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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

3.628 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

19.10.2025 um 20:59
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:@emz

So wie ich hier gehört habe, leben die doch unter anderem Namen an einem nicht bekannten Ort?
Selbiges habe ich auch gehört.
Es soll aber leichte Annäherungen zu der Mutter geben?
Dazu liegen mir keine Infos vor.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

19.10.2025 um 21:01
@Zaunkönigin

Wie ich schon schrieb, ich habe das glaub ich hier im Thread wo gelesen, vor so einer Woche, keine Ahnung, wenn ich es konkret wüsste, hätte ich das schon so gesagt. Und ich habe da auch nur "leichte Annäherung", oder Versuche dazu. Klag zumindest so, als ob es da doch was gibt und nicht alles total nun still ist. Dachte, wenn dann wisst Ihr das besser.


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19.10.2025 um 21:14
Unter den Geschwistern:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 10.10.2025:Das habe ich dazu gefunden ...
Seit Januar 2024 leben die Block-Kinder und ihr Vater unter falschen Namen an einem unbekannten Ort in Dänemark. Vor der Entführung haben die Geschwister – anders als vom Verteidiger gesagt – gelegentlich Nachrichten ausgetauscht, zumindest die Schwestern, und haben dem jeweils anderen Elternteil auch zum Geburtstag gratuliert.

Auch Christina Block hat ihren Kindern Nachrichten geschickt und – gelegentlich auch unfreundliche – Antworten bekommen. Erst seit dem Untertauchen besteht tatsächlich keinerlei Kontakt mehr. Es soll aber erste, vorsichtige Annäherungsversuche unter den Schwestern geben.
Quelle: https://www.focus.de/familie/sie-darf-keinen-kontakt-haben-das-traurige-verhaeltnis-der-kinder-von-christina-block_924d9734-01b7-41f1-97c6-d7d9579dbefd.html
Also meine Aussage bezog sich auf diesen Link. Dann gibt es also wohl aktuell keine Annäherung (von der man weiß oder berichtet) zwischen den Kindern und der Mutter, echt übel.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

19.10.2025 um 23:27
Block wurde nicht nur das Sorgerecht entzogen – auch jeglicher Kontakt zu den Kindern wurde ihr gerichtlich untersagt. Dieses Umgangsverbot war bereits direkt nach der mutmaßlichen Kindesentführung zu Silvester 2023/24 vorläufig verhängt worden und wurde nun bestätigt.
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100707722/christina-block-hamburger-unternehmerin-verliert-sorgerecht-urteil.html

Bearbeitungszeit abgelaufen... ist jetzt nicht mein Lieblingsmedium aber ohne Schranke


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20.10.2025 um 00:49
Zitat von AnnanymaAnnanyma schrieb:Block wurde nicht nur das Sorgerecht entzogen – auch jeglicher Kontakt zu den Kindern wurde ihr gerichtlich untersagt.
Das steht genauso bereits im allerersten Beitrag hier auf Seite 1
Vielleicht doch mal bisschen einlesen?
Es ist mühsam, wenn hier Dinge als neu eingebracht werden, die bereits (mehrfach) diskutiert wurden.


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20.10.2025 um 01:38
@Zaunkönigin
Ja, nur sollte sich Deine Kritik wohl eher an nocheinPoet richten und nicht an den User, der nur aufzeigt, warum es keinen Kontakt gibt.


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20.10.2025 um 09:41
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Vielleicht doch mal bisschen einlesen?
Ich HABE gelesen, alles. Aber vielen Dank für den Hinweis.
Das war wie zu erlesen im Kontext mit der Vermutung es gäbe eine Annäherung zwischen den beiden jüngsten Kindern und CB. Und die wird es wohl länger nicht geben.


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20.10.2025 um 09:54
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Also eventuell ist es wirklich eine Möglichkeit, den Namen zu ändern, und nicht mehr mit der alten Identität aufzutreten, am würde doch sonst immer wieder darauf angesprochen.
Der Grund für die vielen Umzüge, das Leben an einer der Öffentlichkeit unbekannten Adresse und die Nutzung falscher Namen wurde von der dänischen Polizei auf Grund von Sicherheitsbedenken vorgeschlagen. Sie sehen die Gefahrlage v.a. für Stephan Hensel nicht beendet.

Von anderen Menschen nicht auf die Entführung angesprochen zu werden, ist sicherlich kein Grund. Das wäre auch nicht nachvollziehbar, denn von der dänischen Familie hat niemand eine Straftat begangen.


