LeonardodV
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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 18:03Also ich sehe da auf dem ersten Blick weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit (durch die Mitarbeiterin begangen).Zaunkönigin schrieb:Ich denke, ihre Straftat begrenzt sich auf das Ausfüllen oder Ausfüllen Lassen der falschen Meldezettel.Das ist natürlich eine vergleichsweise kleine Straftat. Oder vielleicht ist es auch nur eine Ordnungswidrigkeit? Das weiß ich gar nicht.
Ordnungswidrigkeit
Das Bundesmeldegesetz (BMG) sieht zwar in den §§ 29, 30 vor, dass ausländische Gäste am Tag ihrer Ankunft einen Meldeschein auszufüllen haben und der Leiter der Beherbungsstelle die Identität zu überprüfen hat. ME zieht das Unterlassen, sofern es die Beherbungsstätte betrifft, kein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich (was ordnungswidrig ist, steht in § 54 BMG).
Straftat
Urkundenfälschung - dann müsste eine falsche Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr vorliegen - Täuschung im Rechtsverkehr (?) - wüsste jetzt auf Anhieb nicht, wer hier getäuscht werden soll, wenn die Beherbungsstätte weiß, dass es die falschen Personalien sind
Beihilfe zur Steuerhinterziehung hätte ich noch im Hinblick auf die zu entrichtende Tourismusabgabe der Stadt Hamburg durch Nichteinbuchung der Übernachtungen (siehe Aussage des Zeugen von B.). Da sehe ich aber keine Haupttat der Verantwortlichen, auch keine fahrlässige Steuerhinterziehung (es war ja vollkommen unbekannt).
Mehr fällt mir nicht ein. Das würde dann aber bedeuten, dass - selbst, wenn sie diejenige gewesen sein sollte, die während der Durchsuchung Änderungen an den Daten der Israelis vorgenommen hat - ihr kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustehen würde und sie zu den heute aufgetauchten Fragen wahrheitsgemäß aussagen müsste.
Ich weiß nicht, ob die Kammer ihr schon ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugebilligt hat oder erst einmal die Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme aufgefordert hat. Die Absage kam ja recht kurzfristig.



