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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

3.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.10.2025 um 23:05
Ein weiterer interessanter Artikel |10.09.2025

https://www.kan.org.il/content/kan-news/global/949868/
Das Dokument, das Yaakov Peri mit der Entführung der Kinder der deutschen Millionärin in Verbindung bringt – und die israelische Zelle, die den Auftrag ausgeführt hat.

Ein deutscher Geheimdienstagent unterzeichnet ein Dokument, das angeblich eine Anfrage des Leiters des deutschen Geheimdienstes an Peri beschreibt, die Kinder von Christina Block von ihrem Ex-Mann zu entführen: „Peri nahm den Auftrag an und stellte eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern für die Durchführung der Mission bereit.“

Ein Dokument, das von einem deutschen Geheimdienstmitarbeiter verfasst wurde und als „streng geheim“ eingestuft ist, wurde heute Abend (Dienstag) erstmals in der Nachrichtensendung „Kan News“ veröffentlicht und enthüllt die Verbindung zwischen dem ehemaligen Chef des israelischen Sicherheitsdienstes (Shin Bet), Yaakov Peri, und der Entführung der Kinder der Millionenerbin Christina Block.

Das Dokument wurde vom deutschen Geheimdienstagenten Werner Maus verfasst und stellt eine direkte Verbindung zwischen dem ehemaligen Chef des Shin Bet, Yaakov Peri, und dem ehemaligen Chef des BND (Bundesnachrichtendienst), Dr. August Henning, und der Operation her, bei der eine israelische Gruppe die Kinder von Block aus der Obhut ihres ehemaligen Ehemanns entführte.

Das Dokument, das am 20. Januar 2025 an die deutschen Behörden geschickt wurde, enthüllt angeblich die Befehlskette hinter der Entführung. Laut Maus wandte sich Henning direkt an Peri und bat ihn, die Operation durchzuführen.

„Herr Perry erhielt diesen Auftrag als Präsident der israelischen Sicherheitsfirma CGI Group“, schrieb Maus. „Er stellte eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern für die Durchführung der Mission zur Verfügung, in der Überzeugung, dass Dr. Henning mit Zustimmung des deutschen Geheimdienstes handelte.“

Heute Abend wurden auch die Namen der Mitglieder des israelischen Teams bekannt gegeben, das die Entführung durchgeführt haben soll. Hier News erfuhr, dass die Operation von David Ram Barakai, einem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter, geleitet wurde. An seiner Seite standen sechs weitere Israelis: Keren Tannenbaum Aljam, die als Barkais rechte Hand bei der Leitung der Operation beschrieben wurde; Shlomi Aljam, Keren Aljams Ehemann und Kampfsportlehrer; Zach Kara, Bruder des ehemaligen Knesset-Abgeordneten Abir Kara, der als Fahrer bei der Operation fungierte; Tal Shashon, Jiu-Jitsu-Lehrer, der als einziger bisher verhaftet wurde und vor Gericht steht; Said Basul und Dor Green-Plastch.

Zeugenaussagen zufolge versammelten sich die Mitglieder der Gruppe, von denen die meisten glaubten, an einer legalen Rettungsaktion teilzunehmen, im Hotel „Grand Elysee” in Hamburg, das der Familie Block gehört, um die Aktion zu planen.

Die Entführung fand am Silvesterabend, dem 31. Dezember 2023, in Dänemark statt. Die Israelis sollen den Vater der Kinder niedergeschlagen haben, bevor sie seinen Sohn und seine Tochter in den Wald zerrten, einen Bach überquerten und sie in ein Auto steckten. Den Kindern wurde der Mund mit Klebeband verschlossen und eines von ihnen wurde gefesselt. Die Kinder wurden nach Deutschland verschleppt, angeblich im Austausch gegen 7 Millionen Euro. Block selbst wird im Rahmen des Falls beschuldigt, die Firma für die Entführung angeheuert zu haben. Wenn sie verurteilt wird, droht ihr eine Strafe von bis zu 10 Jahren Gefängnis.

