Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.767 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 19:44
"Ich weiß auch noch nicht, wie ich als Zeugin aussagen möchte", schreibt Klara darin und weist darauf hin, dass sie "keinen Anwalt" habe und sich vor einer möglichen Aussage erst "beraten" möchte.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/block-tochter-schreibt-brief-an-richterin-und-widerspricht-darin-ihrem-vater_c9805529-8abd-4a4a-b4b8-b8194a3f18d6.html

Klara selbst hat in einem Brief an die Richterin wohl um den zeitlichen Aufschub gebeten, berichtet Focus und beruft sich auf Informationen der BILD.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 19:45
Zitat von LanzaLanza schrieb:Vllt ist das auch einfach die Initiative der Kinder?
Wenn du meine Beiträge zitierst, dann bleib doch einfach im Kontext.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Die Frage ist, ob die Aussage verschoben wurde, weil man sich vielleicht an Wünsche oder Bedürfnisse von K. angepasst hat.
Ich habe das bereits in meinem ersten Post zu diesem Thema, gleich als erste Möglichkeit benannt.

Na schau an
Zitat von sardisardi schrieb:Klara selbst hat in einem Brief an die Richterin wohl um den zeitlichen Aufschub gebeten, berichtet Focus und beruft sich auf Informationen der BILD.
Stell sich mal wieder die Frage, welche Pfeife das jetzt wieder geleakt hat.


4x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 19:48
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich habe das bereits in meinem ersten Post zu diesem Thema, gleich als erste Möglichkeit benannt.
Super, dann haben wir dbzgl ja gerade Mal die gleiche Idee.

Und dazu passt auch von @sardi der Link:
Damit widerspricht Klara auch ihrem Vater Stephane Hensel. Dieser hatte noch im September im Gerichtssaal angekündigt, dass seine Tochter aussagen werde. "Das Jugendamt hat nicht geholfen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht geholfen. Darum will Klara hier aussagen, damit ihr endlich jemand zuhört."

Nun aber wackelt die Aussage der 15-Jährigen, die in dem Brief laut "Bild" auch betont, dass der Anwalt ihres Vaters nicht für sie sprechen könne. Am Ende ihres Briefes bitte Klara die Richterin "um ihr Verständnis". Wann genau beziehungsweise ob Klara im Prozess gegen ihre Mutter Christina Block aussagen wird, bleibt offen.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/block-tochter-schreibt-brief-an-richterin-und-widerspricht-darin-ihrem-vater_c9805529-8abd-4a4a-b4b8-b8194a3f18d6.html


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 20:08
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Stell sich mal wieder die Frage, welche Pfeife das jetzt wieder geleakt hat.
Richtig.


Wenn man den Artikel in Gänze liest, dann ergibt sich nicht unbedingt das Bild, dass Klara ihrem Vater widerspricht.
Da hat Bild aus meiner Sicht konstruiert und medienwirksam zusammengeschustert.
Klara sagt, sie weiß noch nicht, wie sie aussagen möchte. Mitnichten, dass sie nicht aussagen wird.
Liest sich für mich so, dass sie noch Zeit braucht.
Die sei ihr gegönnt!

Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/block-tochter-schreibt-brief-an-richterin-und-widerspricht-darin-ihrem-vater_c9805529-8abd-4a4a-b4b8-b8194a3f18d6.html[/quote]


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:02
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich kann mir einfach nur schwer vorstellen, dass man einer 15-jährigen bei so einer extrem belastenden Sittiation eine Terminverschiebung zumuten würde, die nicht zwingend notwendig ist.
Ich habe schon den Eindruck, dass die Richterin sehr umsichtig ist.
Ja, das ist genau auch mein Gedanke. Wenn, dann ist man doch auch froh es hinter sich gebracht zu haben. Das ist doch auch ein unfassbar mentaler Druck. Man schiebt das doch nicht freiwillig auf und zumal nicht in die Weihnachtszeit- die die Kinder ja per se als Trauma sehen müssen (Großeltern vor Weihnachten vor der Tür, Silvester entführt….) ich bin wirklich ratlos was zu der Verschiebung geführt haben könnte.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:03
Zitat von lightbridelightbride schrieb:ich bin wirklich ratlos was zu der Verschiebung geführt haben könnte.
Schau mal zwei, drei Beiträge weiter oben. Klara hat der Richterin einen Brief geschrieben, sie braucht noch etwas Zeit


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:14
Im Grunde ist der Brief ein Antrag auf Beiordnung eines Zeugenbeistands. Wundert mich wirklich, weshalb dies nicht schon geschehen ist.

