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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 20:26
Doch das Gericht fragte an dieser Stelle genau nach und wollte wissen, ob die Zeugin dies auch bei ihrer ersten Vernehmung von Sebastian T. gesagt habe. Im Protokoll steht, dass sie den Gesprächen „der Jungen“ über ihre Vernehmungen nicht zugehört habe.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/neuer-prozess-gegen-sebastian-kripo-beamte-praesentieren-ermittlungsergebnisse-93961059.html#id-pageApi-hose
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Unklarheit herrscht wohl auch darüber, ob die Mutter von V. das Geständnis selbst gehört hat oder ob sie erst später darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Vor allem auch interessant, dass die Mutter von V. Und L. bestätigt, dass die jungen Leute über ihre Vernehmungen gesprochen haben.

Das war ja der naheliegenste Schluss, dass nach einem so nervenaufreibenden Tag gerade für V dies Themen gewesen sein sollte, wurde aber gern angezweifelt.

Daher auch eher Krisentreffen statt der so gern zitierten "Hausparty".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 20:32
Videobericht zum Prozessauftakt, mit ein paar erwartungsgemäßen O-Tönen der Verteidigung und des Nebenklagevertreters. Keinerlei inhaltliche Erkenntnisse m. E., aber falls jemand ein paar Bilder von der Atmosphäre braucht:

https://www.rfo.de/mediathek/video/neuauflage-im-mordfall-hannah-w-gericht-verhandelt-erneut/


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30.09.2025 um 20:58
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 18.09.2025:Nach Medienberichten zielt eines der von der Verteidigung beauftragten Gutachten auf den Nachweis ab, dass Hanna W. stark alkoholisiert selbst in den Bärbach gestürzt und ertrunken sein könnte.

Das ist natürlich das gute Recht der Anwälte von Sebastian T.. Ich frage mich allerdings, wie ein solcher Nachweis konkret erbracht werden soll, und ich habe die Befürchtung, dass dies zu einer schwer erträglichen Belastung gerade für die Eltern führen dürfte
Vielleicht gibt es ja noch "Beweismaterial" (was auch immer), welches eine "starke Alkoholisierung" nahelegt und bisher keine Beachtung fand.


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30.09.2025 um 21:00
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Vielleicht gibt es ja noch "Beweismaterial" (was auch immer), welches eine "starke Alkoholisierung" nahelegt und bisher keine Beachtung fand.
Sorry, aber dafür braucht es wohl kaum weiteres Beweismaterial. Es ist durch die rechtsmedizinischen Gutachten doch belegt und damit unbestritten, dass Hanna auf dem Nachhauseweg stark alkoholisiert war.


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30.09.2025 um 21:06
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sorry, aber dafür braucht es wohl kaum weiteres Beweismaterial. Es ist durch die rechtsmedizinischen Gutachten doch belegt und damit unbestritten, dass Hanna auf dem Nachhauseweg stark alkoholisiert war
Der Promillewert ist das Eine, die individuellen Beeinträchtigungen dadurch das Andere.
Gibt Menschen denen du 2 Promille weniger ansiehst als Anderen.
Will heißen, so ein Promillewert sagt in Grenzfällen wenig über die indivuelle Beeinträchtigung aus.


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30.09.2025 um 21:12
Zitat von LanzaLanza schrieb:Vor allem auch interessant, dass die Mutter von V. Und L. bestätigt, dass die jungen Leute über ihre Vernehmungen gesprochen haben.

Das war ja der naheliegenste Schluss, dass nach einem so nervenaufreibenden Tag gerade für V dies Themen gewesen sein sollte, wurde aber gern angezweifelt.
In der Tat. Verena war ja in den Whatsapp-Nachrichten regelrecht panisch (Angst, selbst in U-Haft zu müssen etc.). Es wäre schon verwunderlich, wenn diese Panik dann verschwunden wäre.

Davon abgesehen erhoffe ich mir, dass dieser Abend gründlich aufgearbeitet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich die Kammer von Aßbichler den Abend vorgestellt hat. Soll ST da gesagt haben "ich wars", ohne dass dann die Leute ihn nach dem Warum, dem Wie und dem Was fragen?


