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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.219 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:04
Hier das Beweisprogramm für morgen:
Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder werden am Donnerstag (9.30 Uhr) zwei Manager des Hotel- und Gaststätten-Unternehmens als Zeugen vernommen. Eine Gerichtssprecherin teilte mit, dass der ehemalige Chef und der Finanzchef der Block-Gruppe aussagen sollen.
Ein weiterer Zeuge und Mitarbeiter eines Hamburger Hotels war ursprünglich ebenfalls geladen, wurde jedoch laut Mitteilung kurzfristig wieder ausgeladen. Der Grund: der Mitarbeiter macht Gebrauch von seinem Auskunftsverweigerungsrecht.
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100987424/christina-block-prozess-in-hamburg-manager-sagen-vor-gericht-aus.html


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:13
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ich weiß nur, dass er das so sinngemäß gesagt hat. Unterstellen wollte ich ihm hier nichts.
Das "Unterstellen" bezog sich gar nicht auf dich.
Ich hatte deinen Beitrag zitiert, weil er er die Erklärung, die Bott selber abgegeben hat, zur Kontaktaufnahme noch mal kurz und knapp wiedergegeben hat. So wie ich sie auch in Erinnerung hatte.
Ich hatte das als Ankerpunkt genommen, um zu erklären, dass ich ihm das tatsächlich so glaube.
Es ist manchmal gar nicht so einfach. hier alles richtig so zu adressieren, dass man niemanden auf die Füße tritt.
Also sorry, wenn das für dich jetzt blöd ankam.

Hinsichtlich einer möglichen Unterstellung hatte ich eher Beiträge wie diesen gemeint
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Ich gehe davon aus, dass Bott sich aktiv an CB gewandt hat. Nicht persönlich, das hätte er nicht gedurft. Aber es lässt sich ja leicht über Mittelsleute anbahnen, dass CB bei ihm „anfragt“.
Wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, dass er sich an sie ran geschlichen hat, u finde so Mutmaßungen irgendwie auch unangebracht.

Letztlich weiß man natürlich nicht, wie es gelaufen ist


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:22
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Also sorry, wenn das für dich jetzt blöd ankam.
Gar nicht. Alles gut. Ich wollte mich auch nur erklären. :D
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ein weiterer Zeuge und Mitarbeiter eines Hamburger Hotels war ursprünglich ebenfalls geladen, wurde jedoch laut Mitteilung kurzfristig wieder ausgeladen. Der Grund: der Mitarbeiter macht Gebrauch von seinem Auskunftsverweigerungsrecht.
Worauf kann man sich als Mitarbeiter berufen? Gut, er ist dort wohl noch angestellt aber wäre das ein Grund? Angst um den Job?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:45
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Worauf kann man sich als Mitarbeiter berufen? Gut, er ist dort wohl noch angestellt aber wäre das ein Grund? Angst um den Job?
Das Auskunftsverweigerungsrecht kann der Mitarbeiter für sich in Anspruch nehmen, wenn die Gefahr besteht, sich in irgendeiner Form selbst zu belasten.
Aber btw scheint das in Mode zu kommen in dem Prozess.

Wobei sich mir die Frage stellt, wenn jetzt der Rest der Zeugen das ebenso handhabt, wie geht es dann weiter? Gesetzt den Fall, der Prozess bleibt bei der jetzigen Kammer und im Raum stehende Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträge etc. gehen aus wie das Hornberger Schießen?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:51
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Worauf kann man sich als Mitarbeiter berufen? Gut, er ist dort wohl noch angestellt aber wäre das ein Grund? Angst um den Job?
Es war gegen einen Mitarbeiter oder gegen eine Mitarbeiterin ein Ermittlungsverfahren anhängig. Diese soll Spuren beseitigt haben in einem Zimmer oder Zimmern der Israelis.

Dieses Verfahren wurde (nach 170 oder 153 StPO) eingestellt. Der oder die könnte es sein.

Dann gab es noch einen Vorfall, dass während der Durchsuchung im System Änderungen vorgenommen wurden, es ging um die Buchungen der Israelis. Ob der- oder diejenige jeweils ermittelt werden konnte - unklar. Letztendlich könnte jeder Mitarbeiter, der am Tag der Durchsuchung Zugriff zum System hatte, ein Auskunftsverweigerungsrecht geltend machen. Es könnte ja jeder von denen gewesen sein. Die werden sicherlich auch durch ihren Arbeitgeber beraten …


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:53
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Das Auskunftsverweigerungsrecht kann der Mitarbeiter für sich in Anspruch nehmen, wenn die Gefahr besteht, sich in irgendeiner Form selbst zu belasten.
Krass, wie viele Menschen da nicht aussagen können/wollen, weil die Gefahr besteht, dass sie sich selbst belasten.

