M8nix schrieb:Cyber Cupula kommt ins Boot, Olga wird Vertraute. Und ab einem bestimmten Punkt folgt die Ansage: „ Ab hier übernehmen wir. Du bist außen vor. Mach dir keine Sorgen, wir regeln das, wir sind erfahren und professionell genug. Da passiert niemandem was. Folge einfach unseren Anweisungen.“
Und sie hat dann - treudoof wie sie ist - brav bezahlt - und geglaubt, es werde schon alles gut gehen?
Zaunkönigin schrieb:Wie hätte denn eine gewaltfreie Entführung aussehen können?
Eine Entführung durch mehrere fremde Männer führt doch zwingend zu Gewalt, da geht doch kein Mädchen , kein Kind freiwillig mit. Und kein Vater würde da tatenlos zu sehen.
Das ist die Frage: Konnte sie das glauben, durfte sie das glauben, Gewaltfreiheit? Kann ihr ein Gericht diesen Glauben schenken? Mir fällt es derzeit schwer, aber die Beweisaufnahme ist ja noch nicht mal richtig in die Gänge gekommen.
Grillage schrieb:Für mich klingt es völlig abstrus, auf so eine "Tour" zwei Kissen und ein Fotoalbum (!) mitzunehmen. Wieso ein Fotoalbum?!?!?
Ist das nicht ein Indiz dafür, dass sie der ganzen Sache völlig entrückt war, jenseits von Gut und Böse? Nur noch in einer abstrusen Innenwelt verhaftet? Einer Depersonalisierung ("ich war nicht mehr ich"), gar einer Dissoziation?
M8nix schrieb:Wie Kinder, die sich die Hände vor die Augen halten in dem Glauben, sie würden nicht gesehen.
Ein gutes Bild! Naiv wie ein Kind?
Die Argumente hier, wie sich wohl eine "normale Mutter" (was immer das ist) verhalten hätte, die deuten darauf hin, dass sich Frau Block jedenfalls irgendwie auf einem anderen Stern befunden hat. Wohl immer stärker, je länger drei ihrer Kinder von ihr getrennt waren.
Jetzt völlig egal, was man von ihren Qualitäten als Elternteil hält, das macht doch was mit einem. Würde es mit den meisten von uns. Völlig egal, ob sie jetzt ein sympathischer oder unsympathischer, ein reicher oder armer Mensch ist, aus ihrer Sicht hat sie ihre Kinder geliebt. Und die Trennung hat sie sehr verletzt, fortgesetzt, eine Wunde, die nicht verheilte. Völlig egal, ob sie ihren Ex-Mann deshalb gehasst hat, ob sie unter dem Regiment ihrer Eltern stand.
Eigentlich müsste ihr Lebenspartner, Herr Delling, dazu etwas sagen können. Er war ihr in dieser Zeit wohl am Nächsten. Aber natürlich entschuldigen große Gefühle keine Straftat - viele Beziehungsstraftaten haben mit großen Gefühlen zu tun.
Zaunkönigin schrieb:Ich denke, die Bewertung wäre insgesamt eine andere, wenn die Kinder hinterher glücklich gewesen wären, zurück zu sein, unabhängig davon ob sie aus Dänemark oder Afghanistan "befreit" worden wären.
Ohne Zweifel. Vermutlich würde dann auch die Tatbestandsmäßigkeit entfallen.
klara.verstand schrieb:Ich glaube zB nicht, dass es illegal gewesen wäre, die Kinder gewaltfrei ins Auto zu locken und über die Grenze zu führen.
Nun, das erfolgt dann mit List i.S.v. § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Kindesentziehung). Ob Gewalt oder List ist demnach egal.
klara.verstand schrieb:Selbst nach Befund des Gerichts in Dänemark war es rechtswidrig von Hensel, die Kinder nicht zurückzubringen. Das hat doch durchaus Relevanz für die Frage, ob CB sich einer Kindesentziehung schuldig gemacht hat.
Relevanz sicher. Die Frage ist, ob damit ein Kindesentzug tatbestandlich entfällt. Allgemeine Rechtfertigungstatbestände (Notstand) sehe ich nicht - Stichwort: keine Selbstjustiz.
Doch diese Rechtsfrage bedarf keiner Beweisaufnahme. Hier gibt es keinen Verdacht, kein vielleicht, sondern ja oder nein. Im Ergebnis haben die Staatsanwaltschaft mit der Anklageerhebung und das Gericht mit dem Eröffnungsbeschluss diese Frage für sich beantwortet: Rechtfertigungsgründe sind nicht gegeben, der Kindesentzug ist tatbestandlich gegeben. Deshalb wird dieser Prozess durchgeführt.
Egal wer Frau Block da anwaltlich anderweitig beraten hat: Da war sie schlecht beraten.