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30.09.2025 um 21:37
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Soll ST da gesagt haben "ich wars", ohne dass dann die Leute ihn nach dem Warum, dem Wie und dem Was fragen?
Das hab ich bislang auch noch nicht verstanden. Er gesteht angeblich einen Mord - und keiner zeigt das an, keiner fragt nach Details? Und die Freunde haben sich dann ja meines Wissens nach noch weiter getroffen. Hat er nicht in der Nacht sogar bei der Freundin übernachtet?


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30.09.2025 um 21:54
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Hat er nicht in der Nacht sogar bei der Freundin übernachtet?
Er ist am nächsten Tag festgenommen worden:
Bei einer zweiten Befragung der Mutter von Verena R. am 22. November 2022 sagte diese dann, dass am 17. November 2022 in ihrem Haus eine Party stattgefunden habe, bei der Sebastian T. gesagt habe: „Ja, ich war’s. Ich habe sie umgebracht.“ Einen Tag später wurde er festgenommen.
https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/neuer-prozess-gegen-sebastian-kripo-beamte-praesentieren-ermittlungsergebnisse-93961059.html#id-pageApi-hose

Wie hätten die sich da weiter mit ihm treffen können?

Der junge Mann der dabei war, war durch das Geständnis so belastet, dass er sich seinem Hausarzt anvertraut hat, der das ganze so belastend fand, dass er darin immerhin einen Grund sah, seine Schweigepflicht zu brechen und sich als Zeuge bei der Polizei zu melden.


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30.09.2025 um 22:08
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Der Promillewert ist das Eine, die individuellen Beeinträchtigungen dadurch das Andere.
Gibt Menschen denen du 2 Promille weniger ansiehst als Anderen.
Will heißen, so ein Promillewert sagt in Grenzfällen wenig über die indivuelle Beeinträchtigung aus.
Im ersten Prozess wurde seitens Freunden die mit ihr unterwegs waren gesagt, dass sie gut drauf war, aber nicht übermäßig betrunken gewesen sei. Nach Auswertung der Kamerabilder wurden auch keine starken Ausfallerscheinungen erkenntlich (starkes Torkeln etc.)


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30.09.2025 um 22:18
Zitat von XluXXluX schrieb:Abgesehen davon will Frau Will ja anscheinend wirklich die Wahrheit herausfinden und hat jetzt schon mehr Empathie für einen potenziell Unschuldigen gezeigt ais im alten Verfahren alle Beteiligten zusammen.
Dazu passt, was Empathie für Opfer und (mutmaßlichem) Täter anbelangt, folgende Darstellung der Passauer Neuen Nachrichten vom ersten Prozesstag:
Der erste Prozesstag war geprägt von Emotionen und Provokationen. Andreas Wörndl, Vater der am 3. Oktober 2022 tot in der Prien aufgefundenen 23-jährigen Hanna, musste miterleben, wie zwar der Angeklagte von der Richterin nach seinem Befinden gefragt wurde - er selbst aber nicht. Und er musste noch einmal die letzten Live-Bilder seiner Tochter ansehen, wie sie am 3. Oktober 2022 den Club "Eiskeller" in Aschau verlassen hatte.
Quelle:
Zitat von emzemz schrieb:https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 23:31
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dazu passt, was Empathie für Opfer und (mutmaßlichem) Täter anbelangt, folgende Darstellung der Passauer Neuen Nachrichten vom ersten Prozesstag:

Andreas Wörndl, Vater der am 3. Oktober 2022 tot in der Prien aufgefundenen 23-jährigen Hanna, musste miterleben, wie zwar der Angeklagte von der Richterin nach seinem Befinden gefragt wurde - er selbst aber nicht. Und er musste noch einmal die letzten Live-Bilder seiner Tochter ansehe
Der Artikel ist wirklich allerübelste Stimmungsmache jenseits aller Rechtsstaatlichkeit.

Es geht in einem Strafverfahren einzig und alleine darum, einem Angeklagten die individuelle Schuld nachzuweisen, nicht um die Gefühle von irgendwem, auf die man Rücksicht zu nehmen hätte und schon gar nicht zulasten desjenigen, dem man diese Schuld zweifelsfrei nachweisen muss.


