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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

4.935 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.11.2025 um 23:24
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von ErnelloErnello schrieb:z.B. Essenscatering von außen möglich
Haha, wo soll denn das sein? Das gibt es nicht.
Und hier noch offiziell (zumindest aus NRW), Hervorhebung in Fettschrift durch mich:

https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/Strafrecht/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Untersuchungshaft
Unterbringung während der Untersuchungshaft

Bei der Durchführung der Untersuchungshaft darf der Untersuchungsgefangene nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung in der Vollzugsanstalt erfordern. Grundsätzlich gilt der Untersuchungsgefangene als unschuldig und ist daher so zu behandeln, dass nicht der Anschein entsteht, er würde zur Verbüßung einer Strafe festgehalten (§ 1 Abs. 1 UVollzG NRW). Deswegen darf der Untersuchungsgefangene beispielsweise seine eigene Kleidung tragen oder sich Verpflegung von einem (vertrauenswürdigen) Restaurant bringen lassen. Über den Freiheitsentzug hinausgehende Beschränkungen dürfen ihm nur dann auferlegt werden, wenn dies zur Abwehr der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr erforderlich ist (§ 119 StPO) oder wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt unerlässlich ist (§ 1 Abs. 3 UVollzG NRW). Nur für die erstgenannten Beschränkungen ist ein sog. Beschränkungsbeschluss des Haftrichters erforderlich, während die übrigen Beschränkungen durch die Justizvollzugsanstalt angeordnet werden.



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.11.2025 um 23:30
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Die KI gibt dazu an:
Graf saß vor 30 Jahren in Untersuchungshaft …

Selbst KI gibt an, wenn du „Untersuchungshaft Essen bestellen“ eingibst, dass das nicht möglich ist.

Abgesehen von KI:

Maßgeblich sind die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder.

Die Verpflegung erfolgt durch die Haftanstalt. 2x am Tag wird Essen ausgeteilt. Mittags und abends (am Abend bekommst du Frühstück für den nächsten Tag mit). Daneben kannst du, wenn du Geld auf deinem Gefangenenkonto hast, einkaufen. Dieser ist betragsmäßig beschränkt (unterschiedlich je JVA), alles kostet viel mehr als „draußen“. Viele Haftanstalten haben auf den Stationen Küchen. Dort können die Untersuchungshäftlinge während des Aufschlusses gemeinsam kochen. Das war es dann auch schon.

Noch nicht ganz: Besucher können an einem Automaten für meist maximal 15 EUR pro Besuch Schokolade, Cola usw. ziehen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.11.2025 um 23:34
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Graf saß vor 30 Jahren in Untersuchungshaft …

Selbst KI gibt an, wenn du „Untersuchungshaft Essen bestellen“ eingibst, dass das nicht möglich ist.

Abgesehen von KI:

Maßgeblich sind die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder.

Die Verpflegung erfolgt durch die Haftanstalt. 2x am Tag wird Essen ausgeteilt. Mittags und abends (am Abend bekommst du Frühstück für den nächsten Tag mit). Daneben kannst du, wenn du Geld auf deinem Gefangenenkonto hast, einkaufen. Dieser ist betragsmäßig beschränkt (unterschiedlich je JVA), alles kostet viel mehr als „draußen“. Viele Haftanstalten haben auf den Stationen Küchen. Dort können die Untersuchungshäftlinge während des Aufschlusses gemeinsam kochen. Das war es dann auch schon.

Noch nicht ganz: Besucher können an einem Automaten für meist maximal 15 EUR pro Besuch Schokolade, Cola usw. ziehen.
Dann sieh Dir mal meinen Post von gerade eben ja, top-aktuell von Justiz NRW, einer perfekten offiziellen Quelle: Catering von außerhalb ist möglich, da Du als unschuldig gilts. Ich denke, HH wird das nicht anders handhaben. Ich meine, das auch schon mal im Verfahren gegen den Stadtplanerben Alexander F. mitbekommen zu haben.


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15.11.2025 um 23:36
Das, was du zitierst, macht keine JVA mit, weil es die Sicherheit stören würde. Man stelle sich mal vor, vor der JVA in Hamburg würden jeden Mittag 500 Essenslieferanten stehen.