Die- oder derjenige, der den Brief an die Presse übergeben hat, sollte sich schämen. Noch mehr Druck aufbauen, das kann ja wohl nur das Ziel sein. Wer hat daran Interesse …

Die Richterin ist verpflichtet, den Brief allen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu geben. Sie hat also keinen Fehler gemacht.

Es ist wirklich widerlich und unprofessionell, wie sich manch ein Verfahrensbeteiligter hier verhält.


4x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:17
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Schau mal zwei, drei Beiträge weiter oben. Klara hat der Richterin einen Brief geschrieben, sie braucht noch etwas Zeit
Ok, Danke. Habe es gelesen. Das erinnert mich an den Anfang des Prozesses, Klara hatte einen Opferanwalt vom weißen Ring, der wurde von Blocks Seite angelehnt? Erinnert sich noch jemand? Warum überhaupt? Dann wurde Klaras Aussage erst mal zurück gestellt? Das war zu Prozess Beginn ich meine spätestens Ende Juli.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:17
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Im Grunde ist der Brief ein Antrag auf Beiordnung eines Zeugenbeistands. Wundert mich wirklich, weshalb dies nicht schon geschehen ist.
Ich dachte, das wäre schon längst geschehen. Es gab doch mal das Thema Ergänzungspfleger im Sommer, hätte der/die nicht diese Rolle?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:18
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Noch mehr Druck aufbauen, das kann ja wohl nur das Ziel sein. Wer hat daran Interesse …
Witzbold(in)…….

Also ich wüsste nicht wer 😚


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:20
Zitat von antheanthe schrieb:Es gab doch mal das Thema Ergänzungspfleger im Sommer, hätte der/die nicht diese Rolle?
Der Ergänzungspfleger hat zu entscheiden, ob Klara überhaupt aussagen darf. Und er muss auch der Wahl des Anwalts zustimmen.
Klara selbst kann keinen Anwalt beauftragen, weil sie noch minderjährig ist und ihr Vater darf den Anwalt nicht beauftragen, weil ein Interessenskonflikt besteht.
Warum das bis jetzt nicht passiert ist, ist mir aber auch völlig schleierhaft.
Ich weiß nicht, ob das Gericht ihr einen Anwalt bei ordnen kann als Zeuginnenenbeistand.
Falls ja, wird das sicherlich jetzt passieren.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:23
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Klara selbst kann keinen Anwalt beauftragen, weil sie noch minderjährig ist und ihr Vater darf den Anwalt nicht beauftragen, weil ein Interessenskonflikt besteht.
Warum das bis jetzt nicht passiert ist, ist mir aber auch völlig schleierhaft.
Ich weiß nicht, ob das Gericht ihr einen Anwalt bei ordnen kann als Zeuginnenenbeistand.
Falls ja, wird das sicherlich jetzt passieren.
Ah danke! Ich hoffe, dass das schnell passieren wird. Bis Mitte Dezember ist ja nicht mehr lange hin, und ein Beistand muss sich sicherlich auch erst einmal umfassend einarbeiten.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:29
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Der Ergänzungspfleger hat zu entscheiden, ob Klara überhaupt aussagen darf. Und er muss auch der Wahl des Anwalts zustimmen.
Klara selbst kann keinen Anwalt beauftragen, weil sie noch minderjährig ist und ihr Vater darf den Anwalt nicht beauftragen, weil ein Interessenskonflikt besteht.
Warum das bis jetzt nicht passiert ist, ist mir aber auch völlig schleierhaft.
Aber Klara hatte doch einen von Anbeginn des Prozesses! Ich meine mich zu erinnern das Bott (oder Kury noch) den beanstandet hat gleichwohl er neutral von einer Opfer Sache wie der weiße Ring kam, aber es wurde dem statt gegeben. Erinnert sich jemand daran?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 21:38
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Aber Klara hatte doch einen von Anbeginn des Prozesses! Ich meine mich zu erinnern das Bott (oder Kury noch) den beanstandet hat gleichwohl er neutral von einer Opfer Sache wie der weiße Ring kam, aber es wurde dem statt gegeben. Erinnert sich jemand daran?
Will sagen, Klara oder Hensel oder von der Meden haben ihn eben nicht beauftragt gehabt sondern dieser Opfer Anwalt kam von einer Organisation wie der weiße Ring, deshalb verstehe ich nicht warum die Block Seite alles versucht, das zu torpedieren.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Klara selbst kann keinen Anwalt beauftragen, weil sie noch minderjährig ist und ihr Vater darf den Anwalt nicht beauftragen, weil ein Interessenskonflikt besteht.
Warum das bis jetzt nicht passiert ist, ist mir aber auch völlig schleierhaft.



melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 22:53
Kleiner Exkurs, weil das (auch von der Presse) immer wieder falsch wiedergegeben wird:

Bei der Entscheidung des OLG ging es um die Befugnis, sich der Nebenklage anzuschließen. Das kann ein Minderjähriger nicht alleine, da er prozessfähig sein muss - das ist er erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Hier muss er von dem Erziehungsberechtigten vertreten werden. Hensel hat die Vertretung übernommen, jedoch hat das OLG festgestellt, dass ein Interessenkonflikt besteht, sodass für diese Frage ein Ergänzungspfleger bestellt werden musste. Offensichtlich hat der Ergänzungspfleger nach Feststellung des Willens der Kinder erklärt, dass kein Anschluss erfolgt (oder es wurde noch keine Erklärung hierzu abgegeben). Dann bedarf es auch keines Nebenklagevertreters.

Es ging dabei nicht um die Frage, ob die Kinder aussagen, sondern ob sie sich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen.

Jetzt geht es um die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts. Hierbei kommt es nicht auf die Prozeßfähigkeit an, sondern auf die Verstandesreife. Die Kinder müssen in der Lage sein, die Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts zu verstehen. Es wird angenommen, dass sie dieses Verständnis im Alter von 13, 14, 15 Jahren (hier gibt es unterschiedliche Auffassungen) in der Regel haben. Das Gericht muss sich ein Bild machen, ob dieses Verständnis da ist. Wenn nicht ist wiederum (da Hensel wiederum als Vertreter ausscheidet wegen des Interessenkonflikts) ein Ergänzungspfleger zu bestellen. Bei Theo war also klar einer zu bestellen, bei Klara eher nicht. Sie wird die notwendige Verstandesreife haben.

Nun gibt es aber auch die Möglichkeit, Zeugen einen Zeugenbeistand beizuordnen (§68b Abs. 2 StPO). Das ist bei minderjährigen Zeugen, die Opfer der angeklagten Tat sind, eigentlich üblich. Der Zeugenbeistand (d.h. ein Rechtsanwalt und kein Ergänzungspfleger) hat kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Das hat der BGH, nachdem diese Frage ein Dauerbrenner war, vor Jahren entschieden. Also ist auch keine umfangreiche Vorbereitung und Einarbeitung erforderlich. Der Zeugenbeistand wäre dann auch die richtige Person, um zwischen Gericht und Klara die Frage zu klären, in welcher Form Klara aussagen wird (wenn sie dann aussagt). Im Strafrecht (anders als im Zivilrecht) kann sie im übrigen schon ab dem Alter von 14 Jahren, da sie ab dann strafmündig ist, selbständig einen Anwalt beauftragen. Das gilt meines Wissens auch für die Nebenklage. Muss sie aber nicht. Wenn ihr einer vom Gericht beigeordnet wird, den sie benennen kann, wird dieser aus der Staatskasse vergütet.