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20.10.2025 um 10:00
Ich habe mal eine theoretische Frage: bei Sorgerechtsentzug wird ja nicht zwingend das Umgangsrecht auf Dauer entzogen. Weiß jemand wie das grundsätzlich in D gehandhabt wird? Würde der komplette Umgang vor einem rechtskräftigen Urteil in Sachen Kindeswohlgefährdung auf Dauer entzogen oder eher vorläufig?
Und jetzt mal ganz theoretisch (nicht auf diesen Fall abgestellt - nach einer rechtskräftigen Verurteilung gäbe es ja kaum eine andere Möglichkeit als der dauerhafte Entzug): einem Vater/einer Mutter wurde in DK das alleinige Sorgerecht zugesprochen mit dauerhaftem Entzug des Umgangsrechts für den anderen Elternteil, die Kinder machen in D Urlaub und der Elternteil ohne Umgangsrecht nimmt Kontakt auf (ohne Gewalt). Ist das in D strafbar? Oder müsste dafür auch in D der Umgang entzogen worden sein?

Treibt mich nur gerade um, da das die Kinder hinsichtlich ihrer Aufenthaltsorte massiv einschränken würde wenn es nicht strafbar wäre.


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20.10.2025 um 10:24
Zitat von AnnanymaAnnanyma schrieb:Ich habe mal eine theoretische Frage: bei Sorgerechtsentzug wird ja nicht zwingend das Umgangsrecht auf Dauer entzogen. Weiß jemand wie das grundsätzlich in D gehandhabt wird? Würde der komplette Umgang vor einem rechtskräftigen Urteil in Sachen Kindeswohlgefährdung auf Dauer entzogen oder eher vorläufig?
Erst mal gibt es einen Beschluss, der ist vorläufig. Da wird dann beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ein Teil des Sorgerechts), wie in diesem Fall vorläufig entzogen. Danach gibt es eine Hauptverhandlung, in der darüber nochmal entschieden wird.


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20.10.2025 um 10:25
Zitat von emzemz schrieb:Erst mal gibt es einen Beschluss, der ist vorläufig. Da wird dann beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ein Teil des Sorgerechts), wie in diesem Fall vorläufig entzogen. Danach gibt es eine Hauptverhandlung, in der darüber nochmal entschieden wird.
Danke, soweit klar. Würde die Verhandlung vor dem Urteil in dem Strafverfahren stattfinden? So grundsätzlich.
Und hier ginge es um Kindeswohlgefährdung ergo nicht nur um das ABR.


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20.10.2025 um 10:28
Zitat von AnnanymaAnnanyma schrieb:Würde die Verhandlung vor dem Urteil in dem Strafverfahren stattfinden?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das sind getrennte Verfahren.


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20.10.2025 um 10:30
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Du überschreitest hier echt Grenzen, ich hätte Deinen Beitrag wohl erst ganz in Ruhe richtig lesen sollen, denn das solle man so nicht durchgehen lassen. Ganz deutlich, meiner Frage war ganz klar, wer die Kinder hier als Lügner bezeichnet hat, und Du antwortest mit Du.

Das ist die Unwahrheit, ich bitte Dich ganz deutlich, Aussagen von mir zu zitieren, die das so belegen, oder Dich zu entschuldigen, für diese Unterstellung.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb am 09.10.2025:Und das wäre doch auch wirklich "richtig" so, weil die Kinder ja gesagt haben, sie wollen nicht zurück, sie hätten Angst, es gebe Gewalt von der Mutter.

Reich so nicht aus.

Kinder wollen vieles mal nicht und erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Ich will noch nichts ins Bett, den Film sehen, auch wenn er ab 18 ist, keine Hausaufgaben machen, was auch immer. Und oh Wunder, Kinder sprechen nicht immer die Wahrheit, sie haben viel Fantasie und sie lügen sogar, sogar auch mal wirklich heftig.
Zumindest führst du Lüge als etwas an, was Kinder eben machen, um zu erklären wieso es wenig relevant ist, ob die Kinder bei der Mutter sein wollen oder nicht. Wenn das gar nichts mit dem Fall zu tun haben soll müsstest du das klarer kennzeichnen. Ansonsten bringst du es auf jeden Fall als plausible Option ins Gespräch dass die Kinder eben Lügner sind, um deinen Argumentation zu stützen.


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20.10.2025 um 10:34
Zitat von emzemz schrieb:Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das sind getrennte Verfahren.
Ah, ok. Da würde man auch Nägel mit Köpfen machen? Der Elternteil, dem das Sorge- und Umgangsrecht entzogen wurde, müsste dann den Rechtsweg gehen richtig?