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01.10.2025 um 00:19
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der Artikel ist wirklich allerübelste Stimmungsmache jenseits aller Rechtsstaatlichkeit.
Pressefreiheit ist by the way auch ein hohes Gut der Rechtsstaatlichkeit.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Es geht in einem Strafverfahren einzig und alleine darum, einem Angeklagten die individuelle Schuld nachzuweisen, nicht um die Gefühle von irgendwem, auf die man Rücksicht zu nehmen hätte und schon gar nicht zulasten desjenigen, dem man diese Schuld zweifelsfrei nachweisen muss
Die Tatsache, dass Emotionen nichts in einem Verfahren zu suchen haben ist schlichtweg falsch. Reue entscheidet teilweise über das Strafmaß, der emotionale Zustand von Zeugen/Opfern über einen Ausschluss der Öffentlichkeit etc.

Urteile dürfen natürlich nicht aus Emotionen heraus ergehen, aber auch eine gewisse Zwischenmenschlichkeit hat definitiv seine Berechtigung im prozessualen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 00:28
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Du beantwortest dir die Frage selbst.
Es gibt zwar Beweise, aber nicht genügend, um rechtssicher zu verurteilen.
Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass man dann halt mit einer Revision leben muss, aber ist das Sinn der Sache?
Konkret fällt mir das Frederike von Möllmann ein, der ist vom Sachverhalt wohl ähnlich gelagert.

Im Endeffekt spricht das ja dafür, dass der Grundsatz ,,In dubio pro reo" tatschlich gelebt wird.
Sorry, aber das sehe ich sehr viel kritischer, Schuld muss beweisbar sein, wenn sich Menschen versuchen darüber zu stellen, auch Richter, dann sind wir bei einer Religion oder so. Eigentlich soll ua das Justizsystem dafür sorgen, dieser Willkür und dem menschlichen Versagen nicht mehr ausgeliefert zu sein.

Die Richter haben von Anfang an volle Kontrolle, sie bestimmen ob eine Anklage überhaupt zugelassen wird, wenn es ihrer Meinung nach nicht genügend Beweise gibt, müssen sie eine Anklage gar nicht erst zulassen. Selbst wenn die Anklage schon zugelassen ist, können sie weiterführende Ermittlungen anordnen, Sachverständige bestellen und haben sogar die freie richterliche Beweiswürdigung. Und zu guter Letzt hat eine Revision fast nur Erfolg, wenn ein Rechtsfehler begangen wurde oder wenn sie entgegen denklogischer Gesetze argumentieren.
Da bleiben nicht viele Gründe, weshalb ein Richter tatsächlich jemanden freisprechen müsste, von dem er wirklich überzeugt ist, dass er schuldig ist. Meiner Meinung nach ist die Chance, dass sich der Richter verrannt hat, dann schon sehr groß.

Der Grundsatz „in dubio pro reo“ beschreibt doch eher das Gegenteil: Wenn eine zweifelsfreie Überzeugungsbildung nicht möglich ist, muss ein Urteil zu Gunsten des Angeklagten erfolgen.

In deinem Beispiel wurde der Angeklagte zuerst zu lebenslanger Haft verurteilt, aufgehoben wurde das Urteil, weil das Gericht die Beweislast umkehrte nicht weil es zu wenig Beweise gegeben habe. Im Revisionsverfahren wurde die wichtigste Spur widerlegt, fälschlicherweise wie sich Jahrzehnte später herausgestellt hatte. Aber er wurde nicht freigesprochen, obwohl die Richter von seiner Schuld überzeugt waren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 01:02
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Sorry, aber das sehe ich sehr viel kritischer, Schuld muss beweisbar sein, wenn sich Menschen versuchen darüber zu stellen, auch Richter, dann sind wir bei einer Religion oder so. Eigentlich soll ua das Justizsystem dafür sorgen, dieser Willkür und dem menschlichen Versagen nicht mehr ausgeliefert zu sein.
Es stellt sich doch niemand darüber, wenn er ihn nicht verurteilt? Der Job ist damit (in der Regel) ordnungsgemäß erledigt. Irgendwie bekomme ich deinen Punkt nicht ganz zusammen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Richter haben von Anfang an volle Kontrolle, sie bestimmen ob eine Anklage überhaupt zugelassen wird, wenn es ihrer Meinung nach nicht genügend Beweise gibt, müssen sie eine Anklage gar nicht erst zulassen. Selbst wenn die Anklage schon zugelassen ist, können sie weiterführende Ermittlungen anordnen, Sachverständige bestellen und haben sogar die freie richterliche Beweiswürdigung.
Du vergisst in deiner Argumentation, dass der Richter hier nicht alleine entscheidet, sondern eben eine Kammer. Vielleicht waren sie sich in der Kammer auch nicht einig (sprach sie von sich oder im Plural), sowas ist auch eine Möglichkeit.

