nocheinPoet schrieb:Meine Kritik ist, man kann die Kinder aber dann nicht einfach auf Dauer und unbefristet der Mutter entziehen. Sollte doch nun endlich mal verstanden sein.
AusLeipzig schrieb:Ja. Und da wurdest du ja auch schon darauf hingewiesen, dass überhaupt nicht ersichtlich ist, dass der Vater die Kinder der Mutter dann dauerhaft entziehen wollte.
Es spielt doch keine Rolle, für Tatsachen, was der Vater wollte oder nicht wollte. Was er wirklich wollte, ist spekulativ, was passiert ist hingegen nicht. Die Kinder wurden unbefristet über Jahre der Mutter entzogen. Und wo "Urteile" doch hier so wichtig sind, ...
Der Verbleib der Kinder beim Vater führte zu einer Reihe von Gerichtsverfahren in Deutschland und Dänemark. Im Oktober 2021 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) der Mutter vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Zugleich verpflichtete das OLG den Vater zur Herausgabe der Kinder an die Mutter.
Quelle:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article256378010/prozessauftakt-am-freitag-die-20-wichtigsten-fragen-rund-um-den-block-prozess.htmlKlare Sache, also rechtlich, was die deutsche Seite angeht. Und die Kinder haben hier in Deutschland ja gelebt. Mutter bekommt vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das OLG verpflichtete den Vater zur Herausgabe der Kinder an die Mutter. Hat er nicht gemacht, also ganz klar Kindesentzug.
AusLeipzig schrieb:Und ich sehe auch nicht so richtig, dass du das Gegenteil zu belegen versuchst. Dann müsstest du aber doch auch sagen: auch seine weiteres Handeln kann unter Umständen völlig verständlich sein. Oder eben zeigen, woran du festmachst, dass es nicht die bereits sehr früh einsetzenden Aggressionen von der Blockseite waren, die entsprechende Kompromisse erschwerten bzw. fehlende Kompromissbereitschaft zeigten.
Also wie ich was müsste, oder nicht, ist nicht Thema. Ich habe meine Meinung zu Fakten die ich nenne.
Es ist wohl sehr wahrscheinlich, dass eine Mutter nach Jahren in denen man ihr die Kinder entzieht, sie das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, richtiger Kontakt nicht möglich ist, es zeitlich unbegrenzt ist, sie also damit rechnen muss, die Kinder vor ihrer Volljährigkeit so gar nicht mehr sehen zu können, irgendwann ausklinkt. Das legitimiert in keiner Weise ihr Verhalten, ihre Handlungen, aber es ist nun nicht so verwunderlich. Die Situation wurde immer weiter eskaliert.
Auch ist es wohl so, bei dem Alter der Kinder, selbst wenn die Kinder erstmal wieder zurück zur Mutter gekommen wären, und sie weiter erklärt hätten, sie werden geschlagen, werden misshandelt, erfahren Gewalt und sie wollen nicht bei der Mutter bleiben sondern unbedingt zum Vater, dass das möglich gewesen wäre.
Das hätte also rechtlich geklärt werden können, dann wären die Kinder eben immer zu Besuch zur Mutter gekommen.