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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.100 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:57
Der Name Strate kommt mir bekannt vor - ist das derselbe Herr, der im Fall Rebecca Reusch für die Staatsanwaltschaft tätig war? Oder ist die Namensgleichheit zufällig?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:58
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Daran habe ich auch schon gedacht. Jedoch gehe ich davon aus, dass ein Strate - bevor er in dieser Richtung tätig wird - mit der Verteidigung der CB Kontakt aufnimmt. Das gehört sich so, man will ja als Angehöriger der Angeklagten nicht schaden. Daher fragt man bei dem Verteidiger an, ob er Bedenken gegen so ein Vorgehen hat. Das macht man nur dann nicht, wenn ein Wechsel angestrebt ist oder man den Verteidiger aus welchen Gründen auch immer für keinen Gesprächspartner hält.
@LeonardodV
Danke für die Information.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:59
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Der Name Strate kommt mir bekannt vor - ist das derselbe Herr, der im Fall Rebecca Reusch für die Staatsanwaltschaft tätig war? Oder ist die Namensgleichheit zufällig?
Wenn, wäre sie zufällig.

Gerhard Strate gehört zur Spitze der deutschen Strafverteidiger: Wikipedia: Gerhard Strate


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 20:00
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass EB auch die Verteidigungsleistung des Dr. Dr. "begutachten" lässt und dann von CB die notwendigen Konsequenzen einfordert. Strate spielt in einer ganz anderen Liga. Sein Mitstreiter Ventzke ist einer der besten Revisionsanwälte Deutschlands, wenn nicht sogar der beste.
Es würde mich noch nicht einmal wundern, wenn EB einen erneuten Wechsel der Verteidigung fordern würde. Oder Strate als graue Eminenz im Hintergrund beraten soll.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 20:08
@Photographer73
Ja, denke ich auch. Der etwaige Revisionsantrag wird bestimmt nicht in Düsseldorf formuliert werden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 20:25
@FrokenLisbeth
Ich erinnere Herrn Strate im Zusammenhang mit Herrn Darsow. ( anderer Thread)
Soweit ich es in Erinnerung habe, hat er da bisher erhebliche Arbeit geleistet für Darsow, ob allerdings sehr erfolgreich…, das mögen andere beurteilen.


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um 20:30
Im Fall Hanna war er auch mal vor Ort im Gericht.


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um 20:42
Strate ist definitiv eine Koryphäe, ein absoluter Hochkaräter, auch bekannt dafür gerne sehr herausfordernde Fälle zu übernehmen (Weimar, Darsow, Mollath usw). Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass er nur für die Dienstaufsichtsbeschwerde und ein bisschen Kleinkram mandatiert wurde.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 20:59
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Was mögen die Enkelkinder über die neuerliche Aktion ihres Opas denken????????????
Gestern noch konnten sie sich in Dänemark freuen, sie müssen nicht zur Mutter zurück, da droht am nächsten Tag der Opa mit dem Wunsch, der "Zusammenführung seiner Familie".

Ich hoffe, dass ihnen das keine Angst macht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 21:15
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Es geht in so einem Verfahren (auch) darum, mögliche Revisionsgründe zu schaffen.
Grds vielleicht schon, aber in diesem speziellen Fall ist mir überhaupt nicht plausibel, warum man auf eine etwaige Revision setzen sollte. Dauert alles sehr lange, Schlammschlacht müsste bei Erfolg im Anschluss wiederholt werden, angesichts dessen, dass erstens sehr viel dokumentiert und zweitens sehr viel öffentlich bekannt ist, ist ein großer Vorteil durch eine bei Zeitablauf schwächelnde Erinnerung von Zeugen kaum zu erwarten und der Annäherung an die Kinder wird das ganze Prozedere auch nicht dienen. Eine erfolgreiche Revision beim BGH gäbe allenfalls einen kurzen Achtungserfolg bevor das ganze Drama erneut ausgebreitet würde. Davon hätte NIEMAND was (außer die Schar an Anwälten und Beratern, bei denen klingelten natürlich weiter die Kassen...). Weder CB noch EB kann daran ernsthaft gelegen sein.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 22:32
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Grds vielleicht schon, aber in diesem speziellen Fall ist mir überhaupt nicht plausibel, warum man auf eine etwaige Revision setzen sollte.
Da hast du mich vermutlich mißverstanden.