4x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 23:19
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nun gibt es aber auch die Möglichkeit, Zeugen einen Zeugenbeistand beizuordnen (§68b Abs. 2 StPO). Das ist bei minderjährigen Zeugen, die Opfer der angeklagten Tat sind, eigentlich üblich. Der Zeugenbeistand (d.h. ein Rechtsanwalt und kein Ergänzungspfleger) hat kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Das hat der BGH, nachdem diese Frage ein Dauerbrenner war, vor Jahren entschieden. Also ist auch keine umfangreiche Vorbereitung und Einarbeitung erforderlich. Der Zeugenbeistand wäre dann auch die richtige Person, um zwischen Gericht und Klara die Frage zu klären, in welcher Form Klara aussagen wird (wenn sie dann aussagt).
Markierung von mir. Hat das dann bisher nicht stattgefunden, obwohl "eigentlich üblich" ?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 23:26
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das Gericht muss sich ein Bild machen, ob dieses Verständnis da ist. Wenn nicht ist wiederum (da Hensel wiederum als Vertreter ausscheidet wegen des Interessenkonflikts) ein Ergänzungspfleger zu bestellen. Bei Theo war also klar einer zu bestellen, bei Klara eher nicht. Sie wird die notwendige Verstandesreife haben.
Ah okay, danke für deine Ausführung.
Ich hatte angenommen, dass der Ergänzungspfleger die Aufgabe hat festzustellen, ob die notwendige Reife und psychische Stabilität vorliegt.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hat das dann bisher nicht stattgefunden, obwohl "eigentlich üblich" ?
Wenn sie schreibt, dass sie keinen Anwalt hat, dann hat das wohl nicht stattgefunden


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 23:29
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nun gibt es aber auch die Möglichkeit, Zeugen einen Zeugenbeistand beizuordnen (§68b Abs. 2 StPO). Das ist bei minderjährigen Zeugen, die Opfer der angeklagten Tat sind, eigentlich üblich.
Wer ist dann von der Gepflogenheit scheinbar warum abgewichen?
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wenn sie schreibt, dass sie keinen Anwalt hat, dann hat das wohl nicht stattgefunden



melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 23:37
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nun gibt es aber auch die Möglichkeit, Zeugen einen Zeugenbeistand beizuordnen (§68b Abs. 2 StPO). Das ist bei minderjährigen Zeugen, die Opfer der angeklagten Tat sind, eigentlich üblich.
Das wird doch vermutlich direkt mit der Zeugenladung mitgeteilt, oder?
Wird es dann den Zeugen/Zeuginnen freigestellt sich eine Anwältin zu suchen oder wird direkt ein konkreter Anwalt/Anwältin benannt?
Es wäre ja auch möglich, dass ich ihre Aussage sie habe, keinen Anwalt darauf bezieht.
Wir kennen ja den genauen Wortlaut des Briefes -zum Glück- nicht.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.11.2025 um 23:48
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Stell sich mal wieder die Frage, welche Pfeife das jetzt wieder geleakt hat.
Ich hätte da schon eine Idee...
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wenn man den Artikel in Gänze liest, dann ergibt sich nicht unbedingt das Bild, dass Klara ihrem Vater widerspricht.
Da hat Bild aus meiner Sicht konstruiert und medienwirksam zusammengeschustert.
Klara sagt, sie weiß noch nicht, wie sie aussagen möchte. Mitnichten, dass sie nicht aussagen wird.
Liest sich für mich so, dass sie noch Zeit braucht.
Die sei ihr gegönnt!
Ganz genau, WIE sie aussagen möchte, nichts anderes. Wäre es anders und sie würde sich auf ihr
Zeugnisverweigerungsrecht berufen wollen, wie ihr Bruder, wäre der Brief unnötig.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die- oder derjenige, der den Brief an die Presse übergeben hat, sollte sich schämen. Noch mehr Druck aufbauen, das kann ja wohl nur das Ziel sein. Wer hat daran Interesse …
Auf mich wirkt es so, als wenn damit suggeriert werden sollte, dass sie gar nicht aussagen will, Hensel mal wieder Druck ausübt usw. Ganz, ganz mies.


1x zitiertmelden