Ehrlicherweise haben sie in so einer Konstellation (Kammer) nie die Kontrolle.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Und zu guter Letzt hat eine Revision fast nur Erfolg, wenn ein Rechtsfehler begangen wurde
Das wäre doch der Fall bei einer fehlerhaften Beweiswürdigung.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Da bleiben nicht viele Gründe, weshalb ein Richter tatsächlich jemanden freisprechen müsste, von dem er wirklich überzeugt ist, dass er schuldig ist. Meiner Meinung nach ist die Chance, dass sich der Richter verrannt hat, dann schon sehr groß.
Vielleicht spricht da auch einfach mehr der Mensch aus einem und nicht der Richter.
Ich verstehe deine Bedenken im Ansatz schon, aber in der Realität ist es wohl nicht immer so.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Der Grundsatz „in dubio pro reo“ beschreibt doch eher das Gegenteil: Wenn eine zweifelsfreie Überzeugungsbildung nicht möglich ist, muss ein Urteil zu Gunsten des Angeklagten erfolgen
Das habe ich doch nicht bestritten.

Ich sagte ja, dass ein Freispruch, trotz der persönlichen Überzeugung einer Schuld für die Anwendung spricht.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:In deinem Beispiel wurde der Angeklagte zuerst zu lebenslanger Haft verurteilt, aufgehoben wurde das Urteil, weil das Gericht die Beweislast umkehrte nicht weil es zu wenig Beweise gegeben habe. Im Revisionsverfahren wurde die wichtigste Spur widerlegt, fälschlicherweise wie sich Jahrzehnte später herausgestellt hatte. Aber er wurde nicht freigesprochen, obwohl die Richter von seiner Schuld überzeugt waren.
Ich habe jetzt länger gesucht, aber nichts gefunden. Mir schwirrt da ein Interview mit einem Richter im Kopf, der ähnlich wie Fr. Aßbichler argumentierte. Ich war mir sicher, dass das von dem 2. Prozess war. Also dann bitte den Vergleich ignorieren, wenn ich es finde, dann reiche ich es nach.

Bitte um Verzeihung! ;)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 01:07
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Pressefreiheit ist by the way auch ein hohes Gut der Rechtsstaatlichkeit.
Prima, das hatte ich jetzt genau wo in Frage gestellt? Die dürfen gerne ahnungslosen Unfug schreiben und ich darf das als solchen benennen. Das wiederum nennt sich Meinungsfreiheit.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Tatsache, dass Emotionen nichts in einem Verfahren zu suchen haben ist schlichtweg falsch. Reue entscheidet teilweise über das Strafmaß, der emotionale Zustand von Zeugen/Opfern über einen Ausschluss der Öffentlichkeit etc.
Auch hier, wo habe ich geschrieben, dass Emotionen in einem Verfahren nichts zu suchen hätten? Ich habe geschrieben, dass in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht die Emotionen eines Angehörigen oder eine vermeintliche Rücksicht darauf dafür ausschlaggebend sind, was dort wie verhandelt wird.

Weil der Vater angeblich darunter leidet, dass er noch einmal die letzten Live-Bilder seiner Tochter ansehen muss, verzichten wir auf einen fairen Prozess inklusive Beweisaufnahme, um Schuld oder Unschuld eines Angeklagten nachzuweisen? Ich glaube nicht.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Urteile dürfen natürlich nicht aus Emotionen heraus ergehen, aber auch eine gewisse Zwischenmenschlichkeit hat definitiv seine Berechtigung im prozessualen.
Nochmal: Der Vater "darf" leiden, wie er will, das hat keinerlei Belang für den fairen Prozess, der einem Angeklagten zusteht. Und es ist nicht zuviel verlangt, von einem halbwegs seriösen Presseorgan zu erwarten, die Leser nicht mit falschen Vorstellungen eines Gerichtsverfahrens zu behelligen, zu verwirren oder gar zu emotionalisieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 01:22
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich sagte ja, dass ein Freispruch, trotz der persönlichen Überzeugung einer Schuld für die Anwendung spricht.
Ich möchte nicht polemisch werden, aber wenn Richter freisprechen (müssen) und im Urteil dann aber ihre persönliche Überzeugung oder das, was sie dafür halten, meinen, mitteilen zu müssen, derjenige, dem man eine Tat eben nicht zweifelsfrei nachweisen kann, sei aber trotzdem der Täter, dann ist das eine Pervertierung des Rechtsstaates.

