Origines schrieb:Und ob sie sich auf das Votum von Kury oder Dr. C. verlassen durfte
Ich hab noch nirgendwo gelesen, dass Kury ihr so etwas gesagt haben soll.
Im übrigen betont sie ja immer, dass ihr gesagt wurde, dass es kein „Kindesentzug“ wäre, da sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gehabt habe. Ihr war aber durchaus bewusst, dass die Kinder höchstwahrscheinlich einer „Mitnahme“ nach Deutschland nicht positiv gegenüberstehen. Stichwort: Nachricht an ihren Bruder: wenn Klara sich wehrt…
Selbst wenn eine Entziehung Minderjähriger aus Rechtsgründen nicht vorliegen würde, hätte sie sich, sollte ein Tatnachweis gelingen, wegen der anderen Delikte (Freiheitsberaubung, Schwere Mißhandlung Schutzbefohlener, gef. KV) strafbar gemacht, die hier ebenfalls angeklagt sind.
Wenn man aber bewusst gegen Strafgesetze verstößt, ist ein Irrtum darüber, wegen welcher Delikte man sich strafbar gemacht hat, unbeachtlich.