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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.350 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 15:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Frau Blocks Kommunikation zum Thema Kinderpornos erweckt jedoch bei mir den Eindruck, als habe sie a) an deren Echtheit geglaubt und auch b) geglaubt, ihr Ex-Mann und sein Anwalt hätten diese auch konsumiert. Und sie c) geglaubt hat, die von ihr engagierte "Cyber-Security"-Truppe habe dieses Beweismaterial recherchiert. Mir ist bislang nicht bekannt, dass sie etwas mit dem Rucksack auf dem Garagendach zu tun hatte.
Im Leben nicht. Ihr und Dellings Agieren in diesem Zusammenhang war fast ausschließlich darauf ausgerichtet, die Geschichte in die Öffentlichkeit zu bekommen, auch dieses hinterfotzige Anschmieren von Gerd Uecker bei seinen Kanzleikollegen mittels anonymer E-Mails aus London etc.
Und nicht vergessen, Hanning war schon einmal involviert in die Fabrikation eines solchen Vorwurfs gegen einen hochrangigen Manager der HSH Nordbank. Hat sich im Nachhinein alles als haltlos erwiesen.
Hätte sie das wirklich geglaubt und ihre Kinder in entsprechender Gefahr gesehen, dann bin ich mir sicher, dass sie SOFORT Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hätte, diesen Vorwurf auch den dänischen Behörden bekannt zu machen und SOFORT versucht hätte, die Kinder aus DK raus zubekommen.
Dass sie damit eigenhändig zur Polizei gehen musste, weil Hensel den Sack selbst gefunden hatte und auf die anonymen Denunzierungen ggü Uecker nichts passiert ist, war mMn nach initial nicht so von ihr geplant.
Auch dass sie eben kein rechtlicher Vertreter dabei begleitet hat, finde ich schräg. Wenn ich davon hundertprozentig überzeugt bin, gehe ich von großer Gefahr für meine Kinder aus und warte nicht gespannt, ob irgendwann ein Medium darüber berichtet.
Wie der Sack aufs Garagendach kommt, dafür gibt es bei der Anzahl der involvierten Dienstleister nun wirklich ausreichend Möglichkeiten, ohne dass Frau Block persönlich in der Nähe gesehen wird.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 16:45
Zitat von antheanthe schrieb:Im Leben nicht. Ihr und Dellings Agieren in diesem Zusammenhang war fast ausschließlich darauf ausgerichtet, die Geschichte in die Öffentlichkeit zu bekommen, auch dieses hinterfotzige Anschmieren von Gerd Uecker bei seinen Kanzleikollegen mittels anonymer E-Mails aus London etc. Und nicht vergessen, Hanning war schon einmal involviert in die Fabrikation eines solchen Vorwurfs gegen einen hochrangigen Manager der HSH Nordbank. Hat sich im Nachhinein alles als haltlos erwiesen.
Und ich ergänze noch die perfide Notiz, in der sie spekuliert, ob Uecker sich infolge womöglich etwas antun könnte und das lapidar als opportunen Kollateralschaden abtut!


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:04
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Und ich ergänze noch die perfide Notiz, in der sie spekuliert, ob Uecker sich infolge womöglich etwas antun könnte und das lapidar als opportunen Kollateralschaden abtut!
Kalt wie Hundeschnauze. Überleg mal! Ein Mensch, der ihr rein gar nichts getan hat! Der womöglich Frau und Kinder hat? Ich kann bis heute nicht begreifen, wie eine Frau so eiskalt sein kann.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 22:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich denke, langsam sollte man sich wirklich Gedanken darüber machen, ob sie überhaupt verhandlungsfähig ist.
Das ist eine Tortour, die sie da durchmacht. Ich weiß nicht, wie viele Tabletten auf ihrem Nachttisch liegen.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Photographer73 schrieb:
Das meinte ich nicht vorwurfsvoll. Jedoch muss sie verteidigungsfähig sein, das setzt Verhandlungsfähigkeit voraus. Sie muss ihre Interessen in der Hauptverhandlung angemessen vertreten können. Ich sehe, natürlich nur aus den verschiedenen Liveticker, eine deutliche Veränderung ihres Verhaltens am letzten Verhandlungstag. Sie geht immer mehr auf Angriff, sie gibt - ohne dies mit ihrem Verteidiger abgesprochen haben zu können - spontan Erklärungen (bzw. eine Einlassung) zu der Zeugenaussage des Finanzchefs der Block-Gruppe ab. Es gibt sicherlich Angeklagte, die ein Verteidiger nicht "im Griff" hat, aber das war bei ihr mE vorher anders. Sie schadet sich mit ihren Erklärungen (sollte sie verurteilt werden). Wenn ich eine Mandantin aus mir nicht erklärbaren Gründen oder auch aus erklärbaren Gründen (Entscheidung aus Dänemark) nicht mehr steuern kann, muss ich mich fragen, ob sie psychisch in einer Verfassung ist, die eine Verhandlungsfähigkeit ausschießt. Ich habe jedoch nicht den Eindruck, dass sich der Doppel Dr. hierüber Gedanken macht. Vielmehr überlässt er ihr die Verteidigungsstrategie und unterstützt diese.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Darf ein Vorsitzender eine Einlassung des Angeklagten abwürgen? Und ab wann? Es gibt den Beschleunigungsgrundsatz auf der einen Seite, aber halt auch das Verteidigungsrecht des Angeklagten auf der anderen.
An sich ist es ja so, dass der Angeklagte eine (meist vollständige) Erklärung zu den Tatvorwürfen und dann - nach Absprache mit dem Verteidiger mitteilt, ob er Fragen der Verfahrensbeteiligten beantwortet oder nicht. Es gibt also EINE Erklärung und dann Fragen. Frau Block gibt dauernd Einlassungen ab.

