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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.982 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:52
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Da in Dänemark gegen Hanning und Mehles nicht ermittelt wurde, kann wegen der neuen in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse gegen diese hier ermittelt werden, ein Verfahrenshindernis besteht insoweit nicht.
Nur damit ich es auch richtig verstanden habe:
Also CB und die sechs Sicherheitsleute sind wegen Strafklageverbrauchs auch weiterhin fein raus, egal was neue Erkenntnisse ergeben könnten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:54
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Da in Dänemark gegen Hanning und Mehles nicht ermittelt wurde, kann wegen der neuen in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse gegen diese hier ermittelt werden, ein Verfahrenshindernis besteht insoweit nicht.
Ah, sehr gut. Was wohl den inzwischen doch recht alten Hanning geritten hat, sich auf diese shady Aktionen einzulassen außer der Kohle? So mies kann seine Beamtenpension auch nicht sein.


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gestern um 17:00
Zitat von emzemz schrieb:Also CB und die sechs Sicherheitsleute sind wegen Strafklageverbrauchs auch weiterhin fein raus, egal was neue Erkenntnisse ergeben könnten.
Sofern das Klageerzwingungsverfahren erfolglos ist - ja.

Wenn es bei der Einstellung bleibt, haben aber alle kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr und müssten wahrheitsgemäß in einem Verfahren gegen Hanning und Mehles aussagen. Könnte man auch als unschön empfinden.


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gestern um 17:08
@LeonardodV

Danke für deine Erklärung!
Mir war bisher nicht klar, dass Hanning sich dieser Firma bedient hat.
Interessant, dass die Erkenntnisse aus dem Verfahren Hanning/ Mehles auch im Verfahren gegen CB eine Rolle spielen wird. Gut so!

Ich hab noch eine Frage: Wie erfährt ein Gericht von CB‘s Genesungswünschen?
Meldet das der erkrankte Zeuge? Müsste er ja nicht…


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gestern um 17:20
Zitat von leonorleonor schrieb:Meldet das der erkrankte Zeuge? Müsste er ja nicht…
Vermutlich hat er sich an das Gericht gewandt. Das hätte sicherlich fast jeder gemacht.


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gestern um 17:37
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Erkenntnisse aus dem letztgenannten Verfahren (Telefonüberwachung bei Hanning und Mehles, IT-Auswertungen, Durchsuchungsergebnisse) werden sicherlich in dem Verfahren gegen CB noch eine Rolle spielen.
Alleine dieses Detail… Sollte sich im weiteren Verlauf tatsächlich herausstellen, dass die (ehemalige Geheimdienstler!) sich am Telefon - noch lange nach erfolgter Entführung (!) - über strafbare Dinge ausgetauscht haben, kann man entweder das Ausmaß an Selbstherrlichkeit/-Überschätzung nicht mehr in Worte fassen - oder aber wir alle überschätzen schlicht die Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste.

Würde aber am Ende irgendwie zur ganzen Geschichte und zu Mossad Agenten passen, die handschriftliche Notizen zur Tatplanung im Streichelzoo liegen lassen…


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gestern um 17:56
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Verstehe ich bis heute nicht wie das Gericht dazu kam, das als erzieherische Maßnahme zu werten.
Tatsächlich wissen wir nicht genau wie das Gericht das gewertet hat.
Die Beschlüsse sind nicht öffentlich. Die Auszüge wurden selektiv ausgewählt, im Interesse derjenigen, die diese Info veröffentlicht haben.
Ich habe schon mal was dazu geschrieben, ich finde das jetzt aber nicht mehr.
Jede Form von Gewalt gegen Kinder ist strafbar und nicht legitim.
Das OLG bagatellisiert keine Gewalt.
Es hat vermutlich die erzieherische Gewalt im Haushalt von CB abgegrenzt gegen systematische Misshandlung.

Das ist meine Annahme, auch ich kenne den Beschlusstext nicht.

