LeonardodV
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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
um 01:18Alle Angeklagten haben das Recht, den Inhalt der Akte in einem gegen sie geführten Verfahren zu kennen.Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Kennt er ja - hoffentlich. Und noch mehr zu hoffen ist, dass er diese Aktenkenntnis seiner Mandantin vermittelt.
Es wiegt schwer, dass die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung einen Zeugen angehört hat, ohne das Gericht und die Verteidi- gung darüber zu informieren.Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
David B. wurde in einem gesondert gegen ihn anhängigen Verfahren als Beschuldigter vernommen. Dass er nun auch bereit ist, in dem Verfahren gegen CB u.a. auszusagen - Pech für CB u.a.. Aber das ist seine Entscheidung, er könnte sich, obwohl er als Beschuldigter ausgesagt hat, auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Daher: was Bott da schreibt, ist unzutreffend. Ob er das auch weiß - ich weiß es nicht. Die Staatsanwaltschaft hat sich hier vollkommen korrekt verhalten, auch wenn das eine unschöne Situation für die Verteidigung ist.
Es ist strafbar, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erör- tert worden sind. Die Presseanfragen lassen jedoch befürchten, dass das bevorsteht.Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Die bisherigen Veröffentlichungen zeigen aber auch, dass aus der Vernehmung nicht im Wortlaut berichtet wurde. Was eventuell bevorsteht - warten wir es ab.
Bereits jetzt ordnet der Nebenkläger bei dem ihm augenscheinlich nahestehenden Sender RTL das Tagebuch unserer Mandantin ein. Die Inhalte sind noch nicht in die Hauptverhandlung eingeführt. Vergleichbares ist jetzt noch mehr zu befürchten.Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Aha, der Nebenkläger war es, der die Vernehmungsniederschrift an die Presse weitergeleitet hat - das möchte Bott unausgesprochen vermitteln. Wieder schreibt er darüber, was zu befürchten ist. Er fürchtet viel, sollte man als Verteidiger nicht.
Ihre Entschei- dung, nicht auf die jetzt vorliegenden Anfragen zu antworten, ist trotzdem richtig.Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Das Verfahren wird in der Hauptverhandlung geführt. Nur dort haben die Angeklag- ten und die Verteidigung die Möglichkeit der Gegenrede. Nur dort gehört es hin.
Hört sich so an, als lässt er sie in der kommenden Hauptverhandlung wieder unvorbereitet Stellung nehmen. Er kennt ja die Vernehmungsniederschrift vollständig. Wenn man ihn so liest, bleibt alles beim Alten - sie wusste von nichts. Erfreulich ist, dass er erkannt hat, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung geführt wird. Warten wir mal den Jahresrückblick auf RTL am 4.12.2025 ab.
Wenn jetzt Teile der Akte veröffentlicht werden, mag das der Unterhaltung dienen. Mit der Wahrheitsfindung hat es nichts zu tun.Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Da stimme ich ihm zu.
Zu der Kammer gehören Berufsrichterinnen und -rich- ter und Schöffen, damit Laien. Falls, wie in der Vergangenheit, noch mehr Vertrauli- ches über noch mehr Zeit noch mehr ausgebreitet wird, ohne dass sich die Ange- klagten dagegen wehren können – wer weiß dann noch, wann er/sie was wie mitbe- kommen hat?Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Na gut, das ist höchstrichterlich ausgelutscht. Die Berufsrichter sind schon in der Lage, die Laienrichter immer wieder darauf hinzuweisen, dass nur das für die Entscheidung relevant ist, was im Gerichtssaal passiert. Hier kommt ja noch hinzu, dass mE in keinem Fall etwas in der Presse veröffentlicht wurde, das nicht auch in der Akte zu finden ist.
Und was hat das noch mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun?Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/wp-content/uploads/2025/11/25_053-251124-Presseerklarung.pdf
Ja, das ist nach wie vor ein rechtsstaatliches Verfahren. Wenn die Presseberichterstattung weit über das übliche Maß hinausgeht und CB psychisch extrem hierdurch beeinträchtigt ist und wird, kann dies im Einzelfall strafmildernd berücksichtigt werden. Wird es hier sicherlich am Ende auch werden.
Weshalb diese Presseerklärung?, in der fehlt: Frau Block ist unschuldig. Sie hat die Entführung ihrer Kinder nicht in Auftrag gegeben. Sie hat auch nichts davon gewusst, sonst hätte sie es verhindert.





