Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 15:13Weiter heißt es in dem Artikel:
Alles weitere aus diesem Prozess dürfte ohnehin schon die Kinder in Dänemark erreicht haben. Was der „ Vernichtungsfeldzug“ damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht so recht. Die Details hat ja nicht SH preisgegeben.
Meine Bitte an die Juristen um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie ist der Ablauf, wenn B&B Widerspruch einlegen?
Gibt es für die Prüfung des Widerspruchs bestimmte Fristen?
Aufgrund welcher Bedingungen wird im allgemeinen eine solche Entscheidung -richterliche Beschlagnahme der IT- Asservate und weiterer Gegenstände - getroffen?
Auch Christina Block hatte die Kammer an einem der jüngsten Prozesstage flehentlich darum gebeten, ihr „aus diesem Albtraum zu helfen“ und ihre privaten Aufzeichnungen nicht als Beweismittel einzuführen. Es seien bereits Details aus ihrem digitalen Tagebuch an die Öffentlichkeit gedrungen, die auch ihre Kinder in Dänemark erreichen würden, klagte sie, und gab dem „Vernichtungsfeldzug“ ihres Ex-Mannes dafür die Schuld. Zum Prozessauftakt hatte die Angeklagte allerdings selbst aus ihren Aufzeichnungen vorgetragen, um ihre Verzweiflung über den Verlust der Kinder zu verdeutlichen.Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/schlecht-fuer-die-verteidigung-gericht-faellt-wichtige-entscheidung-im-block-prozess/
Alles weitere aus diesem Prozess dürfte ohnehin schon die Kinder in Dänemark erreicht haben. Was der „ Vernichtungsfeldzug“ damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht so recht. Die Details hat ja nicht SH preisgegeben.
Meine Bitte an die Juristen um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie ist der Ablauf, wenn B&B Widerspruch einlegen?
Gibt es für die Prüfung des Widerspruchs bestimmte Fristen?
Aufgrund welcher Bedingungen wird im allgemeinen eine solche Entscheidung -richterliche Beschlagnahme der IT- Asservate und weiterer Gegenstände - getroffen?