Normalerweise ist es so, dass der Verteidiger die Einlassung vorbereitet und auch, nach Absprache mit dem Mandanten, formuliert. Die sollte alles beinhalten, was man gegen die Tatvorwürfe vorbringen möchte. Dann beantwortet man Fragen oder auch nicht. Die Entscheidung, Fragen durch den Angeklagten beantworten zu lassen, ist eine heikle Angelegenheit. Es gibt kaum einen Angeklagten, der in der Lage ist, die Richtung der Fragen (juristisch) zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Es ist ja nicht so, dass das Gericht "unvoreingenommen" die Sache beurteilt. Immerhin hat das Gericht bereits im Rahmen der Eröffnungsentscheidung, alle in der Akte vorhandenen Beweismittel zur Kenntnis genommen und ist - sollte sich in der Hauptverhandlung herausstellen, dass die Beweisbewertung zutreffend ist - zu der Entscheidung gekommen, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Es wird immer wieder von den Strafverteidigern kritisiert, dass die Kammer, die Eröffnungsentscheidung trifft, für die Durchführung der Hauptverhandlung zuständig ist, aber das ist eine andere Frage.

Einlassungen, wie sie Frau Block macht, werden - und das ist auch vom BGH so anerkannt - häufig als auf die jeweiligen Beweisergebnisse "angepasste" Einlassungen bewertet und entsprechend gewertet. Man muss sich also ständig ergänzen oder korrigieren. Das gilt es daher zu vermeiden. Daher kann die Vielzahl der Einlassungen an sich schon nachteilig bewertet werden.

Da in der Regel die Verteidiger wissen, was sie tun, die Mandanten entsprechend instruieren usw., ist das Verteidigungsverhalten der Frau Block auch für die Kammer äußerst ungewöhnlich. Allerdings (s.o.) geht die Kammer zunächst von einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit aus. Daher nehmen sie das unstrukturierte Einlassungsverhalten auch (gerne) zur Kenntnis. Allerdings weiß kann eine Kammer auch schlecht mit dieser ungewöhnlichen Situation umgehen. Die ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch für CB nachteilig. Daher würde ich sie als Vorsitzende reden lassen, da sie ja meine Prognose, dass sie zu (nach überwiegender Wahrscheinlichkeit) zu verurteilen ist, stützt. Aber mittlerweile bekundet sie ja immer dasselbe, sie wiederholt sich. Dass sie das Opfer Hensel beschuldigt, beschimpft und verunglimpft, das alles hat die Kammer bereits zur Kenntnis genommen. Braucht sie nicht mehr für die Strafzumessung. Also abwürgen, wenn sie sich wiederholt.
Der zitierte Beitrag von lightbride wurde gelöscht. Begründung: Zeitschriften sind hier nicht als Quelle zugelassen
Ah, interessant. Das Rückführungskonzept, das die Vorsitzende als Pauschvorlage für die Entführung bezeichnete, interessiert mich wirklich. Würde ich gerne mal vollständig lesen.


Ich schicke das erst mal ab, wollte eigentlich noch mehr schreiben. Vielleicht später.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 22:30
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wenn ich eine Mandantin aus mir nicht erklärbaren Gründen oder auch aus erklärbaren Gründen (Entscheidung aus Dänemark) nicht mehr steuern kann, muss ich mich fragen, ob sie psychisch in einer Verfassung ist, die eine Verhandlungsfähigkeit ausschießt.
Das würde ich so nicht sagen.
Das mag sicher eine Erfahrung aus Strafsachen sein.
Das hier verhandelte Verfahren hat sich aber aus einer familienrechtlichen Angelegenheit ergeben.
CB hat schon etliche familienrechtliche Verfahren hinter sich.
In familienrechtlichen Verfahren ist es nicht so ungewöhnlich, dass Beteiligte eskalieren und sich zeitweise auch von ihren Rechtsbeiständen nicht regulieren lassen.
Man hat ja immer mal wieder das Gefühl, dass CB das ganze Verfahren zu einer weiteren familienrechtlichen Auseinandersetzung macht.
Für eine chronifizierte Hochkonflikthaftigkeit, wie sie hier in der familienrechtlichen Angelegenheit vorliegt, ist ihr Verhalten gar nicht mal so ungewöhnlich.
Nun war kurz vor dem letzten Prozess Termin die letzte familiengerichtliche Anhörung in Dänemark.
Sie scheint wieder stark in dieser hohen Emotionalität zu sein.
Aus meiner Sicht spricht das aber nicht unbedingt für eine mangelnde Verhandlungsfähigkeit.
Ich würde jetzt erstmal davon ausgehen, dass Bott diesen Prozesstag mit ihr nachbespricht und ihr nahe legt, keine unabgesprochenen Statements abzugeben und sie sich bis auf weiteres daran halten kann


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