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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

3.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.10.2025 um 19:03
@Zaunkönigin: Ja, sicher, das ist mir ja klar. Nur interessiert bei einem Strafprozess ja nicht nur die moralische Bewertung. Selbst nach Befund des Gerichts in Dänemark war es rechtswidrig von Hensel, die Kinder nicht zurückzubringen. Das hat doch durchaus Relevanz für die Frage, ob CB sich einer Kindesentziehung schuldig gemacht hat. Man könnte es zumindest diskutieren und wird es auch im Umfeld von CB gemacht haben. Ich glaube zB nicht, dass es illegal gewesen wäre, die Kinder gewaltfrei ins Auto zu locken und über die Grenze zu führen.
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04.10.2025 um 19:06
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Also, wenn meine - sicherlich recht hübsche - Teenagertochter von einer Gruppe wildfremder Männer entführt würde, würde ich mir als Mutter noch ganz andere Sorgen machen. Und somit sofort alles in die Wege leiten, dass beide Kinder in sichere Obhut kommen und nicht erst, wenn ich mehrere Stunden mit der Bahn durchs Land reise.
Richtig.
Aber beide Kinder. Jungen sind ebenso gefährdet.

Und als Vater, dem sie entrissen werden ebenso.
Wobei er wohl vermutet hat, wer dahinter stecken könnte, aber nicht wissen konnte, was die Entführer noch so im Sinn haben.


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04.10.2025 um 19:16
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich glaube zB nicht, dass es illegal gewesen wäre, die Kinder gewaltfrei ins Auto zu locken und über die Grenze zu führen.
Das definiert §235 StGb. Dort ist unter anderem List aufgeführt. Ins Auto locken und über die Grenze führen, könnte als List ausgelegt werden.


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04.10.2025 um 19:16
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ja, sicher, das ist mir ja klar. Nur interessiert bei einem Strafprozess ja nicht nur die moralische Bewertung.
Ich habe deine Frage, wie die Bewertung aussähe, wenn die Kinder aus einem islamistischen Staat entführt worden wären, in dem der Vater automatisch alleinige elterliche Sorge hat, als eine Frage nach einer moralischen Bewertung verstanden.


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04.10.2025 um 19:22
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Womöglich kamen sie nicht zur Sprache - waren aber mindestens stillschweigend impliziert und damit auch akzeptiert (meine Meinung).
Ja. Das wäre sogar zwingend, wenn sie tatbeteiligt ist.


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04.10.2025 um 19:24
@M8nix: Ja, aber da wäre ja dieselbe Frage als Vorfrage zu beantworten, nämlich ob es aus Sicht des deutschen Strafrechts Kindesentziehung ist, wenn sie die alleinige Obsorge (war doch so?) bzw das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.


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04.10.2025 um 19:25
Das Delikt ist verwirklicht, wenn die Verbringung gegen den Willen der obsorgeberechtigten Person erfolgt


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04.10.2025 um 19:32
@Zaunkönigin: ja, verstehe ich. Der Wille der Kinder ist wichtig, aber eben aus juristischer Sicht müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen, dass ein deutsches Gericht trotz all dem CB das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Zurückbehaltung zuerkannt hatte.


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04.10.2025 um 19:32
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Cyber Cupula kommt ins Boot, Olga wird Vertraute. Und ab einem bestimmten Punkt folgt die Ansage: „ Ab hier übernehmen wir. Du bist außen vor. Mach dir keine Sorgen, wir regeln das, wir sind erfahren und professionell genug. Da passiert niemandem was. Folge einfach unseren Anweisungen.“
Und sie hat dann - treudoof wie sie ist - brav bezahlt - und geglaubt, es werde schon alles gut gehen?
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wie hätte denn eine gewaltfreie Entführung aussehen können?
Eine Entführung durch mehrere fremde Männer führt doch zwingend zu Gewalt, da geht doch kein Mädchen , kein Kind freiwillig mit. Und kein Vater würde da tatenlos zu sehen.
Das ist die Frage: Konnte sie das glauben, durfte sie das glauben, Gewaltfreiheit? Kann ihr ein Gericht diesen Glauben schenken? Mir fällt es derzeit schwer, aber die Beweisaufnahme ist ja noch nicht mal richtig in die Gänge gekommen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Für mich klingt es völlig abstrus, auf so eine "Tour" zwei Kissen und ein Fotoalbum (!) mitzunehmen. Wieso ein Fotoalbum?!?!?
Ist das nicht ein Indiz dafür, dass sie der ganzen Sache völlig entrückt war, jenseits von Gut und Böse? Nur noch in einer abstrusen Innenwelt verhaftet? Einer Depersonalisierung ("ich war nicht mehr ich"), gar einer Dissoziation?
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wie Kinder, die sich die Hände vor die Augen halten in dem Glauben, sie würden nicht gesehen.
Ein gutes Bild! Naiv wie ein Kind?

