Tiergarten schrieb:Ich frage mich, ob man CB nicht sogar eine direkte Mitwirkung an der eigentlichen Entführungsaktion vorwerfen kann.
Das beziehe ich auf den Transport von Klara und Theo von Pforzheim nach Hamburg.
CB (und auch Dr. C.) ist als Mittäterin angeklagt. Man wirft ihr also nicht "nur" vor, sie habe die Israelis angestiftet.
Ist zwar peinlich, aber da das Geschriebene dort zutreffend ist und recht verständlich geschrieben ist, bemühe ich mal KI:
Voraussetzungen der Mittäterschaft
Gemeinsamer Tatplan: Die Beteiligten müssen sich bewusst und gewollt zur Begehung der Straftat zusammenfinden. Dieser Tatplan muss nicht explizit sein, kann aber auch stillschweigend vereinbart werden.
Gemeinsame Tatausführung: Jeder Mittäter muss einen Beitrag leisten, der zur Tatbegehung erheblich beiträgt und den Tatablauf fördert. Dieser Beitrag muss nicht zwingend im Ausführungsstadium erfolgen, auch eine wesentliche Planung kann ausreichen.
Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken: Die Beteiligten müssen die Tat als gemeinsames Vorhaben anerkennen und sich die Straftat gegenseitig zurechnen.
Wenn ich also in einem Museum einbreche und der Tatplan umfasst, dass ich meinem Kumpel B kurz danach die gestohlene Kunst übergebe und er sie weiter transportiert, muss er sich meine Tat, soweit sie vom Tatplan umfasst war, zurechnen lassen. Wir sind also Mittäter.
Leider kenne ich die Anklage nicht im Wortlaut. Wenn die jemand hat, her damit.
Sowohl die Entziehung Minderjähriger als auch die Freiheitsberaubung sind sogenannte "Dauerdelikte". Das sind neben den Körperverletzungsdelikten und der Mißhandlung Schutzbefohlener die Delikte, die für die "Entführung" strafrechtlich relevant sind.
Das heißt, die Straftaten dauern an (bei der Entziehung Minderjähriger bis die Kinder zu dem Sorgeberechtigten zurückgekehrt sind, bei der Freiheitsberaubung bis diese beendet ist). Sämtliche Tatbeiträge in diesem Zeitraum sind strafrechtlich relevant - also auch die Fahrt nach Hamburg und ebenso das "Festhalten der Kinder" im Haus der CB. Letzteres war ja auch gut vorbereitet und durch Sicherheitsleute abgesichert.
Also ist klar, wenn es eine gemeinsame Planung gegeben hat, ist CB Mittäterin. Sie hat wesentliche Tatbeiträge im Vorfeld geleistet (Mitteilung, wo die Kinder sich in dem Zeitpunkt aufhalten, den sie für den Beginn der Tatausführung bestimmte (ich habe irgendwo gelesen, dass Barkay sagte, ihr Wunsch war, dass es losgeht, wenn das Feuerwerk anfängt), auch die "Aufklärung" im Vorfeld, die für die Tatausführung entscheidend war, wurde so Barkay (auch) durch sie beauftragt und teilweise auch direkt bezahlt usw.. Aber auch die Abholung der Kinder (ich meine der Aussage des Barkay entnehmen zu können, dass die frühzeitige Rückfahrt nach Hamburg der nicht erwarteten Ermittlungsarbeit der Polizei geschuldet war und der Aufenthalt in der "Detoxzone" eigentlich länger geplant war) und das "Festhalten" im Haus der CB waren dann ihre Tatbeiträge, die vom gemeinsamen Tatplan umfasst waren.
Tiergarten schrieb:Mit eingebunden: Greta, die vielleicht nur aus diesem Grund ihre Mutter begleiten sollte.
Tja, das ist das, was ich richtig übel finde. Greta, die, wenn die Staatsanwaltschaft hier nicht mit Augenmaß reagiert hätte, auch auf der Anklagebank sitzen müsste. Was hat sie auch dieser Tochter nur angetan. Völlig nachvollziehbar, dass die Familie in Dänemark schon allein aus Sicherheitsgründen den Kontakt zu ihr abgebrochen hat.