Wenn es den Vorwurf der Gewalt gibt, hat das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung nach Paragraph 8a SGB VIII zu prüfen. Das Prüfverfahren muss dokumentiert werden.
Ich gehe mal davon aus, dass das geschehen ist.
Auch das Gericht hat die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten. Nach Paragraph 1666 BGB.
Die Maßnahmen, die nach so einer Prüfung zu erfolgen haben, müssen dem Schweregrad der Gefährdung entsprechen.
Gelegentliche Gewalt in Überforderungssituationen wird anders bewertet, als alltägliche Gewalt. Und natürlich spielt auch die Schwere der Gewalt eine Rolle. Wiederkehrende Misshandlungen mit sichtbaren Spuren wie z.b, blauen, Flecken, Blutergüssen, Knochenbrüchen, etc. werden natürlich völlig anders bewertet, als Formen von Gewalt, die auch verboten sind, aber nicht so massive Spuren hinterlassen.
Bei Verdacht auf Gewalt kann das Jugendamt eine forensiche Überprüfung anordnen.
In Hamburg gibt es dazu eine spezielle Anlaufstelle, das "Childhood House"
Die können die Formen und Schwere der erlebten Gewalt gut einordnen.

https://www.uke.de/landingpage/childhood-haus-hamburg/index.html

Es gibt Formen von Gewalt, die eine sofortige in Obhutnahme erforderlich machen und es gibt andere Formen von Gewalt, die andere Maßnahmen erforderlich machen.
Bei CB war die Einordnung offenbar diese, dass die Gefährdung der Kinder durch Hilfen zu Erziehung abgewendet werden kann.

Ich weiß nicht mehr genau, in welcher Veröffentlichung das erwähnt wurde, aber ich bin mir ganz sicher, dass irgendwo geschrieben wurde, das CB einer sozialpädagogischen Familienhilfe zugestimmt habe. Und dass das hier auch schon Erwähnung gefunden hat.

Also mit Sicherheit stand in dem Beschluss nicht, das bisschen Gewalt macht nix.
Wenn das so verbreitet wird, kann man darüber nachdenken, wer ein Interesse daran hat, dass das genauso verbreitet wird
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Hanning hat sich der Firma aus Gera bedient, die auch "360" im Namen hat, aber zumindest offiziell keine Verbindung zu der Firma System 360, bei der Hanning und Mehles tätig sind, haben soll.
Okay, jetzt hast du es geschafft, mich völlig zu verwirren.
Was für eine Firma ist es, die in Gera sitzt und auch irgendwas mit 360° im Namen hat?
System 360 ist mir bekannt und ist Hanning und Mehles zuzuordnen.
Standort ist meines Wissens nach auch in Hamburg.
Aber wie genau heißt diese andere Firma, und wem gehört die bzw. wie ist die Verbindung zu Hanning und Co?
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Vermutlich hat er sich an das Gericht gewandt. Das hätte sicherlich fast jeder gemacht.
Oder TKÜ bei CB?
Es wird doch auch während des Prozesses fortlaufend weiter ermittelt. Wäre es dann nicht möglich, dass ihre Kommunikation auch überwacht wird? Oder ist das ein völlig absurder Gedanke?


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gestern um 18:01
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Kammer hat die zu Beginn des Verfahrens die von der Verteidigung der Angeklagten beantragte Beiziehung der Akten des Verfahrens gegen Hensel abgelehnt. Weshalb: weil sie für den hier zu klärenden Sachverhalt keine Rolle spielen.

Die Vorsitzende mahnt sowohl bei Einlassungen der CB und Erklärungen der Verteidigung immer wieder an, bei der Sache zu bleiben.
De jure hast Du absolut Recht! Ich finde es völlig korrekt, dass das Gericht die Verfahrensakte im Strafverfahren gegen Herrn Hensel (wg. Kindesentzug, § 235 StGB) nicht beizieht. Die hat keine große Bedeutung für das Verfahren. Ob der Vater Kindesentziehung begangen hat oder nicht, ist irrelevant für die Frage, ob Frau Block eventuell einen Kindesentzug begangen hat. Und das hätte sie, unabhängig von der eventuellen Strafbarkeit des Vaters.