Trotz der schweren Vorwürfe, die aus dem Dokument hervorgehen, bestreitet die CGI Group jegliche Verbindung zu dem Fall. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Zvika Naveh, erklärte dazu: „Diese ganze Geschichte ist eine einzige große Halluzination. Die CGI Group, Yaakov Peri und ich haben keinerlei Verbindung, weder sexueller noch finanzieller Art ... Nichts in diesem Memo entspricht der Wahrheit.“ Peris Familie teilte mit, dass er aufgrund seines Gesundheitszustands nicht auf die Vorwürfe reagieren könne.
Übersetzt mit DeepL.com
Möglicherweise wurden die Namen nicht immer korrekt übersetzt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.10.2025 um 01:36
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Was im Anklagestaat nicht strafbar ist, wird nicht verfolgt.
Schwere Entziehung von Minderjährigen (§ 235 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) vorgeworfen sind allesamt in Deutschland strafbar.

Deswegen steht Frau Block ja auch vor Gericht.

Das heißt übersetzt, selbst wenn denn Punkt 1 wegfiele, wie Du versuchst, zu argumentieren, weil das ja vermeintlich gar nicht geht, weil sie die Kinder ja angeblich niemandem entziehen kann, der sie nicht "haben darf", dann blieben gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das hat alles drei unzweifelhaft stattgefunden. Ob sie das in Auftrag gegeben oder zumindest in Kauf genommen hat, ist Gegenstand des Prozesses.


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05.10.2025 um 07:12
Zitat von Lane1988Lane1988 schrieb:Das habe ich doch auch gar nicht behauptet. Ich meinte nur, dass sie zu den Entführern nicht gesagt haben wird "fesselt und knebelt meine Kinder".
Da hätte ich klarer machen müssen, dass ich dir. Das nicht vorwerfe. Das war aber im Post auch nur die Einleitung zu Überlegungne zu CBs Verantwortung für Gewalt bei der Entführung. Ich habe dann weiter ausgeführt:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Und falls die Entführung beauftragt dürfte ihr eigentlich gut klar gewesen sein, dass die Kinder nicht mitkommen wollen würden. Sie ging ja laut ihrer Schilderung davon aus, dass die Kinder manipuliert wurden und deswegen nicht zur ihr wollten. Auch wenn man ihr das hundertprozentig glaubt wusste sie ja dass die Kinder nicht zu ihr wollten. Einen gewissen Einsatz von Gewalt und Heimlichkeit wird sie also erwartete haben müssne

Auch wenn sie tatsächlich die Entführung a) beauftragt und b) sich keienrlei Gedanken darüber gemacht haben sollte wie das dann ablaufen würde, gegen den Willen der Kinder, kann sie das doch eigentlich nicht von der Verantwortung für das Vorgehen freisprechen. Letztendlich war genau so etwas ja erwartbar.
Das zumindest Gewalt gegen den Vater eingeplant war legt ja auch die beim Opa gefundene Notiz nahe. (Will nicht implizieren, dass du das geleugnet hast)


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05.10.2025 um 07:56
@BoobSinclair: Ich versuchte eigentlich nicht, das zu argumentieren, sondern habe die Frage in den Raum gestellt, weil ich sie interessant finde.
Mit Strafbarkeit im Anklagestaat meinte ich, dass das Delikt im Anklagestaat erfüllt sein muss und nicht in Dänemark. Also ja, so wie du es dann nachfolgend zusammengefasst hast, nämlich ob sie in Deutschland, wo ihr die Obsorge zustand, Kindesentziehung begangen hat. Aber man kann das sicher so oder so argumentieren, zumal ich nicht sicher bin, inwiefern ihr wirklich die alleinige Obsorge zukam.

