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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

3.698 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:13
Weiter heißt es in dem Artikel:
Auch Christina Block hatte die Kammer an einem der jüngsten Prozesstage flehentlich darum gebeten, ihr „aus diesem Albtraum zu helfen“ und ihre privaten Aufzeichnungen nicht als Beweismittel einzuführen. Es seien bereits Details aus ihrem digitalen Tagebuch an die Öffentlichkeit gedrungen, die auch ihre Kinder in Dänemark erreichen würden, klagte sie, und gab dem „Vernichtungsfeldzug“ ihres Ex-Mannes dafür die Schuld. Zum Prozessauftakt hatte die Angeklagte allerdings selbst aus ihren Aufzeichnungen vorgetragen, um ihre Verzweiflung über den Verlust der Kinder zu verdeutlichen.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/schlecht-fuer-die-verteidigung-gericht-faellt-wichtige-entscheidung-im-block-prozess/

Alles weitere aus diesem Prozess dürfte ohnehin schon die Kinder in Dänemark erreicht haben. Was der „ Vernichtungsfeldzug“ damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht so recht. Die Details hat ja nicht SH preisgegeben.



Meine Bitte an die Juristen um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie ist der Ablauf, wenn B&B Widerspruch einlegen?
Gibt es für die Prüfung des Widerspruchs bestimmte Fristen?
Aufgrund welcher Bedingungen wird im allgemeinen eine solche Entscheidung -richterliche Beschlagnahme der IT- Asservate und weiterer Gegenstände - getroffen?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:28
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Es seien bereits Details aus ihrem digitalen Tagebuch an die Öffentlichkeit gedrungen, die auch ihre Kinder in Dänemark erreichen würden, klagte sie, und gab dem „Vernichtungsfeldzug“ ihres Ex-Mannes dafür die Schuld.
Da drängt sich doch die Frage auf, welcher Art die Einträge in einem (digitalen) Tagebuch formuliert sein müssen, dass man als Mutter Angst davor haben muss, die eigenen Kinder könnten davon erfahren und in der Folge sei sie als Mutter 'vernichtet'.

Liebevolle Gedanken oder Sätze über ein schmerzliches Vermissen ihrer Kinder werden es dann wohl eher nicht gewesen sein.

Peinlich berührt sein, ok, wäre verständlich, wer will schon seine intimsten Gedanken mit der Öffentlichkeit oder den Kindern teilen - aber für eine befürchtete Vernichtung werden sich da wohl ganz andere Notizen finden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:54
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich glaube, dass auch Hanning in einer Blase lebt, in der es völlig okay ist, sich aufgrund seiner Stellung und Reputation als ehemaliger Chef des BND so zu verhalten. Irgendwann geht die Bodenhaftung den Bach runter.
Davon gehe ich auch aus, genauso wie alle anderen, die in irgendeiner Art und Weise am "Projekt Dänemark" beteiligt waren.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Die IT Asservate werden richterlich beschlagnahmt.
Damit dürfen sie nun rechtssicher ins Verfahren eingeführt werden
Das dürfte ein weiterer Sargnagel in diesem Prozess werden.
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Da drängt sich doch die Frage auf, welcher Art die Einträge in einem (digitalen) Tagebuch formuliert sein müssen, dass man als Mutter Angst davor haben muss, die eigenen Kinder könnten davon erfahren und in der Folge sei sie als Mutter 'vernichtet'.
Ganz genau, das habe ich mich auch gefragt. Was kann so schlimm sein, dass es das Verhältnis zwischen CB und ihren Kindern noch mehr schädigen könnte. Noch mehr, als bereits geschehen?

Ich hoffe, dass das Tagebuch nicht auch noch Einträge über Greta beinhaltet.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:07
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Was der „ Vernichtungsfeldzug“ damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht so recht. Die Details hat ja nicht SH preisgegeben.
Ich finde die Wortwahl anhand unserer Geschichte an sich schon völlig daneben, sollte es Frau Blocks eigene Wortwahl sein.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:16
Ich finde die Strategie, für alles den Ex verantwortlich zu machen, recht unreif für eine um 50-jährige. Wen soll das denn postiv, für sie, beeindrucken?
Geschrieben hat es ja wohl sie, dann hat sie den Inhalt zu verantworten.

