Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 16:35Ob die das Statement selbst verfasst hat, oder ob das Anda war?CurlySue_ schrieb:Ihre Selbstwahrnehmung schlägt für mich dem Fass den Boden aus.
Ob die das Statement selbst verfasst hat, oder ob das Anda war?CurlySue_ schrieb:Ihre Selbstwahrnehmung schlägt für mich dem Fass den Boden aus.
Na ja, sie wird das Oberste Gericht in Kopenhagen anrufen und, im Falle eines Scheiterns vor den EGMR ziehen. EGMR geht erst, wenn im betreffenden Land alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.CurlySue_ schrieb:Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/menschen-schicksale/id_100983616/christina-block-steakhaus-erbin-darf-kinder-nicht-mehr-sehen.html
und
Hensels Anwalt Philip von der Meden erklärte: "Es ist damit endgültig entschieden, dass es im Interesse der Kinder ist, bei ihrem Vater zu leben." Es gebe kein weiteres Rechtsmittel, weder in Dänemark noch in Deutschland.
Rein theoretisch existiert allerdings noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.
Quelle: siehe oben
Also nix mit Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte? Könnte das bitte ein Jurist hier einordnen?
finde ich das weitere Festhalten an der Kindeswohlgefährdung. Das dänische Gericht hat sich doch deutlich geäußert.Photographer73 schrieb:Trotz meiner Enttäuschung werde ich mich weiter um meine Kinder bemühen. Denn mehr denn je bin ich davon überzeugt, dass die Kindeswohlgefährdung, welche sowohl das Hamburger Oberlandesgericht wie auch das Hamburger Jugendamt (unter anderem) festgestellt hatten, weiterhin besteht. Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen. Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander. Das gilt auch für meine Kinder.
https://www.focus.de/panorama/welt/daenisches-gericht-entscheidet-christina-block-darf-ihre-kinder-nicht-mehr-sehen_feae9de7-ce1f-4faa-9ae7-2981a72dc160.html
Das mit dem begleiteten Umgang in DK finde ich insgesamt sehr nebulös. Die Quelle "wirklichverlag.de" schätze ich als sehr block-nah ein, und dort wurde ja kolportiert, dass die anberaumten Umgangstermine sämtlich von Hensels Seite abgesagt wurden, was wohl insinuieren soll, dass CB bereit gewesen wäre, diese Termine wahrzunehmen.Gernhard schrieb:Es wird wirklich immer grotesker! Begleiteter Umgang wurde ihr in DK doch längst eingeräumt! Allein wollte sie diesen aus Verfahrenstaktischen Gründen nicht wahrnehmen.
Wissen wir nichtduval schrieb:Da geht für Christina Block juristisch noch was!
Sehe ich komplett andersduval schrieb:Sie lässt also nichts unversucht, um wieder Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen und kämpft weiter.
Ja, man ahnt es schon.calligraphie schrieb:Na das wird wieder Drama geben am 12.11. bei ihrer nächsten Einlassung
Ich glaube tatsächlich, dass es eine unglaubliche Kränkung ist, von den eigenen Kindern abgelehnt zu werden.calligraphie schrieb:Na ja, ich schreibe so etwas, einem bis zum Anschlag angespannten Nervenkostüm zu.
Block schließt kämpferisch. "Trotz meiner Enttäuschung werde ich mich weiter um meine Kinder bemühen." Sie sei weiterhin überzeugt, dass eine Kindeswohlgefährdung bestehe, "welche sowohl das Hamburger Oberlandesgericht wie auch das Hamburger Jugendamt", festgestellt hatten. "Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen. Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen."Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/daenisches-gericht-entscheidet-christina-block-darf-ihre-kinder-nicht-mehr-sehen_feae9de7-ce1f-4faa-9ae7-2981a72dc160.html
Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christina-block-gericht-in-daenemark-untersagt-kontakt-zu-ihren-kindern-a-808a84cf-ce7b-492c-b074-5fc4c5cdba71
Ob Anda, Doppeldoktor, beide, sonstwer - egal, welcher hochbezahlte Ratgeber da seine Finger im Spiel hatte, müsste hochkant gefeuert werden.KTG schrieb:Ob die das Statement selbst verfasst hat, oder ob das Anda war?
Ich glaube das hat auch was mit ihrer eigenen Erziehung und dem Umfeld zu tun.Zaunkönigin schrieb:Und ich glaube auch, dass die Psyche da einfach nach Auswegen sucht, um das nicht aushalten zu müssen.
Ja ja … das schwer strapazierte Narrativ der Löwenmutter.Lanza schrieb:Löwenmutter
Das stimmt so nicht, zumindest in Deutschland nicht. Klar können Kinder mit 15 deutlicher sagen, bei welchem Elternteil sie leben möchten, als jüngere, aber bis zur Volljährigkeit trifft die letzte Entscheidung das Gericht.Zaunkönigin schrieb:K. ist mit 15 Jahren aus dem Alter raus, in dem Familiengerichte noch irgendwelche Umgangsanordnungen treffen.
Ich glaube, wir haben uns hier missverstanden.CurlySue_ schrieb:Das stimmt so nicht, zumindest in Deutschland nicht. Klar können Kinder mit 15 deutlicher sagen, bei welchem Elternteil sie leben möchten, als jüngere, aber bis zur Volljährigkeit trifft die letzte Entscheidung das Gericht.
Der Lebensmittelpunkt ist noch mal eine andere Sache.Zaunkönigin schrieb:K. ist mit 15 Jahren aus dem Alter raus, in dem Familiengerichte noch irgendwelche Umgangsanordnungen treffen.
. Sind die Kinder zwischen 15, 14 und fast 13 Jahre alt, so kommt ein Umgang gegen ihren Willen in der Regel nicht in Betracht. Ihren Willen zu brechen und sie zum Umgang zu zwingen, wäre nicht zu verantworten, und gefährdete durch die Erfahrung der Mißachtung ihrer Persönlichkeiten ihr Wohl.Quelle: https://www.familienrecht-deutschland.de/Oberlandesgerichte/BGB_1684
OLG Brandenburg, Beschluß vom 31. August 2020 - 15 UF 40/18
Du hattest es absolut formuliert und dem habe ich widersprochen und ergänzt. Weil das obige nämlich eine landläufige Meinung ist und das ist so nicht korrekt.Zaunkönigin schrieb:K. ist mit 15 Jahren aus dem Alter raus, in dem Familiengerichte noch irgendwelche Umgangsanordnungen treffen.
Das ist keine "landläufige Meinung" sondern gängige Praxis.CurlySue_ schrieb:Weil das obige nämlich eine landläufige Meinung ist und das ist so nicht korrekt.
Lass mal. Ich finde die Diskussion mit jemandem sehr anstrengend, der sich an Wortklauberei festhält und immer Recht haben möchte. Das bringt nichts.Zaunkönigin schrieb:Gerne deine Beispiele von Fällen, in denen das anders gehandhabt wurde
Warum sollten die Kinder das klären?Flurina schrieb:Sie wachsen heran und irgendwann können sie die Situation einschätzen, reflektieren und klären.