Die Argumente hier, wie sich wohl eine "normale Mutter" (was immer das ist) verhalten hätte, die deuten darauf hin, dass sich Frau Block jedenfalls irgendwie auf einem anderen Stern befunden hat. Wohl immer stärker, je länger drei ihrer Kinder von ihr getrennt waren.

Jetzt völlig egal, was man von ihren Qualitäten als Elternteil hält, das macht doch was mit einem. Würde es mit den meisten von uns. Völlig egal, ob sie jetzt ein sympathischer oder unsympathischer, ein reicher oder armer Mensch ist, aus ihrer Sicht hat sie ihre Kinder geliebt. Und die Trennung hat sie sehr verletzt, fortgesetzt, eine Wunde, die nicht verheilte. Völlig egal, ob sie ihren Ex-Mann deshalb gehasst hat, ob sie unter dem Regiment ihrer Eltern stand.

Eigentlich müsste ihr Lebenspartner, Herr Delling, dazu etwas sagen können. Er war ihr in dieser Zeit wohl am Nächsten. Aber natürlich entschuldigen große Gefühle keine Straftat - viele Beziehungsstraftaten haben mit großen Gefühlen zu tun.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich denke, die Bewertung wäre insgesamt eine andere, wenn die Kinder hinterher glücklich gewesen wären, zurück zu sein, unabhängig davon ob sie aus Dänemark oder Afghanistan "befreit" worden wären.
Ohne Zweifel. Vermutlich würde dann auch die Tatbestandsmäßigkeit entfallen.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich glaube zB nicht, dass es illegal gewesen wäre, die Kinder gewaltfrei ins Auto zu locken und über die Grenze zu führen.
Nun, das erfolgt dann mit List i.S.v. § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Kindesentziehung). Ob Gewalt oder List ist demnach egal.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Selbst nach Befund des Gerichts in Dänemark war es rechtswidrig von Hensel, die Kinder nicht zurückzubringen. Das hat doch durchaus Relevanz für die Frage, ob CB sich einer Kindesentziehung schuldig gemacht hat.
Relevanz sicher. Die Frage ist, ob damit ein Kindesentzug tatbestandlich entfällt. Allgemeine Rechtfertigungstatbestände (Notstand) sehe ich nicht - Stichwort: keine Selbstjustiz.

Doch diese Rechtsfrage bedarf keiner Beweisaufnahme. Hier gibt es keinen Verdacht, kein vielleicht, sondern ja oder nein. Im Ergebnis haben die Staatsanwaltschaft mit der Anklageerhebung und das Gericht mit dem Eröffnungsbeschluss diese Frage für sich beantwortet: Rechtfertigungsgründe sind nicht gegeben, der Kindesentzug ist tatbestandlich gegeben. Deshalb wird dieser Prozess durchgeführt.

Egal wer Frau Block da anwaltlich anderweitig beraten hat: Da war sie schlecht beraten.


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04.10.2025 um 19:36
Block stellte 2022 in Dänemark einen Antrag auf Rückführung der gemeinsamen Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Daraufhin habe im Februar 2023 ein Gericht festgestellt, dass die Kinder nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden könnten, unabhängig von der Frage ihrer (ggf.) widerrechtlichen Verbringung nach Dänemark.
Quelle: Wikipedia
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Das Delikt ist verwirklicht, wenn die Verbringung gegen den Willen der obsorgeberechtigten Person erfolgt
Ich verstehe, was du meinst.
Vielleicht hilft Wikipedia weiter. Ich habe auf die Schnelle nichts passenderes gefunden.


