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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.167 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 08:20
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Hätte es das Ermittlungsverfahren überhaupt gegeben?
Auch wenn ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden wäre, sind damit doch die Straftaten in Dänemark nicht ungeschehen. Körperverletzung, der Verdacht, die Entführung der Kinder unter Anwendung von Bedrohung und Gewalt. Das Verbringen über die Alndesgrenze der Kinder ohne Papiere und gegen deren Willen.

Und die Schweinerei, Hensel und Uecker Kinderpornos unterzujubeln und die beiden öffentlich zu vernichten, bleibt auch bestehen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 08:22
Mich würde interessieren wer ihr überhaupt zu Herrn Bott geraten hat. Sie wird ja kaum im Branchentelefonbuch geblättert haben. Eugen B. wird es kaum gewesen sein, er stammt ja noch aus der Generation wo alle Langhaarigen "Gammler" waren und der Kleidungsstil mit der Pin-Up Weste, dürfte Opa Block auch nicht begeistert haben. Dazu die Medienauftritte anfangs. Er kam doch an keiner Banane vorbei um nicht da rein zu sprechen. Zu viel Kokolores, hätte mein Opa gesagt.

Könnte er vielleicht darüber hinwegsehen wenn der Prozess optimal laufen würde.

Ich denke CB musste sich deswegen schon einiges anhören. Jetzt muss er ihr natürlich zeigen, dass sie alleine nichts gebacken bekommt und alle Welt muss das wissen. Was will er sonst mit Herrn Strate ausser Druck aufzubauen?
Um sein Zeugenverweigerungsrecht wahrzunehmen hätte er doch keinen Anwalt ,samt dessen Entourage, gebraucht und schon gar keine Medien.
Wie auch immer. Ich hoffe so sehr die Richterin sagt morgen die Kinder bleiben zu dem ursprünglichen Termin geladen.


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um 08:32
Interessant ist, dass man völlig auf die Selbstbeauftragung Story setzt. Sofern sie es denn wirklich beauftragt hat, warum war ihnen die Strategie "Ich habe einen Rückführung beauftragt. Ich glaubte im Recht zu sein, weil ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht glaubte zu haben. In die Details war ich nicht eingeweiht. Gewalt wollte ich aber nicht." zu heikel?


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um 08:41
Zitat von KTGKTG schrieb:Interessant ist, dass man völlig auf die Selbstbeauftragung Story setzt. Sofern sie es denn wirklich beauftragt hat, warum war ihnen die Strategie "Ich habe einen Rückführung beauftragt. Ich glaubte im Recht zu sein, weil ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht glaubte zu haben. In die Details war ich nicht eingeweiht. Gewalt wollte ich aber nicht." zu heikel?
Vor allem macht dann ihre Aussage in Hamburg keinen Sinn. Sie sagt doch der Polizei sinngemäß: "Er hat die Kinder entzogen – ich habe sie zurückführen lassen.“[/quote]

Das war vielleicht nicht ihre schlauste Aussage, hat sie doch damit vor einer Polizeibeamtin zugegeben, dass sie die treibende Kraft war.


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um 09:00
Zitat von KTGKTG schrieb:"Ich habe einen Rückführung beauftragt. Ich glaubte im Recht zu sein, weil ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht glaubte zu haben. In die Details war ich nicht eingeweiht. Gewalt wollte ich aber nicht."
Ich glaube sogar, das kommt der Wahrheit ziemlich nahe.
Zitat von KTGKTG schrieb:zu heikel?
Weniger als das was danach kam, denke ich. Angefangen mit der Beschuldigung der verstorbenen Oma wurde es danach doch bis heute nicht besser.


@FrokenLisbeth

Wird diese Beamtin als Zeugin vernommen? Hoffentlich!


