Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
04.11.2025 um 19:57Der Name Strate kommt mir bekannt vor - ist das derselbe Herr, der im Fall Rebecca Reusch für die Staatsanwaltschaft tätig war? Oder ist die Namensgleichheit zufällig?
@LeonardodVLeonardodV schrieb:Daran habe ich auch schon gedacht. Jedoch gehe ich davon aus, dass ein Strate - bevor er in dieser Richtung tätig wird - mit der Verteidigung der CB Kontakt aufnimmt. Das gehört sich so, man will ja als Angehöriger der Angeklagten nicht schaden. Daher fragt man bei dem Verteidiger an, ob er Bedenken gegen so ein Vorgehen hat. Das macht man nur dann nicht, wenn ein Wechsel angestrebt ist oder man den Verteidiger aus welchen Gründen auch immer für keinen Gesprächspartner hält.
Wenn, wäre sie zufällig.FrokenLisbeth schrieb:Der Name Strate kommt mir bekannt vor - ist das derselbe Herr, der im Fall Rebecca Reusch für die Staatsanwaltschaft tätig war? Oder ist die Namensgleichheit zufällig?
Es würde mich noch nicht einmal wundern, wenn EB einen erneuten Wechsel der Verteidigung fordern würde. Oder Strate als graue Eminenz im Hintergrund beraten soll.LeonardodV schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass EB auch die Verteidigungsleistung des Dr. Dr. "begutachten" lässt und dann von CB die notwendigen Konsequenzen einfordert. Strate spielt in einer ganz anderen Liga. Sein Mitstreiter Ventzke ist einer der besten Revisionsanwälte Deutschlands, wenn nicht sogar der beste.
Gestern noch konnten sie sich in Dänemark freuen, sie müssen nicht zur Mutter zurück, da droht am nächsten Tag der Opa mit dem Wunsch, der "Zusammenführung seiner Familie".two-cents schrieb:Was mögen die Enkelkinder über die neuerliche Aktion ihres Opas denken????????????
Grds vielleicht schon, aber in diesem speziellen Fall ist mir überhaupt nicht plausibel, warum man auf eine etwaige Revision setzen sollte. Dauert alles sehr lange, Schlammschlacht müsste bei Erfolg im Anschluss wiederholt werden, angesichts dessen, dass erstens sehr viel dokumentiert und zweitens sehr viel öffentlich bekannt ist, ist ein großer Vorteil durch eine bei Zeitablauf schwächelnde Erinnerung von Zeugen kaum zu erwarten und der Annäherung an die Kinder wird das ganze Prozedere auch nicht dienen. Eine erfolgreiche Revision beim BGH gäbe allenfalls einen kurzen Achtungserfolg bevor das ganze Drama erneut ausgebreitet würde. Davon hätte NIEMAND was (außer die Schar an Anwälten und Beratern, bei denen klingelten natürlich weiter die Kassen...). Weder CB noch EB kann daran ernsthaft gelegen sein.LeonardodV schrieb:Es geht in so einem Verfahren (auch) darum, mögliche Revisionsgründe zu schaffen.
Da hast du mich vermutlich mißverstanden.abgelenkt schrieb:Grds vielleicht schon, aber in diesem speziellen Fall ist mir überhaupt nicht plausibel, warum man auf eine etwaige Revision setzen sollte.
Du kannst sicher sein, dass in diesem Verfahren im Falle einer Verurteilung genauso vorgegangen wird, wie es bei den familienrechtlichen Verfahren der Fall war. Wenn der BGH ein verurteilendes Urteil halten sollte, geht das bis vor den EGMR. Allerdings - siehe Karl-Heinz Grasser - hat das keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich einer eventuell dann anstehenden Strafvollstreckung.abgelenkt schrieb:Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
(Hervorhebung von mir)LeonardodV schrieb:Als Verteidiger hast du ein Verteidigungsziel. Das von Dr. Dr. ist ein Freispruch
Das ist zu befürchten.LeonardodV schrieb:Du kannst sicher sein, dass in diesem Verfahren im Falle einer Verurteilung genauso vorgegangen wird, wie es bei den familienrechtlichen Verfahren der Fall war. Wenn der BGH ein verurteilendes Urteil halten sollte, geht das bis vor den EGMR.
Es wäre mE aussichtsreicher gewesen, wenn man die Kammer nicht auf diesen Fehler hingewiesen hätte. Diesen Hinweis halte ich aus revisionsrechtlichen Gründen für einen klaren Fehler der Verteidigung. Wäre der Hinweis nicht erfolgt, hätte man gar keinen Beschluss. Die Kammer hat das nicht bemerkt. Gegen die Verwertung hätte man ja gleichwohl Widerspruch erheben können mit anderer Begründung. Das wäre revisionsrechtlich interessanter.abgelenkt schrieb:erfolgreiche Revision wegen Verfahrensfehlern, BGH und/oder neue Kammer halten digitale Asservate wegen fehlerhafter/verspäteter Beschlagnahme - Notizen CB /Text Nachrichten etc nicht für verwertbar und übrige Indizien für Beauftragung /Wissen um Erführungsplan für unzureichend.
Das sehe ich auch so.lightbride schrieb:Respekt geht raus an Eugen, auch wenn er als schwieriger, kauziger immer dargestellt wird und sicher auch ist. Aber ehrlich- wer von uns hat das geschafft? Mir tut EB leid, er hat ja nicht mehr so viele Jahre noch vor sich. Ich würde auch meinen letzten Kampf kämpfen.
Das nicht.lightbride schrieb:Frau Hildebrand wird es wohl auch so sehen.
Dazu hab ich mich schon geäußert:lightbride schrieb:Andererseits muss ich wirklich konstatieren: was um Himmels Willen hat denn Frau Körner geritten beim Abendblatt Artikel? Es geht ja gar nicht nur um „Vollblut Richterin“, der ganze Artikel war eine furchtbare Lobhudelei, eigentlich total unnötig. Deine Meinung?
Es ist absolut nicht unfair, sondern schlicht der Job eines guten Verteidigers, solche Fehler der Ermittlungsbehörden möglichst clever für den Mandanten auszunutzen. Wer zu früh auf die Schwächen des Gegners hinweist, nimmt sich oft selbst die besten Karten aus der Hand. Im Strafprozess geht es eben auch darum, taktisch zu agieren und das Beste für den Mandanten rauszuholen und das ist völlig legitim, solange man sich an die Spielregeln hält.LeonardodV schrieb:Klingt vielleicht ein wenig hinterhältig. Aber als Verteidiger sollte man Fehler der Ermittlungsbehörden bestmöglich nutzen.
Und genau deshalb hat sich jetzt Eugen eingeschaltet- er konnte das Gestümper nicht mehr aushaltenduval schrieb:Strafprozess geht es eben auch darum, taktisch zu agieren und das Beste für den Mandanten rauszuholen und das ist völlig legitim, solange man sich an die Spielregeln hält.