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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 01:15
Zitat von antheanthe schrieb:Wie wohl ihre Ehe mit SH verlaufen wäre, wenn dieser sich nie auf das Familienunternehmen eingelassen hätte?
Was ich mich immer wieder frage, aber das hier noch nie geäußert habe: Wie wäre denn das Ermittlungsverfahren gelaufen, wenn das OLG am 5.1.2024 zu ihren Gunsten entschieden hätte? Hätte es das Ermittlungsverfahren überhaupt gegeben? Hat sich das schon mal jemand gefragt? Wie ist die Antwort?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 01:20
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nein, er ist Pflichtverteidiger. Sie kann ihm das Mandat nicht kündigen. Die Kammer muss ihn entpflichten, die Hürden sind hoch. Aber er könnte von einem Wahlverteidiger "stillgestellt" werden.
Dann müsste sie dem Gericht einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Pflichtverteidiger nicht mehr will, zum Beispiel ein gestörtes Vertrauensverhältnis.


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um 01:22
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nein, er ist Pflichtverteidiger. Sie kann ihm das Mandat nicht kündigen. Die Kammer muss ihn entpflichten, die Hürden sind hoch.
Ja schon klar. Aber da hat ja Professor Holm Putzke schon mal vorgelegt, warum man ihn entpflichten könntet.


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um 01:26
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wie wäre denn das Ermittlungsverfahren gelaufen, wenn das OLG am 5.1.2024 zu ihren Gunsten entschieden hätte? Hätte es das Ermittlungsverfahren überhaupt gegeben? Hat sich das schon mal jemand gefragt? Wie ist die Antwort?
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es trotzdem mindestens ein Ermittlungsverfahren gegeben hätte, und zwar wegen Körperverletzung an SH.


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um 01:33
Zitat von antheanthe schrieb:Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es trotzdem mindestens ein Ermittlungsverfahren gegeben hätte, und zwar wegen Körperverletzung an SH.
In Deutschland? Gegen CB? Ich weiß, das ist schwer zu beantworten. Hätte man sich dann die Mühe gemacht, Durchsuchungen durchzuführen, Handys und IT-Technik zu beschlagnahmen? Ich habe da meine Zweifel. Durchsuchungen gab es nicht, als die Kinder bei ihr waren. Da waren wohl Polizeibeamte dort und haben nachgefragt und nachgesehen, ob die Kinder körperlich unbeschädigt sind. Große Maßnahmen gab es erst nach der Entscheidung des OLG. Vorher war man sich wohl nicht sicher oder sogar unsicher.

Aber das ist nur so eine Frage, die ich mir stelle. Wie wäre es verlaufen, wenn ....


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um 01:40
Zitat von antheanthe schrieb:Aus dem Bauch heraus
Ach Leute so geht das doch nicht- aus dem Bauch heraus weiß ich auch alles. Herrjemine- viel Glück Frau Hildebrand - Scheiß Prozess echt, aber einer muss den Job nun mal machen


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um 01:43
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:In Deutschland? Gegen CB? Ich weiß, das ist schwer zu beantworten. Hätte man sich dann die Mühe gemacht, Durchsuchungen durchzuführen, Handys und IT-Technik zu beschlagnahmen? Ich habe da meine Zweifel.
Da das ja ein deutlich weniger schwerwiegender Vorwurf gewesen wäre, denke ich, dass dementsprechend weniger Aufwand betrieben worden wäre. Zu Deutschland vs Dänemark: keine Ahnung.


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um 01:44
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Ach Leute so geht das doch nicht- aus dem Bauch heraus weiß ich auch alles. Herrjemine- viel Glück Frau Hildebrand - Scheiß Prozess echt, aber einer muss den Job nun mal machen
Ich finde das interessant. Hat man die Frage der Strafbarkeit von der familienrechtlichen Entscheidung des OLG abhängig gemacht? Ich weiß, dass das nichts miteinander zu tun hat. Was haben sich aber die Ermittlungsbehörden gedacht?

Und eines ist klar. Hier mal unterstellt, CB hat die Entführung in Auftrag gegeben. Sie ging mit Sicherheit davon aus, dass die deutschen Gerichte zu ihren Gunsten entscheiden werden.