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um 09:27
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Was ich mich immer wieder frage, aber das hier noch nie geäußert habe: Wie wäre denn das Ermittlungsverfahren gelaufen, wenn das OLG am 5.1.2024 zu ihren Gunsten entschieden hätte? Hätte es das Ermittlungsverfahren überhaupt gegeben? Hat sich das schon mal jemand gefragt? Wie ist die Antwort?
Das korrespondiert ja mit der Rechtsfrage, ob die Mutter irgendwie rechtlich befugt war, die Kinder aus Dänemark "zurückzuführen". Dazu wäre festzustellen, dass der Vater wohl nach deutschem Recht eine Kindesentziehung nach § 235 StGB begangen hat, als er die beiden Kinder in Dänemark belassen und nicht nach Hamburg zur Mutter zurückgebracht hat. Die Einwilligung der Minderjährigen dürfte insoweit erst einmal unbeachtlich sein, weil § 235 StGB nicht darauf abstellt. Im Weiteren hat der Vater die räumliche Trennung der Minderjährigen von der Mutter und eine damit verbundene Beeinträchtigung des Personensorgerechts aufrecht erhalten, also vorenthalten. Und das noch im Ausland (Abs. 2, "passive Entführung"). Dahinter steht die Überlegung des Gesetzgebers, dass eine Durchsetzung des Sorgerechts im Ausland in der Regel mit Schwierigkeiten verbunden ist (quod erat demonstrandum).

Und das dauerhaft, über Jahre, so dass auf Grundlage deutschen Rechts die Kindesentziehung eventuell strafrechtlich bis zum 31. Dezember 2023 fortbestanden hätte. Es handelt sich um ein "Dauerdelikt". Die Entscheidungen der dänischen Gerichtsbarkeit hinsichtlich der Nichtvollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen dürften daran nichts geändert haben, weil es dem Vater ja jederzeit frei gestanden wäre, die Kinder zur Mutter zurückzubringen oder anderweitig aus deutscher Sicht rechtmäßige Zustände herzustellen.

Diese Rechtsfrage klingt ja immer wieder an, wenn es um die Strafbarkeit der Mutter wegen § 235 StGB geht, ob da berücksichtigt werden müsste, wer welches "Recht auf die Kinder" in welchem Umfang hatte. Und ob ihre Strafbarkeit nicht auf andere Delikte beschränkt und ob die Tatmittel gerechtfertigt oder entschuldigt sein könnten oder insofern ein Irrtum bestand. Stichwort "kein Recht auf Selbstjustiz" bzw. "Selbstvollstreckung". Ich habe deshalb durchaus Sympathien dafür, hier die Anwendbarkeit des § 235 StGB gegen die Mutter zu bejahen, weil umgekehrt ja auch dem Vater die Kinder entzogen wurden, soweit er Rechte hat. Damit würde einer Selbstjustiz oder eines Kriegs der Eltern durch gegenseitigen Entzug über die Köpfe der Kinder hinweg entgegengewirkt werden. § 235 StGB dient auch ihrem Schutz. Beispielsweise vor einer "Rückführung" gegen ihren Willen. Zudem hat sich die Mutter durch die Tat , sollte sie sie begangen haben, gegenüber dem Vater und den Minderjährigen besonders rücksichtslos oder verwerflich verhalten und noch weitere Straftatbestände erfüllt.

Die Gründe des OLG, im Januar 2024 gegen die Mutter zu entscheiden, die kenne ich nicht. Vermutlich Kindeswohlerwägungen auf Grund des langen Aufenthalts in Dänemark. Es ist ein Unding, die Kinder da so wieder rauszureißen, völlig unabhängig, ob der Vater es gedurft hätte. Ich denke, die familienrechtliche Einordnung der Ereignisse über Neujahr 2024 war die Initialzündung für die Ermittlungen. Hätte das OLG anders entschieden, hätte man - nach meiner Ansicht - trotzdem wegen § 235 StGB und anderer Delikte (Körperverletzung, Nötigung usw.) gegen die Mutter ermitteln müssen. Ob dann so intensiv, mit diesen Ermittlungsmaßnahmen, das ist die andere Frage.


