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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

6.192 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

09.11.2025 um 19:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dieses Adjektiv wird gerne benutzt, aber was hat man davon?
Ich finde es langsam wirklich ermüdend, dass diese Diskussion immer wieder geführt werden muss.

Natürlich kann man mit vielen Worten darlegen, wie schwer das Leben der CB bisher gewesen ist, allein aufgrund der Tatsache, dass sie eine geborene Block ist. Natürlich stand sie immer im Fokus, der Druck, EB zu genügen, repräsentativ zu sein etc, muss enorm gewesen sein. Aber sie ist eine erwachsene Frau und hatte es selbst in der Hand, ob sie sich dem weiter aussetzen will oder nicht.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass sie dermaßen hasserfüllt auf Hensel reagiert, weil er sich dieser ganzen Block Maschinerie entzogen hat, sein Leben fernab von Hamburgs Klüngel führt, fernab der Forderungen und Ansprüche des EB. Und auch die Kinder entzogen sich all dem.

CB ist privilegiert, hat Möglichkeiten, die Ernst und Erna Mustermann nicht haben - Punkt. Darüber muss doch nicht ständig aufs Neue diskutiert werden. Ich sehe hier im Thread auch keine Diskriminierung aufgrund der Tatsache, dass sie eine Frau ist, keine Diskriminierung aufgrund dessen, dass sie alleinerziehend ist.

Was mir aber immer wieder auffällt - die Taten, die ihr zur Last gelegt werden (Schwere Entziehung von Minderjährigen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen) geraten bei einigen immer mehr in den Hintergrund, stattdessen wird sich lieber mit der Persönlichkeit und den Lebensumständen der CB auseinandergesetzt. Es gibt Verständnis, Relativierungen, die wirklichen Opfer, Hensel und die Kinder, sehen sich Anfeindungen ausgesetzt (Hensel vor allen Dingen). Soviel Zuspruch für eine Angeklagte habe ich selten erlebt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

09.11.2025 um 21:12
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:CB ist privilegiert, hat Möglichkeiten, die Ernst und Erna Mustermann nicht haben - Punkt. Darüber muss doch nicht ständig aufs Neue diskutiert werden.
Dann muss auch nicht dauernd darauf herumgeritten werden, dass sie "privilegiert" ist. Das hat auch mit Schuld oder Unschuld nichts zu tun. Und ihre Privilegien sind auch nicht ursächlich, dass sie (vermutlich) ihren Ex-Ehemann hasst und versucht hat, ihm zu schaden.

Das kommt bei Ernst und Erna Mustermann genauso vor. Dass aus Liebe (was immer das individuell ist) Hass werden kann, ist ein universelles Problem. Und so populär "jeder ist seines Glückes Schmid"-Parolen auch sein mögen, die Realität sieht anders aus. Der Mensch hat zwar die Fähigkeit, bewusst eigene Entscheidungen zu treffen, aber wir hängen als soziale Wesen eben auch in unseren Zwängen fest, haben nicht die Entscheidungsfreiheit. Oft unbewusst, weshalb sie sich einer persönlichen Abwägung entziehen. Völlig egal, ob privilegiert oder nicht.

Wenn Frau Block wegen der Entführung belangt wird, wird nochmal eine interessante Frage, ob (oder warum nicht) ein Erlaubnisirrtum oder Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegt. Also die Frage, ob sie in der Lage war, das Unrecht ihrer Handlungen einzusehen. Dazu muss aber vorher der Nachweis geführt werden, dass sie die angeklagte Tat auch begangen hat.


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09.11.2025 um 22:29
Lese gerade Schuld und Sühne von Dostojewski. Richtig schwerer Schinken. Jedoch:
Es ist Anfang Juli. Raskolnikow lebt isoliert und ist in einem psychisch angegriffenen Zustand, den Kontakt zu anderen Menschen scheut er zusehends. Gleichzeitig hat er sich angewöhnt, mit sich selbst zu sprechen.

In seinen Selbstgesprächen redet er von einem gewissen Plan, den er auszuführen gedenkt, wobei an dieser Stelle noch nicht klar ist, worin dieser Plan besteht.“




Quelle: 1. Teil: Kapitel I & II (9–40) • Zusammenfassung und Analyse • Lektürehilfe
https://www.inhaltsangabe.de/https/wwwinhaltsangabede/dostojewski/schuld-und-suehne-2/zusammenfassung-und-analyse/1-teil-kapitel-i-ii-940/
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr erscheint mir Frau Block unstet. Verzweifelt allemal. Und uneinsichtig. Keine Reue nirgends in Sicht. Ein Trauerspiel. Im Hamburger Abendblatt übrigens gelesen, dass davon auszugehen ist, das der Prozess bei weitem den terminierten Termin Ende März übersteigt und bis Ende Juli wohl gehen wird und der einzig in den Ar…. gekniffene Tal S. ist, der das im Gefängnis / U Haft aushalten muss.


