Nyx_07 schrieb:Keine Ahnung. Er sagte 2 haben die 10.000 nicht genommen. Warum soll er sich das ausdenken? Ihm hilft das ja nicht.
Nun, es hilft Tal S., der kein Geld genommen haben will, weil er ja, "edel sei der Mensch, hilfreich und gut", nur arme misshandelte Kinder retten wollte. Und jetzt den Vater lobpreist, damit er weniger Knast bekommt.
Lane1988 schrieb:Und selbst wenn Frau Block und ihr Anwalt das Ganze als überfällige Rückführung eingeschätzt haben. Hier wurde der Wille der Kinder völlig außer Acht gelassen. Dänemark ist ja nun kein Schurkenstaat und die dortige Entscheidung Fußzeile auf den Äußerungen der Kinder, beim Vater bleiben zu wollen.
Tieferes Rechtsverständnis war auch nicht erforderlich: David B. hat das Haus der Familie Hensel akribisch mit Kameras auch Innen ausspioniert und sollte mitbekommen haben, dass die Kinder dort weder gegen ihren Willen festgehalten noch unangemessen behandelt worden sind.
calligraphie schrieb:Barkay ist bzw war hier lediglich Auftragnehmer von zb dem Family Anwalt bzw. Frau B. Vorherige Vertiefungen in das deutsche Familienrecht kann man nun wirklich nicht erwarten. Der hat die Kröte einfach geschluckt… weil ihm sein Auftraggeber das so versichert hat. Fertig. Man engagiert sich so einen Auftrags Entführer ja nicht, weil man von ihm erwartet, dass er besondere ethische Normen und Werte beachtet.
Nein. Aber dann ist dem Auftragnehmer auch schnuppe, was mit dem HKÜ, Brüssel II b und der Vollstreckung von familiengerichtlichen Entscheidungen in Dänemark ist. Da geht es um eine Geheimoperation. Legal, illegal, sch... egal. So war es geplant und so wurde es durchgeführt. Nur doof, dass die deutschen Behörden dann doch nicht so zurückhaltend waren, wie es erhofft gewesen war (sonst hätte man sich schneller vom Acker gemacht).
abgelenkt schrieb:Dieser Punkt ist nicht so eindeutig, das wird in dem Podcast Der Fall Block... in einer der ersten Folgen ganz gut erklärt. Nach meinem Verständnis gab es eine deutsche einstweilige Entscheidung, die CB das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuweist, die Dänemark nach dortigem internationalem Vollstreckungsrecht nicht vollstreckte.
Das haben wir im Thread ja schon oft erörtert: Gab es Rechtfertigungsgründe, weil der Vater seinerseits eine Kindesentziehung begangen hat und die Kinder am 31.12.2023 aus Sicht des deutschen Rechts (eigentlich auch aus Sicht des dänischen Rechts) ohne Rechtsgrund beim Vater waren?
Ich fand die Rechtsposition von Frau Block zuerst nicht abwegig, bin aber mittlerweile der Meinung, dass sie nicht berechtigt war, dort zur Tat zu schreiten. Einerseits, weil die dänischen Behörden ein Vollstreckungshindernis festgestellt hatten, sie also gegen dänisches Recht verstieß. Und andererseits, weil ihr das deutsche Recht keine Befugnis zum "Selbstvollzug" des Aufenthaltsbestimmungsrechts einräumte. Und sie deshalb selbst eine Kindesentziehung beauftragt hat.
leonor schrieb:Wenn doch die Weitergabe an Akten illegal ist, muss irgendjemand außerordentliche kriminelle Energie haben. Ich kann es mir kaum vorstellen wie so etwas abläuft. Fast alle Medien berichten.
Diese kriminelle Energie existiert, nicht nur hier. Die Medien zahlen auch für exklusive Dokumente, was besonders für Nebenfiguren mit Aktenkenntnis attraktiv ist. Aber natürlich kann auch die Frage nach dem "cui bono" Antworten liefern, hier hat jedenfalls die Anklagebank nichts von der Veröffentlichung.