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um 09:42
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Und die Schweinerei, Hensel und Uecker Kinderpornos unterzujubeln und die beiden öffentlich zu vernichten, bleibt auch bestehen.
Wenn aber nicht ohnehin gegen CB ermittelt worden wäre - und es somit keinerlei digitale Asservate gegeben hätte, deren Auswertung auf CBs Tatbeteiligung in dieser Sache hingewiesen haben?

Der Tauchrucksack lag auf einer dänischen Garage, die anonyme Anzeige, die auch Uecker bezichtigt, kam aus London, wenn ich richtig erinnere.

Hätte das für intensive Ermittlungen gegen sie wirklich gereicht?


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um 09:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das korrespondiert ja mit der Rechtsfrage, ob die Mutter irgendwie rechtlich befugt war, die Kinder aus Dänemark "zurückzuführen".
@LeonardodV hat das hier schonmal ausgeführt.
Das Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 30. November 2023 einen richterlichen Hinweis dahingehend erteilt, dass es nach derzeitiger Rechtsauffassung eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte als nicht mehr gegeben erachte.
Quelle: 1 BvR 1618/24

Da hätten zumindest bei CBs Anwälten die Alarmglocken angehen müssen, dass eine rechtliche Befugnis die Kinder zurückzuführen nicht gegeben ist oder zumindest zweifelhaft ist.l, weil die dänische Justiz ja pro Hensel geurteilt hat. Dieser Hinweis des OLG ist auch der Punkt, den man gegen die Blocksche Argumentation ("ich war im Recht die Kinder zurückzuführen zu können") anführen könnte ("sie hatten es doch vom OLG schwarz auf weiß").


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um 09:56
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Mich würde interessieren wer ihr überhaupt zu Herrn Bott geraten hat. Sie wird ja kaum im Branchentelefonbuch geblättert haben. Eugen B. wird es kaum gewesen sein,
Vermutlich liegt der Grund darin, dass die Kanzlei die Interessen der Firma im Zivilrecht vertreten hat. Sollte er Teil der Sozietät sein, wurde er mit der Strafsache beauftragt.


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um 09:58
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Mich würde interessieren wer ihr überhaupt zu Herrn Bott geraten hat. Sie wird ja kaum im Branchentelefonbuch geblättert haben. Eugen B. wird es kaum gewesen sein, er stammt ja noch aus der Generation wo alle Langhaarigen "Gammler" waren und der Kleidungsstil mit der Pin-Up Weste, dürfte Opa Block auch nicht begeistert haben. Dazu die Medienauftritte anfangs. Er kam doch an keiner Banane vorbei um nicht da rein zu sprechen. Zu viel Kokolores, hätte mein Opa gesagt.
Gebe ich dir absolut recht, was EB betrifft. Der kauft seine Anzüge bei Pollicke im Schlussverkauf. Bott ist überhaupt nicht seine Welt!

Ich gehe davon aus, dass Bott sich aktiv an CB gewandt hat. Nicht persönlich, das hätte er nicht gedurft. Aber es lässt sich ja leicht über Mittelsleute anbahnen, dass CB bei ihm „anfragt“.

Zur Erinnerung: Er war schon früh bei Maske im Podcast „Der Fall Block - ein echter Krimi“ - bevor er das Mandat hatte!

Ich hab mich schon die ganze Zeit gefragt, warum Strate nicht von Anfang an Bord war, als aus der Sorgerechts- eine Strafsache wurde!

Ich war für mich immer der Ansicht, dass er angefragt wurde aber abgelehnt hat. Scheint sich dann doch anders zu verhalten.