Als Verteidiger hast du ein Verteidigungsziel. Das von Dr. Dr. ist ein Freispruch. (Eigentlich) jeder erfahrene Verteidiger kann, insbesondere in einem Verfahren mit vielen Hauptverhandlungstagen, die Kammer "lesen". Sei es die Art der Befragung, sei es, wie auf Anträge reagiert wird usw.. Die Kammer wird von der Verteidiger "beobachtet". Wie sind die Reaktionen auf Einlassungen, Erklärungen usw.. Was ist aus den Gesichtern zu lesen, wer flüstert dem anderen was zu.

Irgendwann ist man sich relativ sicher, wo die Reise hingeht. Die Trefferquote ist hoch, insbesondere dann, wenn man die Mitglieder der Kammer aus vorherigen Verfahren kennt (daher ist es häufig sinnvoll, keinen auswärtigen Verteidiger als alleinigen Verteidiger zu beauftragen). Gegebenenfalls kommt man zu dem Ergebnis, dass man die Verteidigungsziele nicht erreichen kann. Es läuft einfach schlecht. Man kennt die Akten, kennt das Beweisprogramm der Kammer und hat vielleicht noch einige Beweisanträge zu stellen.

An dieser Stelle fragt man sich und den Mandanten, ob man an dem Verteidigungsziel festhält oder gegebenenfalls eine Strafmaßverteidigung sinnvoller ist. Hält man an der Verteidigungsstrategie fest, kann man nur hoffen, dass der Kammer Rechtsfehler unterlaufen. Neben der falschen Anwendung des materiellen Rechts sind das in erster Linie Fehler, die der Kammer bei der Bescheidung von Anträgen unterlaufen. Diese Anträge sind dann auch zu stellen. Dazu muss man sich im Revisionsrecht sehr gut auskennen und die Rechtsprechung insbesondere des hier zuständigen 5. Strafsenats kennen. Also ist man gehalten, Fehler "zu provozieren" und nicht provozierte Fehler bereits in der Instanzverteidigung zu erkennen. Der beste Revisionsanwalt hat keine Chance, wenn der Instanzverteidiger sein Handwerk nicht versteht und die Revision während seiner Verteidigung nicht im Blick hatte.

Das meinte ich "mit Revisionsgründe schaffen".

Die Erfolgsaussichten einer Revision (vollständige Aufhebung des Urteils) liegen bei unter 5 %. Natürlich sollte man auch im Hinblick auf diese Quote nicht auf die Revision vertrauen. Wenn jedoch in Ansehung der Einschätzung des Instanzverteidigers von der Nichterreichung des Verteidigungsziels ausgegangen werden muss und die Verteidigungsstrategie gleichwohl beibehalten wird, muss man sehr gut verteidigen, um den BGH gegebenenfalls zur Aufhebung des Urteils zu bewegen.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Du kannst sicher sein, dass in diesem Verfahren im Falle einer Verurteilung genauso vorgegangen wird, wie es bei den familienrechtlichen Verfahren der Fall war. Wenn der BGH ein verurteilendes Urteil halten sollte, geht das bis vor den EGMR. Allerdings - siehe Karl-Heinz Grasser - hat das keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich einer eventuell dann anstehenden Strafvollstreckung.

Strafverteidigung ist eine hochkomplexe Sache. Viele meinen mitreden zu können und meinen, alles beurteilen zu können - auch hier. Viele Kammern setzen auf eine Verständigung, früher "Deal" genannt. Nur in wenigen Fällen kann man heutzutage noch "richtig" verteidigen, d.h. das "feine Besteck" der Strafverteidigung herausholen. Dieses Verfahren ist so ein Fall. Dazu bedarf es aber eines Verteidigers, der mit diesem feinen Besteck umzugehen vermag.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 22:48
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Als Verteidiger hast du ein Verteidigungsziel. Das von Dr. Dr. ist ein Freispruch
(Hervorhebung von mir)