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04.10.2025 um 19:36
@orogines: Du missbverstehst, dass ich die Frage darin sehe, ob jemand mit alleiniger Obsorge überhaupt das Delikt der Kindesentführung begehen kann. Das wird auch nicht vor Gericht (reine Beweisaufnahme zur Tatsachenfeststellung) diskutiert, sondern im Schriftsatzwechsel


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04.10.2025 um 19:52
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:aber eben aus juristischer Sicht müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen, dass ein deutsches Gericht trotz all dem CB das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Zurückbehaltung zuerkannt hatte.
Ja, das weiss ich doch und das haben auch verschiedene Anwälte in den "Opening Statements" benannt.
Ich hatte mich auf dein Afghanistan Beispiel bezogen und weiss jetzt ehrlich gesagt nicht, worauf du mit dem Beispiel überhaupt hinaus wolltest, denn da wäre die Sorgerechtsfrage ja geklärt.


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04.10.2025 um 19:56
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Der Wille der Kinder ist wichtig, aber eben aus juristischer Sicht müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen, dass ein deutsches Gericht trotz all dem CB das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Zurückbehaltung zuerkannt hatte.
Zur Kenntnis kann man viel nehmen, die Frage ist, ob das zur Selbstjustiz berechtigt. Dazu gleich:
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Du missbverstehst, dass ich die Frage darin sehe, ob jemand mit alleiniger Obsorge überhaupt das Delikt der Kindesentführung begehen kann.
Das verstehe ich schon richtig.

Soweit ich weiß, hatten immer beide Elternteile das Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte zum 31.12.2023 alleine Frau Block. Aber:

Der Tatort ist Dänemark, entscheidend ist dort das dänische Recht. Das deutsche Recht endet an der Grenze. Es kann schon nicht sein, dass es das deutsche Recht erlaubt, im Ausland gegen das dort geltende Gesetz zu verstoßen. M.a.W.: Frau Block oder die von ihr Beauftragten waren nicht berechtigt, deutsches Recht im Ausland zu exekutieren.

Das wäre im Übrigen auch in Deutschland so. Es gibt kein Recht zur Selbstexekution. Ein Beispiel: Habe ich gegen jemanden einen gerichtlich bestätigten Herausgabeanspruch (z.B. Rückgabe eines entführten Tieres), darf ich nicht selbst die Vollstreckung betreiben, indem ich mit mehreren vermummten Personen die Wohnung des unrechtmäßigen Besitzers stürme, ihn zur Seite drücke und mein Eigentum heraushole.

Zu meinen, mein Recht erlaube es mir, es mir auch zu holen, ist einfach abwegig.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Das wird auch nicht vor Gericht (reine Beweisaufnahme zur Tatsachenfeststellung) diskutiert, sondern im Schriftsatzwechsel
Wie gesagt, das ist eine Rechtsfrage, die das Gericht für sich aus eigener Rechtskunde entscheidet. Und m.E. auch schon entschieden hat. Schriftsätze hin oder her. Die braucht das Gericht nicht, es kann selbst Kommentare und Judikatur zu dem Thema herbeiziehen.


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04.10.2025 um 20:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und sie hat dann - treudoof wie sie ist - brav bezahlt - und geglaubt, es werde schon alles gut gehen?
Sie glaubte sich doch im Recht. Ich kann mir nicht denken, dass sie sich die Konsequenzen, die eingetreten sind, vorgestellt hat.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Argumente hier, wie sich wohl eine "normale Mutter" (was immer das ist) verhalten hätte, die deuten darauf hin, dass sich Frau Block jedenfalls irgendwie auf einem anderen Stern befunden hat. Wohl immer stärker, je länger drei ihrer Kinder von ihr getrennt waren.