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um 10:02
@duval

Danke :)

Er sagte ja, sie hätte ihn angerufen und er hat sich noch geziert weil er sonst bei Kindesentzug immer die andere Partei vertreten hätte. Also, die Partei, der die Kinder entzogen wurden.
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Ich gehe davon aus, dass Bott sich aktiv an CB gewandt hat. Nicht persönlich, das hätte er nicht gedurft. Aber es lässt sich ja leicht über Mittelsleute anbahnen, dass CB bei ihm „anfragt“.

Zur Erinnerung: Er war schon früh bei Maske im Podcast „Der Fall Block - ein echter Krimi“ - bevor er das Mandat hatte!
Ach so?! So rum ist es auch wahrscheinlicher mMn


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um 10:05
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Ich hab mich schon die ganze Zeit gefragt, warum Strate nicht von Anfang an Bord war, als aus der Sorgerechts- eine Strafsache wurde!
Am Anfang war ja noch Kury an Bord, da dachte EB noch "gute Wahl". Alternativ kann ich mir noch vorstellen, dass Strate als Verteidiger für EB von Anfang an in der Hinterhand gedacht war. Eine Anklage gegen EB war ja zumindest nicht auszuschließen bzw. es hätte sich im Prozess noch was entwickeln können, was EB belastet.


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um 10:14
Zitat von KTGKTG schrieb:Alternativ kann ich mir noch vorstellen, dass Strate als Verteidiger für EB von Anfang an in der Hinterhand gedacht war.
Da könntest du richtig liegen! Gegen Eugen wurde ja zunächst auch ermittelt - was er wusste und vermutlich Strate schon in Stellung brachte. Die Ergebnisse reichten dann wohl nicht aus und er wurde von womöglich tatbeteiligt auf Zeuge zurückgestuft.


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um 10:15
Wenn eine zu erwartende Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr im Raum steht, liegt ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO) vor. Das bedeutet, das Gericht muss einen Pflichtverteidiger bestellen, falls de Angeklagte keinen eigenen Verteidiger hat.

In diesem Fall wird es so gewesen sein, dass der Verteidiger sein Wahlmandat niedergelegt und sich anschließend als Pflichtverteidiger bestellen lassen hat.


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um 10:20
Zitat von KTGKTG schrieb:Da hätten zumindest bei CBs Anwälten die Alarmglocken angehen müssen, dass eine rechtliche Befugnis die Kinder zurückzuführen nicht gegeben ist oder zumindest zweifelhaft ist.l, weil die dänische Justiz ja pro Hensel geurteilt hat. Dieser Hinweis des OLG ist auch der Punkt, den man gegen die Blocksche Argumentation ("ich war im Recht die Kinder zurückzuführen zu können") anführen könnte ("sie hatten es doch vom OLG schwarz auf weiß").
Es ist eigentlich ziemlich egal, ob ihr ein deutsches Gericht Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hat - oder ob es sich für unzuständig erklärt hat.

Eine "Selbstvollstreckung", "Selbsthilfe" oder "Selbstjustiz" ist so oder so nicht zulässig. Egal ob in Deutschland oder durch Deutsche im Ausland. Das kann schlicht strafbar sein. § 235 StGB stellt nicht darauf ab, ob etwas widerrechtlich ist oder ein Elternteil widerrechtlich handelt. So kann auch ein allein Sorgeberechtigter Kindesentziehung begehen, wenn er dem umgangsberechtigten - nicht sorgeberechtigten - Elternteil das Kind vorenthält. Denn es ist auch das Umgangsrecht geschützt.

"Wilder Westen" ist nicht erlaubt. Unabhängig, ob mit Gewalt, List und Tücke oder durch Einwilligung der Kinder. Ich denke, das Gericht wird diese Rechtsfragen noch behandeln, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Die Marschrichtung wird sein: Die Angeklagten können sich nicht darauf berufen, dass der Vater die Kinder rechtswidrig der Mutter vorenthielt. Dass es rechtswidrig war, was der Vater getan oder unterlassen hat, ist dabei ziemlich unzweifelhaft und ja auch gerichtlich festgestellt. Die Strafbarkeit nach § 235 StGB trifft auch ihn.