Würden denn intime Details, die nicht dem Prozess dienlich sind überhaupt verlesen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:21
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich frage mich immer noch, was der Benefit dieser Verfahrensstrategie sein soll.
Unter juristischen Aspekten betrachtet. Dass sie menschlich den unbedingten Drang hatte, sich zu erklären und das vielleicht auch aus unternehmerischer Sicht als notwendig erachtet, habe ich durchaus verstanden.
Ich glaube, dass das der Punkt gewesen sein könnte, der zum Bruch zwischen ihr und Kury geführt haben dürfte. Er wollte ihr das womöglich ausreden, bis sie sich entschlossen hat, ihn lieber abzusägen als auf ihn zu hören.
Alles, um "als der Mensch gesehen zu werden, der sie wirklich ist"


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:23
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article6900a559ef02c303905facff/block-prozess-warum-der-ex-bnd-chef-ploetzlich-nicht-mehr-aussagen-muss.html
Stand: 12:59 Uhr

Nun ist es amtlich Hanning darf daheim bleiben.
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, ist nicht mehr als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block geladen. Nach seiner Ankündigung, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, hob die Kammer am Landgericht Hamburg die Ladung für diesen Mittwoch auf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:26
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass einer Vorladung bei der Polizei nicht zwingend nachgekommen werden muss. Aber wenn man vor Gericht geladen ist, ist es aus rechtlicher Sicht die Pflicht dort zu erscheinen.

Oder wurde er ausgeladen, weil er eh verkündet hat, keine Aussage aus Zeuge machen zu wollen?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:27
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich hoffe, dass das Tagebuch nicht auch noch Einträge über Greta beinhaltet.
Und wenn dem so wäre, muss man inständig hoffen, dass sie unter Verschluss bleiben!! Das hätte mit dem Verfahren rein gar nichts zu tun!


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:28
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wie ist der Ablauf, wenn B&B Widerspruch einlegen?
Gegen die Beschlagenahmeanordnung des erkennenden Gerichts ist gem. §§ 304 iVm 305 StPO die Beschwerde zum OLG zulässig. Die (hier maßgebliche) einfache Beschwerde ist nicht fristgebunden. Hier geht es jedoch nur um die Frage, ob die Beschlagnahmeanornung rechtmäßig ist. Das OLG beschäftigt sich nicht mit der Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht. Die Entscheidung dieser Frage obliegt dem erkennenden Gericht und im Falle der Revision dem BGH.

Die Beschwerde wird außerhalb der Hauptverhandlung schriftlich eingelegt - es sei denn, man macht es (auch) für Publikum und Presse ..., hier könnte (und wird hoffentlich) die Vorsitzende jedoch auf den Schriftweg verweisen.

Die Kammer prüft dann, ob sie aufgrund der Beschwerdebegründung der Beschwerde abhilft, dh die Beschlagnahmeanordnung aufhebt (halte ich für ausgeschlossen). Wenn sie der Beschwerde nicht abhilft, ist die Sache innerhalb von 3 Tagen dem OLG vorzulegen.

Inhaltlich geht es um eine interessante Rechtsfrage (hab jetzt allerdings keine Zeit, die verständlich auszuführen).
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Gibt es für die Prüfung des Widerspruchs bestimmte Fristen?
Nein.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Aufgrund welcher Bedingungen wird im allgemeinen eine solche Entscheidung -richterliche Beschlagnahme der IT- Asservate und weiterer Gegenstände - getroffen?
Das ist die oben erwähnte interessante Rechtsfrage. Nur mal überblicksmäßig:

Ein Handy wird im Laufe einer Durchsuchung beschlagnahmt, die Ermittlungsbehörde interessiert das Handy jedoch nicht als Spurenträger, sondern sie ist an den Daten interessiert. Das Handy wird sichergestellt oder beschlagnahmt. Zur Durchsuchung gehört auch (noch) die Durchsicht der gespeicherten Daten. Hier soll man beweisrelevante Daten aussondern, um sie sodann beschlagnahmen zu lassen. Die Beschlagnahme DER DATEN ist Voraussetzung dafür, dass die Daten ausgewertet werden dürfen.

Problem hier: die Staatsanwaltschaft hat die Daten wohl ausgewertet und vergessen, die Daten zuvor durch das Ermittlungsgericht beschlagnahmen zu lassen. Frage ist, ob das durch das erkennende Gericht nachholbar ist, denn die Auswertung, die eine Beschlagnahme voraussetzt, ist ja bereits erfolgt.