Jetzt völlig egal, was man von ihren Qualitäten als Elternteil hält, das macht doch was mit einem. Würde es mit den meisten von uns. Völlig egal, ob sie jetzt ein sympathischer oder unsympathischer, ein reicher oder armer Mensch ist, aus ihrer Sicht hat sie ihre Kinder geliebt. Und die Trennung hat sie sehr verletzt, fortgesetzt, eine Wunde, die nicht verheilte. Völlig egal, ob sie ihren Ex-Mann deshalb gehasst hat, ob sie unter dem Regiment ihrer Eltern stand.
Da bin ich bei dir. Ihre Gefühle für ihre Kinder stehen für mich auch nicht auf dem Prüfstand. Allerdings schon ihre Methoden.
Und ich frage mich immer noch, wo denn bitte geerdete Berater und wirklich verbundene Menschen gewesen sind, die ihr zur Seite stehen und sie in diesem ganzen Desaster schützend beraten.
Vielleicht hat Olga aus diesem Grund auch einen guten Stich gemacht.


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04.10.2025 um 20:01
@Zaunkönigin: Das Beispiel habe ich deshalb gewählt, weil man dort nicht nach dem Willen der Kinder fragt. Wie würdest du es sehen, wenn die Kinder dort (Afghanistan) bleiben wollen würden?
Der Punkt ist: Kinder haben einen Willen und das ist richtig und gut so. Aber Gerichte entsprechen dem dennoch nicht immer. Man muss sich also ein strafbares Delikt wie Freiheitsentziehung durch eine obsorgeberechtigte Mutter anders vorstellen als wie bei Erwachsenen.


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04.10.2025 um 20:07
@Origines: Genau deshalb stelle ich die Frage: Was im Anklagestaat nicht strafbar ist, wird nicht verfolgt. Dänemark hat auch kein Strafverfahren GG Hensel (und "Selbstjustiz") eingeleitet.


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04.10.2025 um 20:11
@origones: Das "Spannende" ist ja genau der grenzüberschreitende Kampf. Wäre Hensel in Deutschland gewesen, wären die Kinder aufgrund des Gerichtsverfahrens natürlich durch exekutive Gewalt an CB herausgegeben worden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.10.2025 um 20:19
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Dänemark hat auch kein Strafverfahren GG Hensel (und "Selbstjustiz") eingeleitet.
Verstehe ich nicht. Dänemark hat zwar die Rechtswidrigkeit des Aufenthalts der Kinder beim Vater bestätigt, zugleich aber aus den bekannten Gründen eine Rückführung nach Deutschland abgelehnt.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Wäre Hensel in Deutschland gewesen, wären die Kinder aufgrund des Gerichtsverfahrens natürlich durch exekutive Gewalt an CB herausgegeben worden.
Theoretisch bzw. hypothetisch ja. Aber das ist für die Straftat in Deutschland irrelevant.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Sie glaubte sich doch im Recht. Ich kann mir nicht denken, dass sie sich die Konsequenzen, die eingetreten sind, vorgestellt hat.
Das ist die spannende Frage. Ob ihr die Tat via bedingtem Vorsatz (billigend in Kauf nehmend) zugerechnet werden kann. Oder ob vielleicht ein strafrechtlich relevanter Irrtum vorliegt.

Wie gesagt, die Beweisaufnahme hat noch nicht richtig angefangen.


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04.10.2025 um 21:35
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Sie glaubte sich doch im Recht. Ich kann mir nicht denken, dass sie sich die Konsequenzen, die eingetreten sind, vorgestellt hat.
Nein, da muss ich widersprechen. Die fühlte sich moralisch im Recht und hatte einen vorläufigen Entscheid über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den sie über verschiedene Instanzen versucht hat, durchzusetzen, was nicht geklappt hat. Dass sie nicht einfach "im Recht" ist, wusste sie also.
Hinzu kommt, dass sie die ganze Zeit anwaltlich beraten wurde und ihre Anwälte werden ihr schon klar gemacht haben, wie verzwickt die juristische Situation ist. Die werden ihr auch kaum Hoffnung gemacht haben, dass sie das in absehbarer Zeit durchsetzen können wird.
Und - das ist jetzt meine Spekulation - ich kann mir nicht vorstellen, dass sie die Idee, die Kinder einfach mitzunehmen oder notfalls zu entführen, nicht auch mit ihren Anwälten besprochen hat und die ihr erklärt haben, dass das juristisch gesehen so nicht geht. Eine Frau, die wirklich alles versucht, um die Kindet zurückzubekommen hat zu 100% (meine Einschätzung) diese Idee und fragt den Anwalt danach, ob das nicht die Lösung ihrer Probleme sein könnte.