Vermutlich hätte man - ohne die brutalen Ereignisse über Neujahr 2024 - beide Verfahren eingestellt, wenn beide Seiten versucht hätten, wieder miteinander klar zu kommen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 10:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vermutlich hätte man - ohne die brutalen Ereignisse über Neujahr 2024 - beide Verfahren eingestellt, wenn beide Seiten versucht hätten, wieder miteinander klar zu kommen.
Yes! Stattdessen wird die gesamte Nummer vermutlich noch über 2030 hinausgehen.

• Strafsache Entführung
• Sorgerechtsstreit
• Strafsache Kinderpornografie/-missbrauch
• Vorenthalt Kindesunterhalt

Was hab ich vergessen? Alles natürlich immer durch die Instanzen…


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um 11:01
Hatte ich doch schon gleich zu Anfang geschrieben ...
Zitat von emzemz schrieb:Das hätte Eugen Block doch einfacher auch haben können, oder? Er hätte sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können und gut wäre es gewesen, würde ich jetzt mal so laienhaft vermuten.
... weil ich nicht nachvollziehen konnte, warum Strate vom Aussageverweigerungsrecht sprach.

Geht aber wahrscheinlich wirklich nur um den ganz großen Auftritt, den man hier zelebriert.
Und wenn's nichts wird, das Zeugnisverweigerungsrecht bleibt ihm ja immer noch.
Denn dass EB aussagt, das denke ich eher nicht.

Meinem Gefühl nach lag das Schreiben von Strate längst fertig in der Schublade, und als dann die Entscheidung raus war, dass CB ihre Kinder nicht mehr sehen darf, da musste man mit einer Machtdemonstration dagegenhalten.

Den Pflichtverteidiger Ingo Bott loszuwerden, das dürfte fast unmöglich sein und davon kann auch Strate ein Liedlein singen. Im Fall Mollath war er es, der raus wollte aus der Pflichtverteidigung, aber da hat das Gericht gesagt, nix da, und er musste durchhalten bis zum Urteil.


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um 11:48
Zitat von emzemz schrieb:Den Pflichtverteidiger Ingo Bott loszuwerden, das dürfte fast unmöglich sein und davon kann auch Strate ein Liedlein singen. Im Fall Mollath war er es, der raus wollte aus der Pflichtverteidigung, aber da hat das Gericht gesagt, nix da, und er musste durchhalten bis zum Urteil.
Und mal aus Blickwinkel der Richterin: dem Wechsel von Kury auf Bott hat sie ja noch zugestimmt. Einem Wechsel von Bott auf Strate würde ich an ihrer Stelle auch nicht zustimmen 😉


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um 12:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das korrespondiert ja mit der Rechtsfrage, ob die Mutter irgendwie rechtlich befugt war, die Kinder aus Dänemark "zurückzuführen". Dazu wäre festzustellen, dass der Vater wohl nach deutschem Recht eine Kindesentziehung nach § 235 StGB begangen hat, als er die beiden Kinder in Dänemark belassen und nicht nach Hamburg zur Mutter zurückgebracht hat. Die Einwilligung der Minderjährigen dürfte insoweit erst einmal unbeachtlich sein, weil § 235 StGB nicht darauf abstellt. Im Weiteren hat der Vater die räumliche Trennung der Minderjährigen von der Mutter und eine damit verbundene Beeinträchtigung des Personensorgerechts aufrecht erhalten, also vorenthalten. Und das noch im Ausland (Abs. 2, "passive Entführung"). Dahinter steht die Überlegung des Gesetzgebers, dass eine Durchsetzung des Sorgerechts im Ausland in der Regel mit Schwierigkeiten verbunden ist (quod erat demonstrandum).
Trotzdem sagt der Gesetzgeber ja nicht, dass man in Fällen, in denen die Durchsetzung des eigenen Rechtes im Ausland schwierig ist, halt einfach mal selber handeln darf.
Es gibt viele Konstellationen, in denen es schwierig, langwierig und u.u. teuer ist, ein Recht, das man hat, durchzusetzen, trotzdem darf man nicht einfach losgehen und sich nehmen, was einem - aus eigener Sichtweise - zusteht. Zumal es eben oft zwei Seiten gibt, die beide meinen, im Recht zu sein.