Das hätte man auch gegebenenfalls durchlaufen lassen können, um es dann (ohne den Beschlagnahmebeschluss der Kammer) beim BGH zu rügen. Es ist nicht immer ratsam, das Gericht auf Fehler aufmerksam zu machen. Manchmal helfen die Fehler zu einem späteren Zeitpunkt - hier bei einer eventuellen Revision.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:30
Zitat von antheanthe schrieb:Alles, um "als der Mensch gesehen zu werden, der sie wirklich ist"
Und leider scheint sie mit ihrem bisherigen Verhalten ja sogar erfolgreich damit zu sein - dass man jetzt tatsächlich sieht, wie sie wirklich ist…


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gestern um 16:31
Von der Meden: Stephan Hensel hat Fehler gemacht
Dass Stephan Hensel sich nicht immer einwandfrei verhalten habe, räumt von der Meden ein. "Herr Hensel hat sich bei RTL öffentlich geäußert. Das ist im Nachhinein nicht besonders glücklich", so von der Meden.
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100975108/hamburg-toetungsauftrag-vorwuerfe-gegen-familie-von-christina-block.html

Immerhin erkennt Hensels Anwalt an, dass Hensel sich nicht immer clever verhalten hat.

Diese Öffentlichkeit bei Hensel hatte @Origines ja auch schon Mal angerissen


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:40
@Lanza


Warum zitierst du nicht ganz?
on der Meden: Stephan Hensel hat Fehler gemacht
Dass Stephan Hensel sich nicht immer einwandfrei verhalten habe, räumt von der Meden ein. "Herr Hensel hat sich bei RTL öffentlich geäußert. Das ist im Nachhinein nicht besonders glücklich", so von der Meden. "Aber ich verstehe, dass man in einer Situation, in der öffentlich berichtet wird und immer wieder auch falsche und ehrenrührige Fakten verbreitet werden, dann das Gefühl hat, dass man dazu etwas sagen muss."
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100975108/hamburg-toetungsauftrag-vorwuerfe-gegen-familie-von-christina-block.html

Ist doch verständlich, dass er auch etwas dazu sagen will. Er ist das Opfer, wird mit Dreck beschmissen? Verständlich, wenn er sich da äussern will.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:41
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Liebevolle Gedanken oder Sätze über ein schmerzliches Vermissen ihrer Kinder werden es dann wohl eher nicht gewesen sein.
Selbst wenn, dann steht zu befürchten, dass der Rest inhaltlich in Richtung „Vernichtungsfeldzug“ (Was für ein Wort! Da bin ich ganz bei @cejar) CB gegen SH geht.
Zitat von emzemz schrieb:Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, ist nicht mehr als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block geladen. Nach seiner Ankündigung, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, hob die Kammer am Landgericht Hamburg die Ladung für diesen Mittwoch auf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Vielleicht braucht es seine Aussage nun auch nicht mehr, nachdem das Tagebuch hinzugezogen werden darf.
Zitat von antheanthe schrieb:Alles, um "als der Mensch gesehen zu werden, der sie wirklich ist"
Ich finde einfach keinen Zugang zu dieser Gedankenwelt, auch wenn ich hin und her überlege, mich versuche, in ihre Situation hineinzuversetzen und ihre Verzweiflung nachzuvollziehen, die sie sicher umtreibt. Dieses Beharren auf dem Narrativ, bar jeglicher eigener Verantwortung. Irgendwann sollte doch mal der Groschen fallen und das Wohl der Kinder tritt in den Vordergrund treten.

@LeonardodV
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Zur Durchsuchung gehört auch (noch) die Durchsicht der gespeicherten Daten. Hier soll man beweisrelevante Daten aussondern, um sie sodann beschlagnahmen zu lassen.
Dann könnte man hoffen, dass Greta nicht, wie
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Und wenn dem so wäre, muss man inständig hoffen, dass sie unter Verschluss bleiben!! Das hätte mit dem Verfahren rein gar nichts zu tun!
geschrieben hat, auch noch in den Fokus gerät.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:43
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Und wenn dem so wäre, muss man inständig hoffen, dass sie unter Verschluss bleiben!! Das hätte mit dem Verfahren rein gar nichts zu tun!
Absolut, das hoffe ich auch. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass CB sich im Tagebuch auch mal über Greta geäußert hat und sie deshalb auch Angst vor Veröffentlichung hat.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:45
@anthe

https://www.tageskarte.io/war-noch-was/detail/ehemaliger-bnd-chef-hanning-will-doch-nicht-im-block-prozess-aussagen.html
27. Oktober 2025 16:26 Uhr

Da war anscheinend noch keine Entscheidung gefallen.
... August Hanning, will nun doch nicht als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aussagen.

Sein Anwalt habe dem Landgericht mitgeteilt, dass sein Mandant sich endgültig entschieden habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und darum gebeten, seine Abladung zu verfügen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Gericht habe den Schriftsatz seines Anwalts an die Verfahrensbeteiligten übermittelt, sagte die Sprecherin. Diese hätten jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend werde entschieden, ob der Zeuge kurzfristig abgeladen wird.