Verständlich, Strafprozesse können ja dauern.


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20.10.2025 um 10:39
@Annanyma
Das ist eine hypothetische Frage. Ich erlaube mir einfach mal, deine Frage doch auf diesen Fall ( rein hypotetisch anzuwenden.
Zuerst mal gibt es hier nur noch zwei Minderjährige die zufällig zb HH herumspazieren könnten. Warum sie das allerdings nach diesem Mammutprozess ( nochdazu unbegleitet) tun sollten, sei mal dahingestellt.
Ich gehe mal davon aus, diese beiden Kinder, wären zu dem Zeitpunkt, eben keine Kinder mehr. Wie alt sind Klara und Theo wohl schon nächstes Jahr? Der Vater würde sie wohl kaum ohne Begleitung oder anderen Schutzmaßnahmen hier in Deutschland rumlaufen lassen. Wenn es zu einer Verurteilung der hier angeklagten Personen käme, könnte damit einhergehen, dass sie keinerlei Kontakt aufnehmen dürften mit den Opfern. Das könnte der Vater anstreben, einerseits mit Fernhalteverfügung. Verstöße dagegen können strafrechtlich verfolgt werden.

Anders sähe es sicher aus, wenn alle Beteiligten ( ich spreche von den Eltern unter Einbeziehung der Kinder ) an diesem Drama ( so es keine Verurteilung gibt) sich irgendwann mal besinnen und es zu einer vorsichtigen Annäherung kommt.
Allerdings denke ich, solche Szenarien liegen noch in weiter Ferne, es ist einfach zu viel passiert. Da zu verzeihen und Vertrauen aufzubauen? Das gelingt nicht immer. Nicht zu vergessen, diese „ Kinder“ sind bald alle keine Kinder mehr. Sie werden diese Dinge bald autark und aus eigenen Willen entscheiden können.

Was ich mir allerdings vorstellen kann, die Probleme der Eltern miteinander ( also Vater und Mutter) werden sich nicht mehr lösen lassen. Aber die nächste Generation ( die vier Kinder) sie werden erwachsen, sie können sich irgendwann von dem Ballast befreien und sich behutsam annähern, ohne ständig unter dem Einfluss ihrer jeweiligen Elternteile manipuliert zu werden.
Du hast ja sicher gehört, was Klara sagte, was sie vorher von ihrer Mutter hören möchte.
Aber ein unaufgeforderter „ rein zufälliger“ Annäherungsversuch, von Seiten zb der Mutter? Das würde wohl nicht gut ankommen ( siehe Stalking der Großeltern dort in Dänemark)
Ich gebe zu bedenken, diese beiden Kinder incl der Familie in Dänemark sind in ständiger Alarmbereitschaft seit Jahren. So was verschwindet nicht über Nacht.


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20.10.2025 um 10:50
@calligraphie
Die Kinder sind dann 12 und 15?
Also bei Theo ist es schon noch ein Stück bis zur Volljährigkeit. Und dass die Kontaktaufnahme wenn überhaupt von den Kindern kommen muss sagt schon der gesunde Menschenverstand (und das dänische Urteil).

Deshalb hatte ich das ja als hypothetische Frage gestellt, ich sehe derzeit auch keinen Grund, dass die Kinder irgendwo allein in D herumspazieren sollten. Aber für Theo zumindest für die nächsten 6 Jahre ausgeschlossen?
Wäre also sinnvoll ein Kontaktverbot zu verfügen.

Und ich gehe mit dir, diese Eltern werden in diesem Leben zu keiner sinnvollen Konfliktlösung kommen und die Kinder auch als Erwachsene (sofern es dann Kontakt gibt) immer in einem Loyalitätskonflikt halten.
Aber ein unaufgeforderter „ rein zufälliger“ Annäherungsversuch, von Seiten zb der Mutter? Das würde wohl nicht gut ankommen
Ja, aber geht das über nicht gut ankommen hinaus? Gibt es da in D eine Strafbarkeit?


