste man sich als eigentlicher Nutzer aufwendig durchklicken, das ist sehr unrealistisch,da wäre man über die Kontakte viel schneller.

Es gibt, wenn eingestellt, noch Tastenkombinationen, die das - während der Sperrbildschirm aktiv ist- auch auslösen können oder das ganze könnte gewollt oder ungewollt in der Hosentasche passieren.

Die Aussage "Hanna wählte den Notruf" ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:52
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ging @Sherlock_H ganz offensichtlich um den Notruf Hannas, und das ist nun Mal ein Indiz dafür, dass sie in einer Notsituation war und vermutlich ein Angriff, eine Bedrohung, ein Verfolgen oder eine Flucht gegeben war.
Ich weiß, dass es um den Notruf ging. Aber Voraussetzung ist doch erstmal, dass sie diesen Notruf/Notfallkontakt überhaupt aktiv bedient hat. Es steht doch nicht mal fest, dass sie sich in einer Notsituation befunden hat.

Hier wird ständig die Wasserkontakt-Version ins Lächerliche gezogen. Warum eigentlich? Wenn es unter der Dusche funktioniert, müsste es doch im Wasser erst recht funktionieren.
Im Internet gibt's zahlreiche Berichte über das iPhone XR und Ghost Calls. Sogar welche völlig ohne Wasser.
Das Handy ist nicht nur ins Wasser gefallen, sondern das Glas ist auch noch gerissen. Da kommen Ghost Calls nochmal öfter vor, weil leitende Flüssigkeiten in die Elektronik gelangen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:19
Zitat von XluXXluX schrieb:Das Handy ist nicht nur ins Wasser gefallen, sondern das Glas ist auch noch gerissen. Da kommen Ghost Calls nochmal öfter vor, weil leitende Flüssigkeiten in die Elektronik gelangen können.
In diesem Fall hätte der Vorfall aber doch früher als angenommen stattgefunden haben müssen oder liege ich falsch.
Zitat von ProGerProGer schrieb:Die Notfallfunktion ist auf dem Sperrbildschirm verfügbar, wenn man dies in der Health App eingestellt hat. Jeder kann diese Funktion vom Sperrbildschirm aus dann aufrufen. Außer der eigentliche Nutzer des Telefons, weil bei diesem sofort Face ID anspringt und so der Sperrbildschirm und auch der direkte Link zur Notfallfunktion weg ist. Ist der Sperrbildschirm weg müsste man sich als eigentlicher Nutzer aufwendig durchklicken, das ist sehr unrealistisch,da wäre man über die Kontakte viel schneller.
Aber deine These setzt doch voraus, dass der Sperrbildschirm nur durch FaceID zu überwinden war. Steht denn fest, dass ihr Handy passwortgeschützt war? Vielleicht war das gar nicht eingestellt oder mit einem riesigen Zeitintervall, sodass FaceID nicht erforderlich war, weil sie das Handy zuvor genutzt hatte.


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