Meine Auffassung ist ganz klar: Auch wenn Frau Block nach deutschem Recht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte, berechtigt sie das nicht, die Kinder auf eigene Faust wieder nach Deutschland zu holen. § 235 StGB schützt nicht nur die jeweils Sorgeberechtigten, sondern auch die Kinder. Die ungefragt in Selbstjustiz zu verschleppen, noch dazu mit Gewalt, das verletzt sie in ihren Grundrechten. Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren. Und wenn die nichts fruchten, dann ist erst mal Schichte im Schacht.

De facto ist es ein bisschen anders. Zum einen wäre es mir neu, wenn in diesem Thread nur noch rechtlich relevante Sachverhalte thematisiert würden. Das war bisher nicht der Fall und das wird auch in Zukunft nicht anders sein. Zu empört ist die Threadseele hier über die Familie Block. Zum anderen erlaube ich es mir, meine persönliche Sicht des Agierens der Eltern gegenüber ihren Kindern abseits von Straftatbeständen und dem Strafprozessrecht einzubringen.

Und ich bin kein Herr Bott, bin nicht Verteidiger von Frau Block! Mich interessiert die menschliche, psychologische und ethische Seite dieses Dramas, nicht der Freispruch.


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gestern um 18:09
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wenn es bei der Einstellung bleibt, haben aber alle kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr und müssten wahrheitsgemäß in einem Verfahren gegen Hanning und Mehles aussagen.
Aber sie hätten ein Zeugnisverweigerungsrecht, so bald sie sich selbst belasten würden. Und da könnte man als Zeuge - trotz Strafklageverbrauch - sagen, es könnten bei wahrheitsgemäßer Aussage andere belastende Tatsachen ans Licht kommen, die nicht vom Strafklageverbrauc umfasst sind, aber in einem sachlichen Zusammenhang damit stehen.


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gestern um 18:09
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich weiß nicht mehr genau, in welcher Veröffentlichung das erwähnt wurde, aber ich bin mir ganz sicher, dass irgendwo geschrieben wurde, das CB einer sozialpädagogischen Familienhilfe zugestimmt habe. Und dass das hier auch schon Erwähnung gefunden hat.
Ja, da hast du recht, das wurde hier verlinkt, da bin ich mir auch sicher.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Also mit Sicherheit stand in dem Beschluss nicht, das bisschen Gewalt macht nix.
Wenn das so verbreitet wird, kann man darüber nachdenken, wer ein Interesse daran hat, dass das genauso verbreitet wird
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Bei CB war die Einordnung offenbar diese, dass die Gefährdung der Kinder durch Hilfen zu Erziehung abgewendet werden kann.
Das war mir tatsächlich entfallen. Danke, für deine Mühe :)


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gestern um 18:12
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Was für eine Firma ist es, die in Gera sitzt und auch irgendwas mit 360° im Namen hat?
Gera:

https://bps360.de
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Aber wie genau heißt diese andere Firma, und wem gehört die bzw. wie ist die Verbindung zu Hanning und Co?
Wie die Verbindung ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur das, was ich gelesen habe. Und das ist (s.o.), dass Leute von der Firma vor Ort waren. Glaube aber nicht, dass es Zufall ist, dass die "360" im Namen haben.

System 360 (in Deutschland: Hamburg und Berlin):

https://www.system-360.com
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Oder TKÜ bei CB?
Die Möglichkeit wollte ich nicht benennen, da nicht sehr wahrscheinlich.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es wird doch auch während des Prozesses fortlaufend weiter ermittelt.
Eigentlich sind die Ermittlungen mit Anklageerhebung abgeschlossen. Eigentlich, weil gerne sog. Nachermittlungen stattfinden und diese Ermittlungsergebnisses peu a peu an das Gericht geliefert werden. Manchmal werden auch Beweisergebnisse bewusst oder versehentlich zurückgehalten. Beides mag man als Verteidiger verständlicherweise gar nicht.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wäre es dann nicht möglich, dass ihre Kommunikation auch überwacht wird? Oder ist das ein völlig absurder Gedanke?
Möglich ist es, aber eher aufgrund eines TKÜ-Beschlusses in einem anderen Verfahren als das, das gerade verhandelt wird.