Ja, dann blieben Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Misshandlung. Freiheitsberaubung ist auch nicht unspannend, denn ist es Freiheitsberaubung, wenn der Obsorgeberechtigte das Kind gegen dessen Willen ins Auto hievt und nach Hause fährt?

Unstrittig unzulässig sind die Körperverletzung an Hensel und allfällige Misshandlungen (Knebelung, Augen verbunden, Festschnallen). Sie wird diese Form der Gewalt vielleicht tatsächlich nicht beauftragt haben, aber Eventualvorsatz lässt sich sicher gut fürs Gericht argumentieren.


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05.10.2025 um 10:32
https://open.spotify.com/show/4ffR7UZYrwYIsWU5YZTAIZ?si=M2jeSl-8St2PxwbRmpxP9w&nd=1&dlsi=43a6ec16f1814d64

Folge 22: Christina Block weist Schuld zurück - 13. und 14. Prozesstag
Es gab mal wieder einige Anträge auf Seiten der Verteidigung. Wir haben mit erlebt, wie ein gerade erst engagierter Berater der Block-Seite den Gerichtssaal unter Aufsehen verlassen musste. Der Angeklagte Tal S. kam nochmal zu Wort. Außerdem hat sich Christina Block den schriftlich eingereichten Fragen der Nebenklage, den Fragen von Strafverteidiger Philip von der Meden gestellt und ihre Antworten vorgetragen.
(verlinkt, aber selbst noch nicht reingehört)


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05.10.2025 um 12:10
Ich habe mir auf www.bundesanzeiger.de die Veröffentlichungen der Eugen Block Holding GmbH angesehen. Im Aufsichtsrat dieser Firma sind u.a. folgenden Personen: Dr. Andreas Costrad (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates) und Christina Block.

Die letzten Veröffentlichungen der Finanzabschlüsse der Gesellschaft sind aus dem Jahr 2021:
Eugen Block Holding GmbH, Hamburg
---> Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 (Veröffentlichungsdatum im Bundesanzeiger: 03.04.2023)

Eugen Block Holding GmbH, Hamburg
---> Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 (Veröffentlichungsdatum: 03.01.2023)

Was mir dabei aufgefallen ist, dass in den Jahren 2024 und 2025 keine Finanzberichte der Geschäftsjahre 2023 und 2024 veröffentlicht wurden. Bei der Eugen Block Holding GmbH handelt es sich nach den Größenklassen des HGB sogar um eine große Kapitalgesellschaft. Eine fehlende Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften kann vom Bundesamt für Justiz mit Bußgeldern geahndet werden, so dass ich mich frage, wieso beide Jahresabschlüsse 2023 und 2024 nicht wie in den Vorjahren veröffentlicht wurden.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Offenlegung/Pflichten/Pflichten_node.html#AnkerDokument234940
Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr. Sie wird vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs an berechnet.
Die Einreichungsfrist ist nicht verlängerbar.



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05.10.2025 um 12:32
@Ernello
Kommt vielleicht noch beziehungsweise möglicherweise hinkt die Veröffentlichung hinterher. Denke nicht, dass ein Unternehmen dieser Größenordnung dies versäumt. Nach eigener Aussage (ich meine vom Senior anlässlich des Jubiläums vom Grand Élysée) war das letzte Jahr das erfolgreichste in der Firmengeschichte, verlinkte ich hier neulich.


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05.10.2025 um 16:15
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Mit Strafbarkeit im Anklagestaat meinte ich, dass das Delikt im Anklagestaat erfüllt sein muss und nicht in Dänemark.
Unter "Strafbarkeit" versteht man allerdings normalerweise eigentlich aber was anderes. Schwere Entziehung von Minderjährigen ist sowohl in Dänemark und in Deutschland strafbar. Das Delikt ist ja das gleiche, egal ob es in Deutschland oder Dänemark verübt wurde. Ich kann auch in Deutschland nicht straflos irgendwelche privaten Maskenmänner irgendwo hinfahren lassen und irgendjemanden niederschlagen lassen, auch wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Aber man kann das sicher so oder so argumentieren, zumal ich nicht sicher bin, inwiefern ihr wirklich die alleinige Obsorge zukam.
Nein, das kann man nicht "so oder so argumentieren".