Mir kommt es zudem so vor, als wenn viele der "Tagebuch"-Einträge bewusst nur Andeutungen und Umschreibungen enthalten, um unverfänglich zu bleiben. Auch das würde für mich darauf hindeuten, dass sie sich durchaus bewusst war, dass die ganze Aktion nicht legal ist.
Außerdem wurde der Aufenthalt der Sicherheitsfirma im Hotel zur Vorbereitung des Coups ja als Arbeit an der IT-Sicherheit getarnt. Ich glaube nicht, dass die tatsächlich auch nur einen Tag an der IT-Sicherheit des Unternehmens gearbeitet haben und CB auch wusste, dass das so ist. Hätte sie oder die Leitung des Hotels oder der Senior als "Chef von Allem" tatsächlich einen Auftrag über einen IT-Sicherheitscheck beauftragt und die Mitarbeiter der Firma hätten tatsächlich selbstständig, aus eigenen Antrieb und ohne Rücksprache mit CB oder dem Senior aus reinem Mitleid mit CB, die sie wie Tal ja ausgesagt hat, immer traurig im Hotel rumlaufen sehen, was ihr Herz erweicht hat, die Entführung als Überraschung geplant und durchgeführt, dann hätten sie doch irgendwann mal Ergebnisse zur IT-Sicherheit liefern müssen. Hätten sie das nicht getan, weil sie sich eben 24/7 mit derPlanung der Entführung beschäftigt hätten, hätte der Auftraggeber das doch merken müssen, dass er da eine Firma entlöhnt und beherbergt, die keine Ergebnisse produzieren.
Insofern sehe ich auch diese Story von der IT-Sicherheitsfirma als bewusst angelegte Tarnung der Entführung an. Und wenn das von Anfang an so getarnt wurde, dann war man sich halt auch bewusst, dass man das nicht darf, sondern es verschleiern muss, um, selbst wenn man erwischt wird, dafür nicht haftbar gemacht werden kann.

Wenn sie sich also tatsächlich im (juristischen) Recht gefühlt hätte, warum all dieser Verschleierungen und Tarnungen?


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04.10.2025 um 22:39
Hier ein Artikel einer israelischen Zeitung vom 16.09.2025

https://www.shomrim.news/hebrew/kidnapping-germany-follow
Die israelische Perspektive auf den Fall der Kindesentführung in Deutschland entwickelt sich weiter: Shomrim enthüllt, dass die Hauptangeklagte in diesem Fall, Christina Block, sich mit einem amtierenden israelischen Familienrichter getroffen hat. Dem Richter zufolge diskutierten Block und ihr Partner mit ihm über elterliche Entfremdung im internationalen Recht, und er empfahl ihnen sogar einen europäischen Anwalt, der ihnen bei den Sorgerechtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof helfen könnte. Vermittelt wurde das Treffen durch einen Israeli, der zwischen Block und der israelischen Firma vermittelte, deren Mitarbeiter die Entführung mutmaßlich durchgeführt hatten. Soweit bekannt, gibt es keine Hinweise darauf, dass der Richter von dem Plan wusste, die Kinder zu entführen oder ihren Vater zu belasten, weshalb beschlossen wurde, seinen Namen nicht zu veröffentlichen.

Der Fall der Kindesentführung hat Deutschland in den letzten Monaten erschüttert, und die israelische Beteiligung daran findet zunehmend Beachtung. Derzeit verhandelt das Gericht in Hamburg über den Fall, in dem die beiden kleinen Kinder von Block, einer bekannten Multimillionärin und Geschäftsfrau, von ihrem Vater, mit dem sie in Dänemark lebten, entführt wurden. Eine in diesem Monat veröffentlichte Untersuchung von Shomrim und Der Spiegel enthüllte die Namen und Fotos der Israelis, die der Entführung verdächtigt werden, die sich am Silvesterabend 2023 ereignete.

