Hanna W. tot aus der Prien geborgen
01.10.2025 um 02:59
Bericht vom 29.09.2025-Teil 1
Tatsächlich, war der Andrang ziemlich human.
Es gab die üblichen Einlasskontrollen, bisher machten die Justizbeamten noch kein Gebrauch davon, Personalausweise zu verlangen.
Der Saal ähnelt mehr einem Schwurgerichtssaal, als einem für das Amtsgericht. Er ist relativ großzügig und die Decke ist sehr hoch.
Die Staatsanwaltschaft, ist vertreten durch STA Merkel und STA Dirnberger.
Die Nebenklage, war durch RA Holderle und dem Nebenkläger Andreas W. vertreten.
Links daneben, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.
Pünktlich, betrat der Angeklagte mit seinen Verteidigern Regina Rick und Dr. Yves Georg den Saal. Er ist schmaler geworden und trägt Sakko.
Nun betritt die Kammer den Saal. Zusätzlich zu zwei Ersatzschöffen, gibt es dieses Mal auch einen Ersatzrichter.
Die bekannte Anklage wird verlesen.
Nach der Feststellung zur Anwesenheit wendet sich die Vorsitzende Heike Will, Sebastian zu. „Herr T., wie geht es ihnen?“, will sie wissen. Sebastian T. nickt ihr zu.
Dr. Georg erklärt, dass sein Mandant die Tat bestreitet, im Übrigen verteidigt er sich schweigend, auch wird er sich erstmal nicht zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern.
Die Vorsitzende will danach was los werden.
Sie sagt, egal ob es ein Mord oder ein Unfall, es ist immer eine tragische Sache, wenn ein Mensch so früh verstirbt. Es gilbt das Bedürfnis, jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Ob es hier einen Schuldigen gibt und was in dieser Nacht geschehen ist, gilt es nun herauszufinden. Sollte Sebastian unschuldig sein, ist ihm Unrecht wieder fahren, dass durch nichts wieder gut zu machen ist.
Der Verteidiger beginnt nun mit seinem Eröffnungsstatement.
Dr. Georg erklärt, dass in dieser Sache ein Unschuldiger durch eine befangene Vorsitzende und eine befangene Staatsanwaltschaft, strukturell zum Mörder gemacht wurde.
Hier möchte er auf ein Interview der Richterin Aßbichler verweisen, dass diese einst dem Sender „rfo“ gegeben hat.
Der Anwalt schildert, wie die Richterin davon spricht, dass sie nur einmal in der Karriere ein Urteil fällen musste, von dem sie weiß, dass es falsch war. In einem Verfahren in dem Aussage gegen Aussage stand, musste man den Angeklagten freisprechen, weil die Beweislage dem BGH niemals genügt hätte. Aßbichler erklärte, dass sie und die Anderen Richter, aber wussten, dass der Angeklagte schuldig ist.
Verteidiger Dr. Georg fragt, wie das zusammenpasst. Wie könne man wissen, dass jemand schuldig ist, wenn die Beweise so schwach sind?
Er gibt die Antwort. Jemand der so denkt, redet „grotesken Unfug“, „hat keinen Schimmer von Wahrheitsfindung“ und ist „nicht auf den Rechtsstaat geeicht.“
Dr. Georg hat gehört, dass man in Bayern ein besonders gutes Examen braucht, um als Richter wirken zu können. Mittlerweile glaubt er das nicht mehr. So ein Richter könne nicht mal 10 Minuten in einem deutschen Hörsaal für Rechtswissenschaften gewesen sein.
Woher weiß Aßbichler aber nun, dass der Angeklagte schuldig ist? „Vielleicht durch göttliche Eingebung oder nächtliche Träume?“, fragt sich der Anwalt. Er hält es mit Hegel „Das Bewusstsein bestimmt das Sein.“
Weiter hat die Vorsitzende das Revisionsverfahren missbraucht, um in einer nicht vorgesehen Stellungnahme dem BGH gegenüber Selbsttherapie zu betreiben.
Weiter hat sie ihre Haltung im Verfahren gegen Sebastian T. bewiesen. Durch „rechtswidrige Mauscheleien“ mit der Staatsanwaltschaft hat sie das Verfahren zum Sprengen gebracht.
Letztere, sollte auch kleinere Brötchen backen. Stattdessen spannt sie ihren Pressesprecher dafür ein, in der gesamten Bundesrepublik das Lügenmärchen vom Kippen des Urteils aus „formalen Fehlern“ unters Volk zu bringen. Die ernsthafte Besorgnis der Befangenheit so zu nennen, ist verniedlichend. Das ist ein „perfides für Dumm verkaufen“ und so ein Taktieren, traut man eigentlich nicht mal der Traunsteiner Staatsanwaltschaft zu.
