LeonardodV schrieb:Und es ist eine Straftat - Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB).
Eine gesetzliche Unterhaltspflicht, die § 170 StGB lediglich voraussetzt, besteht mE zweifelsfrei. Ich vermute, hier ist CB wiederum schlecht beraten bzw. hat sie jemanden gefunden, der ihre wirren Gedankengänge versucht umzusetzen. Dass sie bisher keinen Unterhalt gezahlt hat, hat sie ja vor Gericht selber eingeräumt. Hier wäre sogar die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen möglich. An Hensels Stelle würde ich das jedenfalls gnadenlos zur Anzeige bringen.
Danke für deinen Beitrag zum Thema Unterhalt.
Vielleicht klärt da ja für den einen oder anderen hier einiges auf.
emz schrieb:Sagt CB nicht mal irgendwo, sie habe kein geregeltes Einkommen, nur bei Gewinn gäbe es Ausschüttungen?
Ja, hat sie. Zu Beginn des Prozesses. Vielleicht kein geregeltes Einkommen im Sinne einer bestimmten Summe x pro Monat. Aber Gewinne dürfte es geben, ergo auch Ausschüttungen.
Sie hat mit GD zusammen ein Haus auf Mallorca gekauft. Ich meine, nachdem sie ein Haus auf Sylt verkauft hat.
Wenn hier das Argument Hausverkauf angeführt wird, dann dürfte das auch für sie herangezogen werden… Ironie Off