Die Anklage in Deutschland behauptet, dass David Barakai, ein ehemaliger Angehöriger der Einheit 504, der Agentenabteilung des israelischen Militärgeheimdienstes, die Entführung angeführt habe. Barakai soll fast ein Jahr lang in einem Hotel der Familie Block gewohnt haben und war bereits vor der Entführung an einem mutmaßlichen Versuch beteiligt, den Vater der Kinder, Stefan Hensel, mit dem Verdacht der Pädophilie zu belasten. Barakai reagierte nicht auf die Bitte von Shomrim um eine Stellungnahme.

Die Verbindung zwischen Block und Barkais Firma Cyber Copola stellte ein in Deutschland lebender Israeli namens Alon Katzir-Shimoni her. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Anwalt der Familie Block am 17. Juni 2022 Kontakt zu Jens Meyer, dem Geschäftsführer der Hamburger Hafenbehörde, aufgenommen hatte. Meyer schrieb, er werde sich umgehend mit „Alon“ in Verbindung setzen und ihn fragen, ob weitere Informationen zum „Projekt Dänemark“ benötigt würden. Anschließend sprach Alon direkt mit dem Anwalt der Familie und gab ihm die E-Mail-Adresse der Firma Cyber Copola. Die deutsche Polizei durchsuchte zwar das Haus von Katzir-Shimoni, aber er ist in dieser Angelegenheit kein Verdächtiger, sondern nur Zeuge. Katzir-Shimoni hat auf die Anfrage von Shomrim nicht reagiert.

Nun stellt sich heraus, dass Katzir-Shimoni im Rahmen seiner Beziehung zum deutschen Anwalt Dr. Costard diesem im Dezember 2022 auch die Kontaktdaten eines amtierenden israelischen Familienrichters übermittelt hat. Eine Untersuchung von Shomrim ergab, dass der Richter sich sogar mit Block und ihrem derzeitigen Partner Gerhard Deling getroffen hat, der ebenfalls in dieser Angelegenheit angeklagt ist. Das Treffen wurde als „sozial” beschrieben, obwohl dabei Fragen im Zusammenhang mit dem Streit zwischen dem ehemaligen Paar besprochen wurden.

„Die Empfehlung, die Dr. Costard erhielt, kam über einen renommierten israelischen Kontaktmann in Frankfurt“, sagte Block in ihrer Aussage. „Derselbe Mann arrangierte für uns auch ein Treffen mit einem hochrangigen israelischen Richter, mit dem wir in Frankfurt über die Möglichkeit sprachen, den Europäischen Gerichtshof für Familienrecht in unseren Fall einzuschalten. Das Gespräch mit dem Richter war sehr beeindruckend. Er schien sich sehr gut mit dem europäischen Familienrecht auszukennen – insbesondere mit dem Haager Übereinkommen (das in Fällen von Kindesentführungen aus einem Land in ein anderes angewendet wird, Anm. d. Red.). Deshalb haben wir später seine Empfehlungen umgesetzt.“

Die Gerichtsverwaltung teilte im Namen des Richters mit: „Herr Shimon ist seit Jahrzehnten ein langjähriger Freund des Richters, und die beiden treffen sich von Zeit zu Zeit. Im Rahmen einer Auslandsreise des Richters trafen sich der Richter und seine Frau zu einem freundschaftlichen Treffen mit Herrn Shimon in Frankfurt. Das Treffen fand etwa ein Jahr vor den in dem Artikel erwähnten Ereignissen statt. Vor dem Treffen bat Herr Shimon auch darum, den Richter und Rechtsanwalt Costard, der Frau Block vertritt, zu einem Gespräch über das Thema „elterliche Entfremdung“ zusammenzubringen, in dem der Richter als Experte gilt. Zu dem Treffen erschienen auch Frau Block und ihr Partner. Im Gespräch wurden allgemein das Thema elterliche Entfremdung und die gängigen Wege zu ihrer Bewältigung im Rahmen des internationalen Rechts angesprochen, ohne darüber hinauszugehen.

Übersetzt mit DeepL.com
Dr. Andreas Costard, Vorsitzender des Beirats Elysée Hotel AG Hamburg
https://www.grand-elysee.com/en/legal-notice/
https://www.food-service.de/galerien/Impressionen-von-der-Award-Gala-2116


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