Sollte es Ihres auf Teufel komm raus sein? Selbst wenn es allenfalls über einen sehr langen Weg erreichbar wäre und sehr unwahrscheinlich ist? Einzig für mich theoretisch denkbare, für CB günstigste Szenario bei der aktuellen Verteidigungsstrategie, aber unwahrscheinlich : erfolgreiche Revision wegen Verfahrensfehlern, BGH und/oder neue Kammer halten digitale Asservate wegen fehlerhafter/verspäteter Beschlagnahme - Notizen CB /Text Nachrichten etc nicht für verwertbar und übrige Indizien für Beauftragung /Wissen um Erführungsplan für unzureichend. Die Kinder sind bis dahin vollständig verloren für CB. Die Kinder und die ganze Welt wissen von den belastenden aus juristischen Gründen nicht verwerteten Indizien. CB sitzt formal freigesprochen nach Jahren wiedergekauter Erniedrigung und Quälerei durch den weiteren Prozess traurig zu Hause und kann verkünden, sie sei "unschuldig" weil freigesprochen. Herzlichen Glückwunsch! Klar, der Dr. Dr. kann es dann als großen Erfolg verkaufen
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Du kannst sicher sein, dass in diesem Verfahren im Falle einer Verurteilung genauso vorgegangen wird, wie es bei den familienrechtlichen Verfahren der Fall war. Wenn der BGH ein verurteilendes Urteil halten sollte, geht das bis vor den EGMR.
Das ist zu befürchten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 23:08
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:erfolgreiche Revision wegen Verfahrensfehlern, BGH und/oder neue Kammer halten digitale Asservate wegen fehlerhafter/verspäteter Beschlagnahme - Notizen CB /Text Nachrichten etc nicht für verwertbar und übrige Indizien für Beauftragung /Wissen um Erführungsplan für unzureichend.
Es wäre mE aussichtsreicher gewesen, wenn man die Kammer nicht auf diesen Fehler hingewiesen hätte. Diesen Hinweis halte ich aus revisionsrechtlichen Gründen für einen klaren Fehler der Verteidigung. Wäre der Hinweis nicht erfolgt, hätte man gar keinen Beschluss. Die Kammer hat das nicht bemerkt. Gegen die Verwertung hätte man ja gleichwohl Widerspruch erheben können mit anderer Begründung. Das wäre revisionsrechtlich interessanter.

Es würde mich sehr verwundern, wenn - gerade der 5. Strafsenat - das so, wie es jetzt gelaufen ist, nicht halten würde. Auf diese Karte zu setzen, ist sehr riskant. Irgendwie kommt der BGH mit interessanten Begründung meist zur Verwertbarkeit. Häufig mit dem Argument, dass der Beschluss vom Ermittlungsrichter, wäre es denn beantragt worden, auch erlassen worden wäre (was ja im hiesigen Fall so ist). Es sei denn, die Staatsanwaltschaft hat hier bewusst gegen das Verfahrensrecht verstoßen oder willkürlich gehandelt. Das war ein - aus Sicht der Staatsanwaltschaft - "doofer" Fehler. Aus dem hätte man aber mehr machen können.

Klingt vielleicht ein wenig hinterhältig. Aber als Verteidiger sollte man Fehler der Ermittlungsbehörden bestmöglich nutzen.


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um 23:11
Eine schlimme Wendung, wie ich finde, andererseits habe ich von EB nichts anderes erwartet und das meine ich absolut wertneutral. Er hat ein Imperium aufgebaut und ganz ehrlich? Respekt geht raus an Eugen, auch wenn er als schwieriger, kauziger immer dargestellt wird und sicher auch ist. Aber ehrlich- wer von uns hat das geschafft? Mir tut EB leid, er hat ja nicht mehr so viele Jahre noch vor sich. Ich würde auch meinen letzten Kampf kämpfen. Frau Hildebrand wird es wohl auch so sehen. Der alte Mann und das Meer… dieser Fall ist an Tragik nicht mehr zu retten.

Wie ich im Früh Sommer schrieb, @Curlysue weiß, werde ich Ende November im Élysée sein, das habe ich im Juni gebucht und ich ziehe das jetzt durch. Die Mitarbeiter können nichts dafür. Ich werde berichten, wenn das für euch ok ist. Also nicht live Ticker, eher so Impressionen. Das ganze ist so unglaublich ausgeartet, man bleibt sprachlos wahrlich. Schlimm.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 23:13
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Respekt geht raus an Eugen, auch wenn er als schwieriger, kauziger immer dargestellt wird und sicher auch ist. Aber ehrlich- wer von uns hat das geschafft? Mir tut EB leid, er hat ja nicht mehr so viele Jahre noch vor sich. Ich würde auch meinen letzten Kampf kämpfen.
Das sehe ich auch so.
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Frau Hildebrand wird es wohl auch so sehen.
Das nicht.


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um 23:20
@LeonardodV
😅🙃 ja gut. Das nicht.

Andererseits muss ich wirklich konstatieren: was um Himmels Willen hat denn Frau Körner geritten beim Abendblatt Artikel? Es geht ja gar nicht nur um „Vollblut Richterin“, der ganze Artikel war eine furchtbare Lobhudelei, eigentlich total unnötig. Deine Meinung?


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