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gestern um 18:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zeugnisverweigerungsrecht
Das betrifft Angehörige - siehe § 52 StPO.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:es könnten bei wahrheitsgemäßer Aussage andere belastende Tatsachen ans Licht kommen, die nicht vom Strafklageverbrauc umfasst sind, aber in einem sachlichen Zusammenhang damit stehen.
Dann könnten sie zu einzelnen Fragen die Auskunft verweigern. Über den Sachverhalt im November müssten sie aussagen, da sie hierfür selbst nicht mehr belangt werden könnten und daher kein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) im Verfahren gegen Dritte haben.


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gestern um 21:45
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ernsthaft jetzt? Was glaubst du denn, was EB tun könnte, das Hotel anzünden oder in der Lobby eskalieren? Was hat denn dein Aufenthalt im Hotel mit alledem zu tun?
Oh Mann ey, wir kennen uns doch schon so lange, echt mal, als ob das meine Sorge wäre (gleichwohl, alleine die Vorstellung…) Nein, also ich dachte eher an einen Skandal, einen Affront halt so in der Art, den der Chef lostritt- einen veritablen Eklat sozusagen, um ehrlich zu sein dachte ich an eine im Anschluss erfolgende Belagerung durch die Presse und ja, vielleicht auch an überforderte Mitarbeiter und ich so mittendrin. Zu Güte halten bitte ich, dass ich - wenn ich lese es wird „eine Bombe gezündet“ von „Eugen Block“ - dann gehe ich davon aus dass eine Bombe gezündet wird. Wenn es geheißen hätte, eine Bombe von Ingo Bott hätte ich das so nervös doch niemals geschrieben. Eugen Block ist war und bleibt Eugen Block. Da kann man schon Angst kriegen wenn das Abendblatt ankündigt es kommt eine Bombe. Also nicht materiell. Aber vielleicht noch schlimmer. Jetzt verstanden? Ich will einfach nur ein paar schöne Tage.


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um 00:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und dann igelt Hensel sich in Dänemark ein, gefangen im einzigen Land, das Brüssel II b nicht umgesetzt hat.
Ej, das ist aber eine tendenziöse Formulierung.
Ich versuche es mal ein wenig neutraler und näher an der Wahrheit zu formulieren. Hensel lebt in Dänemark, einem durchaus zivilisierten und demokratischen Nachbarland Deutschlands zusammen mit seiner Ehefrau, dem gemeinsamen Kind und einem weiteren Kind aus Astrid H.s früherer Beziehung.

Wo siehst du da eine Einigelung? Und glaubst du tatsächlich, dass Hensel seinen 'neuen' Lebensmittelpunkt von der Nicht-Anerkennung Dänemarks eines EU-Beschlusses abhängig gemacht hat - in der weisen Voraussicht, dass es eventuell möglicherweise vielleicht ja mal zu einem Sorgerechtsstreit mit dem Block-Clan kommen könnte?

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Hensel hier zum Buhmann gemacht werden soll. Er sitzt nicht auf der Anklagebank (sorry für die gefühlt 743. Wiederholung dieser Tatsache).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 00:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und ich denke, auch der andere Psychoterror durch Schlapphüte und Security hätte sich recht schnell gegeben, wenn sie ihrer Mutter unmittelbar klar gemacht hätten, wie sehr sie unter der Bedrohung leiden und was sie ihnen damit antut
Du kannst doch nicht den Kindern die Bürde aufhalsen, das sie das ganze Drama und Trauma der Entführung hätten verhindern können, wenn sie ihrer Mutter nur deutlich genug klargemacht hätten, wie schlecht behandelt und unglücklich sie sich fühlten.

