Hanna W. tot aus der Prien geborgen
10.10.2025 um 20:56Das kann natürlich sein. Der gestrige Tag war jedoch für Holderle selbst schon bedeutend. Er hielt bis gestern daran fest, dass die Beauftragung von Prof. Steller überflüssig war, da der JVA-Zeuge Täterwissen hatte. Dies kann er nun nicht mehr aufrecht erhalten, denn der JVA-Zeuge hätte aus TV oder der Presse all das erfahren können. Dadurch war ein wesentlicher Punkt seiner Argumentation entfallen. Damit ist faktisch ein wesentlicher Punkt der Nebenklage entfallen und sie werden wahrscheinlich nichts für ihre Tochter mehr tun können. Klar können sie ein neutrale Gutachten fordern, das muss das Gericht jedoch höchstwahrscheinlich ohne einen speziellen Antrag. Damit kann die Nebenklage kaum mehr etwas zu diesem Prozess beitragen.Tiergarten schrieb:Ich habe volles Verständnis für die Eltern von Hanna, dass sie sich enttäuscht und verbittert abwenden. Sie haben wohl gespürt, dass sie nichts mehr dazu beitragen können, den Tod ihrer Tochter aufzuklären und dass der dafür eventuell Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Dass eine Aufrechterhaltung der Nebenklage mit enormen Kosten verbunden sein könnte, dürfte ein zusätzlicher Beweggrund gewesen sein.
Sollte das Gericht doch noch zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte der Täter sei, werden sie erneut in den Zeugenstand gerufen. Das ist nötig um die Strafe zu bestimmen, bei der das der Familie zugefügte Leid mitberücksichtigt wird. Das wäre in diesem Fall unabhängig von der Nebenklage.
Diese Entscheidung wäre faktisch daher auch nachvollziehbar. Dass das der wirkliche Hintergrund der Entscheidung war, wissen wir nicht, vielleicht war sie doch mehr auf emotionaler Ebene.
Eine Harmonie zwischen Gericht und Verteidigung sehe ich nicht. M.E. herrscht nach wie vor die zwei Klassen, die @Mevsim beschrieb, wahrscheinlich in abgemilderter Form. Trotzdem ist sie noch vorhanden, denn die Bemerkung "Das spielt der Verteidigung in die Hände" ist fast schon ein Freudscher Versprecher.Tiergarten schrieb:weil ja sonst bei der neuen Harmonie zwischen Kammer und Verteidigung so recht niemand mehr da wäre, der Paroli bietet und der wie der engagierte und besonnene Rechtsanwalt Holderle darauf pocht, außer der Unfallversion auch ein Tötungsdelikt akribisch zu prüfen?


