Origines schrieb:Das korrespondiert ja mit der Rechtsfrage, ob die Mutter irgendwie rechtlich befugt war, die Kinder aus Dänemark "zurückzuführen". Dazu wäre festzustellen, dass der Vater wohl nach deutschem Recht eine Kindesentziehung nach § 235 StGB begangen hat, als er die beiden Kinder in Dänemark belassen und nicht nach Hamburg zur Mutter zurückgebracht hat. Die Einwilligung der Minderjährigen dürfte insoweit erst einmal unbeachtlich sein, weil § 235 StGB nicht darauf abstellt. Im Weiteren hat der Vater die räumliche Trennung der Minderjährigen von der Mutter und eine damit verbundene Beeinträchtigung des Personensorgerechts aufrecht erhalten, also vorenthalten. Und das noch im Ausland (Abs. 2, "passive Entführung"). Dahinter steht die Überlegung des Gesetzgebers, dass eine Durchsetzung des Sorgerechts im Ausland in der Regel mit Schwierigkeiten verbunden ist (quod erat demonstrandum).
Trotzdem sagt der Gesetzgeber ja nicht, dass man in Fällen, in denen die Durchsetzung des eigenen Rechtes im Ausland schwierig ist, halt einfach mal selber handeln darf.
Es gibt viele Konstellationen, in denen es schwierig, langwierig und u.u. teuer ist, ein Recht, das man hat, durchzusetzen, trotzdem darf man nicht einfach losgehen und sich nehmen, was einem - aus eigener Sichtweise - zusteht. Zumal es eben oft zwei Seiten gibt, die beide meinen, im Recht zu sein.
Und dann ist es ja auch noch mal ein ganz andere Hausnummer, jemand dritten mit der Durchsetzung des Rechtes, das man meint zu haben, zu beauftragen. Ich sehe da schon einen Unterschied zum fiktiven Szenario, in dem sie die Kinder in ihr Auto gezerrt hätte und davon gebraust wäre.
Und drittens, das ist für mich das entscheidenste: auch wenn es heißt, jemand habe ein "Sorgerecht", so ist das doch in erster Linie mal eine Verpflichtung und kein Recht an irgendetwas, schon gar nicht "am Besitz der Kinder", die ja eben keine Sachen sind.
Die Rechtssprechung im Familienrecht/Sorgerecht soll vor allem dazu dienen, zu gewährleisten, dass das Kindeswohl gesichert ist, wozu standardmäßig erst mal der Kontakt zu beiden Elternteilen gehört. Wenn einer das Sorgerecht verliert, ist das nicht als Bestrafung für schlechtes Verhalten zu bewerten, sondern das Gericht glaubt, dass er nicht in der Lage ist, zum Wohle der Kinder zu entscheiden und zu agieren.
Dieses ganze Geplärre von ihr, sie sei im Recht gewesen, zeigt doch einfach nur, worum es ihr ging: sie will das haben, was ihr ihrere Meinung nach zusteht und sie gönnt es Hensel nicht, dass der was hat, was eigentlich sie haben sollte. Genauso sieht es der Oppa. Der Wille und das Wohlergehen der Kinder spielt für diese Menschen dabei höchstens ganz ganz hinten angestellt eine Rolle.
Noch nicht so ganz einordnen kann ich die Behauptung, sie habe gedacht, die Kinder seien bei Hensel in Gefahr. Das kaufe ich ihr absolut nicht ab, ich bin sicher, sie wusste, dass die Pädo-Vorwürfe fingiert sind und sie wusste durch die ganzen Bespitzelungs- und Stalkingaktionen auch, dass die Kinder nicht verwahrlost rumlaufen oder wahnsinnig unglücklich und bedrückt aussehen. Meiner Meinung nach ist diese angebliche Sorge um das Wohl der Kinder, von wegen, sie musste die aus den Klauen der Familie Hensel befreien, u.a. weil die StA gegen Hensel keine Ermittlungen wegen des Pädo-Materials eingeleitet hat, rein vorgeschoben und erstunken.
Aber selbst wenn sie so verblendet ist, dass sie das wirklich glaubt, liegt da doch kein Notstand vor. Jedenfalls keine, der eine monatelange Vorbereitung und Planung des Coups rechtfertigen könnte.