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um 01:45
Strafrecht und Familienrecht sind in Deutschland grundsätzlich getrennt. Die Strafbarkeit einer Handlung etwa die Entführung oder Körperverletzung wird unabhängig von familienrechtlichen Entscheidungen geprüft.


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um 01:48
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Ach Leute so geht das doch nicht- aus dem Bauch heraus weiß ich auch alles. Herrjemine- viel Glück Frau Hildebrand - Scheiß Prozess echt, aber einer muss den Job nun mal machen
Ich beneide sie wirklich nicht um ihren Job. Man darf ja schon fast dankbar sein, dass die praktizierten Mafiamethoden bislang "nur" gegnerische Anwälte trafen und nicht Richter und Staatsanwälte wie in Italien/Sarkasmus-off


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um 01:49
Zitat von duvalduval schrieb:Strafrecht und Familienrecht sind in Deutschland grundsätzlich getrennt. Die Strafbarkeit einer Handlung etwa die Entführung oder Körperverletzung wird unabhängig von familienrechtlichen Entscheidungen geprüft.
Das ist klar. Aber: weshalb gab es keine Ermittlungsmaßnahmen, als die Kinder bei ihr waren. Weshalb hat man die Kinder nicht vor der OLG-Entscheidung abgeholt und sie dem Vater übergeben.

Daher stellt sich mir die Frage: was wäre wenn das OLG anders entschieden hätte. Ich denke, hier herrschte juristische Unsicherheit. Nach der Entscheidung des OLG war diese beseitigt und man hat angefangen, intensiv zu ermitteln.


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um 01:54
@LeonardodV
Solange nicht eindeutig geklärt war, ob die Kinder rechtmäßig bei Christina Block waren oder ob ein familiengerichtlicher Beschluss vorlag, der die Rückgabe an den Vater anordnete, hielten sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit Zwangsmaßnahmen zurück.

Erst nach der OLG Entscheidung, die die Zuständigkeit und das Aufenthaltsbestimmungs- recht eindeutig regelte, war die Rechtslage klar. Das hat offenbar den Ausschlag gegeben, um mit Durchsuchungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen zu beginnen. Die Behörden wollten vermutlich vermeiden, im Graubereich zwischen Familien und Strafrecht übereilt zu handeln und sich rechtlichen Risiken auszusetzen.


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um 01:58
Zitat von duvalduval schrieb:@LeonardodV
Solange nicht eindeutig geklärt war, ob die Kinder rechtmäßig bei Christina Block waren oder ob ein familiengerichtlicher Beschluss vorlag, der die Rückgabe an den Vater anordnete, hielten sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit Zwangsmaßnahmen zurück.

Erst nach der OLG Entscheidung, die die Zuständigkeit und das Aufenthaltsbestimmungs- recht eindeutig regelte, war die Rechtslage klar. Das hat offenbar den Ausschlag gegeben, um mit Durchsuchungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen zu beginnen. Die Behörden wollten vermutlich vermeiden, im Graubereich zwischen Familien und Strafrecht übereilt zu handeln und sich rechtlichen Risiken auszusetzen.
Ja, da kann ich folgen. Und nun deine Antwort auf die Frage: Was wäre gewesen, wenn das OLG zu ihren Gunsten entschieden hätte? Beispielsweise deshalb, weil ihr Jahre vorher das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde und was weiß ich - Begründungen findet man immer.


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um 02:02
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ja, da kann ich folgen. Und nun deine Antwort auf die Frage: Was wäre gewesen, wenn das OLG zu ihren Gunsten entschieden hätte? Beispielsweise deshalb, weil ihr Jahre vorher das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde und was weiß ich - Begründungen findet man immer.
Eine OLG Entscheidung zu Gunsten von CB hätte die Ermittlungsintensität und die Bereitschaft zu Zwangsmaßnahmen ja erheblich gesenkt. Strafrechtliche Verfahren wären wohl erst dann eingeleitet worden, wenn neue, eindeutige Verdachtsmomente aufgetaucht wären.