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09.11.2025 um 23:04
Ist der Zeitraum nicht begrenzt? Man kann doch nicht open-end in U-Haft gehalten werden oder?


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09.11.2025 um 23:12
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Ist der Zeitraum nicht begrenzt? Man kann doch nicht open-end in U-Haft gehalten werden oder
Durch die ständigen und mmn zum Thema unnötigen Einlassungen von Frau Block kommt man nicht voran, ich weiß wohl das man Aussagen der Angeklagten Raum geben muss aber das ist richtig grenzwertig. Tal S. Muss darunter leiden. Eine unfassbare Geschichte, mir tut Frau Hildebrand zwar nicht leid, das braucht’s auch nicht das ist ihr Job, aber beneiden tue ich sie auch nicht. Man kann ihr nur zurufen Toi Toi Toi.


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09.11.2025 um 23:17
Wie ich gelesen habe eigentlich max 6 Monate U-Haft, aber bei erschwerten Ermittlungsbedingungen könne wohl Verlängerung beantragt werden. Wie lange konnte ich nicht finden. Aber auch dann muss es doch wohl irgendwann mal ein Ende haben??


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09.11.2025 um 23:19
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Wie ich gelesen habe eigentlich max 6 Monate U-Haft, aber bei erschwerten Ermittlungsbedingungen könne wohl Verlängerung beantragt werden. Wie lange konnte ich nicht finden. Aber auch dann muss es doch wohl irgendwann mal ein Ende haben??
Eine sehr gute Frage. Sicher bekommen wir von den Profis hier darauf eine Antwort. Würde mich auch sehr interessieren.


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09.11.2025 um 23:20
Ich meine was kann man denn als U-Häftling dafür dass nur alle Jubeljahre mal ein Gerichtstermin angesetzt wird.


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09.11.2025 um 23:23
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Wie ich gelesen habe eigentlich max 6 Monate U-Haft,
6 Monate bis zur Anklage Erhebung.
Wenn der Prozess läuft, dann läuft er. Aber dann gilt schon immer noch das Beschleunigungsgebot.

Ich frage mich aber auch, wie lange man das so hinziehen kann.
Die Frage ist, wie eigentlich der Strafrahmen für Tal S. wäre.
Es kann ja auch nicht sein, dass er am Ende länger in U-Haft sitzt, als er in Strafhaft sitzen würde, aber da kenne ich mich zu wenig aus.
Ich denke aber, dass es langsam auch zu Spannungen zwischen den verschiedenen Anwält:innen kommen könnte, da die Interessen der jeweiligen Angeklagten doch unterschiedlich sind.
Für Tal S., die Cousine und ihren Mann und eventuell auch noch für andere wäre es wohl besser, wenn es schneller vorangehen würde.
Aber letztlich hängen alle auch an CB, denn ob die anderen verurteilt werden, hängt mit Ausnahme von Tal S davon ab, ob CB verurteilt wird. Weil die anderen nur Mittäter:innen sind oder nur der Beihilfe angeklagt sind. Auch ihr strafmaß hängt am Ende dann vom Strafmaß von CB ab. So wurde es in einer Folge das Podcasts besprochen.


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09.11.2025 um 23:30
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Wie ich gelesen habe eigentlich max 6 Monate U-Haft, aber bei erschwerten Ermittlungsbedingungen könne wohl Verlängerung beantragt werden. Wie lange konnte ich nicht finden. Aber auch dann muss es doch wohl irgendwann mal ein Ende haben??
Das mit den 6 Monaten, das gilt für die U-Haft, bevor der Prozess angefangen hat. Da kann die Frist aber auch verlängert werden.
Hier aber sind wir ja schon im Verfahren mitten drin. Da dauert es halt, so lange es dauert - wobei - irgendwas gibt es da doch, dass er nicht länger sein darf, als das zu erwartetende Strafmaß. Ich sehe gerade, das schreibt @Zaunkönigin auch.

Ich denke, hier wird uns in Kürze @LeonardodV ausführlich aufklären.


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09.11.2025 um 23:33
So schlimm das für Tal S. ist - für den Prozess ist es ein Segen. Ohne seine Aussage wäre alles was die Kinder sagen als unwahr und durch SH herbei-indoktriniert hingestellt worden, da bin ich mir ziemlich sicher.


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09.11.2025 um 23:36
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Ohne seine Aussage wäre alles was die Kinder sagen als unwahr und durch SH herbei-indoktriniert hingestellt worden, d
Ne, gab ja noch die Notfall Knöpfe. Die alles aufgezeichnet haben. Ich denke, Tal S. Hat jetzt langsam auch die Faxen dicke.