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:49
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100975108/hamburg-toetungsauftrag-vorwuerfe-gegen-familie-von-christina-block.html
Sehr guter Artikel! Diesen Abschnitt finde ich besonders wichtig:
Von der Meden spricht im "Abendblatt" von "massiver" Einflussnahme. Nicht nur auf dem Rechtsweg, sondern indem "staatliche Machtstrukturen auf unangemessene Weise" ausgenutzt werden. Die Familie Block strahle ein "Bedrohungsgefühl" aus. "Es macht einen Unterschied, ob der Detektiv von nebenan vorbeikommt und ein Foto macht, oder ob ich weiß, dass der ehemalige BND-Chef oder gar israelische Geheimagenten involviert sind", so von der Meden weiter.
Ich habe in früheren Beiträgen schon geschrieben, dass die angewandten Methoden teilweise Mafia- Charakter haben. Vor allem die Rufmordkampagne mit den Pädophilie-Stories.
Und sich dann hinzustellen und über den "Vernichtungsfeldzug" des Exmannes zu lamentieren, während dieser samt Ehefrau und Kindern undercover wie im Zeugenschutzprogramm leben muss, dazu gehört schon ein gehöriges Maß an Mentalakrobatik.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:53
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Aber wenn man vor Gericht geladen ist, ist es aus rechtlicher Sicht die Pflicht dort zu erscheinen.

Oder wurde er ausgeladen, weil er eh verkündet hat, keine Aussage aus Zeuge machen zu wollen?
Es ist üblich, dass ein Zeuge, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zusteht und vor dem Hauptverhandlungstermin (über einen Anwalt) mitteilen lässt, dass er davon Gebrauch machen wird, nicht erscheinen muss, nur um diese Erklärung abzugeben.

Anders: wenn sich das Auskunftsverweigerungsrecht nur auf einzelne Fragen bezieht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:04
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Es ist üblich, dass ein Zeuge, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zusteht und vor dem Hauptverhandlungstermin (über einen Anwalt) mitteilen lässt, dass er davon Gebrauch machen wird, nicht erscheinen muss, nur um diese Erklärung abzugeben.

Anders: wenn sich das Auskunftsverweigerungsrecht nur auf einzelne Fragen bezieht.
Ich habe Deine Ausführung noch nicht ganz verstanden (also die vorherige). Also ich darf aufgrund §55 STPO als Zeuge die Aussage verweigern, wenn ich mich selber einer Gefahr einer strafrechtlichen Untersuchung begebe.

Wenn ich also aufgrund dessen meine Auskunft verweigere, dann impliziert es doch, dass ich zumindest einen Vorgang begangen habe, der eventuelle strafrechtliche Folgen haben könnte (nicht zwingend muss).

Du hast es mit dem Hinweis auf einen eigenen Prozess um einen vorhergehenden Sachverhalt erklärt, verstehe ich es also richtig, das der Zeuge davon ausgehen kann/muss das er innerhalb dieses Prozesses nicht aussagen kann ohne Bezug auf den anderen Prozess zu nehmen? Dh das man diese beiden Vorgänge nicht sauber trennen kann?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:46
Zitat von cejarcejar schrieb:Du hast es mit dem Hinweis auf einen eigenen Prozess um einen vorhergehenden Sachverhalt erklärt, verstehe ich es also richtig, das der Zeuge davon ausgehen kann/muss das er innerhalb dieses Prozesses nicht aussagen kann ohne Bezug auf den anderen Prozess zu nehmen? Dh das man diese beiden Vorgänge nicht sauber trennen kann?
Unabhängig davon, dass hier alles bereits in der Öffentlichkeit ist, würde Hanning bereits die Frage, ob er CB kennt, nicht beantworten müssen - auch wenn die Antwort auf diese Frage allein strafrechtlich nicht relevant ist und alle Beteiligten wissen, das es so ist. Das nur als Beispiel dafür, dass sich damit selbstredend alle weiteren Fragen erübrigen würden. Im übrigen wird gegen Hanning, wenn ich es richtig verstanden habe, auch ermittelt, da ein Anfangsverdacht der Beteiligung an der Entführung besteht - also nicht nur wegen des Vorfalls 2022.

Daher hat die Kammer ja auch entschieden, dass Hanning und auch dem Landwirt ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zusteht. Eine Strafkammer prüft das in der Regel sehr genau und hat die Verfahrensbeteiligten (auch die Staatsanwaltschaft) vor einer Entscheidung anzuhören. Bei denen, um die es geht (Hanning, Mehlis, Landwirt und Familie), besteht aus meiner Sicht (auch ohne Aktenkenntnis) keinerlei Zweifel, dass die Entscheidung der Kammer zutreffend ist.


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