"Ich kann dem nichts nachweisen, aber der wars". Das kann man vielleicht am (digitalen) Stammtisch so kundtun aber doch nicht als Richter in einem demokratischen Rechtsstaat. Wie @rabunsel zurecht anmerkte, zum Glauben gehen wir in die Kirche, aber nicht vor Gericht.

Und gerade weil es für Richter keine Kontrollinstanz im inhaltlichen Sinne gibt und gegen einen Freispuch kein Widerspruch möglich ist (von seiten des Freigesprochenen), ist die Verantwortung gerade bei öffentlichkeitswirksamen Prozessen umso höher, nach einem Freispruch keinen Schwachsinn von sich zu geben. Und schon gar keinen, der sich dann bei Laien, die ihre juristische Bildung aus der Bild haben, als "Diese Kuscheljustiz und diese Anwälte ohne Gewissen, wer denkt denn an das Opfer?!" manifestiert.

Staatsanwaltschaften haben sich wenigstens schonmal einstweilige Verfügungen eingehandelt, weil sie nach erfolgten Freisprüchen immer noch wahrheitswidrig Dinge behaupteten, die sie von einem sogenannten "Freispruch zweiter Klasse" (den es nicht gibt) abgeleitet hatten. Kommt nicht oft vor, aber zum Glück schon, wenn man hartnäckig genug ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 02:59
Bericht vom 29.09.2025-Teil 1

Tatsächlich, war der Andrang ziemlich human.

Es gab die üblichen Einlasskontrollen, bisher machten die Justizbeamten noch kein Gebrauch davon, Personalausweise zu verlangen.

Der Saal ähnelt mehr einem Schwurgerichtssaal, als einem für das Amtsgericht. Er ist relativ großzügig und die Decke ist sehr hoch.

Die Staatsanwaltschaft, ist vertreten durch STA Merkel und STA Dirnberger.

Die Nebenklage, war durch RA Holderle und dem Nebenkläger Andreas W. vertreten.

Links daneben, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Pünktlich, betrat der Angeklagte mit seinen Verteidigern Regina Rick und Dr. Yves Georg den Saal. Er ist schmaler geworden und trägt Sakko.

Nun betritt die Kammer den Saal. Zusätzlich zu zwei Ersatzschöffen, gibt es dieses Mal auch einen Ersatzrichter.

Die bekannte Anklage wird verlesen.

Nach der Feststellung zur Anwesenheit wendet sich die Vorsitzende Heike Will, Sebastian zu. „Herr T., wie geht es ihnen?“, will sie wissen. Sebastian T. nickt ihr zu.

Dr. Georg erklärt, dass sein Mandant die Tat bestreitet, im Übrigen verteidigt er sich schweigend, auch wird er sich erstmal nicht zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern.

Die Vorsitzende will danach was los werden.

Sie sagt, egal ob es ein Mord oder ein Unfall, es ist immer eine tragische Sache, wenn ein Mensch so früh verstirbt. Es gilbt das Bedürfnis, jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Ob es hier einen Schuldigen gibt und was in dieser Nacht geschehen ist, gilt es nun herauszufinden. Sollte Sebastian unschuldig sein, ist ihm Unrecht wieder fahren, dass durch nichts wieder gut zu machen ist.

Der Verteidiger beginnt nun mit seinem Eröffnungsstatement.

Dr. Georg erklärt, dass in dieser Sache ein Unschuldiger durch eine befangene Vorsitzende und eine befangene Staatsanwaltschaft, strukturell zum Mörder gemacht wurde.

Hier möchte er auf ein Interview der Richterin Aßbichler verweisen, dass diese einst dem Sender „rfo“ gegeben hat.

Der Anwalt schildert, wie die Richterin davon spricht, dass sie nur einmal in der Karriere ein Urteil fällen musste, von dem sie weiß, dass es falsch war. In einem Verfahren in dem Aussage gegen Aussage stand, musste man den Angeklagten freisprechen, weil die Beweislage dem BGH niemals genügt hätte. Aßbichler erklärte, dass sie und die Anderen Richter, aber wussten, dass der Angeklagte schuldig ist.