Gernhard schrieb:Ich könnte mir übrigens vorstellen, dass die Gardine auf Rückers Mist gewachsen ist. Sollte die beiden Dänen davon abhalten, ihre Mutter (zurecht!) zu bepöbeln.
Oder es war dafür gedacht, dass die Kinder später keine Aussage dazu machen können, wo sie sich aufgehalten haben. Auf Rückers Mist soll ja die Fahrt mit einem "Kleinbus" gewachsen sein, also der "Transport" im Wohnwagen. Da haben die Kinder laut Barkay ja überwiegend geschlafen. Geschlafen haben sie ja auch, als CB mit Greta einige Stunden später nach ihnen auf dem Bauernhof ankamen. Alles in allem: ein großes Schlaf"Bedürfnis" - ich mag es mir nicht ausmalen wollen, wie das zustande gekommen ist.
KTG schrieb:Ja, schon. Aber was verspricht man sich von einer Revision? Die Chance, dass eine andere Kammer zu einer anderen Beweiswürdigung kommt, ist doch nicht so hoch
Man muss erst mal zu einer anderen Kammer kommen. Die Erfolgsaussichten einer Revision sind äußerst gering. Prozentual geht man gegenwärtig von 3-8 % aus. Dabei sind auch Aufhebungen umfasst, die ausschließlich Nebenentscheidungen, z.B. Einziehungsentscheidungen umfassen, das heißt der Schuldspruch bleibt hier bestehen und in einer "Neuauflage" wird nur über die Nebenentscheidung verhandelt.
lightbride schrieb:Und wo ich mich schon mal in Rage rede, ja @LeonardodV ich bin am Sonntag auf ihn reingefallen und hab mir jetzt zwei Tage überlegt, warum. Nicht, weil er mir leid tut oder gar Christina, nein, weil er die Karte bei Maske gespielt hat die juristische Laien sofort aufs Kreus legt, nämlich die eines unfairen Prozesses. Und genau da befürchte ich für Donnerstag schlimmes, es wird ein Millionen Publikum zuschauen, grösstenteils Laien.
Aber was der Laie denkt, ist glücklicherweise im Strafprozess nicht relevant. CB mag die Meinung der Öffentlichkeit interessieren. Aber ein Gericht hält sich an die Fakten. Die Nebelbomben, die von der Familie Block und ihren Anwälten gezündet werden, werden vielleicht als störend empfunden, da sie Arbeitszeit binden, aber die haben mE keinerlei Substanz. Und weder mit Dienstaufsichtsbeschwerden von Strate noch mit völlig substanzlosen Anträgen auf Verbindung der Verfahren von Bott lohnt es sich zu beschäftigen. Ich mag ehrlich gesagt auch nicht ausführen, weshalb das so ist. Ich halte es für einen Ausdruck der Hilflosigkeit.
Zu Bott möchte ich gerade gar nichts mehr sagen, da fällt mir nichts mehr ein.
ringelnatz schrieb:
anthe schrieb:Ich glaube iü nach den neuesten Ereignissen nicht mehr daran, dass Klara noch vor Weihnachten aussagen wird.
Ich auch nicht. Und vielleicht ist sie ja sogar froh darüber. Schließlich hatte sie um Aufschub gebeten.
Ich denke, wenn Klara sich entschieden haben sollte auszusagen, wird sie für den 10.12. geladen worden sein. Auch wenn in der Öffentlichkeit die Aussage der Israelis oder die des Barkay jetzt im Vordergrund steht, dürfte das für die Kammer relativ egal sein. Die Kammer hat ihr Beweisprogramm. Klara hat sich, sofern sie aussagen möchte, darauf eingerichtet. Sie ist eines der Opfer der angeklagten Taten. Hierauf wird Rücksicht genommen werden. Eine Verschiebung ihrer Vernehmung nur deshalb, weil nun einer der Entführer aussagebereit ist, hielte ich für ein falsches Signal an die Opfer.