LeonardodV
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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
11.11.2025 um 23:34Schon lange. Dieses Verfahren ist überall Thema in Sitzungspausen, selbst mit Richtern und Staatsanwälten. Und zwar wegen der "ungewöhnlichen" Verteidigung.anthe schrieb:Ich frage mich, ob eigentlich deutschlandweit Juristen zunehmend fassungslos auf diesen Prozess schauen.
Apropos Verteidigung. Was ist da los?
Der Doppel-Dr. scheint nur noch auf dem Gerichtsflur zu verteidigen. Frau Block selbst gibt Erklärungen und neue Einlassungen nach den Zeugenvernehmungen ab. Sie deutet, wie man Aussagen der Zeugen zu verstehen hat. Sie erklärt sich (neu und ergänzend). Bott schweigt - zumindest nach dem, was man in dem Liveticker liest. Sie verteidigt sich seit 2 Hauptverhandlungstagen selbst.
Erklärungen sind Aufgabe des Verteidigers. Zwar hat der Angeklagte auch das Recht, Erklärungen nach den Beweiserhebungen abzugeben. Das ist aber tunlichst zu vermeiden und ich habe das in den vielen Jahren noch nie erlebt (auch bei schwierigen Mandanten nicht und auch nicht bei Mitangeklagten nicht). Das Problem ist nämlich, dass alles, was Frau Block sagt, als Einlassung bewertet werden kann und wohl auch wird.
Er hat sie mE überhaupt nicht mehr im Griff. Das ist nicht negativ oder als Verteidiger überheblich gemeint. Er kann mE nicht mehr verhindern, dass sie sich selbst mit ihren Äußerungen immer mehr schadet. Entweder weiß er das nicht oder er ist nicht in der Lage, ihr zu vermitteln, wie ein Strafprozess läuft und wie die Kammer ihre Erklärungen wertet. Er ist an einem Punkt, an dem er zum Schutz seiner Mandantin zumindest jemanden hinzuziehen sollte, der für sie die nötige Autorität hat, um sie vor weiterem Schaden zu bewahren. Ich fand das recht interessant, dass sie den Zeugen von B. überhaupt nicht kommentiert hat, obwohl seine Aussage für sie wenig vorteilhaft war, die Aussagen der übrigen "Angestellten" jedoch von oben herab meinte kommentieren zu müssen. Das scheint ein eingeschliffenes Verhaltensmuster zu sein. Das kann nur jemand aufbrechen, der die Autorität ihres Vaters oder eines Herrn von B. hat. Ein Doppel-Dr. mit laufendem Ermittlungsverfahren vermag das offensichtlich nicht.