Verteidiger Dr. Georg fragt, wie das zusammenpasst. Wie könne man wissen, dass jemand schuldig ist, wenn die Beweise so schwach sind?

Er gibt die Antwort. Jemand der so denkt, redet „grotesken Unfug“, „hat keinen Schimmer von Wahrheitsfindung“ und ist „nicht auf den Rechtsstaat geeicht.“

Dr. Georg hat gehört, dass man in Bayern ein besonders gutes Examen braucht, um als Richter wirken zu können. Mittlerweile glaubt er das nicht mehr. So ein Richter könne nicht mal 10 Minuten in einem deutschen Hörsaal für Rechtswissenschaften gewesen sein.

Woher weiß Aßbichler aber nun, dass der Angeklagte schuldig ist? „Vielleicht durch göttliche Eingebung oder nächtliche Träume?“, fragt sich der Anwalt. Er hält es mit Hegel „Das Bewusstsein bestimmt das Sein.“

Weiter hat die Vorsitzende das Revisionsverfahren missbraucht, um in einer nicht vorgesehen Stellungnahme dem BGH gegenüber Selbsttherapie zu betreiben.

Weiter hat sie ihre Haltung im Verfahren gegen Sebastian T. bewiesen. Durch „rechtswidrige Mauscheleien“ mit der Staatsanwaltschaft hat sie das Verfahren zum Sprengen gebracht.

Letztere, sollte auch kleinere Brötchen backen. Stattdessen spannt sie ihren Pressesprecher dafür ein, in der gesamten Bundesrepublik das Lügenmärchen vom Kippen des Urteils aus „formalen Fehlern“ unters Volk zu bringen. Die ernsthafte Besorgnis der Befangenheit so zu nennen, ist verniedlichend. Das ist ein „perfides für Dumm verkaufen“ und so ein Taktieren, traut man eigentlich nicht mal der Traunsteiner Staatsanwaltschaft zu.

Es gebe manchmal Segelanweisungen. ja. Diese wurden aber hier nicht erteilt, da es um ein komplett aufgehobenes Urteil einer begangenen Vorsitzenden geht.

Auch sind die gesamten Urteilsgründe, durch die Befangenheit kontaminiert. „Ist die Suppe vergiftet, kann man auch das Fleisch nicht essen.“, so Dr. Georg.

Auch dass jedes zweite Urteil, des LG Traunstein aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben wird, passt nicht dazu, dass bayrische Richter ein besonders Examen vorweisen können.

Man wolle sich schlicht nicht von einem Hamburger Anwalt, die Butter vom Brot nehmen lassen.

Auch schildert er, dass die 2.JugendKammer einen Beweisantrag die Anstaltspsychologin des Adrian M. hören zu lassen, weil sie keine Entbindung der Schweigepflicht beigelegt hat.

Nun ist es erstmal kein Skandal, nicht einfach einen Zeugen zu hören, der einer Schweigepflicht unterliegt, sagt Dr. Georg. Aber seit 1889 weiß man, dass man Beweisanträge nicht ablehnen kann, mit der Begründung, dass ein Zeuge nicht von der Schweigepflicht entbindet.

Es hätte mindestens einer, der drei Berufsrichter mal auf den Gedanken kommen können im Meyer-Gossner nachzuschauen, dann wäre es ihnen sofort klar geworden.

So eine Hybris und Befangenheit, verhindert ein Urteil fällen zu können.

Und was hat es mit Adrian M. auf sich, fragt Yves Georg. Dieser ist schnell vorgestellt. Ein Straftäter der andere Leute nötigt und dem erst nach Monaten und unter dem Umstand, dass er die selbe Richterin bekommt, einfällt, dass ihm ein Mord gestanden wurde.

Diesem Adrian wurde von einer Koryphäe der Aussagenpsychologie bescheinigt, dass er eine hohe Neigung zum Lügen habe und eine hohe Lügenkompetenz. Seine Aussage ist absolut unglaubwürdig Nichts was er sagt, könne an dieser Einschätzung was verändern.

