Nyx_07 schrieb:Verstehe ich bis heute nicht wie das Gericht dazu kam, das als erzieherische Maßnahme zu werten.
Tatsächlich wissen wir nicht genau wie das Gericht das gewertet hat.
Die Beschlüsse sind nicht öffentlich. Die Auszüge wurden selektiv ausgewählt, im Interesse derjenigen, die diese Info veröffentlicht haben.
Ich habe schon mal was dazu geschrieben, ich finde das jetzt aber nicht mehr.
Jede Form von Gewalt gegen Kinder ist strafbar und nicht legitim.
Das OLG bagatellisiert keine Gewalt.
Es hat vermutlich die erzieherische Gewalt im Haushalt von CB abgegrenzt gegen systematische Misshandlung.
Das ist meine Annahme, auch ich kenne den Beschlusstext nicht.
Wenn es den Vorwurf der Gewalt gibt, hat das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung nach Paragraph 8a SGB VIII zu prüfen. Das Prüfverfahren muss dokumentiert werden.
Ich gehe mal davon aus, dass das geschehen ist.
Auch das Gericht hat die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten. Nach Paragraph 1666 BGB.
Die Maßnahmen, die nach so einer Prüfung zu erfolgen haben, müssen dem Schweregrad der Gefährdung entsprechen.
Gelegentliche Gewalt in Überforderungssituationen wird anders bewertet, als alltägliche Gewalt. Und natürlich spielt auch die Schwere der Gewalt eine Rolle. Wiederkehrende Misshandlungen mit sichtbaren Spuren wie z.b, blauen, Flecken, Blutergüssen, Knochenbrüchen, etc. werden natürlich völlig anders bewertet, als Formen von Gewalt, die auch verboten sind, aber nicht so massive Spuren hinterlassen.
Bei Verdacht auf Gewalt kann das Jugendamt eine forensiche Überprüfung anordnen.
In Hamburg gibt es dazu eine spezielle Anlaufstelle, das "Childhood House"
Die können die Formen und Schwere der erlebten Gewalt gut einordnen.
https://www.uke.de/landingpage/childhood-haus-hamburg/index.htmlEs gibt Formen von Gewalt, die eine sofortige in Obhutnahme erforderlich machen und es gibt andere Formen von Gewalt, die andere Maßnahmen erforderlich machen.
Bei CB war die Einordnung offenbar diese, dass die Gefährdung der Kinder durch Hilfen zu Erziehung abgewendet werden kann.
Ich weiß nicht mehr genau, in welcher Veröffentlichung das erwähnt wurde, aber ich bin mir ganz sicher, dass irgendwo geschrieben wurde, das CB einer sozialpädagogischen Familienhilfe zugestimmt habe. Und dass das hier auch schon Erwähnung gefunden hat.
Also mit Sicherheit stand in dem Beschluss nicht, das bisschen Gewalt macht nix.
Wenn das so verbreitet wird, kann man darüber nachdenken, wer ein Interesse daran hat, dass das genauso verbreitet wird
LeonardodV schrieb:Hanning hat sich der Firma aus Gera bedient, die auch "360" im Namen hat, aber zumindest offiziell keine Verbindung zu der Firma System 360, bei der Hanning und Mehles tätig sind, haben soll.
Okay, jetzt hast du es geschafft, mich völlig zu verwirren.
Was für eine Firma ist es, die in Gera sitzt und auch irgendwas mit 360° im Namen hat?
System 360 ist mir bekannt und ist Hanning und Mehles zuzuordnen.
Standort ist meines Wissens nach auch in Hamburg.
Aber wie genau heißt diese andere Firma, und wem gehört die bzw. wie ist die Verbindung zu Hanning und Co?
LeonardodV schrieb:Vermutlich hat er sich an das Gericht gewandt. Das hätte sicherlich fast jeder gemacht.
Oder TKÜ bei CB?
Es wird doch auch während des Prozesses fortlaufend weiter ermittelt. Wäre es dann nicht möglich, dass ihre Kommunikation auch überwacht wird? Oder ist das ein völlig absurder Gedanke?