Das ist Theorie.


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15.11.2025 um 23:40
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das, was du zitierst, macht keine JVA mit, weil es die Sicherheit stören würde. Man stelle sich mal vor, vor der JVA in Hamburg würden jeden Mittag 500 Essenslieferanten stehen.

Das ist Theorie.
Tut mir leid, das kann ich nicht ernst nehmen, wenn Du das in Abrede stellst, dass ein externes Catering in der Untersuchungshaft möglich ist. In der Untersuchungshaft gilst Du als unschuldig. Das ist offizielle Richtlinie, zumindest in NRW, wie zitiert.


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15.11.2025 um 23:44
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Tut mir leid, das kann ich nicht ernst nehmen
Musst du auch nicht. Das ist aber die Praxis. Die JVA entscheidet, was sie umsetzen kann, da sie verantwortlich ist, die Sicherheit und Ordnung in der JVA zu wahren. Und diese Essenslieferungen sind nicht umsetzbar.


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15.11.2025 um 23:47
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das ist Theorie.
Theorie ist doch aber Gesetz und z.B. StPO wortgerecht angewandt hat auch so einige Tücken:

Kenne die Situation z.B., dass jemand z.B. als Wahlverteidiger zugelassen wurde ohne JuraBackground

Da geraten auch gerne mal STAs ins Schwimmen und müssen dann plötzlich telefonieren.


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15.11.2025 um 23:50
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Tut mir leid, das kann ich nicht ernst nehmen
Musst du auch nicht. Das ist aber die Praxis. Die JVA entscheidet, was sie umsetzen kann, da sie verantwortlich ist, die Sicherheit und Ordnung in der JVA zu wahren. Und diese Essenslieferungen sind nicht umsetzbar.
Wir können ja den Verteidiger von Tal S. diesbezüglich kontaktieren und um Rückmeldung zum Essensthema bitten, so haben wir eine valide Auskunft zum strittigen Punkt, wie es aktuell in Hamburg gehandhabt wird. ;-)


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gestern um 00:02
Zitat von LanzaLanza schrieb:Theorie ist doch aber Gesetz
Es steht aber in keinem Gesetz, dass Essen von draußen geliefert werden darf. Das sind Ermessensentscheidungen, deren Umsetzungsmöglichkeit immer an der Gewärleistung von Sicherheit und Ordnung in der JVA gemessen werden.

Ebenso ist das Einbringen von privater Kleidung (gewichtsmäßig) beschränkt.
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Wir können ja den Verteidiger von Tal S. diesbezüglich kontaktieren und um Rückmeldung zum Essensthema bitten, so haben wir eine valide Auskunft zum strittigen Punkt, wie es aktuell in Hamburg gehandhabt wird. ;-)
Ja, mach mal.


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gestern um 00:06
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von ErnelloErnello schrieb:nnen ja den Verteidiger von Tal S. diesbezüglich kontaktieren und um Rückmeldung zum Essensthema bitten, so haben wir eine valide Auskunft zum strittigen Punkt, wie es aktuell in Hamburg gehandhabt wird. ;-)
Ja, mach mal.
Ich komme bei Gelegenheit darauf zurück. Ich hätte mir allerdings gedacht, dass Du die Anfrage übernimmst, da Du ja das externe Catering anzweifelst. ;-)


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gestern um 00:06
Zitat von ErnelloErnello schrieb:da Du ja das externe Catering anzweifelst
Ich zweifele es nicht an, ich weiß es.


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gestern um 00:11
Der zitierte Beitrag von lightbride wurde gelöscht. Begründung: Userbezug
Ich habe da keine Aktien drin. Von meiner persönlichen Einschätzung: Ich denke, Tal S. bereut zutiefst, in diese Geschichte involviert zu zu sein (wie vermutlich auch seine Komplizen, die sich in Israel zu Wort gemeldet haben). Aber wie heißt es so schön: If you can't do the time, don't do the crime.