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um 02:08
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Was haben sich aber die Ermittlungsbehörden gedacht?
Bei denen könnte ich mir vorstellen, dass die ersten Tage der "Block-Effekt" noch funktioniert hat. Die eilig hinzugezogene Jugendamtsmitarbeiterin beispielsweise hat ja auch fröhliche Kinder und alles in bester Ordnung bescheinigt.
Wie brutal die Entführung wirklich ablief, dass die Kinder gefesselt, geknebelt, bedroht und dann noch durch halb Deutschland gekarrt wurden, bis irgendwann 18 Stunden später ihre Mutter und Schwester bei ihnen waren, war damals auch noch keinem klar.
Hier ein Zitat Kurys aus der Bild vom 01.02.2024:
„Erneut versucht der durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen der Entziehung der beiden Kinder angeklagte Hensel die schutzbedürftigen, minderjährigen Kinder öffentlich vorzuführen, um sich in der Öffentlichkeit ein besseres Bild zu ergattern, und die wehrlosen Kinder zur weiteren unberechtigten Diskreditierung der Kindesmutter zu missbrauchen.“
Quelle: https://m.bild.de/news/inland/news-inland/drama-um-steakhaus-erbin-block-kinder-gefesselt-aus-daenemark-geholt-86987732.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.focus.de%2F


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um 02:10
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Und eines ist klar. Hier mal unterstellt, CB hat die Entführung in Auftrag gegeben. Sie ging mit Sicherheit davon aus, dass die deutschen Gerichte zu ihren Gunsten entscheiden werden.
Interessanter Aspekt, den du da aufbringst! Die blocksche Annahme, das OLG würde in ihrem Sinne urteilen, passt ja nicht nur zu deren Selbstverständnis - war zum damaligen Zeitpunkt aus deren Sicht womöglich auch begründet.

Vor dem Hintergrund erschiene der ganze Ablauf dann auch weniger dilettantisch - es wäre ein Plan erkennbar. Das (positive) OLG Urteil, die Kinder faktisch schon „in Sicherheit“ - dann noch garniert mit einem erfolgreicheren Verlauf der KiPo Aktion…

Dazu würde auch CBs öffentliches Verhalten unmittelbar nach der Entführung passen. Ich kann das jetzt nicht belegt verlinken - aber ich habe noch sehr präsent in Erinnerung, wie klar, ruhig, selbstbewusst, ja geradezu überheblich sie sich hinstellte und sagte, „es werde sich schon bald alles aufklären“ (sinngemäß). Siegessicher eben!


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um 02:12
Zitat von duvalduval schrieb:Eine OLG Entscheidung zu Gunsten von CB hätte die Ermittlungsintensität und die Bereitschaft zu Zwangsmaßnahmen ja erheblich gesenkt. Strafrechtliche Verfahren wären wohl erst dann eingeleitet worden, wenn neue, eindeutige Verdachtsmomente aufgetaucht wären.
Ja, das ist auch meine Antwort. Eindeutige Verdachtsmomente hätte es mangels intensiver Ermittlungen kaum gegeben. Keine Handys, keine Israelis. Man hätte irgendwann die Situation akzeptiert. Das war wohl auch der Plan.

Es hätte Ermittlungen in Dänemark gegeben. Der europäische Haftbefehl gegen CB wäre nicht so schnell aufgehoben worden, aber irgendwann wäre das im Sande verlaufen, da Deutschland keine Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit von CB gefunden hätte.


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um 02:19
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Interessanter Aspekt, den du da aufbringst! Die blocksche Annahme, das OLG würde in ihrem Sinne urteilen, passt ja nicht nur zu deren Selbstverständnis - war zum damaligen Zeitpunkt aus deren Sicht womöglich auch begründet.
Spekulativ gesehen, hätte das OLG tatsächlich zu Gunsten von Christina Block entschieden, hätte das Ganze plötzlich wie ein ziemlich cleverer Plan ausgesehen. Erst werden die Kinder „in Sicherheit“ gebracht, dann wird die rechtliche Lage nachträglich passend gemacht so nach dem Motto: „Erst handeln, dann legitimieren.“ Aus Sicht von CB und Co. wäre das alles andere als stümperhaft gewesen, sondern ziemlich durchdacht.