Und dann ist es ja auch noch mal ein ganz andere Hausnummer, jemand dritten mit der Durchsetzung des Rechtes, das man meint zu haben, zu beauftragen. Ich sehe da schon einen Unterschied zum fiktiven Szenario, in dem sie die Kinder in ihr Auto gezerrt hätte und davon gebraust wäre.

Und drittens, das ist für mich das entscheidenste: auch wenn es heißt, jemand habe ein "Sorgerecht", so ist das doch in erster Linie mal eine Verpflichtung und kein Recht an irgendetwas, schon gar nicht "am Besitz der Kinder", die ja eben keine Sachen sind.
Die Rechtssprechung im Familienrecht/Sorgerecht soll vor allem dazu dienen, zu gewährleisten, dass das Kindeswohl gesichert ist, wozu standardmäßig erst mal der Kontakt zu beiden Elternteilen gehört. Wenn einer das Sorgerecht verliert, ist das nicht als Bestrafung für schlechtes Verhalten zu bewerten, sondern das Gericht glaubt, dass er nicht in der Lage ist, zum Wohle der Kinder zu entscheiden und zu agieren.
Dieses ganze Geplärre von ihr, sie sei im Recht gewesen, zeigt doch einfach nur, worum es ihr ging: sie will das haben, was ihr ihrere Meinung nach zusteht und sie gönnt es Hensel nicht, dass der was hat, was eigentlich sie haben sollte. Genauso sieht es der Oppa. Der Wille und das Wohlergehen der Kinder spielt für diese Menschen dabei höchstens ganz ganz hinten angestellt eine Rolle.
Noch nicht so ganz einordnen kann ich die Behauptung, sie habe gedacht, die Kinder seien bei Hensel in Gefahr. Das kaufe ich ihr absolut nicht ab, ich bin sicher, sie wusste, dass die Pädo-Vorwürfe fingiert sind und sie wusste durch die ganzen Bespitzelungs- und Stalkingaktionen auch, dass die Kinder nicht verwahrlost rumlaufen oder wahnsinnig unglücklich und bedrückt aussehen. Meiner Meinung nach ist diese angebliche Sorge um das Wohl der Kinder, von wegen, sie musste die aus den Klauen der Familie Hensel befreien, u.a. weil die StA gegen Hensel keine Ermittlungen wegen des Pädo-Materials eingeleitet hat, rein vorgeschoben und erstunken.
Aber selbst wenn sie so verblendet ist, dass sie das wirklich glaubt, liegt da doch kein Notstand vor. Jedenfalls keine, der eine monatelange Vorbereitung und Planung des Coups rechtfertigen könnte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 12:14
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Stattdessen wird die gesamte Nummer vermutlich noch über 2030 hinausgehen.
Locker. Immer bis zum OLG, BGH, BVerfG oder EGMR, Revision, Wiederaufnahme - oder was auch immer. Sind die Geldmittel für Anwalts- und Gerichtskosten vorhanden und verschmerzbar, und sind die Parteien schmerzfrei, kann man sich unendlich im Kreise drehen.

Davon leben dann v.a. die Anwälte. Im Englischen gibt es dazu die Redewendung: "A hungry lawyer is a dangerous animal", wobei "gierig" ähnlich gefährlich macht. Deshalb geraten vielleicht manche dieser Auseinandersetzungen so aus dem Ruder. Anwälte drehen - so scheint es mir jedenfalls - zu oft an der Eskalationsspirale, anstatt zu versuchen, den Fall außergerichtlich zu lösen.


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