Wenn man sich dagegen die Beweiswürdigung der 2. Jugendkammer anschaut, kommt man zu dem Schluss die haben es mit dem Motto gehalten „Gestört sein kann er wie er will, was er sagt stimmt trotzdem.“

„Das Täterwissen…“


Nun schaltet sich der Staatsanwalt Merkel ein. Die Verteidigung darf ihren Schlussvortrag nicht vorweg nehmen.

Auch die Vorsitzende meint, dass er über ein Urteil redet, das nicht mehr existent ist und es nutzt um seinen Ärger gegenüber Aßbichler Luft zu machen. Dabei habe ihre Kammer schon gezeigt, dass sie viele Dinge anders macht.



Dr. Georg sagt, er will weiter reden. Wenn er dieses Recht nicht bekommt, verlangt er nach einem Beschluss.

Es wird ein bisschen diskutiert und Nebenklagevertreter Holderle meint, dass es jetzt einen Beschluss geben muss. Die STA schließt sich an.

Nach längerer Beratung verkündet Will, dass Dr. Georg weiter sprechen darf. Er solle sich aber strikt an 243 StPO halten, der besagt, dass Schlussvoträge nicht vorweg genommen werden dürfen.


„Was ist Täterwissen?“, fragt der Verteidiger. Normalerweise versteht man darunter, wenn man als einziger weiß, wo ein Leichnam liegt, oder wo eine Beute versteckt ist. Wenn man bei einer Anklage wegen sexuellen Motiven davon ausgeht, dass man eine Person niederschlägt, dass sie sich nicht wehren kann, ist das kein Täterwissen. Wenn man 100 Leute beim „Familienduell“ fragen würde, würden 100 das Gleiche sagen.

Da von einem Täterwissen zu sprechen, ist ein Zirkelschluss und nicht nachweisbar.


Nun erhebt sich Verteidigerin Regina Rick. Es werden Befangenheitsanträge gegen Mitglieder der Rechtsmedizin der LMU München gestellt.

Sie zitiert aus dem Artikel der in „Die Zeit“ unter dem Namen „Einer kehrt Heim“ erschien und von Sabine Rückert verfasst wurde. Dort schildert die Autorin, dass sich ein ehemaliger Präsident des Rotary Clubs Chiemsee in der Chefredaktion gemeldet hat und die Damen und Herren aufgefordert hat den Fall von „dritter neutraler Stelle“ aufarbeiten zu lassen.

In der Region hätte es Vorträge mit einer
Vorsitzenden Richterin und eines Institutsdirektors gegeben, die beide kundig in dem Fall sind. Und aller größte Akribie dem
Gericht und den Ermittlungsbehörden bescheinigen.

Schlägt man nun im Handbuch der Rotarier für Schwabing nach, findet man als Mitglieder den Direktor. Auch ein Ehemaliger Direktor, würde als Mitglied, in Frage kommen.

Weiter soll der aktuelle Präsident mit einer Richterin am LG Traunstein verheiratet sein.

Man muss davon ausgehen, dass in Vorträgen, denen man nur als Rotarier bewohnen kann, versucht wird unter einflussreichen Leuten, den Beteiligten am Verfahren ein Gütesiegel zu verpassen.

Auch Dr. Peschel lehnt man ab. Dieser ist vorgesehen, die Rechtsmedizinerin zu ersetzen. Letztere, erklärte dem Gericht, dass sie seit Juni von einer lang anhaltend Krankheit weiß, aber noch im Juli Vorträge gehalten hat.

Die Verteidigung findet die Lüge über die Rechtsmedizinerin ehrenrührig.

Man geht davon aus, dass sie abgesetzt werden soll, da Mützel sagte die Kopfverletzungen müssen nicht zwingend von einem Gleichen Gegenstand kommen und von den Schlägen abgewichen sei.

Auch Adamec soll abgelehnt werden.

Seine Stellungnahme legt nahe, dass er sich ohne eigenen Berechnumgen anzustellen, die These der Staatsanwaltschaft übernommen hat.

Er soll auch Berechnungen zu den Schulterdächern und das Becken (am Wehr?) falsch deklariert haben.

Und auch den Hydromechaniker von der Uni Neubiberg sieht die Verteidigung als befangen.

Sie liest eine E-Mail vom 29.12.2023 vor in dem er an Frau Aßbichler schreibt (ich gebe sehr inhaltlich getreu, aber vllt nicht wortwörtlich perfekt wieder)

„Sehr geehrte Frau Aßbichler,

Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“

Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.