Es gebe manchmal Segelanweisungen. ja. Diese wurden aber hier nicht erteilt, da es um ein komplett aufgehobenes Urteil einer begangenen Vorsitzenden geht.
Auch sind die gesamten Urteilsgründe, durch die Befangenheit kontaminiert. „Ist die Suppe vergiftet, kann man auch das Fleisch nicht essen.“, so Dr. Georg.
Auch dass jedes zweite Urteil, des LG Traunstein aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben wird, passt nicht dazu, dass bayrische Richter ein besonders Examen vorweisen können.
Man wolle sich schlicht nicht von einem Hamburger Anwalt, die Butter vom Brot nehmen lassen.
Auch schildert er, dass die 2.JugendKammer einen Beweisantrag die Anstaltspsychologin des Adrian M. hören zu lassen, weil sie keine Entbindung der Schweigepflicht beigelegt hat.
Nun ist es erstmal kein Skandal, nicht einfach einen Zeugen zu hören, der einer Schweigepflicht unterliegt, sagt Dr. Georg. Aber seit 1889 weiß man, dass man Beweisanträge nicht ablehnen kann, mit der Begründung, dass ein Zeuge nicht von der Schweigepflicht entbindet.
Es hätte mindestens einer, der drei Berufsrichter mal auf den Gedanken kommen können im Meyer-Gossner nachzuschauen, dann wäre es ihnen sofort klar geworden.
So eine Hybris und Befangenheit, verhindert ein Urteil fällen zu können.
Und was hat es mit Adrian M. auf sich, fragt Yves Georg. Dieser ist schnell vorgestellt. Ein Straftäter der andere Leute nötigt und dem erst nach Monaten und unter dem Umstand, dass er die selbe Richterin bekommt, einfällt, dass ihm ein Mord gestanden wurde.
Diesem Adrian wurde von einer Koryphäe der Aussagenpsychologie bescheinigt, dass er eine hohe Neigung zum Lügen habe und eine hohe Lügenkompetenz. Seine Aussage ist absolut unglaubwürdig Nichts was er sagt, könne an dieser Einschätzung was verändern.
Wenn man sich dagegen die Beweiswürdigung der 2. Jugendkammer anschaut, kommt man zu dem Schluss die haben es mit dem Motto gehalten „Gestört sein kann er wie er will, was er sagt stimmt trotzdem.“
„Das Täterwissen…“
Nun schaltet sich der Staatsanwalt Merkel ein. Die Verteidigung darf ihren Schlussvortrag nicht vorweg nehmen.
Auch die Vorsitzende meint, dass er über ein Urteil redet, das nicht mehr existent ist und es nutzt um seinen Ärger gegenüber Aßbichler Luft zu machen. Dabei habe ihre Kammer schon gezeigt, dass sie viele Dinge anders macht.
Dr. Georg sagt, er will weiter reden. Wenn er dieses Recht nicht bekommt, verlangt er nach einem Beschluss.
Es wird ein bisschen diskutiert und Nebenklagevertreter Holderle meint, dass es jetzt einen Beschluss geben muss. Die STA schließt sich an.
Nach längerer Beratung verkündet Will, dass Dr. Georg weiter sprechen darf. Er solle sich aber strikt an 243 StPO halten, der besagt, dass Schlussvoträge nicht vorweg genommen werden dürfen.
„Was ist Täterwissen?“, fragt der Verteidiger. Normalerweise versteht man darunter, wenn man als einziger weiß, wo ein Leichnam liegt, oder wo eine Beute versteckt ist. Wenn man bei einer Anklage wegen sexuellen Motiven davon ausgeht, dass man eine Person niederschlägt, dass sie sich nicht wehren kann, ist das kein Täterwissen. Wenn man 100 Leute beim „Familienduell“ fragen würde, würden 100 das Gleiche sagen.
Da von einem Täterwissen zu sprechen, ist ein Zirkelschluss und nicht nachweisbar.
Nun erhebt sich Verteidigerin Regina Rick. Es werden Befangenheitsanträge gegen Mitglieder der Rechtsmedizin der LMU München gestellt.
Sie zitiert aus dem Artikel der in „Die Zeit“ unter dem Namen „Einer kehrt Heim“ erschien und von Sabine Rückert verfasst wurde. Dort schildert die Autorin, dass sich ein ehemaliger Präsident des Rotary Clubs Chiemsee in der Chefredaktion gemeldet hat und die Damen und Herren aufgefordert hat den Fall von „dritter neutraler Stelle“ aufarbeiten zu lassen.