Was ist den den für eine krude und unfaire Argumentation. Du scheinst dich gerade zu verrennen. Nicht die Kinder sind Schuld, auch nicht Hensel, sondern ... das wird das Gericht hoffentlich herausarbeiten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du diskreditierst meine Erfahrung, weil sie Dir nicht in den Kram passt.
Nein, er macht nur klar, dass deine höchstpersönliche Erfahrung, wie schlimm sie auch gewesen sein mag, für diesen Fall keine Relevanz hat, da dieser Fall völlig anders gelagert ist. Sicherlich schmerzhaft, aber hier geht es um eine sehr konkrete Situation.


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um 00:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Und die Kinder sagen, es gab Gewalt!
Also, wo ist das belegt? Wer sagt das wo? Die Kinder haben sich ja bislang nicht unmittelbar geäußert.
Ist das dein Ernst? Klara und Theo wurden von den Behörden in Dänemark mehrfach befragt und diese kamen zu dem Schluss, dass ihre Aussagen glaubhaft seien und bescheinigten beiden eine Reife, ihren Aussagen Glauben zu schenken.

Btw. lassen die Notizen von Christina Block zumindest erahnen, dass sie mittlerweile selber ihre Erziehungsmethoden hinterfragt. Was gibt dir das Recht, die Aussagen der Kinder, dass sie unter den übergriffigen und unangemessenen Erziehungsmethoden ihrer Mutter gelitten haben, in Frage zu stellen?


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um 08:15
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Ej, das ist aber eine tendenziöse Formulierung.
Nein, zumal ich auch nicht der Einzige wäre, der tendenziös formulieren würde. Das machst Du ja auch selbst. Sieh Dir den Kontext an: Ich meinte, dass die Situation der Familie in Dänemark auch belastend war, weil man dort zwar die Unterstützung der dänischen Behörden hatte, aber letztlich bis Anfang 2024 gegen deutsches Recht verstieß. In Deutschland drohte die Vollstreckung der OLG-Entscheidung vom Oktober 2021. Und Herr Hensel hatte dort strafrechtlich eventuell mit dem Vorwurf der Kindesentziehung zu rechnen.
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Ist das dein Ernst? Klara und Theo wurden von den Behörden in Dänemark mehrfach befragt und diese kamen zu dem Schluss, dass ihre Aussagen glaubhaft seien und bescheinigten beiden eine Reife, ihren Aussagen Glauben zu schenken.
Ja, das ist bekannt.
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Btw. lassen die Notizen von Christina Block zumindest erahnen, dass sie mittlerweile selber ihre Erziehungsmethoden hinterfragt. Was gibt dir das Recht, die Aussagen der Kinder, dass sie unter den übergriffigen und unangemessenen Erziehungsmethoden ihrer Mutter gelitten haben, in Frage zu stellen?
Es ist gut, wenn Frau Block ihre Erziehungsmethoden hinterfragt. Offenbar gibt es Anlass dafür. Ob ihre Methoden "übergriffig und unangemessen" waren und wie sehr die Kinder darunter gelitten haben, kann ich nicht beurteilen. In meinen Augen sind solche Erziehungsmethoden zwar grundverkehrt, aber sie kommen leider noch immer relativ häufig vor. Jenseits von körperlicher Gewalt, als psychischer Missbrauch.
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Du kannst doch nicht den Kindern die Bürde aufhalsen, das sie das ganze Drama und Trauma der Entführung hätten verhindern können, wenn sie ihrer Mutter nur deutlich genug klargemacht hätten, wie schlecht behandelt und unglücklich sie sich fühlten.

Was ist den den für eine krude und unfaire Argumentation. Du scheinst dich gerade zu verrennen. Nicht die Kinder sind Schuld, auch nicht Hensel, sondern ... das wird das Gericht hoffentlich herausarbeiten.
Dazu habe ich mich schon anderen Usern gegenüber ausführlich geäußert. Ich bitte Dich, das zur Kenntnis zu nehmen: Kausalität ungleich "Schuld", "Verantwortung" oder "hätten verhindern können" (was impliziert, dass man gewusst hätte, was passieren wird). Von "Schuld" der Kinder habe ich nie gesprochen. Und rechtlich ist eh klar:

Beitrag von Origines (Seite 253)


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 09:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Kausalität ungleich "Schuld", "Verantwortung" oder "hätten verhindern können" (was impliziert, dass man gewusst hätte, was passieren wird). Von "Schuld" der Kinder habe ich nie gesprochen.
PS: Weitsicht und Kompromissbereitschaft kann man von Kindern nicht erwarten. Aber von Erwachsenen. Von Eltern. Und da haben sich beide Elternteile nicht mit Ruhm bekleckert.

