Origines schrieb:So einfach ist die Wahrheitsfindung vor Gericht jedenfalls nicht. Das ist eine ziemlich vielschichtige Beziehungstat, sonst bräuchte man nicht noch bis 30. Juni 2026 Gerichtstermine.
Es ist völlig normal, dass man weitere Termine anberaumt. Bei der ersten Ladung ist der Kammer meist nicht klar, wie sich die Angeklagten (und die Verteidiger) verhalten werden. Das Verhalten der Verteidigung ist der Kammer nun eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Frau Block gibt ständig neue umfangreiche Einlassungen ab, was vollkommen ungewöhnlich ist. Hierauf muss sich die Kammer einstellen, was bedeutet, dass sie ihr Beweisprogramm nicht in der Zeit, die hierfür veranschlagt wurde, abarbeiten kann.
Das hat nichts mit einer vielschichtigen Beziehungstat zu tun, sondern mit dem Umfang der Beweismittel, die mangels Geständnis nun vollumfänglich einzuführen sind. Dass die Kammer der Vorgeschichte nicht so viel Bedeutung beimisst, ist bereits am Anfang klar geworden, als sie die Beiziehung der Verfahrensakten gegen Hensel abgelehnt hat. Ebenso dadurch, dass CB in ihren Erklärungen immer wieder unterbrochen wird, wenn sie über Hensel herzieht und über ihre eigene Verfassung im weiten Vorfeld der Entführung spricht.
Es handelt sich hier nach wie vor um eine Haftsache. Hier verlangt das BVerfG vorausschauend zu terminieren, um die geforderte Verhandlungsdichte bei Haftsachen zu gewährleisten. Das ist notwendig, da bei Verteidigern auch andere Verfahren terminiert werden und sie dann gegebenenfalls an den Sitzungstagen der Kammer verhindert sind.
Viele Termine heißt nicht, dass die Kammer die Beweislage als schwierig beurteilt, sondern dass hier noch weitere vorhandene Beweismittel einzuführen sind und die Kammer sich auf die Art und Weise, wie die Verteidigung geführt wird, eingestellt hat.