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gestern um 00:18
Grundsätzlich gilt der Untersuchungsgefangene als unschuldig und ist daher so zu behandeln, dass nicht der Anschein entsteht, er würde zur Verbüßung einer Strafe festgehalten (§ 1 Abs. 1 UVollzG NRW). Deswegen darf der Untersuchungsgefangene beispielsweise seine eigene Kleidung tragen oder sich Verpflegung von einem (vertrauenswürdigen) Restaurant bringen lassen.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Es steht aber in keinem Gesetz, dass Essen von draußen geliefert werden darf. Das sind Ermessensentscheidungen, deren Umsetzungsmöglichkeit immer an der Gewärleistung von Sicherheit und Ordnung in der JVA gemessen werden.
Aber warum sollte es demnach denn nicht möglich sein? Wahrscheinlich müsste doch mal einfach jemand diesen Antrag stellen...

Unabhängig von diesem Fall hier, wäre mM schon, dass sowas möglich sein sollte.

Für "richtige Haft" gäbe es dann doch die Möglichkeit zügig anzuklagen mit klaren Indizien/Beweisen (wie gesagt ganz allgemein gesagt)


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gestern um 00:39
Zitat von LanzaLanza schrieb:Aber warum sollte es demnach denn nicht möglich sein? Wahrscheinlich müsste doch mal einfach jemand diesen Antrag stellen...
Weil die Hausordnung der JVA dagegen spricht:
4. Einbringen von Gegenständen
Sie haben folgende Möglichkeiten Gegenstände sowie Lebensmittel von
außen zu erhalten bzw. einzukaufen:

Anstaltseinkauf:
Sie können in der Untersuchungshaftanstalt einmal wöchentlich im Wege
des Bestelleinkaufs (insbesondere Lebens- und Genussmittel) einkaufen. In
der Regel erhalten Sie mittwochs den Bestellbogen, donnerstags erfolgt die
Abgabe und am Samstag wird die Bestellung ausgeliefert. An Feiertagen
kann es zu Abweichungen kommen. Der wöchentliche Einkauf ist in der Höhe
begrenzt.
8
Bestelleinkauf durch Dritte:
Sie können über Angehörige und Bekannte über zugelassene Versand-
kaufhäuser Gegenstände beziehen. Das Einbringen von grundsätzlich
zulässigen Gegenständen ist jedoch nur nach vorheriger Genehmigung
erlaubt. Hierzu ist zunächst ein Annahmeantrag zu stellen, die Genehmi-
gung ist abzuwarten. Ohne Genehmigung wird der gelieferte Gegenstand
von der Untersuchungshaftanstalt nicht angenommen.
Quelle: https://www.hamburg.de/resource/blob/214962/aa4b3d7a7b99f11d1d6207c35abf0fe8/uha-hausordnung-data.pdf

Anträge kann man natürlich immer stellen.


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gestern um 00:46
@LeonardodV

Moment. Du bringst jetzt hier eine Hausordnung aus Hamburg ein?

Ok konkrete Sache.

Aber @Ernello hatte doch abstrakt formuliert aus NRW?

Bei der konkreten Sache kann doch dann auch noch ein abstrakter Mehrwert rauskommen in Sachen Wissen für alle?

Also in NRW wäre es nach Theorie und Handling dann möglich sich Pizza und Sushi in die UHaft liefern zu lassen?


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gestern um 01:01
Zitat von LanzaLanza schrieb:Also in NRW wäre es nach Theorie und Handling dann möglich sich Pizza und Sushi in die UHaft liefern zu lassen?
Ich sagte ja schon, dass das Theorie ist. Ich kenne keine JVA, die das zulässt. Und ich gehe davon aus, ohne, dass jetzt geprüft zu haben, dass jede JVA eine ähnliche Hausordnung hat, die das Einbringen von Lebensmitteln ganz klar beschränkt.

Die Beschränkungen sind, wie ich schon schrieb, immer an den Maßstäben Ordnung und Sicherheit orientiert - auch in NRW.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Aber @Ernello hatte doch abstrakt formuliert aus NRW?
Da heißt es aber auch:
Zitat von ErnelloErnello schrieb:während die übrigen Beschränkungen durch die Justizvollzugsanstalt angeordnet werden.
Daher eben Theorie.


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