Und die Ermittler? Die hätten sich vermutlich erstmal zurückgehalten, weil ja ein positives OLG Urteil der ganzen Aktion einen offiziellen Anstrich gegeben hätte. Das selbstbewusste Auftreten von CB nach der Entführung passt da voll ins Bild sie war sich offenbar ziemlich sicher, dass sich das Blatt zu ihren Gunsten wenden würde.


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um 02:26
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Interessanter Aspekt, den du da aufbringst! Die blocksche Annahme, das OLG würde in ihrem Sinne urteilen, passt ja nicht nur zu deren Selbstverständnis - war zum damaligen Zeitpunkt aus deren Sicht womöglich auch begründet.

Vor dem Hintergrund erschiene der ganze Ablauf dann auch weniger dilettantisch - es wäre ein Plan erkennbar. Das (positive) OLG Urteil, die Kinder faktisch schon „in Sicherheit“ - dann noch garniert mit einem erfolgreicheren Verlauf der KiPo Aktion…

Dazu würde auch CBs öffentliches Verhalten unmittelbar nach der Entführung passen. Ich kann das jetzt nicht belegt verlinken - aber ich habe noch sehr präsent in Erinnerung, wie klar, ruhig, selbstbewusst, ja geradezu überheblich sie sich hinstellte und sagte, „es werde sich schon bald alles aufklären“ (sinngemäß). Siegessicher eben!
Genau, der Plan war gut - nur das OLG spielte nicht mit. Dazu passen auch die Aussagen bzw. Verlautbarungen der Israelis.

Aber: ich hatte es hier mal vor ganz vielen Seiten geschrieben. Ich bin der Auffassung, dass der Zeitpunkt der Entführung dadurch bestimmt war, dass die deutschen Gerichte sich für nicht mehr zuständig gehalten haben und damit drohte, dass ihr Trumpf, dass vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht, entfällt. Ich weiß, dass es durchaus die Auffassung gibt, dass mit der Entscheidung des Familiengerichts, dass es unzuständig ist, die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinfällig ist. Das soll aber umstritten sein, bin kein Familienrechtler.

Die Daten sind in der Entscheidung des BVerfG nachlesbar.

Aus der Erinnerung hat sie eine Fristverlängerung bis zum 9.1.2024 beantragt, um zu der Auffassung des OLG Stellung zu nehmen. Das hat zuvor mitgeteilt, dass es die Auffassung des Familiengerichts teilt.

Egal wie, daher war Eile geboten - mE.

Ich finde, das ist juristisch eine hochinteressante Konstellation.

Ich glaube jedenfalls auch, dass das ganze besser geplant war, als es erscheint. Darüber wird auch nicht gesprochen. Jedenfalls berichten die Liveticker nichts davon (war ein Spaß).


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um 02:26
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:erfolgreiche Revision wegen Verfahrensfehlern, BGH und/oder neue Kammer halten digitale Asservate wegen fehlerhafter/verspäteter Beschlagnahme - Notizen CB /Text Nachrichten etc nicht für verwertbar und übrige Indizien für Beauftragung /Wissen um Erführungsplan für unzureichend.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Es wäre mE aussichtsreicher gewesen, wenn man die Kammer nicht auf diesen Fehler hingewiesen hätte. Diesen Hinweis halte ich aus revisionsrechtlichen Gründen für einen klaren Fehler der Verteidigung. Wäre der Hinweis nicht erfolgt, hätte man gar keinen Beschluss. Die Kammer hat das nicht bemerkt. Gegen die Verwertung hätte man ja gleichwohl Widerspruch erheben können mit anderer Begründung. Das wäre revisionsrechtlich interessanter.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Aber ich habe immer mehr den Eindruck, dass sie sich für intelligenter hält als sie ist und ihr die Situation, in der sie sich befindet, noch immer nicht klar ist. Sie wird es alleine nicht erkennen, dass sie mal wieder daneben gefasst hat.
Womöglich passen diese beiden Punkte von dir zur Beantwortung zusammen.

Vielleicht hätte Doppeldoktor das gar nicht von sich aus betrieben.

Vielleicht wollte CB nur unbedingt verhindern, dass aus ihren digitalen Notizen öffentlich vorgetragen wird und hat - wider seines juristischen Ratschlags - IB aufgefordert alles eben dafür zu versuchen.


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