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Selbstjustiz ist nicht. Deswegen laufen Deine theoretischen Überlegungen ins Leere. Wenn Du mir Geld schuldest und ich breche in Deine Wohnung ein, hau Dir aufs Maul und nehme das Geld wieder an mich, bin ich trotzdem straffällig geworden, auch wenn das Geld ja eigentlich vermeintlich meins ist oder mir zusteht.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Freiheitsberaubung ist auch nicht unspannend, denn ist es Freiheitsberaubung, wenn der Obsorgeberechtigte das Kind gegen dessen Willen ins Auto hievt und nach Hause fährt?
Ich glaube kaum, dass die israelische Sicherheitsfirma "obsorgeberechtigt" war.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Sie wird diese Form der Gewalt vielleicht tatsächlich nicht beauftragt haben, aber Eventualvorsatz lässt sich sicher gut fürs Gericht argumentieren.
Mitunter ist das billigende Inkaufnehmen schon strafbar.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.10.2025 um 17:21
Natürlich kann man das so oder so argumentieren, weil der Fall auch oder vielleicht gerade unter Juristen viel differenzierter diskutiert wird.

Ich rede nicht von Selbstjustiz oder von einer Form von Rechtfertigungsgrund. Aber du kennst sicher den Tatbestand von para 235 dStGB und der ist eben (nur) erfüllt, wenn das Kind gegen den Willen des Obsorgeberechtigten anderenorts verbracht wird. CB war aber selbst Obsorgeberechtigte. Ich habe diesen Aspekt in den Raum gestellt. Dein Beispiel mit dem Diebstahl ist daher schlicht nicht vergleichbar.

Das Billigend-Inkaufnehmen ist nicht "mitunter" strafbar, sondern ist der Absicht bei der Erfüllung des Delikte gleichgestellt (wird bei der Strrafbemessung "mitunter" berücksichtigt), es sei denn, ein Delikt erfordert Absicht.


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05.10.2025 um 18:55
Ab Minute acht des aktuellen Podcasts (oben verlinkt) geht es darum, wer hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hat Christina Block tatsächlich den Tatbestand des § 235 StGB erfüllt? Hierzu hat sich die Kammer bislang noch nicht klar positioniert.

Um die Verwirrung noch weiter auf die Spitze zu treiben, versuche ich mal, die beiden geschilderten Positionen mit eigenen Worten wiederzugeben:

Die Kernfrage lautet: wer hatte bis zum 05.01.2024 (Rückführung nach Dänemark) das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Entscheidung des OLG: der Vater hatte das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Die Frage ist, hatte es vorher die Mutter, oder lag es vorher bei beiden.


Ab Minute 10
Sommer 2021, Hensel behält die Kinder in Dänemark zurück.
Kurz darauf entscheidet das OLG (in einem Beschluss), dass Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig bekommt.
Zwei Jahre später, Kinder leben da schon lange in Dänemark, Hamburg entscheidet nach internationalem Recht nicht mehr, es gibt also keine Hauptverhandlung, die den vorläufigen Beschluss abschließen würde.
Hensels Verteidigung argumentiert, dass dieser Beschluss nicht mehr gültig war.
Damit Zurücksetzung in den Stand vor dem Beschluss - beide hatten das Aufenthaltsbestimmungsrecht und §235 würde greifen, weil ihm die Kinder entzogen wurden.
So wie es der Anklage zu entnehmen ist, scheint die Kammer eher die Position zu vertreten, dass Hensel doch irgendwie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.