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20.10.2025 um 11:18
@Annanyma
Ich versuche zu verstehen, worauf Du hinauswillst? Voarraussetzung für soggn Fernhalteverfügungen, ist zuerst mal der soggn „ Vorfall“ als solcher. Dieser muss dann als bedrohlich wahrgenommen worden sein. Danach gehts zur Polizei mit Anzeige. Die Polizei erstellt ein dann ein Protokoll. Erst danach gehts zur Staatsanwaltschaft und die Hürden sind wirklich sehr hoch so eine Verfügung zu erlangen. So zumindest habe ich es selbst erlebt, allerdings in einem sehr unangenehmen Stalking Fall.
Ein Annäherungsversuch zufällig auf der Straße, mit hallo wie gehts und „ lass uns mal telefonieren“ stellt wohl nichts dar, wofür ein Staatsanwalt eine Verfügung erlassen würde.
Anders sähe es aus, wenn der Annäherungsversuch bereits durch eine aktuelle aktive Verfügung, nicht erlaubt wäre.
Aber das sind doch alles Spekulationen und Fiktionen.
Frau Block wird wohl nach diesem Prozess zuerst mal nichts mehr in dieser Hinsicht versuchen. Die bisherige history der bereits erfolgten „ Annäherungsversuche“ ist ja nun so was von in die Hose gegangen. Um so etwas anzudenken, müssen alle Beteiligten vorher dazu zustimmen, bloß keine bösen Überraschungen mehr für diese Kinder.
Das braucht Zeit und eine inszenierte „ zufällige Begegnung „ ist keine gute Idee, egal ob es eine spontane „ Stippvisite in Dänemark ( unangekündigt) oder ein Zufallstreff ( Huch wo kommt ihr denn her) beim Shopping in HH wäre.


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20.10.2025 um 11:23
@calligraphie
Hm, das finde ich aus Sicht der Kinder nicht so optimal.
Gesetzt den Fall, die sind in D und müssen im Kopf immer damit rechnen, dass da zufällig die Mutter auftaucht und Kontakt sucht...

Ja klar, sehr denktheoretisch. Ich glaube auch kaum, dass CB da noch etwas in Gang setzt. Aber EB zB?

Und ja, der Ansatz kommt auch bei mir aus Betroffenheit (Stalking durch den Ex), was da im Kopf abgeht, wieviele Umwege ich gelaufen bin und *bähm* stand er im Supermarkt doch wieder zufällig neben mir.


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20.10.2025 um 11:29
Zitat von AnnanymaAnnanyma schrieb:Ja, aber geht das über nicht gut ankommen hinaus? Gibt es da in D eine Strafbarkeit?
Familiensachen unterliegen dem Zivilrecht.
Wenn es einen Umgangsausschluss gibt, dann liegt dafür ein Beschluss vor. Wenn der oder die Betroffene dagegen verstößt, gibt es die Mittel des Ordnungsgeldes und der Ordnungshaft.

Ich glaube theoretisch könnte man bei wiederholten Verstoß auch ein sogenanntes Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
Wenn dagegen verstoßen wird, kann das strafrechtliche Folgen haben.

Edit
Sorry, gestern abend hatte ich das tatsächlich nicht richtig einfeordnet, dass du nur auf den anderen User geantwortet hattest.
Es war schon spät 🙈


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20.10.2025 um 11:46
@Annanyma
Na zu Thema Stalking bedarf es wohl eher eines eigenen threads. Unsere Gesetze bzw. die Hürden zur Erlangung von Schutz, sind wirklich hoch. Es gilt noch immer der Grundsatz: es muss erst noch was Schlimmeres passieren, bevor der echte Schutz erfolgt . Du weißt sicher wovon ich rede.
Um es nochmal auf Deine Frage runterzubrechen. An irgendeiner Stelle hat Frau Block ja selbst mal gesagt oder laut gedacht, vielleicht muss ich aufgeben…. die Kinder sind schon lange weg, fremdeln usw. Hätte sie mal bloß auf ihre Intuition gehört … ( ich glaube während des Kidnappings oder vorher )

Also nein, alles was nach dem Prozess passieren könnte, kann nur auf Wunsch der Kinder erfolgen.
Ich denke und schätze Frau Block so ein, dass sie diesbezüglich uG dann die Kraft hat, abwarten zu können. Geduld ist das Zauberwort, Zuwendung und Liebe kann man nicht erzwingen, schon gar nicht unter dem Aspekt, dass Druck ausgeübt wird.
Die Erwachsenen im Drama werden sich zurückhalten müssen. Die Iniative dazu kann nur von den Kindern ausgehen. Das wird evtl sogar mal passieren, wenn die soggn Erwachsenen, nicht mehr ständig im Dunstkreis der Kinder sind.
Für Block und Hensel ist der Versöhnungszug längst abgefahren, aber die Kinder, die ausversehen als punching Ball zwischen diese beiden Alpha Personen geraten sind, die haben doch noch gute Perspektiven. Sie haben einiges was sie später mal verbinden könnte.


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