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09.11.2025 um 23:42
Sprachaufnahmen sind vor Gericht nicht generell zulässig. Heimliche Aufnahmen, die ohne Zustimmung aller Beteiligten gemacht wurden, sind nach deutschem Recht strafbar und können als Beweismittel abgelehnt werden.
Quelle: Nur KI, aber trotzdem: Ja, die Notfallknöpfe, schwierig.


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09.11.2025 um 23:44
@Schrulli
Wie weit bist du eingelesen hier?

Gute Nacht


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09.11.2025 um 23:47
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Nur KI, aber trotzdem: Ja, die Notfallknöpfe, schwierig.
Die Notfallknöpfe wurden ja extra für den Fall einer Entführung durch die dänische Polizei ausgehändigt.
Ich glaube nicht, dass es da Probleme geben wird, die Aufzeichnungen in das Verfahren einzuführen.


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09.11.2025 um 23:50
Aber da wird doch niemand gesagt haben „so, ich wickel Dir jetzt mal Klebeband um den Kopf“. Da gibt es halt nur die entsprechenden Geräusche.


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09.11.2025 um 23:51
Deshalb finde ich Tal‘s Aussage so extrem wichtig.


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10.11.2025 um 00:14
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich frage mich aber auch, wie lange man das so hinziehen kann.
Die Frage ist, wie eigentlich der Strafrahmen für Tal S. wäre.
Hinziehen kann sich das noch eine Weile. Er sitzt ja noch nicht mal ein Jahr in Untersuchungshaft.

Maßstab ist die zu erwartende Strafe. Die ist sowohl für die Frage entscheidend, ob ein Fluchtanreiz (hier Haftgrund der Fluchtgefahr) noch gegeben ist, aber auch, ob die Aufrechterhaltung des Untersuchungshaft noch verhältnismäßig ist, was heißt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwartenden Strafe stehen darf.

Die Mindeststrafe allein für die schwere Entziehung Minderjähriger beträgt ein Jahr. Die Höchststrafe für dieses Delikt beträgt 10 Jahre. Innerhalb dieses Rahmens muss das Gericht eine schuldangemessene Strafe finden. Hinzu kommen Freiheitsberaubung (wenn man hier dazu kommt, dass die Kinder durch die Tat eine schwere Gesundheitsbeschädigung erlitten haben: 1 Jahr bis 10 Jahre) und gefährliche Körperverletzung (6 Monate bis 10 Jahre).

Wenn man sich die Tat ansieht, ist die Strafe jedenfalls nicht im unteren Bereich des Strafrahmens zu finden. Das wird schon "klingeln".

Was den Haftbefehl angeht, bleibt der mE noch geraume Zeit aufrechterhalten, auch wenn bis Juli 2026 oder bis Ende 2026 verhandelt wird.

Ein weiterer Grund, den Haftbefehl aufzuheben ist die Nichteinhaltung des Beschleunigungsgebots. Hier geht es um die Terminierung. Das BVerfG verlangt, dass durchschnittlich mehr als ein Tag/Woche verhandelt wird. Berücksichtigt werden darüber hinaus: Feiertage, Urlaube, Krankheit usw.. Die Terminierung der Kammer ist hier überhaupt nicht zu beanstanden.

Also, um Tal S. müsst ihr euch keine Sorgen machen.

Tal S. könnte nach Verbüßung der Hälfte der Strafe nach Israel abgeschoben werden. Das setzt natürlich ein für ihn rechtskräftiges Urteil voraus. Daher wird er wohl kaum Revision gegen das Urteil, wann immer es gesprochen wird, einlegen.


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10.11.2025 um 00:25
@LeonardodV
Okay okay danke 🙏🏻 ich/wir feiern dich. Echt. Ich hab noch eine Frage: heißt das, Tal ist dann frei nach dem Scheiß, die Cousine und ihr Mann kriegen 2 Jahre Bewährung und Block und Delling fahren ein?


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10.11.2025 um 00:40
@lightbride

Haha. Das kommt auf die Höhe der Strafe an und wie lange die Verhandlung noch dauert. Ich schätze grundsätzlich nicht, zu welcher Strafe das Gericht kommen wird. Aber Frau Hildebrandt, so hab ich gelesen, hat auch kein Problem, eine Strafe auszusprechen, die über dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegt.

Hier: (letzter Absatz)

https://www.zeit.de/news/2025-04/02/haft-fuer-hafenarbeiter-wegen-beteiligung-an-kokainschmuggel

Dr. C. hat man gar nicht mehr auf dem Schirm, wenn ich deine Auflistung sehe. Der verhält sich geschickt.

Wenn die anderen verurteilt werden sollten, gibt es erst mal noch die Revision. Das interessiert dann aber Tal S. nicht mehr (es sei denn, seine Strafe ist so hoch, dass die Halbstrafe noch lange nicht erreicht ist).


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