Ich zitiere die entsprechende Passage aus dem dem Gesetzestext:
Strafgesetzbuch (StGB) - § 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List ...
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.10.2025 um 19:17
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Natürlich kann man das so oder so argumentieren, weil der Fall auch oder vielleicht gerade unter Juristen viel differenzierter diskutiert wird.
Juristen als Fachexperten mögen das differenzierter diskutieren.

Das fängt ja schon damit an, dass der gesetzliche Tatbestand nur von "entziehen" spricht. Von "gegen den Willen des Obsorgeberechtigten" oder "Aufenthaltsbestimmungsrecht" steht nichts in § 235 StGB (und worauf kommt es an, auf das Sorgerecht oder auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht). Noch nicht mal was von "widerrechtlich".

Exkurs:

Können mir die Juristen erklären, warum immer nur von den Rechten der Eltern die Rede ist, nie aber von den Rechten der Kinder? Auch Frau Block oder Herr Hensel (oder ihre Anwälte) palavern immer über ihre Rechte. Als ob es sich bei einem Kind um eine Sache handelt. Ich finde das rein menschlich nur schwer erträglich.

Exkurs Ende.

Sorgerecht ist ja heute zumeist in den Händen beider Elternteile. Und so war es auch bei den Blocks/Hensels, oder? Ok, und was ist, wenn auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt ist? Oder ist Kindesentzug gar nicht möglich, wenn ich einen Teil des Sorgerechts habe? Und/oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts?

Und was ist, wenn ich Dritte damit beauftrage, ein Kind "zurückzuführen"? Dürfte ich das, so lange ich keine andere Straftat (Körperverletzung usw.) begehe?

Die Kammer dürfte sich darüber ja schon einen Kopf gemacht haben. Vermutlich wird RA Bott Gericht und die Welt in einem flammenden Plädoyer davon überzeugen (wollen), dass Frau Block sich gar nicht strafbar gemacht haben kann, weil gar kein Entzug vorliegt. Es bleibt spannend.


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05.10.2025 um 19:30
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und was ist, wenn ich Dritte damit beauftrage, ein Kind "zurückzuführen"? Dürfte ich das, so lange ich keine andere Straftat (Körperverletzung usw.) begehe?
Nein. Ich zitiere mich selbst:
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Selbstjustiz ist nicht. Deswegen laufen Deine theoretischen Überlegungen ins Leere. Wenn Du mir Geld schuldest und ich breche in Deine Wohnung ein, hau Dir aufs Maul und nehme das Geld wieder an mich, bin ich trotzdem straffällig geworden, auch wenn das Geld ja eigentlich vermeintlich meins ist oder mir zusteht.



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05.10.2025 um 20:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sorgerecht ist ja heute zumeist in den Händen beider Elternteile. Und so war es auch bei den Blocks/Hensels, oder? Ok, und was ist, wenn auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt ist? Oder ist Kindesentzug gar nicht möglich, wenn ich einen Teil des Sorgerechts habe? Und/oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts?
Ich zitiere mich mal selber:
Zitat von emzemz schrieb:Ich zitiere die entsprechende Passage aus dem dem Gesetzestext:

Strafgesetzbuch (StGB) - § 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List ...
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
und wenn ich diesen Text noch weiter eindampfe, dann bleibt stehen:

... wird bestraft, wer
eine Person unter achtzehn Jahren ...
... einem Elternteil ... entzieht oder vorenthält

und da gibt es kein "ausgenommen", also in Richtung eines weiteren Aufenthaltsbestimmungsberechtigten.


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05.10.2025 um 21:00
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Nach eigener Aussage (ich meine vom Senior anlässlich des Jubiläums vom Grand Élysée) war das letzte Jahr das erfolgreichste in der Firmengeschichte, verlinkte ich hier neulich.
Aber da geht es nur um das Hotel Grand Elysee, nicht um die ganze Holding. Eine Holding kann mit einer ihrer Tochterfirmen sehr erfolgreich sein und trotzdem Verluste machen, wenn die anderen Töchter eben Defizite einfahren.