Wenn man das erstattete Gutachten anschaut, sei davon auszugehen, dass der Hydromechaniker bemüht war, die Erwartungen der Vorsitzenden zu erfüllen. Es muss Gespräche gegeben haben, die beinhalten, dass normale Verletzungen unerwünscht sind.

Er versteigt sich plötzlich zur These, dass die Hose von beiden Seiten ausgezogen worden sein muss. Dass die Jacke von der Person selbst ausgezogen wurde, zieht er erst gar nicht in Betracht.

Weiter soll er sein Themengebiet verlassen haben und sich angemaßt haben eine Beweiswürdigung über das „sexuelle Bewusstsein“ des Angeklagten vorzunehmen. Dies zeigt absolutem Belastungseifer.

Nun meldet sich der Staatsanwalt zu Wort. Er tritt entgegen. Man versteht ihn nicht so gut. Irgendwas, dass „akribisch“ keine Wertung ist.

Dr. Georg fordert ihn auf, er muss ins Publikum sprechen. Er entgegnet, er muss zur Vorsitzenden sprechen.

Auch die Nebenklage tritt entgegen und regt an eingeholte Gutachten zu erstatten, die Belegen, dass die Verletzungen nicht aus dem Fluss sind. Weiter, wundert sich Herr Holderle, dass mit dem Hydromechaniker eine Person abgelehnt wurde, die man beantragt hat. „Da wusste ich noch nicht über den beklagenswerten Zustand der Bundeswehr.“, entgegnet Frau Rick.

Es wird darüber geredet, die Akten bezüglich AM und seiner Mutter im Selbstleseverfahren einzuführen, da das sonst einen ganzen Tag beanspruchen würde.

Dann soll auch ein Urteil gegen den (rechtskräftig verurteilten?) Peiniger des AM eingeführt werden. Das soll zeigen, dass die DNA des Ungarn bei AM gefunden wurde. Die Verteidigung stellt zur Debatte, dass man prüfen müsse, ob auch die Zeugen berücksichtigt wurden, die dem Vorfall widersprechen.

Im Strafverfahren gegen AM soll zwar das Urteil zu Hand sein, man weiß aber momentan nicht, wo die Akten sind. Diese werden wohl gesucht werden.


Das war der Erste Teil. Es folgt die Vernehmung des Ersten Sachbearbeiters.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 03:17
Ich bitte die vielen Komma- und Rechtschreibfehler zu entschuldigen, ich schreibe vom Handy.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 05:17
@fassbinder1925

Vielen herzlichen Dank für den ausführlichen und aufschlussreichen und sehr klar geschriebenen Bericht. Insbesondere die Details zu den Befangenheitsanträgen betreffend der Gutachter sind spannend, gut dass du Licht in die Rotarier-Vortragsstory bringst, da die frei zugängliche Quellenlage hierzu dünn war. Anscheinend ist noch nicht ganz sicher, ob der aktuelle oder der ehemalige Institutsleiter der Vortragende war (zusammen mit "einer" Richterin des LG Traunstein - ggf. also/hoffentlich? nicht die Vorsitzende der alten Kammer oder eine von deren Beisitzerinnen?).

Die Kritik von RA Georg am alten Prozess war sicherlich in der Sache richtig und angebracht, daraus dann in eine allgemeine Kritik des LG Traunstein (Aufhebungsstatistik etc) und der Qualifikation und Qualität bayrischer Juristen abzudriften und das Ganze auf die Ebene des alten Bayern vs. Norddeutschland - Konflikts zu heben, war vielleicht nicht so taktisch klug, um sich beim Gericht Freunde zu machen? Aber sei's drum, vielleicht wollte er ein bisschen provozieren, um auszutesten, wie neutral die neue Kammer bleiben kann. Scheint bestanden zu haben, oder was ist dein Eindruck @fassbinder1925 ?

Bin gespannt auf Teil 2.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 06:58
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ob es hier einen Schuldigen gibt und was in dieser Nacht geschehen ist, gilt es nun herauszufinden. Sollte Sebastian unschuldig sein, ist ihm Unrecht wieder fahren, dass durch nichts wieder gut zu machen ist.
Hatte die Richterin nicht in diesem Zusammenhang gesagt, "niemand von uns" wäre dabeigewesen? Ich denke, sowas irgendwo gelesen zu haben, finde die Quelle aber nicht mehr.


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