Ich frage mich, ob hier dahinter stecken könnte, dass der betreffende Mitarbeiter irgendwas gemacht hat, was er auf Anweisung der Geschäftsleitung getan hat, was aber vielleicht nicht so ganz legal war. Also vielleicht steuerrechtlich nicht so richtig legal, irgendwelche Rechnungen für die Herrschaften Green und White und wie sie alle hießen, gezirlt falsch verbucht oder so.
Nur so als Beispiel, ich möchte das jetzt nicht als konkreten Vorwurf verstanden wissen.
Mir stellt sich halt die Frage, wie ein Hotelmitarbeiter sich in dieser Causa selbst belasten könnte.

Edit
@LeonardodV hat schon ein paar Erklärungen geliefert, da war ich ein bisschen zu spät
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die werden sicherlich auch durch ihren Arbeitgeber beraten …
Tja....


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:04
@Zaunkönigin
@LeonardodV
@M8nix

Danke für eure Antworten.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wobei sich mir die Frage stellt, wenn jetzt der Rest der Zeugen das ebenso handhabt, wie geht es dann weiter?
Das frage ich mich auch. Krass, wie das alles fast schon "verfilzt" ist. Ich hoffe es reicht dann doch noch für das Gericht um zu einer Urteilsfindung zu kommen.


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um 19:04
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Tja....
Tja, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers .....

ABER: Wenn es bereits Aussagen im Ermittlungsverfahren desjenigen gab, können die durch die Aussage des damaligen Vernehmungsbeamten in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Das geht bei § 55 StPO.

Bei § 52 StPO geht das nicht. Es sei denn, der Zeuge genehmigt das trotz Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechtes in der Hauptverhandlung oder der Zeuge wurde bereits richterlich vernommen UND ordnungsgemäß belehrt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:04
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die werden sicherlich auch durch ihren Arbeitgeber beraten …
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Das ist kein gutes Licht, das mal wieder auf die mutmaßlichen Abläufe und eventuelle Beteiligungen fällt.

Davon träumt bestimmt jeder rechtschaffene Mitarbeitende. Einmal in so einen Konflikt zu geraten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:04
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die werden sicherlich auch durch ihren Arbeitgeber beraten …
Und zwar ausführlich…

Frage in dem Kontext: Wie sind hier die Möglichkeiten der Vereidigung?

Z.B. hat ja der Punkt Kostenfreigabe zum umfangreichen Aufenthalt der israelischen Truppe durchaus eine gewichtige Bedeutung. Und es ist schlicht nicht vorstellbar, dass diese nicht mindestens durch eine(n) höhere(n) Manager(in) erteilt worden ist.

Die sind ja nicht zum Tresen gegangen „Übrigens, wir bleiben noch ne Woche!“

Antwort: „Geht klar, viel Spaß noch! Schmeißt die Schlüssel einfach in den Nachtbriefkasten, wenn ihr abreist!“


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:06
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Kostenfreigabe zum umfangreichen Aufenthalt der israelischen Truppe durchaus eine gewichtige Bedeutung. Und es ist schlicht nicht vorstellbar, dass diese nicht mindestens durch eine(n) höhere(n) Manager(in) erteilt worden ist.
Soweit ich das richtig erinnere, gibt es hierzu Schriftverkehr. Wahrscheinlich in den IT-Asservaten.


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um 19:09
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Fürsorgepflicht des Arbeitgebers .....
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Tja...
Die Gedanken sind frei


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um 19:10
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Tja, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers .....
Aber schon seltsam, wenn der Arbeitgeber selbst bis zur Halskrause involviert ist.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:13
Zitat von M8nixM8nix schrieb:wenn der Arbeitgeber selbst bis zur Halskrause involviert ist.
Welcher Arbeitgeber ist "bis zur Halskrause involviert" ?


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um 19:31
Zitat von M8nixM8nix schrieb:LeonardodV schrieb:
Tja, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers .....
Aber schon seltsam, wenn der Arbeitgeber selbst bis zur Halskrause involviert ist.
Ordnungsgemäß läuft das so, dass dem Mitarbeiter angeboten wird, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die der Arbeitgeber bezahlt. Das ist nichts Ungewöhnliches und auch legitim. Es sei denn, es wird Druck auf den Arbeitnehmer ausgeübt. Das könnte dann gefährlich werden, wenn dieser unmittelbar oder mittelbar durch einen Angeklagten erfolgt. Stichwort: Haftgrund der Verdunklungsgefahr. Aber dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte und wird es mE auch nicht geben.

Fast jeder Zeuge, dem ein Auskunftsverweigerungsrecht zur Seite steht, macht davon Gebrauch. Eine Zeugenvernehmung vor Gericht ist für die meisten Menschen keine angenehme Sache. Und in einem solchen Verfahren schon gar nicht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:48
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Fast jeder Zeuge, dem ein Auskunftsverweigerungsrecht zur Seite steht, macht davon Gebrauch. Eine Zeugenvernehmung vor Gericht ist für die meisten Menschen keine angenehme Sache. Und in einem solchen Verfahren schon gar nicht.
Mit Sicherheit unangenehm.
Wenn es um den Arbeitgeber geht, nochmal unangenehmer.
Es ist ja kein x-beliebiger Prozess.
Daher schrieb ich auch von dem Konflikt für einen Mitarbeitenden.


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