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06.10.2025 um 16:20
https://www.focus.de/panorama/welt/delling-ueber-block-stehe-bei-einer-liebevollen-mutter-die-durch-die-hoelle-geht_a5b65d67-0c4a-4882-bd79-919a893b04c0.html

Interview mit Delling im Focus.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.10.2025 um 17:09
Da war @M8nix doch tatsächlich ein bisschen schneller :D

Ich habe mir den sehr langen Artikel soeben durchgelesen.
Ich hoffe, dass bald zur Überzeugung aller klar wird, dass die Mutter, die jahrelang versucht, die Kinder aus der festgestellten Gefahr herauszuholen, niemals einen Auftrag geben würde, der die Kinder im Gegenteil in Gefahr bringt! Ich selbst engagiere mich mein Leben lang gegen Gewalt, ich würde auch niemals etwas Rechtswidriges tun oder etwas, das anderen Schaden zufügt. Deswegen verwundert es mich, dass ich vor Gericht sitzen muss.
Sollte sich Delling tatsächlich immer noch wundern, warum er vor Gericht sitzt?
Die Fakten sollten ihm doch bekannt sein.

Was er mehrfach andeutet mit "festgestellter Gefahr" bzw. "höchster Gefahr" für die Kinder, das werden wir sicher noch erfahren.

Ansonsten keine Neuigkeiten.


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06.10.2025 um 17:38
Ist wirklich interessant. Er wiederholt dauernd die Frage, warum SH dauernd seine Version der Dinge behaupten dürfe - während er ausführlichst dasselbe mit der Blockschen Sicht der Dinge macht… 🤷‍♂️


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06.10.2025 um 17:40
Zitat von emzemz schrieb:Was er mehrfach andeutet mit "festgestellter Gefahr" bzw. "höchster Gefahr" für die Kinder, das werden wir sicher noch erfahren.
Das wird ja implizit deutlich: Die Isolation der Kinder von der Mutter durch den Vater. Die Abschottung und Vereitelung jeglichen Kontakts zur Mutter, die nun wahrlich nicht unter Verdacht stand, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, Drogen zu nehmen oder sie an usbekische Kinderhändler zu verkaufen. Die permanente Alarmstimmung durch Kameras, Polizeiknöpfe, falsche Namen, neue Schulen usw. Ein Leben in beständiger Gefahr.

Das ist gefährlich. Das wird Schäden hinterlassen, ohne Frage. Eigentlich ist der größtmögliche Schaden schon eingetreten. Natürlich hat die Mutter ihren Teil dazu beigetragen. Aber der Vater eben auch.


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06.10.2025 um 17:49
Zitat von OriginesOrigines schrieb:falsche Namen, neue Schulen
Das trat meines Wissens nach erst nach der Entführung ein. Bis dahin wohnte Fam. Hensel ja durchgängig und unter Klarnamen im ehemaligen Elternhaus von Astrid H.


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06.10.2025 um 18:06
@emz
@Gernhard
@anthe

Ja, nix Neues. Im großen und ganzen der übliche halt.
Aber:
dass die Mutter alles tut, um zu sehen, ob die Kinder noch leben,
Quelle:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:https://www.focus.de/panorama/welt/delling-ueber-block-stehe-bei-einer-liebevollen-mutter-die-durch-die-hoelle-geht_a5b65d67-0c4a-4882-bd79-919a893b04c0.html
Das legt ja noch mal eine Schippe drauf.

Darf er als Beklagter nicht behaupten, was er will? Er muss doch nicht die Wahrheit sagen, ebensowenig wie CB.
Mir ist auch aufgefallen, dass er methodisch ebenso vorgeht wie SH.

Wenn ich mir überlege, dass er ein Buch über dieses Drama herausbringen wollte, was vom Verlag gestoppt wurde, dann finde ich es schon sehr fragwürdig, wie er argumentiert. Interesse der Kinder usw…
Da schüttelt es mich.


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