So wie Frau Block und Herr Hensel vor Gericht auftreten, wirken beide auf mich wie Menschen, denen Entgegenkommen und Kompromisse schließen sehr schwer fällt. Das ist schwer, wenn Ablehnung oder gar Hass regieren. Und so wie Herr Hensel seit August 2021 agiert hat, fällt es mir schwer in ihm nur das arme, hilflose Opfer zu sehen. Er ist Opfer der angeklagten Straftaten. Keine Frage.

Aber deshalb ist nicht alles, was er in den letzten Jahren getan oder unterlassen hat, mit einem Glorienschein zu versehen. Nein, das darf man auch kritisch sehen. Und das ist weder verwerflich, noch Victim Blaming. Natürlich wollte er nicht, was passiert ist. Aber er hat auch nichts getan, um dieser Eskalationsspirale, die dazu geführt hat, etwas entgegen zu setzen. Frau Block hat vor Gericht gesagt, es sei ihr - nach über zwei Jahren ohne jeden persönlichen Kontakt - eigentlich nur um den Umgang mit den Kindern gegangen.

Und so praktisch es ist, immer alles auf Kinder abzuwälzen, ganz klassisch die Argumentation des allein betreuenden Elternteils, hat der Wille des Vaters natürlich deren Wille mit beeinflusst. Eltern sind Autoritätspersonen, geben Sicherheit und Geborgenheit, haben Erfahrung, klare Ziele und viel mehr Möglichkeiten. Das wirkt, bewusst oder unbewusst. Hätte Frau Block ihre Kinder regelmäßig sehen können, dann wären - vermutlich - einige Straftaten nicht passiert. Das mag genauso auch an der Mutter gelegen haben, dass das nicht zustande kam. Aber halt nicht nur.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:43
Und weiter geht’s…
…Doch diese Beschwerde wurde vom Landgericht Hamburg zuletzt zurückgewiesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein dienstliches Fehlverhalten, hieß es.
Das scheint Eugen Block allerdings wenig zu interessieren – und erweitert seine Beschwerde jetzt noch einmal um zwei Punkte. Erstens: Während das Verfahren gegen Christina Block bereits läuft, bleibe die ältere Anklage gegen den Kindsvater Stephan Hensel weiterhin „so gut wie unbearbeitet“, heißt es von Blocks Anwalt Strate. Hensel wird vorgeworfen, die jüngsten Kinder nach einem Besuchswochenende im Jahr 2021 widerrechtlich bei sich in Dänemark behalten zu haben, obwohl das Sorgerecht damals bei der Mutter lag.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Große Strafkammer die Entscheidungen zur Übernahme und zur Zulassung der Anklage noch nicht getroffen hat“, erklärt Strate jetzt. Immerhin sei diese Anklage vom Juni 2023 und damit fast ein Jahr älter als die von Christina Block.
Zweitens: Stephan Hensel hätte in dem Prozess gegen Christina Block nicht als Nebenkläger zugelassen werden dürfen, argumentiert der Anwalt. Da gebe es einen „Interessenwiderstreit“. Hensel werde ja in seiner Anklage selbst Entziehung Minderjähriger im Jahr 2021 vorgeworfen, das mache ihn ungeeignet als Nebenkläger.
Quelle:
https://www.mopo.de/hamburg/eugen-block-erhebt-neue-vorwuerfe-gegen-richterin-wegen-befangenheit/


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um 12:04
Hier der gesamte Nachschlag von Strate:

https://strate.net/wp-content/uploads/2025/11/Praesidentin-2025-11-17_A.pdf


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