In der Region hätte es Vorträge mit einer
Vorsitzenden Richterin und eines Institutsdirektors gegeben, die beide kundig in dem Fall sind. Und aller größte Akribie dem
Gericht und den Ermittlungsbehörden bescheinigen.
Schlägt man nun im Handbuch der Rotarier für Schwabing nach, findet man als Mitglieder den Direktor. Auch ein Ehemaliger Direktor, würde als Mitglied, in Frage kommen.
Weiter soll der aktuelle Präsident mit einer Richterin am LG Traunstein verheiratet sein.
Man muss davon ausgehen, dass in Vorträgen, denen man nur als Rotarier bewohnen kann, versucht wird unter einflussreichen Leuten, den Beteiligten am Verfahren ein Gütesiegel zu verpassen.
Auch Dr. Peschel lehnt man ab. Dieser ist vorgesehen, die Rechtsmedizinerin zu ersetzen. Letztere, erklärte dem Gericht, dass sie seit Juni von einer lang anhaltend Krankheit weiß, aber noch im Juli Vorträge gehalten hat.
Die Verteidigung findet die Lüge über die Rechtsmedizinerin ehrenrührig.
Man geht davon aus, dass sie abgesetzt werden soll, da Mützel sagte die Kopfverletzungen müssen nicht zwingend von einem Gleichen Gegenstand kommen und von den Schlägen abgewichen sei.
Auch Adamec soll abgelehnt werden.
Seine Stellungnahme legt nahe, dass er sich ohne eigenen Berechnumgen anzustellen, die These der Staatsanwaltschaft übernommen hat.
Er soll auch Berechnungen zu den Schulterdächern und das Becken (am Wehr?) falsch deklariert haben.
Und auch den Hydromechaniker von der Uni Neubiberg sieht die Verteidigung als befangen.
Sie liest eine E-Mail vom 29.12.2023 vor in dem er an Frau Aßbichler schreibt (ich gebe sehr inhaltlich getreu, aber vllt nicht wortwörtlich perfekt wieder)
„Sehr geehrte Frau Aßbichler,
Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“
Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.
Wenn man das erstattete Gutachten anschaut, sei davon auszugehen, dass der Hydromechaniker bemüht war, die Erwartungen der Vorsitzenden zu erfüllen. Es muss Gespräche gegeben haben, die beinhalten, dass normale Verletzungen unerwünscht sind.
Er versteigt sich plötzlich zur These, dass die Hose von beiden Seiten ausgezogen worden sein muss. Dass die Jacke von der Person selbst ausgezogen wurde, zieht er erst gar nicht in Betracht.
Weiter soll er sein Themengebiet verlassen haben und sich angemaßt haben eine Beweiswürdigung über das „sexuelle Bewusstsein“ des Angeklagten vorzunehmen. Dies zeigt absolutem Belastungseifer.
Nun meldet sich der Staatsanwalt zu Wort. Er tritt entgegen. Man versteht ihn nicht so gut. Irgendwas, dass „akribisch“ keine Wertung ist.
Dr. Georg fordert ihn auf, er muss ins Publikum sprechen. Er entgegnet, er muss zur Vorsitzenden sprechen.
Auch die Nebenklage tritt entgegen und regt an eingeholte Gutachten zu erstatten, die Belegen, dass die Verletzungen nicht aus dem Fluss sind. Weiter, wundert sich Herr Holderle, dass mit dem Hydromechaniker eine Person abgelehnt wurde, die man beantragt hat. „Da wusste ich noch nicht über den beklagenswerten Zustand der Bundeswehr.“, entgegnet Frau Rick.
Es wird darüber geredet, die Akten bezüglich AM und seiner Mutter im Selbstleseverfahren einzuführen, da das sonst einen ganzen Tag beanspruchen würde.
Dann soll auch ein Urteil gegen den (rechtskräftig verurteilten?) Peiniger des AM eingeführt werden. Das soll zeigen, dass die DNA des Ungarn bei AM gefunden wurde. Die Verteidigung stellt zur Debatte, dass man prüfen müsse, ob auch die Zeugen berücksichtigt wurden, die dem Vorfall widersprechen.
Im Strafverfahren gegen AM soll zwar das Urteil zu Hand sein, man weiß aber momentan nicht, wo die Akten sind. Diese werden wohl gesucht werden.
Das war der Erste Teil. Es folgt die Vernehmung des Ersten Sachbearbeiters.